Befragung Verdächtiger                  1. strafprozessuale Prüfungshandlung gemäß § 95 Abs. 2 StPO, die in der politisch-operativen Arbeit des MfS als eine Methode zur Gewinnung politisch-operativ und gegebenenfalls strafrechttich bedeutsamer Informationen und zur wirksamen Unterstützung politisch-operativer Maßnahmen, wie z. B, der Zersetzung und Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlusse, angewendet wird. Sie dient dabei in Abhängigkeit von der konkreten politisch-operativen Zielstellung insbesondere der          - Prüfung des Verdachtes einer Straftat und in Verbindung damit der Feststellung und Sicherung offiztieller Beweismittel auf der Grundlage vorliegender inoffizieller Beweismittel,
- Aufklärung weiterer politisch-operativ und strafrechtlich bedeutsamer Handlungen des Verdächtigen und anderer Personen sowie politisch-operativ interessierender Zusammenhänge, Personen und Zusammenschlüsse, einschließlich deren Inspiratoren, Hintermänner und Verbindungen,      - Auslösung von Reaktionen des Verdächtigen und anderer Personen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer  Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von  Operativen Personenkontrollen und  Operativen Vorgängen.                 Die Befragung von Verdächtigen ist gemäß § 95 Abs. 2 StPO (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 74) nur vom Mitarbeiter der Linie Untersuchung durchzuführen.                    Dabei haben die Untersuchungsabteilungen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen anderen politisch-operativen Diensteinheiten zu sichern,         - die angestrebten politisch-operativen Ziele mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden,          - politisch negative und schädliche Folgen ausgeschlossen werden,           - Reaktionen des Verdächtigen nach der Befragung unter Kontrolle gehalten werden,       - den rechtlichen und untersuchungstaktischen Anforderungen qualifiziert Rechnung getragen wird.                 2. Die Befragung eines Verdächtigen kann auch im Rahmen der Zuführung zur Klärung eines Sachverhaltes auf der Grundlage des § 12 Abs. 2, 2. Absatz des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei (VP-Gesetz) erfolgen (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 235). Sie ist an die gesetzlichen Voraussetzungen des  VP-Gesetzes (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 232) gebunden.    Diese Möglichkeit findet in der politisch-operativen Arbeit vorrangig Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit der Befragung eines Verdächtigen aus einer unvorhergesehenen Situation ergibt, die sofortiges Handeln erfordert.      An die Durchführung der Befragung sind grundsätzlich die gleichen politisch-operativen Anforderungen zu stellen wie an eine Befragung des Verdächtigen gemäß § 95 Abs. 2 StPO.    Die Befragung im Rahmen der Zuführung zur Klärung eines Sachverhaltes auf der Grundlage des § 12 Abs. 2, 2. Absatz i. V. m. § 20 Abs. 2 VP-Gesetz (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 237) kann von allen Mitarbeitern des MfS durchgeführt werden. Die zuständige Untersuchungsabteilung ist unverzüglich zu informieren.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Bränden, Havarien und Katastrophen für die Bereiche der Berlin,. Durchführungsbestimmung des Leiters der Staatssicherheit zur Ordnung zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von subversiven Handlungen feindlich tätiger Personen im Innern der Organisierung der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, Zusammenwirken mit den staatlichen und Wirtschaft sleitenden Organen und gesellschaftlichen Organisationen darauf Einfluß zu nehmen,daß die begünstigenden Bedingungen durch die dafür Verantwortlichen beseitigt zurückgedrängt, rascher die notwendigen Veränderungen herbeigeführt werden und eine straffe Kontrolle darüber erfolgt. Zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren.

Befragung Verdächtiger - Begriff der Stasi aus dem Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Juristische Hochschule (JHS) des MfS, Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam-Eiche (Golm) 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, S. 50-52).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X