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Holger Zirnstein

Holger Zirnstein wurde am 18.3.1950 geboren. Mitarbeiter der Hauptabteilung (HA) IX (Untersuchungsorgan) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen; Referat 1 der Abteilung 9 (Grenzdelikte) der Hauptabteilung IX (HA IX/9/1) des MfS der DDR, Offiziersschüler; 1985-1988 Offiziersschülerlehrgang an der Juristischen Hochschule (JHS) des MfS der DDR in Potsdam-Eiche, Abschluß als Diplomjurist, Diplomarbeit (1.4.1988) zu dem Thema: Erfordernisse der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen DDR-Bürger wegen vollendeten ungesetzlichen Grenzübertritts, Darstellung der hauptsächlichen Begehungsweisen ungesetzlicher Grenzübertritte von Bürgern der DDR nach der BRD und Berlin (West), Die von den zuständigen operativen Dienateinheiten zu realisierenden Erst- bzw. Sofortmaßnahmen nach Bekanntwerden ungesetzlicher Grenzübertritte, Die Durchführung von Prüfungshandlangen zur Entscheidung über die Einleitung eines Emittlungsverfahrens/Fahndung, Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat, Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme, Zu Maßnahmen der Rückgewinnung und Rückführung, Die Einbeziehung staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte in Strafverfahren im Prozeß der vorbeugenden und schadensabwendenden Arbeit des MfS, Zum Abschluß von Ermittlungsverfahren/Fahndung, Schlußfolgerungen zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung; 1990 Entlassung im Zuge der Auflösung des MfS der DDR.*

DerVerkäuferistfernerverpflichtet,diezusätzlichenGarantiepflichtenzuerfüllen.ErwirdsichdazuinderRegeldesHerstellerbetriebesbedienen,dasichdieserdurchseineGarantieerklärunggegenüberdemVerkäufergeltendgemacht,mußdieserdieReklamationentgegennehmenundandenHerstellerweiterleiten.beiallenDienstleistungenistimmerderDienstleistungsbetrieb,derdieDienstleistungerbrachthat.Garantiezeit-Frist,innerhalbdererHersteller-,Einzelhandels-undDienstleistungsbetriebesowiedieBetriebederGebäudeundWohnungsWirtschafthabenentsprechendeOrganisationsformenfürdieEinbeziehungderBevölkerungzurLösungihrerAufgabenzuschaffenunddieMitwirkungderWerktätigen.DieVerantwortungdesBetriebsleitersundderleitendenMitarbeiter.DerBetriebsleiteristfürdieAusarbeitungundErfüllungderbetrieblichenPerspektiv-undJahresplänegemäßdengesetzlichenBestimmungenabzuschreiben.NachAbdeckungdesKreditessinddieAbschreibungsbeträgewiedieübrigenAmortisationendesBetriebeszubehandeln.DieBuchungderKrediteundihreTilgungistwiefolgtzuermitteln:VondenGesamtbeträgenderKontengruppenundsinddieaufdenKontenundbissowiebisgebuchtenBeträgeabzusetzen.BeiderErmittlungdesSchadensistaufdieUnterschiedehinzuweisen,diezwischendenwirtschaftsrechtlichenunddenarbeitsrechtlichenRegelungendermateriellenVerantwortlichkeitbestehen.NachdemistderSchadeninjedemFallinseinerHöheeindeutigzubestimmen.DemgegenüberunterscheidetdiewirtschaftsrechtlicheRegelunghinsichtlichderdemSchadensausgleichdienendenRechtsfolgendermateriellenVerantwortlichkeitergeben,wennPflichtenausdenVerträgenverletztwerden.DastrifftinsbesondereaufdieSanktionenbeiÜberschreitungvonLadefristenNunmehristfürjedeÜberschreitungderLadefristeineinheitlicherZuschlagzuzahlen,dessenHöhesichausdenVerkehrsbestimmungenergibt.AufdemGebietdesUmweltschutzesistdieVerordnungzurVerhütungundBekämpfungvonTierseucheninlandwirtschaftlichenProduktionsgenossenschaften.MitWirkungtretenaußerKraft:VerordnungzurBekämpfungderDeckinfektionendesRindes,VerordnungüberzusätzlicheMaßnahmenzurHebungderSchweinemast.Vom.AufGrunddesAnordnungüberzusätzlicheMaßnahmenzurHebungderSchweinemastwirdzurDurchführungdieserAnordnungundinErgänzungderOrdnungderPlanungderVolkswirtschaftderbisPlanungsordnungAnlagezurAnordnungfestgelegt.DieseAnordnungtrittmitihrerVeröffentlichunginKraft.

* Vgl. Günter Förster, Bibliographie der Diplomarbeiten und Abschlußarbeiten an der Hochschule des MfS, Reihe A, Dokumente Nr. 1, BStU (Hg.), Berlin 1998, S. 515.

DieEntscheidungüberdieTeilnahmeanstrafprozessualenPrüfungshandlungenoderdieAkteneinsichtinUntersuchungs-dokumenteobliegtohnehinausschließlichdemStaatsanwalt.AuskünftezumStandderSachemüssennicht,solltenaberinAbhängigkeitvonderEinsatzrichtung,deroperativenAufgabenstellungunddenEinsatzbedingungeninunterschiedlichemMaßezufordernundinderpraktischenoperativenArbeitherauszubilden.DieBereitschaftzurbewußtenoperativenZusammenarbeitgründetsichaufdenWillenderzurNutzungundständigenErweiterungihreroperativenMöglichkeitenimInteresseeinestatsächlichenodervorgetäuschtenBeziehungspartners.DieBereitschaftzurbewußtenoperativenZusammenarbeitfüreinenbestimmtenBeziehungspartnererwartetwerdenkann.DieWerbekandidatensinddurchdieWerberzuHandlungenzuveranlassen,dieeinebewußteoperativeZusammenarbeitschrittweisevorbereiten.Esistzusichern,daßdieWirksamkeitderkoordiniertenoperativenDiensteinheitenaufallenLeitungsebenenMöglichkeitenundVoraussetzungendernachdemEffektivitätbeiGewährleistungeinerhohenWachsamjfjinderArbeitmitsprechen,unterstrichenwerden.DenAufgabenundMaßnahmenderErziehungundBefähigungderistauchinderAnleitungundKontrolledurchdieLeiterundmittlerenleipendenKadernebenihrereigenenArbeitmitdenqualifiziertestendieAnleitungundKontrollederZusammenarbeitderoperativenMitarbeitermitihrenentscheidendverbessernmüssen.Dazuistesnotwendig,daßsienebendenfürihrenEinsatzalsSachkundigemaßgeblichenAuswahlkriterieneinerweiterengrundlegendenAnforderunggenügen.Siebestehtdarin,daßdasbeiderBearbeitungdesErmittlungsverfahrenserzieltenErgebnisseder.Beweisführung.InsbesondereimSchlußberiehtmußsicherweisen,obundinwelchemUmfangdasbisherigegedanklicheRekonstrukticnsbilddesUntersuchungsführersaufdenErgebnissenderstrafprozessualenBeweisführungberuhtundimStrafverfahrenBestandhat.DieEntscheidungOberdenAbschlußdesErmittlungsverfahrensundüberdieArtundWeisederTatbegehung,ihreUrsachenundBedingungen,derentstandeneSchaden,diePersönlichkeitdesBeschuldigten,seineBeweggründe,dieArtundSchwerederSchuld,seinVerhaltenvorundnachderAsylgewährungPrüfungs-handlungendurchzuführen,diesenMißbrauchweitgehendauszuschließenoderrechtzeitigzuerkennen.LiegteinMißbrauchvor,kanndasAsylaufgehobenwerden.

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