Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik

Die Stasi der DDR, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) befand sich mit seiner Zentrale in Berlin-Lichtenberg und wurde von 1957 bis 1989 durch Erich Mielke als Minister für Staatssicherheit der DDR geleitet. Armeegeneral Erich Mielke hatte 1989 in seiner Funktion als Stasi-Minister vier stellvertretende Minister für Staatssicherheit in Berlin. Am 1. Oktober 1989 bildeten der Stasi-Minister und seine vier Stellvertreter Generaloberst Rudi Mittig, Generalleutnant Dr. Wolfgang Schwanitz, Generalleutnant Dr. Gerhard Neiber und Generaloberst Werner Großmann das Haupt des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Unter ihrer Leitung gliederte sich die Stasi-Zentrale in 13 Hauptabteilungen und 20 selbständige Abteilungen, in mehrere zentrale Arbeitsgruppen, Stäbe und Verwaltungen sowie nicht zuletzt in die Hauptverwaltung Aufklärung. Ein Kollegium der Stasi, in dem Grundsatzentscheidungen beraten wurden, trat mehrmals im Jahr zusammen, dem außer dem Minister und seinen Stellvertretern, der 1. Sekretär der Kreisleitung der SED im MfS, sowie eine Reihe von Hauptabteilungsleitem und die Leiter wichtiger Bezirksverwaltungen der Stasi angehörten. Allerdings haben sich Bedeutung und Einfluß des Kollegiums in den achtziger Jahren deutlich verringert. Erich Mielke neigte als Minister der Stasi mehr und mehr zu einem autoritären Führungsstil. Räumlich verteilte sich die Zentrale der Stasi auf mehrere große Gebäudekomplexe im Osten Berlins und eine Reihe von Außenobjekten. Die ursprüngliche, bis zuletzt gebräuchliche Dienstanschrift Normannenstraße 22 in Berlin-Lichtenberg war schon in den frühen sechziger Jahren mit dem Sitz der Stasi nicht mehr identisch gewesen. Im 40. Jahr seiner Existenz okkupierte die Stasi mit seinen Bürohochhäusern und umfunktionierten Wohnblocks ein Areal in Berlin-Lichtenberg, das sich über mehrere Quadratkilometer von der Frankfurter Allee bis zur Gotlindestraße erstreckte, flankiert von der Magdalenenstraße und der Ruschestraße. Etwa zwei Dutzend, zum Teil in Großbauplattenweise errichtete Verwaltungsgebäude bildeten mit diesem Dienstkomplex in Berlin-Lichtenberg den zentralen Hauptsitz des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Der Minister für Staatssicherheit und seine 4 Stellvertreter hatten hier ihre Büros. Insgesamt umfaßte allein dieser Komplex der Stasi rund 3.000 Verwaltungsräume und dazugehörige Versorgungseinrichtungen. Weitere Gebäudekomplexe unterhielt die Stasi im Sperrgebiet Berlin-Hohenschönhausen, in der Roedernstraße und in der Großen Leegestraße, wo sich auch die zentrale Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Stasi befand, ferner in Berlin Niederschöneweide und in Berlin-Johannistal. Großobjekte der Stasi existierten des weiteren in Gosen, in Potsdam-Eiche und der Wuhlheide. Alles in allem verfügte der Staatssicherheitsdienst der DDR im Raum Berlin über etwa 650 Dienstobjekte unterschiedlicher Zweckbestimmung, in denen rund 33.000 hauptamtliche Mitarbeiter zentraler Struktureinheiten der Stasi ihren Dienst taten.

Zelle 115 Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen

Die Stasi war in der DDR unter der Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der DDR ein eingerichteter politischer Geheimdienst, der mit seinen hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern als "Schild und Schwert" der Partei alle entscheidenden Bereiche der Politik und Gesellschaft bis weit hinein in das Private durchsetzt, kontrolliert und gesteuert hat. Dabei wurde jenseits einer demokratisch erlangten Legitimation im Auftrag der in der DDR herrschenden SED in Umgehung elementarer Menschenrechte gearbeitet. Die Stasi war mit einer Machtfülle ausgestattet, wie sie nur in solch totalitär ausgerichteten Systemen wie der DDR in diesem Umfang möglich ist. Für die Herrschaftssicherung der SED war die Arbeit der Stasi von überlebenswichtiger Bedeutung, da die SED selbst keinen demokratisch erlangten Rückhalt in der Bevölkerung der DDR besaß. Mit seiner faktischen, aber nahezu unsichtbaren Präsenz, die mit dem Mythos einer Omnipräsenz einherging, war der Staatssicherheitsdienst der DDR die einflussreichste und zugleich auch unbekannteste Einrichtung der DDR. Aus der ungewöhnlichen Breite und Tiefe der Aufgaben, die sich die Stasi nach und nach aneignete, und der Tiefe des Eindringens in weite Bereiche der Gesellschaft, resultierte die außerordentlich starke Stellung und Bedeutung als Teil der SED-Diktatur in der DDR. Die Stasi, innerhalb des Macht- und Herrschaftssystems der SED-Diktatur hat sich in den verschiedenen Phasen der Innen- und Außenpolitisch sowie ökonomisch stattgefundenen Veränderungen in ihrer Entwicklungsgeschichte zu einer der zentral tragenden Säulen im Parteiapparat der SED zunehmend zum Repressionsinstrument der Machtsicherung und Unterdrückung in der DDR entwickelt. Die dazu erforderlichen Strukturen und der Umfang wurde im Laufe der Jahre von dem Ministerium für Staatssicherheit immer weiter ausgebaut. So verfügte die Stasi Ende 1989 über 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter und etwa 189.000 geführte Inoffizielle Mitarbeiter (IM) in einem durch die Staatssicherheit zentral militärisch organisiertem Liniensystem, über das eine nahezu lückenlose Kontrolle und der Zugriff auf alle wichtigen staatlichen Institutionen mit dem gleichzeitigem Durchdringen der Bereiche des Lebens in der DDR erreicht wurde. Der Staatssicherheitsdienst hatte dazu gleichzeitig die faktischen Befugnisse von Polizei und Justiz, so dass jederzeit eigene Kontrollen, Ermittlungsverfahren, Verhaftungen und Inhaftierungen vorgenommen werden konnten. Die ebenfalls zentral durch die SED geführte Justiz der DDR folgte im Regelbetrieb wiederum den Vorgaben der Stasi. Eine parlamentarische Kontrolle oder andere forderbare Rechte gegenüber dem Wirken des Staatssicherheitsdienstes außerhalb des Machtapparates der SED gab es nicht.

Bereiche wie Recht, Wirtschaft, Wissenschaft oder auch der polizeilichen Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die ohnehin durch den Primat der SED-Politik ihrer Unabhängigkeit verloren hatten, durchsetzte die Stasi mit ihrer Suche nach allgegenwärtigen Sicherheitsrisiken durch angenommene Feindeinflüsse von Innen und Außen. Die Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin brachte es alleine am Ende 1989 auf 60 Diensteinheiten, die als sogenannte Linien direkt dem Minister Erich Mielke oder einem seiner 4 stellvertretenden Minister als Hauptabteilung (HA), Abteilung (Abt.) oder Gruppe unterstanden. Die meisten dieser Linien waren entsprechend in den 15 Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des MfS und 209 Kreisdienststellen (KD) des BV des MfS mit Abteilungen, Referaten oder einzelnen Mitarbeitern vertreten. Für geheimdienstliche Kernaufgaben der Stasi standen die Linien der Auslandsspionage (HV A), die Militärspionageabwehr (HA I), die zivile Spionageabwehr (HA II) und die Funkaufklärung/abwehr (HA III) zu Verfügung. Diese Linien und Dienstzweige waren nicht als reine Nachrichtendienste ausgelegt, sondern nahmen gleichzeitig auch innere Überwachungsfunktionen wahr. Dazu kamen Linien für Routineaufgaben zum Geheimnisschutz. Die Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG), der Chiffrierdienst (HA XI) und die Abteilung für die Regierungsnachrichtenverbindungen (Abt. N). Von besonderer Bedeutung war die Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (BKK/KOKO) für den Waffen- und Embargowarenhandel sowie den Devisengeschäften der DDR. Der geheimpolizeilich durch die Stasi betriebene Staatsschutz war von absolut zentraler Bedeutung. Da es keine wirkliche Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei gab, führte die Stasi in Selbstregie Verhaftungen und Observationen (HA VIII), strafprozessuale Untersuchungen (HA IX) durch und verfügte zum Untersuchungshaft- und Strafvollzug (Abt. XIV) über 17 eigene Untersuchungshaftanstalten sowie beaufsichtigte Untersuchungs- und Haftanstalten des Ministeriums des Innern (MdI). Die operative Hauptlast der inneren Überwachung lag bei den zuständigen Hauptabteilungen für die Volkswirtschaft (HA XVIII), Verkehr, Post, Infrastruktur (HA XIX) und zur Überwachung Staatsapparat, Kirchen, Kunst, Kultur und politischer Untergrund (HA XX). Hinzu kam die Zentrale Koordinierungsgruppe für Flucht und Übersiedlung (ZKG). Zu diesen Überwachungsdienststellen gehörte auch die Hauptabteilung (HA VII), die den gesamten Bereich des Innenministeriums einschließlich der Volkspolizei selbst kontrollierte. Gerade diese Linien der Stasi verfügten in ihrer nach innen ausgerichteten Überwachungsfunktion über eine starke Präsenz in den Bezirken und Kreisen der DDR. Mehrere Stasi-Linien waren auf Formen des bewaffneten Kampfes spezialisiert, vorwiegend für den Kriegs und inneren Spannungsfall. Hierzu zählt das (Wachregiment) Feliks E. Dzierzysnki mit über 11.000 Soldaten. Zur Terrorabwehr mit eigenen paramilitärischen Spezialeinheiten für Sabotageakte und Terroranschläge im Hinterland möglicher Kriegsgegner war die (HA XXII) zuständig. Eine eigene Arbeitsgruppe des Stasi-Ministers sorgte für Schutzraumbau und Mobilmachungsvorbereitungen (AGM). Ursprünglich klassische Polizeiaufgaben übernahmen die Hauptabteilungen Personenschutz (HA PS), die (HA VI) für die Paßkontrollen und der Kontrolle des Tourismus und die (Abt. XVII) mit den Besucherbüros für Einreiseanträge in Westberlin. Als technische Hilfsdienste für alle Diensteinheiten der Stasi fungierten die Telefonüberwachung, die Postkontrolle, der Operativ-technische Sektor (OTS) und die Abteilung Bewaffnung/Chemischer Dienst (BCD). Stabsaufgaben hatten vor allem die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) sowie eine Vielzahl weiterer Einheiten (Sekretariate des Ministers und seiner Stellvertreter, Büro der Leitung, Abteilung Internationale Beziehungen, Zentraler Speicher, Rechenzentrum, Rechtsstelle, Zentraler Operativstab). Dahinter hatte sich eine gewaltige rückwärtige Bürokratie aus Diensteinheiten für allgemeine Verwaltung, Finanzen, Kader und Schulung (einschließlich Medizinischem Dienst und hauseigener Hochschule ) und SED-Parteiorganisation entwickelt.

Die Stasi der DDR betrieb insgesamt siebzehn eigene Untersuchungshaftanstalten (UHA) in der DDR. Zwei Untersucheungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit, die zentrale Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen und eine Zweite, die Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg wurden direkt auf Ministeriumsebene betrieben. Weitere fünfzehn Untersuchungshaftanstalten wurden durch die Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit (BVfS) des MfS der DDR in Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt-Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl betrieben. In der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Hohenschönhausen befand sich der zentrale Dienstsitz der für den Untersuchungshaft- und Strafvollzug der Stasi verantwortlichen Abteilung XIV und der zentrale Dienstsitz des Untersuchungsorgans (U-Organ) der Staatssicherheit, der Hauptabteilung IX des MfS.

* Vgl. Karl Wilhelm Fricke, MfS intern, Macht, Strukturen, Auflösung der DDR-Staatssicherheit; Analyse und Dokumentation / Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1991. S. 22-27; Statut des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik, Beschluß des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) vom 30.7.1969, Geheime Kommandosache NVR 27/5169; Jens Schöne, Erosion der Macht, Die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin, Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Band 19, Berlin 2004; Jens Giesecke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2012; Johannes Beleites, Abteilung XIV: Haftvollzug (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2009.

Dokumentation Stasi der DDR, das Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten ist ausgehend vom Arbeitsgegenstand erstrangig und allen anderen Erfordernis sen vorangestellt. Dementsprechend ist in der Dienstanweisund Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der jetzigen Praxis beibehalten wird, entstehen mit diesen Einreisemöglichkeiten völlig neue Probleme der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der trägt dies wesentlich zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines gerichtlichen Freispruches der Aufhebung des Haftbefehls in der gerichtlichen Hauptverhandlung, da der Verhaftete sofort auf freien Fuß zu setzen ist.

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