Durchsuchung                     1. strafprozessuale m Zwangsmaßnahme, die darauf gerichtet ist,  Beweismaterial  und andere der Beschlagnahme unterliegenden Gegenstände aufzufinden oder Personen zum Zwecke ihrer Festnahme oder Verhaftung ausfindig zu machen (§ 108 ff. StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 75)).          Betroffener einer Durchsuchung kann gemäß § 108 Abs. 2 StPO sowohl der Verdächtige als auch gemäß § 108 Abs. 4 StPO unter den dort genannten Voraussetzungen eine unverdächtige Person sein. Die Durchsuchung kann sich auf die Oberfläche des Körpers (Körperdurchsuchung, auch Leibesvisitation genannt), die mitgeführten Sachen (Sachdurchsuchung) und die Wohnung und andere Räumlichkeiten (Hausdurchsuchung) des Betroffenen erstrecken.             Die Durchsuchung ist grundsätzlich nur im Ermittlungsverfahren zulässig. Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ausnahmsweise zulässig        - die Körper- und Sachdurchsuchung bei einem vorläufig Festgenommenen (§ 109 Abs. 2 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 76)),         - die Körper-, Sach- und Hausdurchsuchung zur Ergreifung einer auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten verdächtigen Person oder zur sofortigen Feststellung oder Sicherung von Spuren oder Beweismitteln, deren Verlust ansonsten zu befürchten ist (§ 110 Abs. 1, Dritter Satz StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 76)).               Darüber hinaus ist die Durchsuchung außerhalb eines Ermittlungsverfahrens bei der Aufklärung deliktischer Handlungen strafunmündiger oder zurechnungsunfähiger Personen (§ 99 StPO) möglich. Die Durchsuchung des Verdächtigen ist auch bei der Untersuchung von Verfehlungen (§ 100 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 74)) gestattet. Die Durchsuchung wird vom Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzuge vom Untersuchungsorgan, angeordnet (§ 109 Abs. 1 StPO) und bedarf der richterlichen Bestätigung (§ 121 StPO). Ohne staatsanwaltschaftliche Anordnung und richterliche Bestätigung kann nur die Körper- und Sachdurchsuchung bei einem Verhafteten oder vorläufig Festgenommenen durchgeführt werden (§ 109 Abs. 2 StPO). In den Fällen des § 110 Abs. 1 StPO kann die staatsanwaltschaftliche Anordnung nachträglich vorgewiesen werden.                   Die Durchführung der Durchsuchung obliegt den Untersuchungsorganen (§ 110 Abs. 1 StPO). Darüber hinaus können auch andere politisch-operative Diensteinheiten im Auftrage des Leiters des Untersuchungsorgans des MfS tätig werden. So werden z. B. Wohnungsdurchsuchungen in der Regel durch Diensteinheiten der Linie VIII durchgeführt. Bei der Durchführung einer Durchsuchung sind insbesondere die Vorschriften über die     - freiwillige Herausgabe (§ 110 Abs. 3 StPO),      - Durchsuchung zur Nachtzeit (§ 112 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 76)),        - Hinzuziehung von Personen (§ 113 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 76)),     - Protokollierung (§ 110 Abs. 2 StPO) zu beachten und einzuleiten.            2. polizeiliche Befugnis, die gemäß § 13 Abs. 1 des „Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei" gegenüber Personen und den von ihnen mitgeführten Gegenständen angewandt werden kann. Voraussetzungen dafür sind, daß diese Personen dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gestört wird oder die der Einziehung unterliegen und nur durch deren Verwahrung oder Einziehung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt sind, mitgeführte Sachen durchsucht werden.                   Die Wahrnehmung dieser Befugnisse steht gemäß § 20 Abs. 2 des genannten Gesetzes auch den Angehörigen des MfS zu.          3. Befugnis anderer staatlicher Organe sowie Wach- und Sichenngskräfte, die sich aus anderen gesetzlichen Regelungen ergibt (z. B. Zollgesetz, Grenzordnung, Fischereigesetz, Anordnung über die Tätigkeit von Bewachungskräften) und die im Zusammenwirken mit diesen Organen und Kräften für politisch-operative Zwecke genutzt werden kann.

Aufnahmen vom 12.9.2010 des Raums 170 im Erdgeschoss des Südflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 18
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Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

Durchsuchung - Begriff der Stasi aus dem Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Juristische Hochschule (JHS) des MfS, Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam-Eiche (Golm) 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, S. 82-83).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Nutzung des Gesetzes zur Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen zwei zu beachtende Gesichtspunkte: Zum einen sind die Mitarbeiter Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit von besonderen Anforderungen getragen sein muß. In dieser Beziehung müssen der Auswahl von Sachverständigen folgende Kriterien zugrunde gelegt werden: Sicherheitspolitische Anforderungen, Sachkunde.

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