Die Anforderungen an die Erarbeitung und Durchsetzung des Programms der operativen Sofortmaßnahmen für den operativen Sicherungs- und Kontrolldienst in der Untersuchungshaftanstalt 1985, Blatt 45

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 45 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 45); - Blatt - ms jiis 0001-62/85 Quellenve rzeiclmis 1 Bericht an don X. Parteitag der SED S. 115 ff und 125 ff 2 Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft vom 22. Mai 198O , Abscan. 1.3. (l) V '.V- „ 8 K-*% ' 3 a.a.O. , Abschn. I *. 3 M( 3 b Ralimenwa chdin's-t ordnung VTS MfS O008--35/S2, Abscbn. 1.2., S. 6 5 Miellce, E. Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos MfS am 26.6,1978 WS MfS 028-1366/78, s, 36 6 Information 2/80 des Leiters der Abteilung XIV vom S.91980 7 Information 2/80 des Leiters der Abteilung XIV vo ai S. 9 1 9 S 0 S Information 1/85 des Leiters der Abteilung XIV vom 19.2.19°5 9 Fo r s chungsa rb e i t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS WS JIIS oOO 1-23k/8k;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 45 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 45) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 45 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 45)

Dokumentation: Die Anforderungen an die Erarbeitung und Durchsetzung des Programms der operativen Sofortmaßnahmen für den operativen Sicherungs- und Kontrolldienst in der Untersuchungshaftanstalt, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 1-58).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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