Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Halle des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik

Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) Halle des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Die Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Halle (Saale) wurde von 1950 bis 1989 in einem Gefängniskomplex namens "Rote Ochse" betrieben, der 1842 als Königlich-Preußische Straf-, Lern- und Besserungsanstalt in Halle für 300 Strafgefangene nahe dem Stadtzentrum von Halle Am Kirchtor 20 errichtet worden war, und sich nahe zum Dienstsitz der Bezirksverwaltung des Staatssicherheitsdienstes in Halle-Neustadt am Gimritzer Damm befand.

Aufnahmen vom 26.12.2013 des Raums 12 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 1
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In den ersten Jahren des Bestehens wurden meist kriminelle Straftäter in den Gefängniskomplex Am Kirchtor inhaftiert. Mit dem Scheitern demokratischer Umwälzungen in dem Europa um 1850 änderten sich auch die Gründe für eine Inhaftierung maßgeblich. Zahlreiche aus politischen Gründen verhaftete Aufständische wies die preußische Justiz in die Strafvollzugsanstalt vermehrt nach Halle ein, darunter auch Führer der Revolution aus zahlreichen mitteldeutschen Ortschaften. Die politische Justiz wurde zu einer grundlegenden justiziellen Praxis in der Haftanstalt, die im Volksmund seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert "Roter Ochse" geannt wurde. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland im Jahr 1933 wurde der "Rote Ochse" fester Bestandteil der nationalsozialistisch geprägten politischen Justiz. Die Haftanstalt wird 1935 von den Nazis in ein Zuchthaus umgewandelt. Durch Erweiterungen stieg die Belegungsfähigkeit der Strafanstalt zwischen 1933 und 1938 von 500 auf 790 Gefangene an. Neben politisch Verfolgten wurden in das Zuchthaus auch kriminelle und kriminalisierte Menschen inhaftiert. Ab 1942 wurde in dem Zuchthaus eine Hinrichtungsstätte betrieben und das Todesurteil an 549 Menschen vollzogen. Im März 1945 stieg die Zahl der Insassen wegen des Vorrückens der Alliierten und der Verlagerung Inhaftierter anderer Haftanstalten nach Halle auf über 1.250 anstieg. Am 17. April 1945 besetzte die 104. US-Infanterie-Division "Timberwolf" den "Roten Ochsen". Nach Befragungen durch die amerikanische Militärpolizei zu den Gründen der Inhaftierung kam es zur Entlassung von Häftlingen. Ausländische Inhaftierte konnten in ihre Heimatländer zurückkehren. Beim Zuchthauspersonal erfolgten offenbar keine Verhaftungen. Eine ganze Reihe von Beamten setzte den Dienst unter den Amerikanern fort, und sogar noch in der ersten Zeit nach der Übergabe der Haftanstalt an die sowjetische Militärverwaltung, die den "Roten Ochsen" auch als Internierungsort nutzte. Am 1. Juli 1945 übernahmen die sowjetischen Besatzungstruppen die Stadt Halle und btrieben das Zuchthaus der Nazis weiter. Am 10. Oktober 1945 saßen im Zuchthaus "Roter Ochse", das zuletzt 750 Haftplätze hatte, bereits 1.752 Festgenommene ein. Bis 1946 nutzte das NKWD, danach das MGB der UDSSR den Komplex als Gefängnis, Durchgangslager und zentrale Untersuchungshaftanstalt für Sachsen-Anhalt. Teile des Komplexes wurden bis Ende 1950 als Sitz des Sowjetischen Militärtribunals und dessen Gerichtsgebäude in Halle genutzt. Im Sommer 1950 übergab die Sowjetische Kontrollkommission SKK als Nachfolger der SMAD Teile der Anlage an die Deutsche Volkspolizei (DVP) für den Strafvollzug. Das Hafthaus im Block A wurde weiter als UHA und Gerichtsort Sowjetischer Militärtribunale (SMT) vom MGB der UDSSR betrieben. Sichtbarer Ausdruck dieser Situation war eine 1950 quer durch den "Roten Ochsen" gebaute Mauer. Die DVP musste allerdings im Herbst 1950 alles an das neu gegründete MfS zur Einrichtung einer eigenen UHA übergeben. Der Zellentrakt vom Hafthaus A und D diente dem MfS als Zellentrakt zur Unterbringung von Untersuchungsgefangenen, die nach der Verurteilung dann zeitweilig bis zum Abtransport im Hafthaus C untergebracht wurden.  Bis zur territorialen Neugliederung der DDR in Bezirke im Jahr 1952 war der "Rote Ochse" die einzige UHA des MfS im Land Sachsen Anhalt. 1952 übertrug dann das MGB auch die letzten von ihm genutzten Bereiche des Gefängniskomplexes Am Kirchtor an die ostdeutschen Behörden. 1952 richtete sich das MfS in dem freigeworden Hafthaus Block A nach dem Auszug des MGB die UHA der BV des MfS für den gesamten Bezirk Halle ein, wobei den Mitarbeitern des MfS in ihrer Tätigkeit auch weiterhin die sowjetischen Instrukteure "beratend" zur Seite standen. Die durch den erneuten Umzug des MfS innerhalb des abgetrennten Gefängniskomplexes freigewordenen Hafthäusern Block B-D und C wurden erneut wieder der Deutschen Volkspolizei (DVP) im Sommer 1952 zur Nutzung als Strafvollzugseinrichtung (STVE) übertragen, in der ab 1954 ausschließlich verurteilte weibliche Gefangene im Strafvollzug des Ministeriums des Innern ihre Haftstrafen verbüßten.

Den verfügbaren Karteien nach waren im "Roten Ochsen" in der Zeit von 1950 bis zum Ende der DDR 9.676 Inhaftierte registriert, darunter 8.071 Männer und 1.605 Frauen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1989 konnte ermittelt werden, das es sich um 3.317 Menschen handelt, die in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi inhaftiert worden sind. Der Zellentrakt dieser Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit in Halle befand sich im Hafthaus Block A. Das Hafthaus Block A bestand aus insgesamt fünf Stockwerken. Die Untersuchungshäftlinge der Stasi waren auf den Stockwerken eins bis vier untergebracht. Die Staatssicherheit selbst gab für diese UHA eine Größe von 72 Zellen für die Unterbringung von 181 Untersuchungs- und 20 Strafgefangenen an. Wobei 47 Zellen zur Verwahrung von bis zu drei inhaftierten Menschen gleichzeitig ausgelegt waren. Sowohl von der Kapazität wie auch der Mitarbeiterzahl war der "Rote Ochse" unter den Untersuchungshaftanstalten der Stasi einer der größten in der DDR und rangierte an dritter Stelle unter den Einrichtungen dieser Art. Nur die UHA in Berlin-Hohenschönhausen und in Karl-Marx-Stadt verfügten über eine noch höhere Belegungskapazität. Bis weit in die fünfziger Jahre wurde der "Rote Ochse" wie in der NS-Zeit weiterbetrieben. In den Zellen befanden sich hochklappbare Holzpritschen mit Strohsächen oder Decken als Auflage und Wasserkannen. Für die Verrichtung der Notdurft stand lediglich ein täglich zu leerender und mit Chlorkalk zu desinfizierenden Kübel zur Verfügung. Im Winter blieben die Zellen trotz vorhandener Heizkörper oftmals kalt, was zu der Zeit auch eine gängige Haftpraxis war. 1971 bis 1974 wurden umfangreiche Umbauarbeiten in der UHA vom MfS durchgeführt. Seitdem waren die Zellen nicht mehr mit Kübeln ausgestattet, sondern mit Toiletten. Im Zuge desssen wurden in die Zellen auch Waschbecken eingebaut, die ab 1984 mit Warmwasser ausgestattet waren. Zur Zellenausstattung gehörten dann in der Regel auch Holzpritsche mit Auflage, Spiegel, Tisch, Hocker, einer bereits seit den 60er Jahren nachweisbar erneuerten Heizung und ein kleiner Hängeschrank. In den Zellen wurden Schalter eingebaut, mit denen Untersuchungshäftlinge ein Lichtsignal auf dem Gang geben konnten. Alle Zellen wurden mit Parkettfußboden ausgestattet sowie mit von außen einschaltbaren Steckdosen. 1953 bis 1954 wurden in den Zellen bereits statt vergitterter Fenster und der 1945 angebrachten hölzernen Sichtblenden doppelreihig versetzte Glasbausteine mit einem integriertem Belüftungssystem eingebaut. Zur Kontrolle wurden 1971 bis 1974 Geräuschgeber installiert, die Kontaktaufnahmen zur Nachbarzelle anzeigen sollten. Den Akten nach waren diese Geräuschgeher jedoch häufig defekt. Ein aus Brettern 1969 gebauter Zuführungstunnel zwischen Zellentrakt und Vernehmergebäude wurde Mitte der achtziger Jahre durch einen Steinbau mit einem Reißleinen- und Ampelsystem ausgestattet ersetzt. In den siebziger und achtziger Jahren wurde das Reißleinen- und Ampelsystem auf alle Bereiche mit "Häftlingsbewegung" ausgedehnt. 1987 bis 1988 wurden die seit 1953 vorhandenen Freigangszellen zusätzlich mit Maschendraht überspannt. Nach Abschluss der Modernisierung 1974 befanden sich die Räume zur medizinischen Betreuung im Kellergeschoss des Verwahrhauses, eine Zahnartzt- und Frauenpraxis sowie ein Röntgenraum. Die zuvor dazu erforderlichen Räume im 1. Geschoss vom Zellentrakt wurden in Diensträume für das MfS umgewandelt. Im Kellergeschoss befanden sich zudem auch die Duschen, der Effektenraum, der Raum zur erkennungsdienstlichen Behandlung sowie der Friseur. Eine Krankenzelle zur Belegung mit drei Inhaftierten war seit den siebziger Jahren auf der 1. Station des Verwahrhauses untergebracht. Eine lange geforderte "Fernbeobachtungsanlage" aus zwanzig Überwachungskameras bestehend konnte 1988 zur Verfügung gestellt werden. Besuchszimmer sowie ein Zimmer für das Gespräche mit Rechtsanwälten waren im Dienstgebäude der Abteilung XIV auf dem Gelände untergebracht. Für 1989 läßt sich eine 2,27 m breite Arrestzelle für verschärfte Disziplinarmaßnahmen nachweisen. In dieser wurde tagsüber die Pritsche an der Wand hochgeklappt, damit keine Liegemöglichkeit für den Häftling gegeben war. Waschgelegenheit und Toilette waren zusätzlich durch ein Gitter abgetrennt. Eine "Beruhigungs- und Sicherungszelle" befand sich auf der Station 1 des Verwahrhauses. Hierbei handelte es sich um eine 3 qm große Dunkelzelle, die vollkommen schalldicht und mit Matratzen ausgelegt war. Auf dem fünften Stockwerk wurden 10 weibliche und 10 männliche Strafgefangene des Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK) untergebracht. Die Strafgefangenen des SDAK wurden zu Arbeiten in der UHA-eigenen Werkstatt, Wäscherei, Küche oder Gärtnerei eingesetzt. Die Wäscherei befand sich an dem Ort der ehemaligen Hinrichtungsstätte, die Küche in den Räumen der ehemaligen Todeszellen.

Für den Betrieb der von 1952 bis 1989 von der Bezirksverwaltung der Stasi in Halle auf dem Am Kirchtor betriebenen Untersuchungshaftanstalt war die Abteilung ⅩⅠⅤ (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) der Linie ⅩⅠⅤ des MfS verantwortlich. Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Lorenz Konrad unterstand die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Halle befehlsmäßig dem Leiter Generalmajor Heinz Schmidt der Stasi-Bezirksverwaltung Halle.      Angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Halle des MfS von der Abteilung XIV/AKG (Auswertungs- und Kontrollgruppe) des MfS vom zentralen Dienstsitz der Abteilung XIV der Stasi in Berlin aus.             Die Abteilung ⅩⅣ der Stasi in Halle wurde 1989 zuletzt von Oberstleutnant Lorenz Konrad geleitet, der zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen stellvertretenden Leiter, einen Offizier für Sonderaufgaben sowie eine Sekretärin hatte.         Die Abteilung Untersuchunshaft- und Strafvollzug in Halle mit insgesamt 72 hauptamtlichen Mitarbeitern (Stand 1989) war in die Leitung und 7 arbeitsteilige Referate der Abteilung XIV strukturiert, welche dem Leiter der Abteilung XIV sowie dessen Stellvertreter als Verantwortungsbereich zugeordnet waren. Jedes der Referate hatte widerum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter.             Die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) stellten die Wachmanschaften (Wachschicht 1 bis 4), in denen mit 47 die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV der Stasi in Halle für die Durchführung von Sicherungs- und Kontrollaufgaben in der Untersuchungshaftanstalt sowie für die Außensicherung der Gebäude der Abteilung XIV eingesetzt tätig waren.           Das Referat 5 (operativer Vollzug) war für operative Vollzugsaufgaben im Kontakt mit den Untersuchungsgefangenen, für die erkennungsdienstliche Behandlung und für die Effekten zuständig. Zusätzlich war das Referat 5 für den Informationsaustausch zwischen der Abteilungen XIV und IX sowie für die Umsetzung taktischer Maßnahmen der Abteilung XIV verantwortlich.            Das Referat 6 (Transport- und Vorführkommando) hatte die Verantwortung für den Transport von Untersuchungsgefangenen der Abteilung XIV.     Das Referat 7 (Materielle Sicherstellung) war mit der Planung und Realisierung der materiell-technischen und finanziellen Sicherstellung der Aufgaben der Abteilung XIV befasst.          Unmittelbar dem Leiter der Abteilung ⅩⅣ der BVfS Halle des Staatssicherheitsdienstes, Oberstleutnant Lorenz Konrad, unterstellt waren neben seinem Stellvertreter, das Referat 5 operativer Vollzug, das Referat 7 für materielle Sicherstellung, der Offizier für Sonderaufgaben und die Sekretärin.             Dem  stellvertretenden Leiter der Abteilung XIV in Halle unterstanden im Anleitungsbereich die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) sowie das Referat 6 (Transport- und Vorführkommando).             Der Offizier für Sonderaufgaben war für die „Sicherung  des Informationsflusses, der Informationsverarbeitung“, für die "Gewährleistung einer ständigen Auswertungstätigkeit  zu allen linienspezifischen Aufgaben", für die "Lösung spezifischer Kaderarbeit" und für die "Planung,  Koordinierung und  Durchsetzung einer engen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten der BV" verantwortlich. Des Weiteren bearbeitete er "Eingaben und Beschwerden Inhaftierter".            Die Sekretärin des Leiters erledigte "Bürotechnische und organisatorische Aufgaben" und führte neben dem Schriftverkehr unter anderem auch den Haftindex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Halle.

Laut einer Rahmendienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung in den Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit vom Januar 1982       hatte das Referat 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) "lebensgefährliche oder gesundheitsschädigende Handlungen Inhaftierter" zu verhindern, damit deren "Vernehmungs-, Prozeß- und Transportfähigkeit" gewahrt werden konnte. Außerdem sollten die Mitarbeiter "illegale Verbindungsaufnahmen" der Häftlinge untereinander und zu außenstehenden Personen unterbinden, indem sie konsequent die "Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte (Hausordnung)" durchsetzten.         Daneben gehörte, wie in den anderen Referaten auch, die "Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen" zu ihren Aufgaben.    Im Außenbereich der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Halle sollten die Angehörigen des Referates der Abteilung ⅩⅣ "den Personen- und Fahrzeugverkehr [...] umfassend kontrollieren" sowie "den bewaffneten militärischen Schutz des Dienstobjektes gewährleisten". Das Referat Sicherung und Kontrolle stellte demnach die Wachmannschaften im Innen- und Außenpostenbereich, das aufgrund des Schichtdienstes nochmals in vier Referate (Wach- und Kontrollreferat 1 bis 4 jeweils mit einer Dienststärke von 1 zu 12) eingeteilt wurde. Die Wachmannschaften kontrollierten die Untersuchungsgefangenen der Stasi, führten diese zu Vernehmungen oder Freigängen und überwachten bewaffnet den Außenbereich der Untersuchungshaftanstalt. Periodisch wechselte der Posten meistens stündlich seinen Bereich. Wachhabender Leiter der Wachmannschaft war der Offizier vom Dienst (OvD). Ihm oblag die Verantwortung für die Sicherheit der Haftanstalt und für den Dienst der anwesenden Wachmannschaften. Auch die Neuaufnahme von Häftlingen gehörte in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Wachdienst war in drei Schichten (Früh-, Spät- und Nachtschicht) eingeteilt und erfolgte im wöchentlichen Rotationsprinzip. Das heißt, dass beispielsweise am Beginn einer Woche das Referat 1 die Frühschicht von 6 Uhr bis 14 Uhr absolvierte, das Referat 2 dementsprechend den Spätdienst von 14 bis 21 Uhr und das Referat 3 die Nachtschicht von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens des nächsten Tages, während das Referat 4 Montags aus der Nachtschicht kam, von Dienstag bis Donnerstag militärsportliche bzw. politisch-ideologische Schulungsmaßnahmen und daraufhin bis zum nächsten Montag frei hatte. Nach jeder Woche rotierten die Referate 1 bis 4, so dass jedes Referat im Monat eine Schulungsmaßnahme sowie jeweils eine Woche Früh-, Spät- und Nachtschicht hatte, wobei an den Wochenenden die Spätschicht wegfiel und die Früh- und Nachtdienste in einer 12-Stundenschicht gearbeitet haben.             Das Referat 5 Operativer Vollzug setzte im Tagdienst nur werktags (von 8 bis 17 Uhr) "wesentliche Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft" durch und realisierte zudem den Strafvollzug, daher die Auswahl Strafgefangener im eigenen Arbeitskommando der Untersuchungshaftanstalt. In der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Halle hatte das Referat 5 Ende der achtziger Jahre eine Dienststärke von 1 zu 8. Die hauptamtlichen Mitarbeiter im operativen Vollzug kümmerten sich um die "erkennungsdienstliche Behandlung" von Untersuchungsgefangenen der Stasi sowie um den Ablauf im Tagesgeschehen in der Haft wie zum Beispiel Essensausgabe, Duschen, Freigänge oder Terminrealsierungen (zur Vernehmung, zur medizinischen Untersuchung oder zum "Sprecher" bei einem Besuch durch einen Anwalt oder Familienangehörigen). Außerdem waren sie auch für "die Gestaltung des Erziehungsprozesses Strafgefangener und deren Wiedereingliederung" zuständig.           Das Referat 6 war für die "Sicherung Inhaftierter bei Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen und bei Transporten" zuständig. Die Gefangenen wurden "grundsätzlich in Spezialfahrzeugen (GTW)" zu den Gerichten, anderen Untersuchungshaftanstalten der Stasi, Strafvollzugseinrichtungen des Ministeriums des Innern (MdI) oder anderen Dienststellen transportiert. Die Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Halle unterhielt dazu Ende der achtziger Jahre zwei Gefangenentransportwagen.              Für die "Materielle Sicherstellung" war das Referat 7 verantwortlich, das auch als Referat Ökonomie bezeichnet wurde. Diesem Referat oblag die Effektenverwaltung (daher die Verwahrung persönlicher Kleidungsstücke sowie Gegenstände von Verhafteten), die Buchhaltung sowie die "verpflegungsmäßige und materielle Versorgung der Inhaftierten." Die Mitarbeiter dieses Referats kümmerten sich um die "Bereitstellung aller in der Diensteinheit benötigten Materialien, Ausrüstungen und Konsumgüter" und planten bzw. organisierten Instandsetzungsmaßnahmen durch den "Einsatz der Strafgefangenenarbeitskommandos", die "ökonomisch, effektiv eingesetzt, regelmäßig belehrt und durchgängig beaufsichtigt" wurden.          In den achtziger Jahren bewegte sich die Gesamtanzahl von hauptamtlichen Mitarbeitern der Abteilung XIV in der Bezirksverwaltung der Stasi in Halle zwischen 71 (1980), 72 (1987) und zuletzt 72 (1989).

Die Abteilung IX (Untersuchungsorgan) hatte ebenfalls wie die Abteilung XIV der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Halle des MfS ihren Dienstsitz im Gebäudekomplex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Halle Am Kirchtor 20.             Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Halle war innerhalb der Linie IX des Staatssicherheitsdienstes für strafrechtliche Ermittlungen und Untersuchungen in Halle zuständig. Die Abteilung führte Untersuchungen bei politisch motivierten Straftaten durch und leitete bei Bedarf Ermittlungsverfahren ein. Die Abteilung IX der Stasi in Halle unterstand zwar seit 1968 gemäß § 89 der Strafprozessordnung der DDR der Aufsicht der Staatsanwaltschaft, handelte tatsächlich aber weitgehend selbstständig. Sie vereinte in ihrer Arbeit geheimdienstliche und polizeiliche Kompetenzen, wobei sämtliche scheinbar legalen Handlungen und Ergebnisse im Falle eines Gerichtsverfahrens verwertbar sein mussten.         Zu den Aufgaben der Abteilung zählten Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie die Beweismittelaufnahme und -auswertung. Eingeleitete Ermittlungsverfahren waren gemäß der Strafprozessordnung der DDR unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen. So konnten Ermittlungsverfahren durch Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung oder durch Einstellen des Verfahrens durch die Abteilung IX abgeschlossen werden. Des Weiteren oblag der Abteilung die Aufnahme von Ermittlungen bei Straftaten unter Beteiligung von inoffiziellen und hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi.           Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung des MfS in Halle untersuchte sämtliche versuchte und gelungene Republikfluchten. Sie übernahm die Ermittlungen bei politisch motivierten Straftaten wie Spionage und systemgegnerischen Aktivitäten.           Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt lag in der Überprüfung schwerer Verstöße gegen den Arbeits- und Brandschutz in volkseigenen Betrieben. Hier konzentrierte sich die Abteilung IX der Stasi in Halle vor allem auf die Verhinderung und Aufdeckung wirtschaftlicher Schäden aus politischen Gründen. Weiterhin übernahm sie die Aufklärung von Brandstiftungen sowie des unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes. Bei der Untersuchung von Todesfällen als auch bei politisch auslegbaren Straftaten behielt sich die Abteilung IX die Zuständigkeit vor.         Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Jürgen Stenker unterstand die Abteilung IX der BVfS Halle zwar befehlsmäßig dem Leiter der Bezirksverwaltung Halle, Generalmajor Dr. Heinz Schmidt. Angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung IX der Stasi in Halle innerhalb der Linie IX (Untersuchungsorgan) von der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) vom zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung IX des MfS in Berlin aus.                   Die "einfacher strukturierten" Ermittlungsverfahren wurden in der Regel von der Abtei­lung IX der BV in Halle geführt. Die Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen bearbeitete die Verfahren von überregionaler Be­deutung, wie etwa gegen prominente Dissidenten oder bei organisierten oppositionellen Ak­tivitäten und Spionagefällen. Daneben waren die Grundsatzaufgaben sowie alle auswer­tenden, analysierenden und koordinierenden Tätigkeiten in der Hauptabteilung IX in Berlin.           Dem Leiter der Abteilung Ⅸ der Stasi in Halle Oberstleutnant Jürgen Stenker, standen in Ausübung seiner Tätigkeit ein Stellvertreter (Vorgangsbearbeitung), ein Stellvertreter (Vorkommnisbearbeitung), ein Offizier für Sonderaufgaben, ein Offizier im besonderen Einsatz (OibE), eine Sekretärin sowie weitere 48 hauptamtliche Mitarbeiter zur Verfügung. Die Abteilung IX der BVfS Halle des MfS verfügte 1989 unter der Leitung von Oberstleutnant Jürgen Stenker über insgesamt 53 hauptamtliche Mitarbeiter.        Die Ateilung IX der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Halle gliederte sich in 5 Referate und einer Spezialkommission (Referat 6), wobei jedes Referat wiederum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter hatte. Die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung IX arbeiteten in den einzelnen Referaten als Untersuchungsführer (Vernehmer).               Dem Leiter der Abteilung IX der Bezirksverwaltung in Halle Oberstleutnant Jürgen Stenker, waren neben seinen zwei Stellvertetern zur Vorgangsbearbeitung und Vorkommnisbearbeitung, der Offizier für Sonderaufgaben, der Offizier im besonderen Einsatz und die Sekretärin sowie das Referat 5 (Auswertung und Information) im Anleitungsbereich direkt unterstellt. Das Referat 5 mit dem Bereich Auswertung und Information der Abteilung IX der BV in Halle war für die Zusammenarbeit mit Auswerungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen zuständig.           Dem Stellvertreter des Leiters für die Vorgangsbearbeitung Major Schemm unterstanden das          Referat 1 für Ermittlungsverfahren wegen Spionage und Militärstrafsachen,          das Referat 2 für Ermittlungsverfahren wegen Republikflucht und "politischer Untergrund" (PUT),          sowie das Referat 3 für Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsverbrechen, Zollvergehen und Spionage.          Dem Stellvertreter des Leiters für die Vorkommnisuntersuchung Major Wahn unterstand das             Referat 4 für Ermittlungsverfahren und Fahndung nach § 213 (vollendete Delikte der DDR-Flucht) und der Bearbeitung besonderer Vorkommnisse. Das Referat 4 war ebenfalls für die Zusammenarbeit mit dem Zoll und dem Dezernat K II der Deutschen Volkspolizei in Halle verantwortlich.             Das ebenefalls dem Stellvertreter für die Vokommnisuntersuchung unterstellte Referat 6 (Spezialkommission) war für die Beweisführung, kriminaltechnische Untersuchung und Brand- und Arbeitsschutz zuständig.            In den esten Jahren mußten Untersuchungsgefangene der Stasi zu den Vernehmungen vom Zelletrakt des Hafthauses Block A über einen Hof zu den Vernehmungen in das Dienstgebäude der Abteilung IX geführt werden. Um allerdings zu unterbinden, das Häftlingsbewegungen von Außen beobachtet werden konnten, wurde 1969 ein Zuführungstunnel aus Brettern gebaut, der dann Mitte der achtziger Jahre durch einen Steinbau mit einem Reißleinen- und Ampelsystem ausgestattet ersetzt wurde.

Die dritte der im Gebädekomplex der Untersuchungshaftanstalt ansässigen Abteilungen der Beirksverwaltung für Staatssicherheit Halle war die Abteilung VIII. Diese Abteilung war für Ermittlungen, Personenobservationen, Durchsuchungen und Festnahmen der Stasi in Halle verantwortlich und befand sich unter der Leitung von Oberstleutnant Wilfried Rohland mit einem Personalbestand von 217 hauptamtlichen Mitarbeitern (davon 6 IM-führend), 33 HIM, 4 OibE und 79 IM / GMS mit ihrem Dienstsitz im Anbau des Wirtschafts- und Vernehmergebäudes mit dazugehörenden Garagen zur Unterbringung des Fuhrparks, da diese Abteilung auch zur Überwachung des Transitverkehrs im DDR-Bezirk Halle zuständig war. Hinzukommend unterhielt diese Abteilung auch eine ganze Vielzahl von getarnten Objekten in Halle entlang der Autobahn.              Ebenfalls im Gebädekomplex der Untersuchungshaftanstalt war die Arbeitsgruppe (AG) XXII zur Abwehr terrorristischer Handlungen auf dem Gebiet der DDR untergebracht. Die Abteilung ⅩⅩⅡ bestand seit dem 1.11.1980 unter der Leitung von Oberstleutnant Heinz Schlanstedt mit 4 hauptamtlichen Mitarbeitern (2 davon IM-führend) und 11 IM / GMS. Dienstlich unterstellt war sie dem Leiter der Bezirksverwaltung, wurde aber von der Abteilung XXII des MfS von Berlin aus fachlich angeleitet. Mit der Dienstanweisung 1/81 des Ministers für Staatsicherheit zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung, operativen Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ-bedeutsamen Gewaltakten war der AG XXII ausdrücklich die Federführung in der "Terrorabwehr" innerhalb der BV Halle und endgültig auch die schwerpunktmäßige Durchführung der operativen Arbeit übertragen worden.         Die Arbeitsgruppe XXII war als "Spezialist für Terrorabwehr" auf Bezirksebene beratend tätig und sollte den Überblick über das örtliche Geschehen in Halle behalten. Außerdem hatte diese Abteilung die einschlägige Vorgangsarbeit der anderen Diensteinheiten zu unterstützen und in Fällen akuter Bedrohung (zum Beispiel bei Geiselnahme oder Gewaltandrohungen) den Leiter der Bezirksverwaltung zu beraten sowie die Zusammenarbeit aller Diensteinheiten zu organisieren.        Die Arbeit der Diensteinheit war stark auf die Bundesrepublik ausgerichtet, um mögliche Aktivitäten von Terroristen in der DDR und vor allem deren Rückverbindungen (etwa familiärer Art) aufzuklären.      Außerdem war die AG XXII in die Aufklärung jeglicher Gewalttaten bzw. der Androhung von Gewaltakten involviert und beschäftigte sich so auch mit Straftaten auf der ganzen Bandbreite des Strafgesetzbuches innerhalb des Bezirkes Halle.         In den Jahren 1988/89 unterlag die "Terrorabwehr" einer tiefgreifenden Umstrukturierung, die zum Zeitpunkt der Wende noch nicht abgeschlossen war. Am 1.4.1988 wurde die AGM/S, deren Kampfeinheiten, die Zentralen Spezifischen Kräfte (ZSK), für die praktische Bekämpfung von Gewalttätern zuständig waren, in Abteilung XXIII umbenannt. Am 1.3.1989 wurden diese Kräfte mit ihren Aufgaben der Abteilung XXII unterstellt und die so entstandene Diensteinheit zur Hauptabteilung XXII aufgewertet.

Die für diese Untersuchungshaftanstalt zuständigen Leiter der Bezirksverwaltung Halle des MfS der DDR waren waren von 1950 bis 1952 Martin Weikert, ihm folgend von 1952 bis 1955 Rudolf Vödisch und von 1955 bis 1972 Emil Wagner. Der letzte Leiter dieser Bezirksverwaltung der Stasi in Halle war von 1972 bis 1989 Generalmajor Heinz Schmidt. Für die Bezirksverwaltung des Staatssicherheitsdienstes in Halle waren 1989 unter der Leitung von Generalmajor Dr. Heinz Schmidt am Dienstsitz der BVfS Halle, einschließlich von 23 Keisdienststellen (KD) und 3 Objektdienststellen (OD) alles in allem 3.152 hauptamtliche Mitarbeiter der Stasi tätig.        Die Bezirksverwaltung Halle für Staatssicherheit war eine der größten Bezirksverwaltungen innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR.      Insgesamt 10.569 inoffizielle Mitarbeiter (6.195 IMS, 119 IMB, 338 IME, 203 FIM, 1.374 IMK/ KW/ KO, 210 IMK/ DA/ DT/ S und 2.130 GMS) übten dabei im Auftrag der Bezirksverwaltung des MfS (Stand 30.11.1989) in Halle eine konspitative Tätigkeit aus.      Dabei waren 1989 in den 23 Kreisdienststellen der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit des MfS im Bezirk Halle 1.153 hauptamtliche und 8.046 inoffizielle Mitarbeiter (4.706 IMS, 61 IMB, 189 IME, 180 FIM, 1.020 IMK/ KW/ KO, 126 IMK/ DA/ DT/ S und 1.764 GMS) dem Staatssicherheitsdienst verpflichtet beschäftigt.

Das endgültige Aus für die Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Halle (Saale) erfolgte im Zuge der Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit und der Gründung des Amts für Nationale Sicherheit (AfNS) durch die Regierung Modrow am 15./17.11.1989. Folgend wurden Am Kirchtor 20 die drei Abteilungen und die AG des MfS aufgelöst und die noch verbliebenen Untersuchungsgefangenen entlassen oder in die Untersuchungshaftanstalt des MdI verlegt. Am 4. und 5. Dezember kam es in der DDR zur Übernahme der Dienststellen des MfS / AfNS durch Bürgerkommitees in den Bezirken um die bekanntgewordene Vernichtung von Akten durch die Stasi zu stoppen. Am Nachmittag des 5. Dezember ging eine Abordnung von 15 Bürgern zusammen mit einem Militärstaatsanwalt in das Gebäude am Kirchtor 20a, um die Räume zu versiegeln. Sie fanden das Hafthaus verlassen vor. Auch die Mitarbeiter der Abteilung XIV trafen sie nicht an. Lediglich Angehörige der Abteilungen VIII und IX befanden sich noch im Gefängniskomplex des MfS. 1993 beschloss die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, in einem Teil der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des MfS eine Gedenkstätte einzurichten. Seit 1996 wird im Zellentrakt der UHA, im Hafthaus BlocK A die Justizvollzugsanstalt Halle I betrieben. Die Gedenkstätte "Roter Ochse" in Halle (Saale) erinnert heute an die hier während der nationalsozialistischen Diktatur der Jahre 1933 bis 1945 inhaftierten und hingerichteten Opfer politischer Strafjustiz, an die während der kommunistischen Diktatur der Jahre 1945 bis 1952 und den von den Militärtribunalen und sowjetischen Geheimdiensten Internierten und Verurteilten sowie den in der DDR von 1950 bis 1989 vom MfS und den Strafvollzugsorganen des MdI unrechtmäßig inhaftierten Menschen in Folge politischer Unterdrückung und Verfolgung.

* Vgl. Joachim Scherrieble (Hg.), Der ROTE OCHSE, Halle (Saale), Politische Justiz, 1933-1945, 1945-1989, bearbeitet von Daniel Bohse und Alexander Sperk, Katalog zur Dauerausstellung, Ch. Links Verlag, Berlin 2008; Die Angaben zu den hauptamtlichen Mitarbeitern der Abteilung XIV, Johannes Beleites, Abteilung XIV : Haftvollzug (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2009, S. 56, 57, 61; Jens Giesecke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2012, S. 79, 77, 78, 66; Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiterder KD und OD, Roger Engelmann, Bernd Florath, Helge Heidemmeyer, Daniela Münkel, Arno Polzin, Walter Süß, Das MfS-Lexikon, Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, BStU (Hg.), Ch. Links Verlag, Berlin 2012, Dokumentenanhang S. 399; Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der BV, Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU (Hrsg.), Berlin 1996, Statistischer Anhang S. 99; Hans-Peter Löhn, "Unsere Nerven lagen allmählich blank", MfS und SED im Bezirk Halle, Die Entmachtung der Staatssicherheit in den Regionen, Teil 2 (BF informiert 13/1996). Hg. BStU. Berlin 1996, S. 3, 7; Ulrich Schlademann, Wiland Berg, Daniel Cyranka, Keine Überraschung zulassen, Berichte und Praktiken der Staatssicherheit in Halle bis Ende 1989, Herausgegeben von den Mitgliedern DAS ANDERE BLATT, Halle 1991, BdL/Dok. 2193/ 89, S. 122, 123; Hans-Peter Löhn, "Unsere Nerven lagen allmählich blank", MfS und SED im Bezirk Halle, Die Entmachtung der Staatssicherheit in den Regionen, Teil 2 (BF informiert 13/1996). Hg. BStU. Berlin 1996, S. 6; Johannes Beleites, Abteilung XIV : Haftvollzug (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2009; Die Angaben zu den inoffiziellen Mitarbeitern der BV der Stasi in Halle zur Gesamtanzahl 10.569 IM bestehend aus 6.195 IMS, 119 IMB, 338 IME, 203 FIM, 1.374 IMK/ KW/ KO, 210 IMK/ DA/ DT/ S und 2.130 GMS mit Stichtag 12.12.1988, Vgl. Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 539-574; Die Angaben der inoffiziellen Mitarbeiter in den 23 Kreisdienststellen der BV des MfS in Halle zur Anzahl 8.046 IM sind bestehend aus 4.706 IMS, 61 IMB, 189 IME, 180 FIM, 1.020 IMK/ KW/ KO, 126 IMK/ DA/ DT/ S und 1.764 GMS, Vgl. Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 539-574; Die Angaben zu dem Mitarbeitern der Abteilung IX in Halle, Roger Engelmann, Frank Joestel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung, Anatomie der Staatssicherheit, MfS-Handbuch, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2016, S. 25, 27; Rahmendienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung in den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit (Rahmendienstanweisung der Abt. ⅩⅣ der BVfS), Berlin 1982, S. 1-32.

Dokumentation Stasi-Gefängnis Halle; Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Halle (DDR, MfS, BVfS Hle. UHA).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den eingeleitet, der es überhaupt erst ermöglichte, die Zusammenarbeit mit den auf das Niveau zu heben, welches die Richtlinie heute mit Recht fordert.

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