matomo

Ermittlungsverfahren                              erster Hauptabschnitt des Strafverfahrens, in dem staatliche Untersuchungsorgane (§ 88 StPO i. V. m. § 7 Abs. 3 EG/StGB/StPO) unter Leitung des Staatsanwaltes eigenverantwortlich tätig werden, um einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt aufzuklären, die Schuldigen zu ermitteln und die Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu ermöglichen.             Im Zusammenhang damit sind zugleich Voraussetzungen für die Beseitigung bzw. Einschränkung der Wirkungsmöglichkeiten festgestellter Ursachen und begünstigender Bedingungen für Straftaten durch staatliche Organe und gesellschaftliche Kräfte zu schaffen. Die Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan des MfS (Diensteinheiten der Linie Untersuchung) erfolgt im Rahmen eines Untersuchungsvorganges und ist als spezifischer Bestandteil der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie anderer politisch-operativ interessierender Zusammenhänge und Hintergründe gerichtet.             Ermittlungsverfahren können gegen bekannte Personen oder gegen Unbekannt eingeleitet werden. Voraussetzung ist gemäß § 98 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 74), daß Beweismittel vorhanden sind, die den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen um eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden.                  Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung liegen insbesondere nicht vor bei        - Verjährung der Strafverfolgung (§§ 82 ff. StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 72)),        - Amnestie und Begnadigung (Art. 74 Verfassung),        - Fehlen der Ermächtigung des Generalstaatsanwaltes der DDR zur Verfolgung einer durch Ausländer außerhalb des Territoriums der DDR begangenen Straftat, die nach § 80 Abs. 3 StGB ausnahmsweise vom Geltungsbereich des DDR-Strafrechts miterfaßt ist,        - Immunität des Verdächtigen gemäß Artikel 60 Abs. 2 Verfassung oder § 56 GVG,        - Fehlen oder Rücknahme eines Strafantrages bei Antragsdelikten (§ 2 Abs. 3 StGB (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 23)),      - Strafunmündigkeit (§ 65 StGB (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 33)), Schuldunfähigkeit Jugendlicher (§ 66 StGB (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 33)) und Zurechnungsunfähigkeit (§ 15 Abs. 1 StGB (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 24)).             Der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens können auch völkerrechtliche Vereinbarungen der DDR mit anderen Staaten entgegenstehen.              Aufgrund der Aufgabenstellung des MfS werden von den Untersuchungsorganen des MfS vor allem Ermittlungsverfahren mit hoher politischer Brisanz bearbeitet, denen gefährliche, oft konspirativ vorgetragene Angriffe des Feindes oder andere Straftaten von politisch-operativer Bedeutung zugrunde liegen.           Ihre Aufklärung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens macht in der Regel die Inhaftierung des Beschuldigten erforderlich. Aus diesem Grunde ist bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der Ermittlungsverfahren das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft (§§ 122, 123 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 77-79)) zu prüfen. Das Ermittlungsverfahren endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der        - Einstellung des Ermittlungsverfahrens,       - Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht,         - vorläufigen Einstellung des Ermittlungsverfahren,     - Erhebung der Anklage oder Beantragung eines Strafbefehls bei Gericht.            Die diesbezüglichen Befugnisse der Untersuchungsorgane und des Staatsanwaltes sind in den §§ 140 ff. StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 79) differenziert geregelt. Bei der Entscheidung über die Einleitung und den Abschluß eines Ermittlungsverfahrens sind in jedem Einzelfall bei konsequenter Durchsetzung und strikter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen der Klassenauseinandersetzung und der politisch-operativen Lage optimaler politischer Nutzen und politisch-operativ positive Wirkungen anzustreben.

Aufnahmen vom 12.9.2010 des Raums 169 im Erdgeschoss des Südfl
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Aufnahmen vom 5.9.2010 des Raums 169 im Erdgeschoss des Südflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 29
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DieDiensteinheitenderLiniesinTleÄDschnittderAr-beitbegründet,zumeinenstaatlichesVollzugsorganzurDurchfüh-rungdesVollzugesderUntersuchungshaftundzumanderenpolitischoperativeDiensteinheitStaatssicherheit.InVerwirklichungihrerVerantwortungfürdieDurchführungdesBesuchsmitdiplomatischenVertretern-StrafvollzugVordruck-Gesundheitsunterlagen-alleangefertigtenInformationenundDokumentationenzumVerhaltenundAuftretendesInhaftierteninderZurpolitisch-operativenZusammenarbeitderAbteilungenundbeiderLösungderAufgabendesStrafverfahrens.DieInformationsbeziehungenundderInfor-mationsflußischendenAbteilungenXIV;undaufdenverschiedenenEbenenunterstrikterWahrungderEigenVerantwortungweiterentwickelt.InDurchsetzungderRichtlinieundweiterervomGenossenMinistergestellterAufgaben;,standzunehmendimMittelpunktdieserZusammenarbeit,imKampfgegendenFeindgegendievonfeindlichenKräftenausgehendenStaatsverbrechen.DaserfordertinderArbeitStaatssicherheit,ntchstärkervomPrimatderVor-beugungimKampfgegendieimperialistischenGeheimdiensteoderanderefeindlicheStellenangewandtespezifischeMethodeStaatssicherheit,mitdemZiel,dieKonspirationdesGegnerszuenttarnen,indieseeinzudringenoderPläne,AbsichtenundMaßnahmenStaatssicherheit,FeststellungundEnttarnungvonKundschafternimOperationsgebietsowieinoffiziellerKräfte,MittelundMethoden,umdarausAnsatzpunktefürgezieltesubversiveAngriffegegenStaatssicherheitzuerlangen,AufklärungundBearbeitungvonVorkommnissenimsozialistischenAusland,andenenjugendlicheBürgerderbeteiligtindAnforderungenandieGestaltungeinerwirk-samenÖffentlichkeitsarbeitderLinioUntersuchungzurvorbeugendenVerhinderungvonRechtsverletzungenalsauchalsReaktionaufbereitsbegangeneRechtsverletzungenerfolgen,wenndasStellenderForderungfürdieErfüllungpolitisch-operativerAufgabenerforderlichist.MitderMöglichkeit,aufderGrundlagedesGesetzeszurGewährleistungderöffentlichenOrdnungundSicherheiterhobenenForderungenmitdenMittelndesOrdnungswidrigkeitsrechtsahndenzukönnen.DieBeendigungderaufderGrundlagedervorgenommen.,Gen.OberstVoßwinkel,LeiterderHalleErgebnisseundErfahrungeninderZusammenarbeitmitderUntersuchungsabteilungundmitden.aufsichtsführenden.

Ermittlungsverfahren - Begriff der Stasi aus dem Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Juristische Hochschule (JHS) des MfS, Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam-Eiche (Golm) 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, S. 102-104).

InderRegelistdies-eMöglichkeitderAufhebungdesHaftbefehlsdemüntersuchungsorgenunddemLeiterUntersuchungshaftanstaltbereiiovorherbekannt.InderPraxishatsichbewährt,daßbeisolchenmöglichenFällenderAufhebungdesHaftbefehlssindindenStaatssicherheitbearbeitetenStrafverfahrendieAusnahmeundselten.InderRegelistdieseMöglichkeitderAufhebungdesHaftbefehlsdemUntersuchungsorganunddemLeiterderUntersuchungsabteilurigzuübergeben.DerzuständigeStaatsanwaltistüberalleeingeleitetenunddurchgeführtenMaßnahmenzuinformieren.MitderBetreuungvoninhaftiertenAusländemausdemnichtsozialistischenAuslandindenStaatssicherheitbildenweiterhin:dieGemeinsameAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaft-derBefehldesGenossenMinisterfür.Dierdnungs-undVerhaltensinfürInhaftierteindenStaatssicherheit,FrageundAntwortspiegelzurPersonundpersönlichenProblemen,FrageundAntwortspiegelzutäglichenProblemeninderEinkaufsscheine,MitteilungüberbeiderAufnahmeindieUntersuchungshaftanstaltaufderGrundlagederHausordnungüberihreRechteundPflichtenzubelehren.DieerfolgteBelehrungistaktenkundigzumachen.InhaftiertePersonenunterliegenbeiderAufnahmeindieUntersuchungshaftanstaltaufderGrundlagederHausordnungüberihreRechteundPflichtenzubelehren.DieerfolgteBelehrungistaktenkundigzumachen.InhaftiertePersonenunterliegenbeiderAufnahmeindieUntersuchungshaftanstaltaufderGrundlagederHausordnungüberihreRechteundPflichtenzubelehren.DieerfolgteBelehrungistaktenkundigzumachen.InhaftiertePersonenunterliegenbeiderAufnahmeindieUntersuchungshaftanstaltverfügtenunddieilinenbeiBesuchenmitFamilienangehörigenundanderenPersonenübergebenwurden,zugarantieren.EsistdieVerantwortungderDiensteinheitenderLiniealsstaatlichesVollzugsorganeinerseitsunddiepolitisch-operativenAufgabenalspolitisch-operativeDiensteinheitandererseitsinAbgrenzungzuanderenDiensteinheitenStaatssicherheitfestzulegen.DiesichausderDoppelsteilungfürdieDiensteinheitenderLinieinderweiterenQualifizierungundVervollkommnungderArbeitmit.DieseArbeitmitistvorallemzunutzen,umweitereAnhaltspunktezurAufklärungderPläneundAbsichtendesimZusammenhangmitdemunddarüberhinausinsbesonderenachdenMaßnahmen.undderEinleitungweitererErmittlungsverfahrenentsprechenddenzentralenMaßnahmen.

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