Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens 1982, Seite 23

Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 23); WS-JHS оООІ -314/82 Bla*t; &ji I 000023 und ander® Feindorganisationen auszuliefem (vgl. hierzu vorliegende operative Erkenntnisse der Linie II de MfS Uber Not auf nähme verfahren und Arbeitsweise ішрегіа-lietieoher Geheimdienste im Aufnahmelager GiaBsn/BRD). 2. Wird durch Inhaftierte inaner wieder versucht, Angehörige der Linie XIV zu testen und zu Verstößen gegen Befehle und Weisungen zu verleiten und somit Voraussetzungen zu schaffen, diese Angehörigen unter Druok zu setzen, sie zur Herstellung von Verbindungen zu Mittätern, anderen Mitinhaftierten, außenstehenden Personen oder gar feindlichen Einrichtungen zu gewinnen, um auf diesem Weg unter anderem geheime Informationen, Tatsachen und angebliche "Beweisgegenständeи aus der Haftanstalt auszu-sohleusen. Die bei der politisch-operativen Absicherung der Inhaftierten gesammelten Erfahrungen beweisen, daß bereits die geringsten Anlässe und Ansatzpunkte - z. B. nicht ausreichend abgestimmtes operatives Handeln zwischen den Linien XXV und ix - von Inhaftierten immer wieder genutzt werden, ton ihre feindlich-negativen Pläne und Absichten zu realisieren. 3.1. Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Unter-suohungaarbelt der Linie IX des MfS Aus der im vorangegangenen Abschnitt bereits zitierten Hauptaufgabe der Linie XIV wird deutlich, daß die Realisierung des Untersuchungshaft Vollzuges eine enge Zusammenarbeit der Linie XXV mit allen anderen am Strafverfahren beteiligten;
Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 23) Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 23)

Dokumentation: Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens, Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 1-52).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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