Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 420

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 420 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 420); Zusatzstrafe 420 Außenpolitik, - sozialistische ökonomische Integration Zusatzstrafe - Strafe Zwang - Überzeugung und Zwang Zwangsvollstreckung : Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung eines rechtlich anerkannten Anspruchs des Gläubigers, dem der Schuldner nicht nachkommt. Vollstreckungsfäjiig sind nur Ansprüche, die auf das Erbringen einer Leistung gerichtet sind (Z. wegen Geldforderungen und zur Herausgabe von Sachen sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen) und für die ein Vollstreckungstitel vorliegt. Vollstrek-kungsmittel sind rechtskräftige Urteile, Beschlüsse, Anordnungen und Kostenrechnungen der - Gerichte, Vollstreckungsbefehle im - Mahnverfahren, Einigungen durch Vergleiche, Beurkundungen des Rates des Kreises über Vaterschaftsanerkennungen und die sich daraus ergebenden Unterhaltsverpflichtungen sowie Entscheidungen anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe, soweit deren Vollstreckung durch Gesetz dem Gericht übertragen worden ist. Für die Z. sind der Sekretär des Kreisgerichts oder der Gerichtsvollzieher zuständig. Durchgeführt wird das Z.sverfahren nur auf Antrag des Gläubigers. Die Z. erfolgt in Forderungen des Schuldners (z. B. Pfändung von Lohn und Gehalt), in andere Vermögensrechte des Schuldners (z. B. Sparguthaben) und in sein bewegliches oder unbewegliches Vermögen (Zwangsversteigerung, Zwangs Verwaltung). Die Z. in Volkseigentum ist unzulässig. Wird ein Antrag auf Vollstreckung gegen Träger von Volkseigentum gestellt, so ist der Vollstreckungsantrag dem übergeordneten Organ des Schuldners mit dem Ersuchen um Zahlungsanweisung vorzulegen. Bei der Z. gegen LPG-Mitglieder und LPG sind spezielle Bestimmungen zu beachten, die dem Ziel dienen, bei Sicherung der Ansprüche der Gläubiger die materielle Basis der Genossenschaften nicht zu beeinträchtigen und LPG-Mitglieder vor evtl. Härtefällen zu schützen, die durch die Z. ein-treten könnten. Hat der Schuldner Einwendungen gegen die Z. generell, gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen oder ihre Art und Weise, so stehen ihm die Vollstreckungsgegenklage, die Erinnerung und die sofortige Beschwerde zu. Durch die Vollstreckungsgegenklage soll bewiesen werden, daß der Anspruch, der durch die Vollstreckung realisiert werden soll, ganz oder teilweise weggefallen ist. Sie ist beim Gericht erster Instanz zu erheben. Die Erinnerung ist ein formloses Gesuch des Schuldners oder des Gläubigers, mit dem die Art und Weise der Vollstreckung durch den Sekretär oder Gerichtsvollzieher gerügt wird. Die sofortige Beschwerde ist gegen alle Entscheidungen auf dem Gebiete der Z., die ohne vorherige mündliche Verhandlung ergehen können, zulässig. Neben dem Schuldner und dem Gläubiger können auch Dritte, die durch Vollstreckungsmaßnahmen betroffen werden, dieses Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Dritten steht außerdem die Möglichkeit zu, Drittwiderspruchsklage zu erheben, wenn eine ihnen gehörende aber im Besitz des Schuldners befindliche Sache oder Forderung gepfändet wurde. Zunächst muß sich der Dritte aber an den Gläubiger wenden und ihn zur Einwilligung in die Aufhebung der Pfändung veranlassen. Zweckverband: eine Form der Gemeinschaftsarbeit zwischen - Städten und - Gemeinden zur gemeinsamen Lösung von Planaufgaben auf bestimmten Gebieten der gesellschaftlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung (Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR, § 69). Der Beitritt erfolgt;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen.

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