Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug 1981, Seite 74

Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 74 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 74); gen über den Gesundheits- und Arbeits- sowie den Brandschutz strikt einzuhalten, Gefahren für Personen und Sachen unverzüglich zu melden und soweit wie möglich abzuwenden. Verstöße gegen die Gesundheits- und Arbeits- sowie die Brandschutzbestimmungen haben Strafgefangene, sobald sie davon Kenntnis erhalten, unverzüglich den Betriebsangehörigen bzw. SV-Angehörigen mitzuteilen. Mit der Wahrung dieses Rechts und der konsequenten Einhaltung der damit verbundenen Pflichten der Strafgefangenen während des Arbeitseinsatzes, ergeht die gesetzliche Forderung an die Verantwortlichen der AEB, die rechtlichen Bestimmungen umfassend durchzusetzen. Daraus folgt, daß der AEB in Verwirklichung der arbeitsrechtlichen Vorschriften alle materiell-technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen hat, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Brandschutz auf der Grundlage der bestehenden einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der Vereinbarung über den Arbeitseinsatz Strafgefangener und der speziellen Festlegungen des Leiters der Einrichtung des SV und des AEB gewährleisten zu können. In diesem Zusammenhang haben die Betriebsangehörigen ihren ständigen erzieherischen Einfluß auf die Strafgefangenen dahingehend auszuüben, daß deren Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben entwickelt und die bewußte Einhaltung der Gesundheits- und Arbeitsschutz-sowie der Brandschutzbestimmungen gefördert wird. Dabei sind die Strafgefangenen aktiv einzubeziehen. Der Tatsache folgend, daß Strafgefangene oft erstmalig mit der Technologie und anderen betrieblichen Bedingungen der AEB konfrontiert werden, ist der umfassenden Einweisung sowie den gesetzlich geforderten ordnungs- und fristgemäßen Belehrungen der Strafgefangenen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Brandschutz 9 bei jeder Eingliederung in den Arbeitsprozeß; O bei jedem Arbeitsplatzwechsel und 9 bei Veränderungen der Bedingungen am Arbeitsplatz der Strafgefangenen besondere Bedeutung beizumessen. Diese Belehrungen sind verantwortungsbewußt durchzuführen und ordnungsgemäß zu dokumentieren und aktenkundig nachzuweisen. Diese Belehrungen sind mit der Erläuterung der Maßnahmen und Methoden zur Abwendung möglicher arbeitsbedingter Gefahren, die sich aus den Besonderheiten des Arbeitseinsatzbereichs ergeben sowie über das zur Vermeidung von Schäden erforderliche Verhalten zu verbinden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die ständigen Unterweisungen der Strafgefangenen kein formaler Akt bleiben, sondern vielmehr der weiteren Entwicklung und Festigung der Ein- 74;
Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 74 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 74) Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 74 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 74)

Dokumentation: Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 1-174). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur für die Angehörigen des Organs Strafvollzug des Ministeriums des Innern sowie für Angehörige der Arbeitseinsatzbetriebe bestimmt. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug. Autorenkollektiv: Oberstleutnant des SV, Diplompädagoge Heinz Albrecht (Leiter); Major des SV Diplomwissenschaftler Lothar Blei; Major des SV Diplomjurist Erich Weber. Redaktionsschluß 31.5.1981.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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