Ordnungs- und Verhaltensregeln für in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommene Personen 1986

Ordnungs- und Verhaltensregeln (Hausordnung) für in die Untersuchungshaftanstalt (UHA) aufgenommene Personen, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Büro der Leitung (BdL) 35/86, Ex.-Nr. 011, Berlin, 29.1.1986 (H.-Ordn. UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. BdL/35/86 1986, S. 1-10).

Aufgenommene Personen haben gleiche Rechte und Pflichten, unabhängig von ihrer Nationalität und Staatsbürgerschaft, ihrer Rasse, ihres weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses, ihrer sozialen Herkunft oder Stellung. Für sie gelten die Regelungen dieser Hausordnung gleichermaßen und unabhängig von der erhobenen Beschuldigung bzw. den Gründen ihres Aufenthaltes in der Untersuchungshaftanstalt. Aufgenommenen Personen wird - soweit für sie zutreffend gewährleistet an ihren Strafverfahren mitzuwirken, ihre strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung, auf Einlegung von Haftbeschwerde entsprechend der Strafprozeßordnung der DDR und auf andere Beschwerden bzw. Eingaben, wahrzunehmen; mit vorheriger Zustimmung des Staatsanwaltes im Ermittlungsverfahren oder des zuständigen Gerichtes nach der Anklageerhebung ihre Rechte, insbesondere in Zivil-, Arbeits- und Familienrechtssachen, wahrzunehmen; nach vorheriger Zustimmung des Staatsanwaltes oder des zuständigen Gerichts postalische und persönliche Kontakte mit Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen sowie mit Angehörigen von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften sowie gesellschaftlichen Organisationen zu unterhalten; eine auf ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Gemeinschaftsverpflegung, eine ordnungsgemäße Unterbringung und eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung zu erhalten; Nachtruhe von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages; täglicher Aufenthalt im Freien bis zu einer Stunde (sofern die Witterungsbedingungen dies zulassen und dringende Notwendigkeiten dem nicht entgegenstehen); eigene Bekleidung zu tragen; sich individuel zu betätigen,(Rauchen,Lesen, genehmigte Unterhaltungsspiel zu benutzen; sich mit den aktuellen Tagesereignissen vertraut zu machen; bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft sich im Verwahrraum in angemessener Form religiös zu betätigen; auf eigene Kosten Waren des täglichen Bedarfs aus dem Angebot der Untersuchungshaftanstalt zu erwerben. Aufgenommenen Ausländern wird gewährleistet, mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung, die ihre Betreuung wahrnimmt, in Verbindung zu treten, sofern das vertraglich zwischen dem betreffenden Staat und der Deutschen Demokratischen, Republik vereinbart wurde bzw. auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruht. Die Entscheidung darüber trifft der zuständige Staatsanwalt bzw. das zuständige Gericht. Aufgenomme Personen haben die Pflicht, die in dieser Hausordnung festgelegten Ordnungs- und Verhaltensregeln einzuhalten; den Weisungen der Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt umgehend Folge zu leisten; den festgelegten Tagesablauf einzuhalten; die Einrichtungen der Untersuchungshaftanstalt und der Verwahrräume, die übergebenen Kleidungsstücke und Nutzungsgegenstände sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung, Verlust sowie Mißbrauch zu schützen; die Bestimmungen über den Gesundheits- und Brandschutz einzuhalten; den medizinischen Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen uneingeschränkt nachzukommen; Gefahren für Personen und Sachen - gleich welcher Art - unverzüglich den Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt zu melden und nach Möglichkeit abzuwenden. Aufgenommenen Personen ist es untersagt, in der Untersuchungshaftanstalt zu lärmen, zu pfeifen, zu klopfen, zu singen oder auf andere Art und Weise die Ordnung, Disziplin und Ruhe zu stören; in jeder Form der akustischen und optischen Zeichengebung oder anderweitig mit aufgenommenen Personen anderer Verwahrräume bzw. der Untersuchungshaftanstalt unerlaubte Kontakte herzustellen sowie Gegenstände zum Zwecke der Verbindungsaufnahme aus dem Verwahrraum zu verbringen; die Sichtkontrolle durch die Angehörigen der Untersuchungshaftanatalt zu behindern; die Wände der Verwahrräume, die Nutzungsgegenstände sowie die sanitären Einrichtungen zu verunstalten, zu beschmutzen, zu beschädigen oder zu zerstören; technische Einrichtungen, Signal- und Sicherungsanlagen sowie Einrichtungsgegenstände in den Verwahrräumen zu mißbrauchen oder zweckentfremdet zu benutzen, die ihnen zugewiesenen Räume oder Aufenthaltsorte ohne Erlaubnis zu verlassen, gegen die Brandschutzbestimmungen zu verstoßen; Aufzeichnungen jeder Art ohne Genehmigung anzufertigen oder aufzubewahren, andere als ausgehändigte oder zur Nutzung überlassene Gegenstände herzustellen oder zu besitzen; andere aufgenommene Personen zum Verstoß gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln anzustiften, ihnen bei Verstößen Hilfe zu leisten oder Bekundungen und Handlungen zu unternehmen, die sich gegen die Sicherheit, Ordnung und Disziplin richten; Tätowierungen bei sich selbst oder anderen aufgenommenen Personen vorzunehmen; in den ihnen zur Verfügung gestellten Presse- und Literaturerzeugnissen Eintragungen und Unterstreichungen vorzunehmen, Textstellen unkenntlich zu machen oder zu entfernen. Verhaltensregeln; Wird der Verwahrraum geöffnet, haben sich die aufgenommenen Personen von ihren Plätzen zu erheben, ihren Standort in der Nähe des Verwahrraumfensters einzunehmen und ihr Gesicht der Verwahrraumtür zuzuwenden. Anrede; Aufgenommene Personen werden mit der Verwahrraum- und Belegungsnummer angesprochen. Angehörige der Untersuchungshaftanstalt sowie die Untersuchungsführer sind entsprechend ihrem Geschlecht mit Frau bzw. Herr und Dienstgrad anzusprechen. Aufgenomme Personen haben die Entbietung des Tagesgrußes zu unterlassen. Meldungen haben nur bei Vorkommnissen zu er folgen. Wünschen aufgenommene Personen Angehörige der Untersuchungshaftanstalt zu sprechen, haben sie die Signalanlage zu betätigen. Brandschutz; Brände sind sofort zu melden. Bei Bränden und Havarien ist Ruhe zu bewahren und den gegebenen Anweisungen der Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt sofort nachzukommen. Das Rauchen ist nur in den Verwahrräumen gestattet. Auf oder in den Betten sowie während der Nachtruhe ist das Rauchen nicht erlaubt. Verhalten untereinander; Aufgenommene Personen haben sich - soweit das notwendig ist - gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen und ihren persönlichen Umgang derart zu gestalten, wie es die Ordnung, Disziplin und Ruhe sowie die gegenseitige Rücksichtnahme erfordern. Ordnung in den Verwahrräumen; Verwahr- und andere zugewiesene Räume sowie Nutzungs- und Einrichtungsgegenstände sind in sauberem und ordentlichem Zustand zu halten und zu den festgelegten Zeiten gründlich zu reinigen. Die für den täglichen Gebrauch genehmigten Nutzungsgegenstände sind im Verwahrraum übersichtlich geordnet an den dazu bestimmten Orten aufzubewahren. Während der Nachtruhe sind die Betten in der festgelegten Bekleidung zu benutzen. Das Gesicht ist nicht mit der Schlafdecke zu bedecken. Nach der Ruhezeit sind die Betten in der festgelegten Form einheitlich zu ordnen. Speisereste, Abfälle jeder Art oder andere Gegenstände sind nicht in die sanitären Anlagen zu schütten, sondern in den dafür bbereitgestellten Behältnissen abzulegen. Gesundheitsschutz; Krankheitserscheinungen, Verletzungen sowie Ungezieferbefall sind unverzüglich zu melden. Es ist untersagt, derartige Erscheinungen eigenmächtig zu behandeln oder von anderen aufgenommenen Personen behandeln zu lassen. Im Krankheitsfall haben aufgenommene Personen wahrheitsgemäße Angaben über ihre Beschwerden vorzubringen, den Heilungs- und Genesungspozeß durch persönliches diszipliniertes Verhalten und gewissenhafte Einnahme der verordneten Medikamente zu unterstützen. Es ist untersagt, sich körperlich selbst zu beschädigen bzw. anderen aufgenommenen Personen Verletzungen zuzufügen. Aufgenommene Personen haben vor der Nachtruhe und nach dem Wecken eine gründliche Körper- und Zahnpflege durchzuführen. Das wöchentliche Duschen haben sie zur intensiven Körper- und Haarpflege zu nutzen. Männliche aufgenommene Personen haben sich regelmäßig zu rasieren und ihr Kopfhaar schneiden zu lassen. Weibliche aufgenommene Personen haben ihr Kopfhaar zweckmäßig und pflegeleicht zu tragen. Aufenthalt im Freien; Während des Aufenthaltes im Freien ist es im Interesse der Gesunderhaltung gestattet, gymnastische Übungen durchzuführen. Rauchen, Rufen, Pfeifen, Singen oder auf andere Weise die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beeinträchtigende Handlungen sind Während des Aufenthaltes im Freien nicht gestattet. Während des Aufenthaltes im Freien haben sich aufgenommene Personen nicht in unmittelbarer Nähe der Eingangstür zu bewegen und jegliche Versuche der ordnungswidrigen Verbindungsaufnahme zu anderen aufgenommenen Personen zu unterlassen. Ein Verstoß gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln beim Aufenthalt im Freien hat den sofortigen Abbruch des Aufenthaltes im Freien zur Folge. Individuelle Betätigung; Die individuelle Betätigung umfaßt prinzipiell die individuelle Weiterbildung, die Benutzung der Bücher aus der Bücherei der Untersuchunqshaftanstalt, das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Fachliteratur sowie die Inanspruchnahme genehmigter Unterhaltungsspiele (z. B. Schach, Dame, Halma, Domino). Dabei sind die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Ordnung, Disziplin und Ruhe nicht zu beeinträchtigen. Andere Unterhaltungsspiele als die aus dem Bestand der Untersuchungshaftanstalt sind nicht gestattet. Bei Mißbrauch wird die Ausleihe, der Bezug oder die Benutzung von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt eingeschränkt bzw. untersagt. Persönliche Verbindungen; Persönliche Verbindungen sind der Empfang von Besuch und der Briefverkehr. Es ist grundsätzlich gestattet, im Monat vier Briefe zu schreiben und die gleiche Anzahl zu empfangen sowie einmal für die Dauer von 30 Minuten Besuch von einer Person zu empfangen. Die Aufnahme persönlicher Verbindungen genehmigen der Staatsanwalt bzw. das Gericht. Sie können die persönlichen Verbindungen erweitern oder beschränken. Die persönlichen Verbindungen werden überwacht. Es ist untersagt, im Briefverkehr oder beim Besuch über das Strafverfahren, die Untersuchungshaftanstalt oder das Untersuchungsorgan bzw. über andere aufgenommene Personen zu schreiben sowie zu sprechen. Es ist weiterhin untersagt, beim Besuch ohne Erlaubnis Gegenstände von Besuchern zu empfangen oder an diese zu übergeben. Körperlicher Kontakt (außer dem Händedruck) ist nicht gestattet. Der Besuch wird abgebrochen, wenn die Beteiligten durch ihr Verhalten die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung; Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen. Verschmutzte oder schadhafte Bekleidung und Wäsche sind zur Reinigung bzw. Reparatur abzugeben. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche untereinander zu tauschen. Bei der Verfügung von Sicherungsmaßnahmen oder zur Aufrechterhaltung der Hygiene in der Untersuchungshaftanstalt ist auf Weisung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt anstaltseigene Bekleidung zu tragen. Einkauf; Es ist gestattet, aus dem Angebot der Untersuchungshaftanstalt Gegenstände das persönlichen Bedarfs, Nahrunqsmittel, Tabakwaren, Kaffee und Tee käuflich zu erwerben. Die Aufbewahrung der Lebensmittel hat in geeigneten Behältnissen zu erfolgen. Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen; Bei schuldhaften Verstößen gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln werden Disziplinarmaßnahmen zur Anwendung gebracht. Disziplinarmaßnahmen sind: Ausspruch einer Mißbilligung; Verwarnung durch eine Aussprache mit Androhung einer strengeren Disziplinarmaßnahme; Einschränkung des Einkaufs bis auf 10,00 Mark monatlich. Arrest bis zu 14 Tagen. Die Verfolgung strafbarer Handlungen sowie die Schadenersatzpflicht für schuldhaft verursachte Schäden bleiben von den Disziplinarmaßnahmen unberührt. Sicherungsmaßnahmen werden gegen aufgenommene Personen angewandt, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchunghaftanstalt oder andere Personen, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicher zur Verhinderung von Angriffen auf die eigene Person erforderlich sind. 10. Meldungen, Beschwerden, Eingaben und Mitteilungen; Meldungen  an den  Staatsanwalt, den Untersuchunqsführer, den Leiter der Untersuchungshaftanstalt sowie zur medizinischen Behandlung sind unmittelbar nach dem Frühstück bzw. während des Durchgangs des Offiziers vom Dienst mündlich abzugeben. Liegen besonders dringende Gründe vor, kann eine diesbezügliche Meldung sofort an einen Angehöriger der Untersu1chungshaftanstalt erfolgen. Zur Einreichung von Beschwerden, Eingaben oder Mitteilungen haben sich aufgenommene Personen beim Leiter der Untersuchungshaft oder beim zuständigen Staatsanwalt zu melden. Beschwerden, Eingaben bzw. Mitteilungen sind mündlich oder in schriftlicher Form vorzubrinqen. Es ist aufgenommenen Personen nicht gestattet, - sich in derselben Angelegenheit gleichzeitig an mehrere Organe zu wenden, - gemeinsam mit anderen auf genommenen Personen Beschwerden bzw. Eingaben an die zuständigen Organe zu richten. 11. Nach erfolgter Belehrung haben aufgenommene Personen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme des Inhalts der vorliegenden Hausordnung zu quitieren.

Dokumentation Stasi Hausordnung UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986; Ordnungs- und Verhaltensregeln (Hausordnung) für in die Untersuchungshaftanstalt (UHA) aufgenommene Personen, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Büro der Leitung (BdL) 35/86, Ex.-Nr. 011, Berlin, 29.1.1986 (H.-Ordn. UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. BdL/35/86 1986, S. 1-10).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , der Realisierung operativ-technischer Mittel im Vorfeld von ständigen Ausreisen, der operativen Kontaktierung von AstA aus dem Arbeitskreis gemäß der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu informieren, damit sie in die Lage versetzt werden sollen, nach einem Zeitraum von ca, bis Wochen die wesentlichsten Grundanforderungen des politisch-operativen Sicherung?- und Kontrolldienstes selbständig und exakt auf der Grundlage der Gesetz Gegenstände, die der Einziehung auf der Grundlage der Anordnung unterliegen, bis zu doren Realisierung in Verwahrung genommen werden können.

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