Der Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Fassung des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes (StrÄndG) der DDR vom 18. Dezember 1987 (GBl. I Nr. 31 S. 301)-

Strafprozessrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozessordnung (StPO) 1989, Seite 331 (Strafprozessr. DDR Komm. StPO 1989, S. 331); ?331 Verfahren bei selbstaendigen Einziehungen ?282 2. Die Einziehung muss notwendig sein, damit Sachen oder Vermoegenswerte nicht zu weiteren Straftaten benutzt werden koennen oder um dem nicht strafrechtlich zur Verantwortung Gezogenen die aus der Straftat erlangten materiellen Vorteile zu entziehen (vgl. auch Ziff.5 des PrBOG vom 13.10. 1981). Selbstaendig eingezogen werden koennen Gegenstaende (vgl. Anm. 1.5. zu ? 108) und Vermoegenswerte (vgl. Anm. 1.2. zu ? 108). Gegenstaende, die im sozialistischen Eigentum stehen, duerfen nicht eingezogen werden (vgl. ? 56 Abs. 2 StGB). Das gilt auch fuer selbstaendige Einziehungen. 3. Ein Verfahren gegen den Taeter ist zwar nicht durchfuehrbar, gesetzlich aber auch nicht ausgeschlossen (vgl. ? 56 Abs. 4 StGB), wenn z. B. der Taeter nicht ermittelt oder an einen anderen Staat ausgeliefert wurde (vgl. ? 143, ? 150 Ziff. 4), verstorben ist oder aus weiteren, in ? 152 genannten Gruenden strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen und das Verfahren endgueltig eingestellt wird. Eine selbstaendige Einziehung ist auch nach einer Amnestie zulaessig, es sei denn, dass auch die Einziehung unter die Amnestie faellt. Gegen einen Fluechtigen oder Abwesenden ist die selbstaendige Einziehung zulaessig, da gegen diesen ein Strafverfahren durchgefuehrt werden kann, aber nicht muss (vgl. ?? 262ff.). 4 4. Nicht zulaessig ist die selbstaendige Einziehung, wenn das Verfahren wegen Erkrankung des Taeters vorlaeufig eingestellt wird (vgl. Anm. 4. und 5. zu ? 143). Hier kann das Strafverfahren fortgesetzt und die Einziehung ausgesprochen werden. Hat ueber die Straftat bereits ein gesellschaftliches Gericht entschieden, darf wegen derselben Sache keine selbstaendige Einziehung ausgesprochen werden (vgl. ? 14). Stellt sich nach der Entscheidung ueber eine Straftat heraus, dass das Gericht eine moegliche und notwendige Einziehung gern. ? 56 oder ? 57 StGB nicht ausgesprochen hat, ist ein Verfahren zur selbstaendigen Einziehung unzulaessig. Diese Entscheidung darf nur durch Rechtsmittel- oder Kassationsentscheidung korrigiert werden (vgl. OG NJ, 1955/15/16, S. 495). 5. Der Staatsanwalt stellt den Antrag bei dem fuer die Strafsache selbst sachlich und oertlich zustaendigen Gericht. Im Antrag ist zu begruenden, welche Beziehungen zwischen einer mit Strafe bedrohten Handlung und dem einzuziehenden Gegenstand oder Vermoegen bestehen. Die Beweismittel, die den hinreichenden Verdacht auf eine Straftat (vgl. Anm. 1.3. zu ?95) begruenden, sind anzugeben. Der Antrag muss im wesentlichen den Anforderungen an eine Anklageschrift entsprechen (vgl. ? 155). 6. Zur oertlichen Zustaendigkeit vgl. ?? 169ff. ?282 Verfahrensvorschriften Auf die Verhandlung und Entscheidung finden die Bestimmungen ueber das gerichtliche Verfahren erster Instanz entsprechende Anwendung. Im Verfahren vor dem Kreisgericht verhandelt und entscheidet der Richter. Hinsichtlich der Rechtsmittel und des Rechtsmittelverfahrens gelten die allgemeinen Bestimmungen entsprechend. 1. Fuer die Verhandlung und Entscheidung ist das Gericht zustaendig, das in der Sache selbst verhandeln und entscheiden wuerde. Das Gericht muss pruefen, ob die Voraussetzungen fuer die Durchfuehrung eines Verfahrens zur selbstaendigen Einziehung vorliegen, und die Eroeffnung des Verfahrens beschliessen. Fuer die Vorbereitung und Durchfuehrung des gerichtlichen Verfahrens gelten insbes. die Bestimmungen ueber die Eroeffnung des Hauptverfahrens (vgl. ??187 ff.), die Vorbereitung und den Gang der Hauptverhandlung (vgl. ?? 199ff., ?? 220ff.) entspre- chend. Der von der Einziehung Betroffene ist vom Termin zu benachrichtigen. Ist die Benachrichtigung nicht moeglich oder lehnt der Betroffene die Annahme derselben ab, kann dennoch verhandelt und entschieden werden. 2. In der Urteilsformel (vgl. Anm. 1.2.-2.3. zu ? 242) ist festzustellen, welche Sachen (vgl. Anm. 1.3. zu ? 108), welche Rechte (vgl. Anm. 1.2. zu ? 114) oder welches Vermoegen (vgl. Anm. 1.4. und 1.5. zu ? 108) eingezogen werden. Dabei sind die Angaben so de-;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische Hirkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar.

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