Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 248

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 248 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 248); 11. Aufgaben und verwaltungsrechtliche Befugnisse der Organe des Staatsapparates auf den Gebieten der Wohnraumlenkung und der WohnungsWirtschaft 11.1. Sozialistische Wohnungspolitik im Interesse der ständigen Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bürger Die ständige und planmäßige Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bevölkerung ist ein wichtiger Bestandteil und ein grundlegendes Anliegen der Tätigkeit der Organe des sozialistischen Staates. Die hervorragenden Resultate bei der Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms als Kernstück des sozialpolitischen Programms der SED prägen das Gesicht unserer Städte und Gemeinden und fördern das soziale Wohlbefinden und die Leistungsbereitschaft der Bürger. Auf dem XI. Parteitag der SED konnte festgestellt werden, daß im Zeitraum von 1971 bis 1986 2,4 Millionen neugebaute und modernisierte Wohnungen entstanden, wodurch sich die Wohnbedingungen für 7,2 Millionen Bürger verbesserten. „Zwei Drittel aller fertiggestellten Neubauwohnungen wurden an Arbeiter vergeben, jede vierte Neubauwohnung an junge Ehepaare. Seit 1971 haben wir für unser Wohnungsbauprogramm 260 Milliarden Mark aufgewendet, 10 Prozent des in diesem Zeitraum produzierten Nationaleinkommens.“1 Im Jahr 1986 verfügte die DDR über einen Bestand von 6,9 Millionen Wohnungen. Im Maßstab der Republik entspricht der Wohnungsbestand weitgehend der Anzahl der Haushalte, wobei zwischen den Territorien noch Unterschiede bestehen. Mit mehr als 400 Wohnungen je 1000 Einwohner und durchschnittlich 26 m1 2 Wohnfläche pro Person hat die DDR ein auch international beachtliches Niveau erreicht.2 Im Fünf jahrplanzeitraum 1986 bis 1990 wird das Wohnungsbauprogramm mit dem Ziel fortgeführt, bis zum Jahr 1990 in der DDR die Wohnungsfrage als soziales Problem zu lösen. Bei weiterhin stabilen, niedrigen Mieten werden in diesem Zeitraum weitere 1064000 Wohnungen für 3200000 Bürger neu gebaut bzw. modernisiert, vor allem für Arbeiter- und kinderreiche Familien sowie junge Ehepaare. Der Wohnungsbestand wird dort durch Neubau erweitert, wo es sozialpolitisch und entsprechend der Entwicklung der Produktivkräfte in Industrie und Landwirtschaft erforderlich ist.3 Die Wohnverhältnisse der Bürger sind Bestandteil und Ausdruck ihrer Lebensweise, für die die sozialistische Produktionsweise bestimmend ist. Sie sind ein bedeutsamer produktiver gesellschaftlicher Faktor, haben wesentlichen Einfluß auf die Entwicklung der Familien, das Heranwachsen gesunder Kinder, die Aneignung von Bildung und Kultur, die Erholung und Freizeitgestaltung der Menschen sowie auf die gesellschaftliche Kommunikation und damit letztlich auf die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten. In der Verfassung der DDR ist das Grundrecht des Bürgers auf Wohnraum für sich und seine Familie verankert. Der sozialistische Staat gewährleistet dieses Recht durch die Förderung des Wohnungsbaus, die Erhaltung und Modernisierung des vorhandenen Wohnraums und dessen gerechte Verteilung unter öffentlicher Kontrolle. Daraus folgt, daß die Wohnungspolitik in der DDR komplexen Charakter trägt. Sie erstreckt sich auf den Neubau, die 1 XI. Parteitag der SED. Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den XI. Parteitag der SED, Berichterstatter: E. Honecker, Berlin 1986, S. 24. 2 Vgl. E. Honecker, „Bauwesen leistet hervorragenden Beitrag zur Stärkung der DDR, zur Sicherung des Friedens. Schlußwort auf der 8. Baukonferenz“, Neues Deutschland vom 15./ 16.6.1985, S.3. 3 Vgl. Direktive des XI. Parteitages der SED zum Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1986 bis 1990, Berlin 1986, S. 93 f. 248;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit erfordern. Sie können aber auch, wenn sie mehrfach in Verfahren auftreten, gebotene umfangreichere Oberprüfungen und Veränderungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit signalisieren.

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