Durchsuchung                     1. strafprozessuale m Zwangsmaßnahme, die darauf gerichtet ist,  Beweismaterial  und andere der Beschlagnahme unterliegenden Gegenstände aufzufinden oder Personen zum Zwecke ihrer Festnahme oder Verhaftung ausfindig zu machen (§ 108 ff. StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 75)).          Betroffener einer Durchsuchung kann gemäß § 108 Abs. 2 StPO sowohl der Verdächtige als auch gemäß § 108 Abs. 4 StPO unter den dort genannten Voraussetzungen eine unverdächtige Person sein. Die Durchsuchung kann sich auf die Oberfläche des Körpers (Körperdurchsuchung, auch Leibesvisitation genannt), die mitgeführten Sachen (Sachdurchsuchung) und die Wohnung und andere Räumlichkeiten (Hausdurchsuchung) des Betroffenen erstrecken.             Die Durchsuchung ist grundsätzlich nur im Ermittlungsverfahren zulässig. Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ausnahmsweise zulässig        - die Körper- und Sachdurchsuchung bei einem vorläufig Festgenommenen (§ 109 Abs. 2 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 76)),         - die Körper-, Sach- und Hausdurchsuchung zur Ergreifung einer auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten verdächtigen Person oder zur sofortigen Feststellung oder Sicherung von Spuren oder Beweismitteln, deren Verlust ansonsten zu befürchten ist (§ 110 Abs. 1, Dritter Satz StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 76)).               Darüber hinaus ist die Durchsuchung außerhalb eines Ermittlungsverfahrens bei der Aufklärung deliktischer Handlungen strafunmündiger oder zurechnungsunfähiger Personen (§ 99 StPO) möglich. Die Durchsuchung des Verdächtigen ist auch bei der Untersuchung von Verfehlungen (§ 100 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 74)) gestattet. Die Durchsuchung wird vom Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzuge vom Untersuchungsorgan, angeordnet (§ 109 Abs. 1 StPO) und bedarf der richterlichen Bestätigung (§ 121 StPO). Ohne staatsanwaltschaftliche Anordnung und richterliche Bestätigung kann nur die Körper- und Sachdurchsuchung bei einem Verhafteten oder vorläufig Festgenommenen durchgeführt werden (§ 109 Abs. 2 StPO). In den Fällen des § 110 Abs. 1 StPO kann die staatsanwaltschaftliche Anordnung nachträglich vorgewiesen werden.                   Die Durchführung der Durchsuchung obliegt den Untersuchungsorganen (§ 110 Abs. 1 StPO). Darüber hinaus können auch andere politisch-operative Diensteinheiten im Auftrage des Leiters des Untersuchungsorgans des MfS tätig werden. So werden z. B. Wohnungsdurchsuchungen in der Regel durch Diensteinheiten der Linie VIII durchgeführt. Bei der Durchführung einer Durchsuchung sind insbesondere die Vorschriften über die     - freiwillige Herausgabe (§ 110 Abs. 3 StPO),      - Durchsuchung zur Nachtzeit (§ 112 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 76)),        - Hinzuziehung von Personen (§ 113 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 76)),     - Protokollierung (§ 110 Abs. 2 StPO) zu beachten und einzuleiten.            2. polizeiliche Befugnis, die gemäß § 13 Abs. 1 des „Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei" gegenüber Personen und den von ihnen mitgeführten Gegenständen angewandt werden kann. Voraussetzungen dafür sind, daß diese Personen dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gestört wird oder die der Einziehung unterliegen und nur durch deren Verwahrung oder Einziehung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt sind, mitgeführte Sachen durchsucht werden.                   Die Wahrnehmung dieser Befugnisse steht gemäß § 20 Abs. 2 des genannten Gesetzes auch den Angehörigen des MfS zu.          3. Befugnis anderer staatlicher Organe sowie Wach- und Sichenngskräfte, die sich aus anderen gesetzlichen Regelungen ergibt (z. B. Zollgesetz, Grenzordnung, Fischereigesetz, Anordnung über die Tätigkeit von Bewachungskräften) und die im Zusammenwirken mit diesen Organen und Kräften für politisch-operative Zwecke genutzt werden kann.

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung und der Abteilung Alt durchgeführt. In besonderen Fällen ist nach Leiterabsprache die Besuchsdurciiführung durch einen Mitarbeiter der Abteilung oder der Abteilung möglich.

Durchsuchung - Begriff der Stasi aus dem Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Juristische Hochschule (JHS) des MfS, Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam-Eiche (Golm) 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, S. 82-83).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Bestimmung der Fragestellung stehen die Durchsetzung der strafprozessualen Vorschriften über die Durchführung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Konzipierung der taktisch wirksamen Nutzung von Möglichkeiten des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts die entscheidenden sind, wäre die Verantwortung der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit für die Anwendung des sozialistischen Rechts allein damit unzureichend bestimmt.

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