Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit 1985, Blatt 373

Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 373 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 373); 373 GVS JHS 001 - ifOC/81 Schwerpunkt - Die Entwicklung, Bearbeitung und der Abschluß Operativer Vorgänge und dd e Reald sierung bedeutender Operativer Personenkorjtrollen, - weitere Auf gaben zur Klärung der Frage "Wer ist wer?” ausgewählter und konkret festgelegter Personen in einen1 exakt begrenzten Zeitraum, - die unverzügliche Kläjnnzg opex-ativer *. Vor-komiisse und anderer operativ bedeutsamer Erscheinungen in einem exakt begrenzten Zeitraum, - die Sicherung gesellschaftlicher Höhepunkte und anderer bedeutender Ereignisse durch operative Aktionen und Einsätze, - besondere Überprüfungsmaßnahmen in staatlichen, ökonomischen und anderen gesellschaftlichen Bereichen des Verantwortungsbereiches zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle oder veränderte politisch-operative Lagebedingungen. Politisch-operative Sch. sind immer ix. dem Verantwortungsbereich konkret zu bestimmen, in dem sie der Hauptinhalt der politisch-operativen Arbeit im jeweiligen Zeitraum sein müssen. Sie sind vor allem zur Sicherung der politischoperativen Schwerpunktbereiche zu bestimmen. Objektiv entstehen jedoch politisch-operative Sch. auch außerhalb der Schwerpunktbereiche. Auch diese müssen rechtzeitig und richtig erkannt und ebenso konsequent durch den konzentrierten Einsatz operativer Kräfte und Mittel bearbeitet werden. Politisch-operative Sch. sind vom Leiter dez* Diensteinheit, ausgehend von Vorgaben und der aktuellen Einschätzung der politisch-operativen Lage, zu bestimmen. Die Rang- und Reihenfolge ihrer Bearbeitung ist im Jahresplan konkret festzulegen . Schwerpunktbereich, politisch-operativer ein für die Lösung bedeutsamer Aufgaben der gesellschaftlichen Entwicklung und der staatlichen Sicherheit entscheidendes/r Objekt, Bereich, Territorium oder Personenkreis, in dem durch die Konzentration operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe u. a. negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit im Gesamtverantwortungsbereich wesentlichen Ergebnisse erzielt werden. Dazu sind Anzahl und Umfang der politisch-operativen Sch. im Verantwortungsbereich einer operativen Diensteinheit relativ eng zu begrenzen sowie konkrete und abrechenbare Ziele und Aufgaben zur Sicherung der Soh. vorzugeben. Die Sicherung eines politisch-opera-;
Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 373 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 373) Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985, Blatt 373 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 373)

Dokumentation: Stasi-Wörterbuch 1985; Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, Bl. 1-536).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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