Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 55

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 55 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 55); Obersten Staatsanwaltschaft ange,gliedert Das geschah erst auf Grund der Verordnung der Regierung der DDR über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. September 1951 (GBl. S. 877). Damit wurden die Staatsanwaltschaften der Länder aus der Unterstellung unter die Länderregierungen herausgenommen und mit der Obersten Staatsanwaltschaft zu einem einheitlichen, selbständigen, zentral vom Generalstaatsanwalt der DDR geleiteten Organ verbunden. Die gleichlaufend mit dem Ausbau der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht erfolgende Weiterentwicklung des Straf Verfahrensrechts Bisher hatte der Staatsanwalt die einheitliche Anwendung der Gesetze in Strafsachen nur dadurch überwachen können, daß er gegen gerichtliche Entscheidungen, die die Gesetzlichkeit verletzten, Rechtsmittel einlegte oder beim Generalstaatsanwalt der DDR einen Kassationsantrag anregte. Seine Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit war demnach auf das gerichtliche Verfahren beschränkt. Seit dem Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik über Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit vom 27. März 1952 (MB1. S. 35) obliegt dem Staatsanwalt die Gesetzlichkeitsaufsicht bereits im Ermittlungsverfahren. Aus der Untersuchungsaufsicht, die der Ministerratsbeschluß dem Generalstaatsanwalt übertrug, ergab sich die Pflicht des Staatsanwaltes, jede Strafsache vom Beginn der Untersuchung an kennenzulernen, den Verlauf der Ermittlungen zu verfolgen und (wenn erforderlich) durch konkrete Weisungen an die Untersuchungsorgane zu fördern. Mit der Ermächtigung des Generalstaatsanwaltes zur Festlegung von Ermittlungsfristen und der Kontrolle ihrer Einhaltung wurde der Verzögerung von Strafverfahren entgegengewirkt. Auf Grund dieser Untersuchungsaufsicht verantwortete der Staatsanwalt von da ab alle Fälle der vorläufigen Festnahme und Verhaftung von Bürgern. Seitdem mußte der Staatsanwalt von jeder vorläufigen Festnahme in Kenntnis gesetzt werden, und er mußte sich unverzüglich für den Antrag auf Erlaß eines richterlichen Haftbefehls oder für die Freilassung des vorläufig Festgenommenen entscheiden. Der Staatsanwalt hatte auch zu prüfen, ob die Art und Weise des Strafvollzuges mit der Gesetzlichkeit und den Prinzipien des Strafvollzuges im Einklang steht. Zwei Monate später, am 23. Mai 1952, erging das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 408). Es verankerte die Stellung der Staatsanwaltschaft als ein von anderen Staatsorganen unabhängiges Organ der Staatsgewalt, das allein dem Ministerrat untersteht. In § 1 Abs. 2 des Staatsanwaltschaftsgesetzes wurde als die besondere Aufgabe der Staatsanwaltschaft bestimmt, die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik zu führen, das Ermittlungsverfahren zu leiten, vor Gericht in Straf- und Zivilverfahren tätig zu sein, die Vollstreckung und den Vollzug der Strafen zu überwachen. Die oben erwähnten Regelungen, die das Strafverfahren betreffen, sind in das Staatsanwaltschaftsgesetz übernommen worden. Damit war eine einheitliche, nach Leninschen Prinzipien organisierte Staatsanwaltschaft geschaffen worden. 55;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 55 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 55) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 55 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 55)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten.

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