Festnahme, vorläufige                        eine die persönliche Freiheit zeitweilig einschränkende strafprozessuale Zwangsmaßnahme, durch die eine straftatverdächtige Person bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sofort, d. h. ohne vorher erwirkten Haftbefehl, ergriffen und zeitlich begrenzt festgehalten wird.              Die StPO unterscheidet die Festnahmehefugnis für jedermann, wenn eine Person auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird und der Flucht verdächtig ist oder ihre Personalien nicht sofort festgestellt werden können (§ 125 Abs. 1 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 78)), und die Festnahmehefugnis für Staatsanwalt und Untersuchungsorgan bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Haftbefehls und Gefahr im Verzuge (§ 125 Abs. 2 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 78)).            Die vorläufige Festnahme hat in der politisch-operativen Arbeit des MfS besondere Bedeutung als Abschlußvariante eines Operativen Vorgangs. Dabei sind folgende Erfordernisse zu beachten:                     1. Die vorläufige Festnahme gemäß § 125 Abs. 1 StPO (Festnahme auf frischer Tat) ist so vorzubereiten und durchzuführen, daß          - im Zusammenhang mit der Festnahmesituation eine zweifelsfreie offizielle Beweislage entsteht, die das Vorliegen des Verdachts einer Straftat begründet,         - eine objektive Dokumentierung der Beweislage gewährleistet wird,           - erforderlichenfalls von inoffiziellen Kräften und konspirativen Mitteln und Methoden abgelenkt wird,          - das Überraschungsmoment für die Herbeiführung einer schnellen Aussagebereitschaft genutzt werden kann.                Die Festnahme gemäß § 125 Abs. 1 StPO kann von allen Mitarbeitern des MfS durchgeführt werden. Als Abschlußvariante eines Operativen Vorganges ist sie jedoch gemäß Richtlinie 1/76 (Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge) mit der zuständigen Untersuchungsabteilung abzustimmen und vorzubereiten. Kommt sie überraschend ohne vorherige politisch-operative Informationen zustande, ist die Untersuchungsabteilung unverzüglich zu informieren.                2. Die Festnahmebefugnis der Untersuchungsorgane des MfS gemäß § 125 Abs. 2 StPO ist vor allem zu nutzen, wenn die strafrechtlich relevanten Handlungen des Verdächtigen im Operativen Vorgang soweit geklärt wurden, daß das Vorliegen der Voraussetzungen eines Haftbefehls und Gefahr im Verzuge bejaht werden kann, jedoch insbesondere aus Gründen der Konspiration ein vorheriges Erwirken des Haftbefehls unterbleiben muß. Wird eine solche Abschlußvariante eines Operativen Vorgangs vorgeschlagen, ist spätestens vor Abschluß des Operativen Vorgangs die zuständige Untersuchungsabteilung zu konsultieren. Die vorläufige Festnahme gemäß § 125 Abs. 2 StPO wird von Mitarbeitern der Untersuchungsabteilung oder von Mitarbeitern anderer politisch-operativer Diensteinheiten durchgeführt, wenn diese ausdrücklich vom Leiter des Untersuchungsorgans dazu beauftragt werden. Die vorläufige Festnahme endet mit dem Erlaß eines Haftbefehls oder mit der Freilassung des Festgenommenen. Dabei sind die in § 126 Abs. 4 und 5 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 78) genannten Fristen einzuhalten.

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Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaft-anstaltan auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Pflichten und Rechte zu belehren. Über die Bekanntgabe der Hausordnung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.

Festnahme, vorläufige - Begriff der Stasi aus dem Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Juristische Hochschule (JHS) des MfS, Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam-Eiche (Golm) 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, S. 115-116).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Gefahren für die Konspiration und die Sicherheit der - Derlängere Aufenthalt des Strafgefangenen in der muß legendiert werden. Ebenso!egendiert werden die Konsequenzen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den ist die konkrete Bestimmung der im jeweiligen Verantwortungsbereich zu erreichenden politischoperativen Ziele und der darauf ausgerichteten politischoperativen Aufgaben. Ausgehend davon müssen wir in der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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