Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 570

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 570 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 570); k Bei Untersuchungen in der DDR nannten 66 Prozent der Befragten dieses Motiv als das für das Handeln der Gesellschaftsmitglieder wichtigste. Damit wird indirekt zugleich eine Selbstbewertung vorgenommen. Andererseits nannten aber auch 20 Prozent als das wichtigste und 29 Prozent als das zweitwichtigste Motiv die gewohnheitsmäßige Befolgung von Anordnungen. Furcht vor Strafe oder anderen Nachteilen wurde von 10 Prozent für das wichtigste und von 24 Prozent für das zweit- beziehungsweise dritt-wichtigste Motiv rechtsgemäßen Verhaltens gehalten. Ähnliches wird über Untersuchungen sowjetischer Wissenschaftler berichtet.11 Diese generelle Aussage ist eine begründete Verallgemeinerung; sie abstrahiert davon, daß die Prozentsätze je nach Rechtsgebiet und Rechtsforderung sowie je nach den demographischen Daten der Rechtssubjekte Schwankungen aufweisen. Die Leitung der Rechtsverwirklichung knüpft auch an diese Feststellungen an und organisiert eine wirksame Rechtserziehung sowie die Gestaltung entsprechender Bedingungen. Für die Leitung des Prozesses der Rechtsverwirklichung ist es notwendig, die Menschen so zu führen, daß sie in den gesellschaftlichen Interessen, die das Recht verkörpert, auch ihre persönlichen erkennen und realisieren. Jüngste Untersuchungen belegen empirisch, daß die Interessen der Rechtssubjekte die Bewußtseinsinhalte und Motive wesentlich bestimmen und gewissermaßen jenes Prisma sind, durch das die Beziehungen der Persönlichkeit zum sozialistischen Recht gebrochen werden.13 Dabei basiert das sozialistische Recht selbst auf der für die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse typischen, prinzipiellen Interessenübereinstimmung und bringt diese zum Ausdruck. Die Rechtsnormen tragen so dazu bei, daß die richtigen Motive ausgewählt und in Übereinstimmung mit ihnen Handlungen vollzogen werden, die den Interessen der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechen. Um die freiwillige und bewußte Verwirklichung der Rechtsforderungen auf der Grundlage gesellschaftsgemäßer Motive zu fördern, gewinnt die Rechtserziehung an Bedeutung. Sie soll die Bürger zur Erkenntnis von der Notwendigkeit und Richtigkeit der rechtlichen Verhaltensregeln führen, damit diese zur Grundlage ihres bewußten Handelns werden. Wichtiger Bestandteil der Rechtserziehung ist die Rechtspropaganda. Sie ist die zielgerichtete und systematische Verbreitung und Erläuterung von Rechtsanschauungen, rechtlichen Grundsätzen und von Rechtsnormen und Bestandteil staatlicher Leitungstätigkeit sowie Aufgabe der gesellschaftlichen Organisationen. Die Rechtspropaganda trägt dazu bei, das qualitativ Neue des sozialistischen Rechts gegenüber dem kapitalistischen Recht in das Bewußtsein der Werktätigen zu heben. Sie schließt deshalb auch die Auseinandersetzung mit dem imperialistischen Recht und den Rechtsanschauungen und -Praktiken des Imperialismus ein. Kenntnis der Rechtsprinzipien und der konkreten juristischen Bestimmungen beeinflußt das rechtliche Verhalten der Bürger. Die Rechtspropaganda ist dabei jedoch nur eine Stufe der Umsetzung rechtlicher Verhaltensanforderungen in praktisches Handeln der Menschen. Zur Informiertheit über das Recht muß notwendig die richtige Einstellung zu den rechtlichen Forderungen hinzutreten, bevor sie tatsächlich verwirklicht werden. Dabei ist zu beachten, daß die Bevölkerung die juri- 11 12 11 Vgl. H. Dettenbom/K. A. Mollnau, a. a. O., S. 71. 12 Vgl. Objektive Gesetze, Recht, Handeln, a. a. O., S. 203 ff. 570;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 570 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 570) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 570 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 570)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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