Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 63

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 63 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 63); 63 Bürgschaft der Parlamente vollzieht. Beide Prinzipien bewirken in der b. V. die staatsrechtlich legalisierte Ausschaltung der werktätigen Massen aus den Staatsgeschäften, verankern verfassungsrechtlich die Trennung des Staates vom Bürger in der kapitalistischen Gesellschaft und sichern die unumschränkte Herrschaft der Bourgeoisie. Jede b. V. bringt in der Einheit ihres Textes und des Maßes ihrer Einhaltung, das durch den organisierten Kampf der Arbeiterklasse und aller Werktätigen erzwungen wird, das grundlegende Klassenkräfteverhältnis in dem betreffenden Land zum Ausdruck. -*■ Verfassung Bürgermeister: Dienstbezeichnung des Vorsitzenden des Rates einer kreisangehörigen - Stadt oder - Gemeinde. Vorsitzende von Räten kreisfreier Städte tragen die Dienstbezeichnung Ober-В. und von Räten der Stadtbezirke Bezirks-B. Der B. wird von der jeweiligen örtlichen Volksvertretung (- Stadtverordnetenversammlung, - Stadtbezirksversammlung bzw. - Gemeindevertretung) gewählt. Er sollte nach Möglichkeit Abgeordneter der Volksvertretung sein. Der B. leitet den Rat. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, die Gesetze der Volkskammer und die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie die Beschlüsse der übergeordneten Volksvertretungen und ihrer Räte ausgewertet und der gesamten Arbeit zugrunde gelegt werden. Er hat die kollektive Arbeit des Rates zu gewährleisten. Er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane bzw. hauptamtlichen Mitarbeitern des Rates und den Leitern der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Er ist für die Arbeit mit den Vorsitzenden der Kommissionen der Volksvertretung verantwortlich. Zur Erfüllung der dem Rat übertragenen Aufgaben ist der B. befugt, im Rahmen geltender Rechtsvorschriften auch für Bürger, nichtunterstellte staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen Verfügungen zu erlassen oder - Auflagen zu erteilen, in denen konkrete Rechte und Pflichten begründet werden. Die Anleitung und Kontrolle der B. durch den übergeordneten Rat obliegt dem Vorsitzenden des Rates (des Kreises bzw. des Bezirkes oder der kreisfreien Stadt mit Stadtbezirken). Er ist berechtigt, dem B. Weisungen zu erteilen. - örtliche Räte Bürgschaft: freiwillige Verpflichtung eines Kollektivs oder einer Einzelperson zur Gewährleistung der Erziehung eines Rechtsverletzers, der zu einer - Strafe ohne Freiheitsentzug verurteilt wurde. Die B. ist eine wirksame Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Verwirklichung der Strafen, die mit einem längeren gesellschaftlichen Erziehungsprozeß verbunden sind. Mit der B. soll dem Verurteilten geholfen werden, seine konkret festgelegten Aufgaben zur gesellschaftsgemäßen Gestaltung seiner Beziehungen und seines Verhaltens zu erfüllen und sich tatsächlich zu bewähren und wiedergutzumachen. Zur Übernahme der B. sind die Kollektive der Werktätigen (besonders die Arbeitskollektive, aber auch Kollektive aus Wohngemeinschaften und gesellschaftlichen Organisationen) sowie befähigte und geeignete Einzelpersonen berechtigt. Bei Kollektiv-B. muß der Beschuldigte dem bürgenden Kollektiv angehören. Die B. wird mit dem gerichtlichen -* Urteil bestätigt. Für den Verurteilten begründet die B. Rechtspflichten, deren böswillige Verletzung auf Antrag des Bürgen zum Vollzug der angedrohten Freiheitsstrafe führen kann. Die B. begründet politisch-moralische Pflichten des Kollektivs bzw. des Einzel-;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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