Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Schwerin des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik

Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) Schwerin des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Die Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Schwerin bafand sich am Demmlerplatz, die zusammen mit einem Gerichtsgebäude am heutigen Demmlerplatz in Schwerin bereits 1916 unter dem Großherzog Friedrich Franz IV erbaut wurde. Die Grundsteinlegung erfolgte zwei Jahre zuvor. Amtsgericht, Schwurgericht und Landgericht kamen fortan unter einem Dach zusammen. Die angrenzende Gefängnisanlage erfüllte die damaligen hygienischen, humanen und sicherheitstechnischen Standards. Da es ursprünglich als Gerichtsgefängnis gebaut wurde, bestand auch ein direkter Zugang zum Gerichtsgebäude. Am Eingang des Gebäudes prangte ein Vers aus Psalm 94: "Recht muss doch Recht bleiben". Dass ausgerechnet dieser Bibelvers an den Toren des Gerichtsgebäudes angebracht wurde, ist für die spätere Geschichte des Gerichts an Zynismus nicht zu überbieten.        Bis 1932 wurden in Schwerin ausnahmslos Strafgefangene inhaftiert. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden in dem Gefängnis vor allem politisch missliebige Personen festgehalten. Das angrenzende Gericht wurde als Sondergericht eingesetzt, ab 1934 war ein "Anerben- und Gesundheitsgericht" im Gebäude untergebracht, das den Boden für die Euthanasiegesetzgebung der Nazis bereitete. Zwangssterilisationen von Personen, die aus Sicht der Nazis als "erbkrank" galten, wurden hier verordnet. In derartigen Gerichten wurde in Deutschland der Boden für die Euthanasiegesetzgebung 1939 bereitet. Der Platz vor dem Gerichtsgebäude, der heutige Demmlerplatz, wurde 1933 in Adolf-Hitler-Platz umbenannt. Zuvor hieß er Königsbreite.           Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dem Platz sein heutiger Name, Demmlerplatz, gegeben. Ende der 1930er Jahre wurde der Platz erneut umbenannt, diesmal in Blücherplatz. Mit der "Reichstagsbrandverordnung" und der "Heimtückeverordnung" von 1934 wurden zahlreiche neue Gesetze erlassen, die vor allem auf politisch missliebige Personen angewendet werden konnten. Das "Heimtückegesetz" konnte auf alle Personen übertragen werden, die sich kritisch zur nationalsozialistischen Führung, zur NSDAP oder dem Reich äußerten. Gleichzeitig regelte das Gesetz den "Missbrauch von Parteiabzeichen". Dementsprechend war es strafbar, Abzeichen oder Uniformen der NSDAP zu tragen, ohne selbst Mitglied zu sein. Allerdings blieb die Anzahl dieser Straftat sehr gering, weshalb vor allem die Verfolgung von politischen Gegnern unter dem "Heimtückegesetz" eine hervorgehobene Rolle spielte. Das Sondergericht, dass im Justizgebäude seinen Sitz hatte, war zeitgleich mit dem "Heimtückegesetz" etabliert worden und hatte die Funktion, vor allem Todesurteile gegen politische Gegner zu verhängen, wahlweise auch Zuchthausstrafen. Unter den Sondergerichten wurden die vermeintlichen Straftaten, die unter das "Heimtückegesetz" fielen, "verhandelt". Besonders an den Sondergerichten ist, dass sie nicht an die bestehende Prozessordnung gebunden waren. Urteile, die in den Sondergerichten gefällt wurden, fanden ohne Zeugenaussagen statt, Rechtsmittel gegen die Urteile waren unzulässig. Damit erfüllten diese Gerichte einen politischen Zweck, nämlich die Verfolgung von politisch missliebigen Personen.           Nach der Befreiung Deutschlands übernahmen zunächst die Amerikaner den Gebäudekomplex, übergaben es dann aber im Zuge der Umsetzung der Potsdamer Vereinbarungen Anfang Juli der sowjetischen Besatzungsmacht. Auch in den folgenden Jahren war das Gerichtsgebäude und die dazugehörige Untersuchungshaftanstalt für politische Willkür und Schauprozesse gegen politisch unliebsame Personen in Mecklenburg die zentrale Schaltstelle. Das Gebäude diente nun als Sitz des NKWD und des SMT.            1954 übernahm die Rechtsträgerschaft des Gebäudes das Ministerium für Staatssicherheit. Bis 1989 wurden hier Oppositionelle, "Republikflüchtlinge" und Strafgefangene vom Staatssicherheitsdienst inhaftiert. Insgesamt können in der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Schwerin heute 50 Zellen nachgewiesen werden, die eine maximale Belegungskapazität von 160 Personen umfassten.

Aufnahmen vom 1.5.2012 des Raums 116 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 332
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Nachdem Ende des Zweiten Weltkriegs die Amerikaner und dann die Briten den Gebäudekomplex übernommen haben, wurde er im Juli 1945 den Sowjets übergegen. Fortan hatte hier der NKWD seinen Dienstsitz, zugleich diente das Gefängnis als Untersuchungsgefängnis des sowjetischen Geheimdienstes. Im Gerichtsgebäude saß seit 1947 auch das Sowjetische Militärtribunal, das für ganz Mecklenburg-Vorpommern zuständig war. Im Zuge der Entnazifizierung fanden unzählige Verhaftungen statt, die zumeist auf Willkür basierten. Nicht nur Menschen, die sich während der NS-Zeit etwas zu Schulden kommen ließen, sondern auch Menschen, die willkürlich einer Straftat beschuldigt wurden, saßen in der Untersuchungshaftanstalt ein. Die Verhaftungen fanden häufig mit Unterstützung deutscher Dienststellen, beispielsweise den K5-Einheiten, statt. Rechtliche Grundlage der Verhaftungen war die Kontrollratsdirektive Nr. 38 und das Kontrollratsgesetz Nr. 10, die zur Anwendung kamen, wenn jemand in den Augen des NKWD sich eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Frieden schuldig gemacht hatte. In Abschnitt I der Kontrollratsdirektive 38 wird die Internierung von Deutschen, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich werden können. legitimiert. Erst 1955 wurde diese Direktive außer Kraft gesetzt. Wie viele Menschen bis zu diesem Zeitpunkt vom NKWD verhaftet und in Arbeitslager in die Sowjetunion verbracht wurden, ist bis heute unklar. Auch kamen zahlreiche Menschen nach ihrer Verurteilung vom SMT in Arbeitslager oder Speziallager in Deutschland, unter anderem nach Sachsenhausen. Trotz des SMT wurden auch viele Personen ohne Urteil in Arbeitslager deportiert, zahlreiche Menschen überlebten dies nicht. Zirka 40.000 Deutsche wurden zwischen 1945 und 1955 durch SMT verurteilt.         Nach 1991 nahmen sowjetische und russische Gerichte Rehabilitierunsverfahren gegen die ehemals inhaftierten Personen auf. Zirka 94 Prozent der in den 1950er Jahren verurteilten Personen wurde dabei rehabilitiert. Die Verfahren vor dem SMT waren keinen rechtsstaatlichen Prinzipien unterworfen und können als Schauprozesse bezeichnet werden. Die durch brutale Misshandlungen in der Untersuchungshaftanstalt zustande gekommenen Geständnisse wurden vor Gericht gewertet und unter dem Paragraph 58 des Strafgesetzbuchs der Sowjetunion wurden unzählige Menschen zu bis zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt. Viele wurden direkt zum Tode verurteilt. Bis heute ist unklar, wie viele derartige Urteile gefällt und umgesetzt wurden.

Todesurteile, die in Schwerin gefällt wurden, wurden allerdings nicht dort vollstreckt. Die Verurteilten wurden nach Alt-Strelitz, Berlin, Güstrow, Halle, Potsdam, Torgau oder direkt in die Sowjetunion verbracht. Auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren (ab diesem Alter war man im sowjetischen Strafrecht straffähig) wurden in Schwerin inhaftiert, vor Gericht gestellt und wegen vermeintlicher Werwolftätigkeiten verurteilt. Häftlinge, die zu weniger als 15 Jahren verurteilt wurden, kamen in das Speziallager Sachsenhausen, die zu höheren Strafen verurteilten Personen wurden nach Bautzen ins Arbeitslager gebracht. Gleichzeitig wurden aber auch zahlreiche Verurteilten in Arbeitslager der Sowjetunion deportiert, häufig in das Lager Workuta. Das Lager lag im Nordosten der Sowjetunion und wurde seit Mitte der 30er Jahre von Stalin als Arbeitslager genutzt. Bei Minus 60 Grad mussten die Gefangenen im Kohlebergwerk oder in der Ziegelei arbeiten. Bis 1951 waren schätzungsweise 73.000 bis 150.000 Gefangene interniert. Als 1955 Konrad Adenauer nach Moskau reiste, erreichte er die Freilassung aller deutschen Kriegsgefangenen und vom SMT Verurteilten, die in der SU interniert waren. 1956 kehrten die letzten Häftlinge zurück nach Deutschland.             Als sich Mitte der 50er Jahre die staatlichen Strukturen der DDR festigten, übergaben die Sowjets die Verwaltung der Untersuchungshaftanstalt in Schwerin an die DDR ab.           Fortan war das Ministerium für Staatssicherheit Träger der Einrichtung. Das Untersuchungsgefängis blieb weiter bestehen, vor allem wurden, wie in den vorigen Jahren, politisch unliebsame Menschen eingesperrt. Bis 1968 berief sich der Staatssicherheitsdienst auf alliierte Bestimmungen der Sowjets, auf Artikel 6 der DDR-Verfassung oder auf das Strafrechtsergänzungsgesetz von 1957, das die "Gesellschaftsgefährlichkeit" einer Tat festlegte. Dazu gehörten unter anderem der Wille zur Ausreise, aber auch Regimekritik oder "Westkontakte".       Ab 1968, mit Inkafttreten des neuen Strafgesetzbuches in der DDR, wurden vor allem "Verbrechen gegen die DDR" geahndet. Im heutigen Mecklenburg-Vorpommern wurden zwischen 1949 und 1989 17.000 politische Urteile gegen Regimekritiker, Ausreisewillige und andere "Verbrecher gegen die DDR" verhängt. Seit 1989 befindet sich im Schweriner Demmlerplatz keine Haftanstalt mehr. Vielmehr wurde 2001 ein Dokumentationszentrum für die Opfer deutscher Diktaturen eröffnet. 

Über die Haftbedingungen in den 40er und 50er Jahren gibt es heute kaum aussagekräfiges Quellenmaterial. Daher sind Zeitzeugenaussagen von besonderer Bedeutung bei dem Versuch der Rekonstruktion der Haftbedingungen. Vor allem waren diese Jahre gekennzeichnet von hoher Brutalität gegenüber den Häftlingen. Auch waren in Schwerin zeitweise so viele Häftlinge interniert, dass eine Einzelzelle mit bis zu zehn Menschen und mehr belegt wurde. Die Häftlinge wurden gefoltert, um so zu Geständnissen zu gelangen, die später vor dem SMT zu einer Verurteilung führten. Schlafentzug, Folter und Mangelernährung sollte die Häftlinge mürbe machen. Der ehemalige Häftling, Ulrich Falck erinnert sich, dass in einer Zelle, die zirka 16 Quadratmeter groß war, 20 Gefangene untergebracht waren. Ein Notdurftkübel war neben den Matratzen das einzige Inventar im Raum.       Das ehemalige Mitglied der Liberal Demokratischen Partei (LDP),Günter Albrecht berichtete 1997, wie Offiziere des NKWD ihn in Schwerin zu seinen "verbrecherischen Tätigkeiten" befragten. Gemeint war sein Engagement in der neu gegründeten LDP. Albrecht wurde beschuldigt, Pläne zu verfolgen, die den Umsturz der Sowjetunion verfolgten. Während der Verhöre wurde er angeschrien, von der Dolmetscherin verprügelt und zu einem Geständnis erpresst. Auch vom Untersuchungsrichter wurde Albrecht regelmäßig geschlagen. Im Keller befand sich eine sogenannte Isolationszelle. Auch hier wurde er gefoltert. Er musste sich nackt ausziehen, während die Wärter ihn mit kaltem Wasser abspritzten. Albrecht gestand bis zum Schluss nicht, wurde aber dennoch vom SMT zu 25 Jahren verurteilt, kam danach zunächst nach Berlin-Hohenschönhausen und von dort in die Sowjetunion, in das Lager Workuta.

Mit der Übernahme der Haftanstalt durch die Stasi im Jahr 1953 veränderten sich die Haftbedingungen, wenn auch zunächst nur geringfügig. Immerhin wurde ab den 60er Jahren meistens auf physische Folter verzichtet. Die Untersuchungsführer (Vernehmer) der Abteilung IX (Untersuchungsorgan) und die hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) waren in der Regel von der Schuld der Insassen überzeugt. In Schwerin saßen, nach ihrer Ansicht, ausschließlich Personen, die als "Verbrecher und Feinde des Friedens und des Fortschritts" "überführt" wurden. Das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung galt hier nicht. Es war daher auch nicht relevant, tatsächliche Tatumstände zu ermitteln. Das Abschöpfen von Informationen und ein Geständnis waren von übergeordneter Priorität. Bereits mit der Festnahme begann der "Zersetzungsprozess" des Staatssicherheitsdienstes gegenüber dem Untersuchungsgefangen. Zumeist wurden die Beschuldigten mitten in der Nacht "abgeholt" oder direkt in einen Wagen gezerrt.        Es kam aber auch häufiger vor, dass der Beschuldigte gebeten wurde, "zur Klärung eines Sachverhalts" auf die nächste Polizeidienststelle mitzukommen. Der Gefangene wurde dann in einem eigens dafür angefertigten Gefangenentransportwagen (GTW) der Abteilung XIV von der Stasi zur Untersuchungshaftanstalt des MfS nach Schwerin gebracht. Der Wagen hatte mehrere kleine Einzelzellen ohne Fenster, sodass der Gefangene keinerlei Orientierung hatte, wohin er fuhr. Dies war der erste Schritt zur später nahezu vollendeten Desinformation des Gefangenen. In der Regel wurde der Gefangene in den Innenhof der Untersuchungshaftanstalt gefahren, der mit hohen Mauern umgeben war. Auch hier war es dem Häftling nicht möglich, zu erkennen, wo er war. Zuerst wurde der Häftling in die Aufnahmezelle gebracht wo er sich zu entkleiden hatte. Hier fand eine Leibesvisitation statt, bei der auch alle Körperöffnungen des Häftlings inspiziert wurden. Danach folgte eine erkennungsdienstliche Behandlung. Die nach der Inhaftierung dem Gefangenem abgenommenen persönlichen Gegenstände wurden als Effekten gelagert, und häufig später daraus Beweismittel konstruiert. Zudem sollte der Häftling medizinisch untersucht werden, was aber aus Mangel an Personal, zumindest in Schwerin, häufig erst mehrere Tage nach dem Beginn der Untersuchungshaft durchgeführt wurde. Die häufig von Untersuchungsgefangenen als demütigend beschriebene Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt hatte den Zweck, durch die sogenannte "Erstvernehmung" schnell an Informationen zu gelangen. Im Anschluss wurde dem Häftling Anstaltskleidung ausgehändigt, obwohl rechtlich gesehen ein Anspruch auf eigene Kleidung bestand. Dies kann als ein Schritt in Richtung Entindividualisierung des Häftlings gewertet werden, die im Laufe der Haft weiter "perfektioniert" wurde. Im Laufe der Untersuchungshaft wurde der Häftling von dem Wachpersonal der Stasi nur noch mit seiner Zellennummer angesprochen. Das totale Isolationsgefühl verstärkte sich dadurch enorm. Der Vernehmer sollte so zur einzigen Person im Umfeld des Häftlings werden, der in normaler, gewohnter Weise mit ihm sprach. Dadurch wurde das Widerstandsgefühl des Häftlings in vielen Fällen gebrochen. 1984 wurde diese Praxis von der UNO als psychische Folter eingestuft. Die Isolationshaft wurde weiter dadurch perfektioniert, dass die Mauern der Freigangzellen erhöht wurden, die Zellentüren dauerhaft verschlossen waren, Sichtblenden vor den Fenstern angebracht waren und die Lichtanlage zur Verhinderung von Häftlingsbegegnungen auf den Fluren in Funktion war.

Die Haftzellen waren nur wenige Quadratmeter groß und mit einer durchgehenden Holzpritsche versehen. Erst in den 70er Jahren wurden zwei Einzelpritschen in die Zellen von der Stasi eingebaut. Ein Notdurftkübel und zwei Hocker waren die einzigen "Möbel" in der Zelle. Auch hier wurden erst in den 70er Jahren Toiletten und Waschbecken in die Zellen eingebaut. Damit war Schwerin eine der letzten Untersuchungshaftanstalten der Stasi, in der sanitäre Anlagen in die Zellen eingebaut wurden.        Ab den 80er Jahren waren die Zellen dann mit Hocker, Pritsche, Toilette, Wandschrank, Waschbecken, Heizung und Spiegeln ausgestattet. Das Fenster konnte in Schwerin, im Vergleich zu den meisten anderen Untersuchungshaftanstalten zwar geöffnet werden, war aber von außen mit einer Blende versehen, sodass die Untersuchungsgefangenen nicht nach draußen blicken konnten. An der Zellentür war ein Spion angebracht, der die vollständige Überwachung des Untersuchungsgefangenen rund um die Uhr garantierte. Tagsüber wurde alle fünf Minuten, nachts alle 15 Minuten kontrolliert, ob sich der Untersuchungsgefangene in der richtigen vorgegebenen Sitz- beziehungsweise Schlafposition befand. Zugleich sollten so Suizide verhindert werden. Der Tagesplan der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Schwerin zeigt den komplett durchstrukturierten Häftlingsalltag auf: Um 5.30 Uhr wurde der Insasse geweckt, musste sofort die Fenster öffnen und im Anschluss die Haftzelle reinigen. Zwischen 5.50-6.45 Uhr war die Morgentoilette zu verrichtent, sowie der Notdurftkübel zu leeren. Direkt im Anschluss hatte der Häftling die Möglichkeit, sich krank zu melden oder gegebenenfalls Beschwerden vorzutragen. Zwischen 7.00-7.30 Uhr gab es Frühstück. Ab 8 Uhr begannen die Vernehmungen. Erfolgte keine Vernehmung, hatten die Häftlinge sogenannte "Freistunden", die allerdings in strengster Isolation stattfanden. Ab 12.45 Uhr gab es Mittagessen. Dies wurde dem Untersuchungsgefangenen durch die an der Zellentür angebrachte große Klappe gereicht. Zwischen 16.45-17.15 Uhr wurde das Abendbrot gereicht, ab 21 Uhr war Bettruhe.          Selbst die Möglichkeit, sich zu rasieren, sowie zu duschen wurden von der dafür zuständigen Abteilung XIV vorgegeben. So konnte jeder Häftling sich alle drei Tage rasieren, einmal wöchentlich war es erlaubt, sich zu duschen. Seit 1955 bestand zudem eine Haftraumordnung, die festlegte, wie sich der Häftling in der Zelle zu verhalten hatte. Demnach war es unter anderem streng verboten, zu singen, zu pfeifen oder durch Klopfen Kontakt zu anderen Mitgefangenen aufzunehmen. Außerdem wurde eine, bis 1989 gültige Schlafposition für den Häftling vorgeschrieben.          Die Vernehmungen fanden im Turm der Untersuchungshaftanstalt statt. Hier waren die Vernehmerräume der Abteilung IX untergebracht. Da wie erwähnt, seit den 60er Jahren kaum noch körperliche Folter angewendet wurde, wurde nun neben psychischer "Zersetzungsmaßnahmen" auch sogenannte Zelleninformatoren (ZI) eingesetzt. Das Ziel des Einsatzes der ZI war, dem Untersuchungsgefangenen möglichst schnell Informationen zu entlocken oder auch weitere Straftaten gegen die DDR aufzudecken. Eingesetzt wurden die ZI von der Abteilung IX, die Abteilung XIV ahnte nur selten, welcher der Gefangenen als Informant für die Stasi arbeitete. Allerdings war das Führen von ZI so konspirativ angelegt, dass selbst die Vernehmer der Abteilung IX keine ZI führen durften und auch nicht wussten, wer ein Informant war. Den Einsatz koordinierte die Hauptabteilung IX/AKG von Berlin aus. Die Anzahl der ZI lag im Verhältnis zwischen 1:3 und 1:10. In der zentralen Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Berlin-Hohenschönhausen kam ein Informant auf zwei Häftlinge. Angeworben wurden die Häftlinge durch das Versprechen von persönlichen Vergünstigungen und Zugeständnissen. Den Gefangenen war wohl bewusst, dass es Zelleninformatoren gab und was bisweilen zu regelrechten "Zellenkriegen" führte.        Erstmals wurden 1955 Grundlagen zum Untersuchungshaftvollzug geregelt, die in den Jahren 1968 und 1980 zu gemeinsamen Vorgaben für die Generalstaatsanwaltschaft, das MfS und dem Ministerium des Innern (MdI) mündeten. Die von Erich Mielke 1986 erlassene Dienstanordnung 1/86 regelte den Vollzug in der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungsgefangenen. Deutlich wurden in der Anordnung Maßnahmen beschrieben, die gegenüber Gefangenen der Stasi anzuwenden seien, wenn diese sich Anweisungen widersetzten. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Abteilung IX in Schwerin beträgt zwischen den Jahren 1971 und 1988 insgesamt 1.425. Davon wurden zwischen 1975 und 1988 1.030 Verfahren zum Abschluss gebracht.

1964 begannen Umbaumaßnamen in den für die Strafgefangenen der Stasi vorhandenen Werkstätten. Schwerin besaß neben den Werkstätten auch eine Wäscherei und eine Küche, in der zumeist die weiblichen Strafgefangenen des MfS kochten. Allerdings wurden die Umbaumaßnamen nicht vom Staatssicherheitsdienst genehmigt, was zur Folge hatte, dass keinerlei Finanzierungsmittel hierfür zur Verfügung standen. Ziel der Umbaumaßnamen war eine erhöhte Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt.        1967 wurde die Erweiterung des Reißleinensystems geplant. Die Korridore der UHA waren mit Drähten an der Wand versehen, die im Abstand weniger Meter mit Bananensteckern verbunden waren. Wehrte sich ein Untersuchungsgefangener gegenüber seinem Wärter oder es kam zu anderen teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen, riss der Wärter an der Leine und war damit zur Alarmauslösung direkt mit einem Dienstzimmer der Abteilung XIV verbunden. In Schwerin wurde die Erneuerung der Anlage erst fünf Jahre nach der Planung umgesetzt, allerdings war sie störanfällig. 1977 wurden des weiteren die Vernehmerzimmer der Abteilung IX vom Strafgefangenenkommando (SDAK) der UHA saniert. Außerdem wurden, wie in anderen Untersuchungshaftanstalten der Stasi Lichtanlagen eingebaut. Die Lichtanlage sorgte dafür, dass Gefängniswärter sie einschalteten, sobald sie einen Häftling von A nach B transportierten, und damit durch Lichtsignale anderen Wärtern erkenntlich machen konnten, dass bereits jemand auf dem Flur war. Damit war es ausgeschlossen, dass sich Gefangene, auch in Begleitung ihrer Wärter, in den Fluren begegneten.       So hatte die Untersuchungsgefangenen teilweise das Gefühl, sie seien, außer mit ihren Wärtern, allein in diesem riesig großen Gefängniskomplex. Zugleich wurde damit einer möglichen Kommunikation zwischen Häftlingen vorgebeugt.          1972 wurden sanitäre Anlagen in die Zellen eingebaut, was in den meisten Untersuchungshaftanstalten des MfS bereits in den 60er Jahren geschehen war. Aus dem ehemaligen "Kübelraum" wurde 1977 ein Aufenthaltsraum für die Schließer sowie der Speisesaal. Von oberster Priorität bei den Umbaumaßnamen war die Perfektionierung der Isolation der Häftlinge. Die Außenmauern waren weniger stark gesichert als bei heutigen Gefängnissen. Daher kann angenommen werden, dass nicht unbedingt die Verhinderung von Flucht, sondern die Isolation primären Stellenwert hatte. Der Versuch, 1978 die Außenfassaden zu sanieren, scheiterte, ebenfalls wie ein Jahr später die Schallisolierung der Isolationszelle wegen zu geringer finanzieller Kapazitäten.        Mitte 1979 wurden die Mauern zwischen den Freigangzellen nochmals erhöht, um Kassiberwürfe von Zelle zu Zelle zu verhindern. Gleichzeitig wurden die Zellen mit Maschendraht abgedeckt. Anfang der 80er Jahre wurden wie in allen Untersuchungshaftanstalten der Stasi, Kameras und automatische Türöffner installiert. Zugleich wurden neue Räumlichkeiten für Besucher geschaffen. Ab Mitte der 60er Jahre können zudem noch Duschräumlichkeiten nachgewiesen werden. Die meisten baulichen Veränderungen wurden vom Strafgefangenenarbeitskommando, bestehend aus (meistens) zehn Frauen und fünf Männern, durchgeführt. Dies sparte der Abteilung XIV Geld und Zeit. Lediglich die Bewachung der Strafgefangenen musste organisiert werden. Insgesamt war das vierstöckige Haftanstaltsgebäude für 150 Personen ausgelegt, ab den 60er Jahren waren hier jedoch deutlich weniger Menschen inhaftiert, weshalb meist nur zwei Etagen genutzt wurden. Insgesamt 50 Zellen können nachgewiesen werden. Im Januar 1976 saßen 24 Untersuchungsgefangene in Schwerin ein, 1987 waren es insgesamt 80.

Für den Betrieb der von von der Bezirksverwaltung der Stasi in Schwerin betriebenen Untersuchungshaftanstalt war die Abteilung ⅩⅠⅤ (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) der Linie ⅩⅠⅤ des MfS verantwortlich.       Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Heinz Schröder unterstand die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Schwerin befehlsmäßig dem Leiter Generalmajor Werner Korth der Stasi-Bezirksverwaltung Schwerin, angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Schwerin des MfS von der Abteilung XIV/AKG (Auswertungs- und Kontrollgruppe) des MfS vom zentralen Dienstsitz der Abteilung XIV der Stasi in Berlin aus.        Die Abteilung ⅩⅣ der Stasi in Schwerin wurde 1989 zuletzt von Oberstleutnant Heinz Schröder geleitet, der zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen stellvertretenden Leiter, einen Offizier für Sonderaufgaben sowie eine Sekretärin hatte.        Die Abteilung Untersuchunshaft- und Strafvollzug in Schwerin mit insgesamt 42 hauptamtlichen Mitarbeitern (Stand 1989) war in die Leitung und 7 arbeitsteilige Referate der Abteilung XIV strukturiert, welche dem Leiter der Abteilung XIV sowie dessen Stellvertreter als Verantwortungsbereich zugeordnet waren. Jedes der Referate hatte widerum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter.           Die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) stellten die Wachmanschaften (Wachschicht 1 bis 4), in denen die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV der Stasi in Schwerin für die Durchführung von Sicherungs- und Kontrollaufgaben in der Untersuchungshaftanstalt sowie für die Außensicherung der Gebäude der Abteilung XIV eingesetzt tätig waren.         Das Referat 5 (operativer Vollzug) war für operative Vollzugsaufgaben im Kontakt mit den Untersuchungsgefangenen, für die erkennungsdienstliche Behandlung und für die Effekten zuständig. Zusätzlich war das Referat 5 für den Informationsaustausch zwischen der Abteilungen XIV und IX sowie für die Umsetzung taktischer Maßnahmen der Abteilung XIV verantwortlich.         Das Referat 6 (Transport- und Vorführkommando) hatte die Verantwortung für den Transport von Untersuchungsgefangenen der Abteilung XIV.     Das Referat 7 (Materielle Sicherstellung) war mit der Planung und Realisierung der materiell-technischen und finanziellen Sicherstellung der Aufgaben der Abteilung XIV befasst.        Unmittelbar dem Leiter der Abteilung ⅩⅣ der BVfS Schwerin des Staatssicherheitsdienstes, Oberstleutnant Heinz Schröder, unterstellt waren neben seinem Stellvertreter, das Referat 5 operativer Vollzug, das Referat 7 für materielle Sicherstellung, der Offizier für Sonderaufgaben und die Sekretärin.           Dem  stellvertretenden Leiter der Abteilung XIV in Schwerin unterstanden im Anleitungsbereich die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) sowie das Referat 6 (Transport- und Vorführkommando).             Der Offizier für Sonderaufgaben war für die „Sicherung  des Informationsflusses, der Informationsverarbeitung“, für die "Gewährleistung einer ständigen Auswertungstätigkeit  zu allen linienspezifischen Aufgaben", für die "Lösung spezifischer Kaderarbeit" und für die "Planung,  Koordinierung und Durchsetzung einer engen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten der BV" verantwortlich. Des Weiteren bearbeitete er "Eingaben und Beschwerden Inhaftierter".          Die Sekretärin des Leiters erledigte "Bürotechnische und organisatorische Aufgaben" und führte neben dem Schriftverkehr unter anderem auch den Haftindex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Schwerin.

Im folgenden werden die Leiter der Abteilung XIV in Schwerin vorgestellt. Dabei ist zu erkennen, dass die ersten beiden Leiter, Georg Zelosko und Rudolf Würfel, vor allem wegen ihrer Linientreue den Posten erhalten hatten und nicht, wie ihre Nachfolger, wegen besonderer Kompetenzen im Bereich der Haftvollzugsverwaltung.          Georg Zelosko war zwischen 1952 und 1957 Leiter der Abteilung XIV in Schwerin. Zelosko machte eine Ausbildung als Zimmermann und trat 1930 in die KPD ein. Nachdem er nach Kriegsende aus der sowjetischen Gefangenschaft frei kam, trat er 1948 in die SED ein. Ab 1950 arbeitet er für das neu gegründete MfS. Zunächst arbeite er als Wachmann in der UHA am Demmlerplatz, schaffte es aber, binnen kurzer Zeit Wachleiter einer Wachschicht zu werden. 1952 war Zelosko zunächst kommissarischer Leiter der Abteilung XIV, ab dem 13. Februar 1953 dann ordentlicher Leiter. Zunächst fiel er besonders durch seinen pedantischen Kontrollpflicht bei seinen Untergeben auf, die aber in den folgenden Jahren kaum noch wahrgenommen wurde. Dass er seine Kontrollpflicht vernachlässigte, kostete ihn letztendlich seinen Posten. Wärtern und Schließern der Haftanstalt konnten schwere Verstöße gegen die Dienstordnung nachgewiesen werden. Unter anderem pflegten Schließer intime Beziehungen zu weiblichen Gefangenen und gewährten weiblichen Häftlingen Vergünstigungen in Form von Alkohol. 1957 wurde Zelosko deshalb vom Oberleutnant zum Leutnant degradiert und wurde in die BV Schwerin versetzt. 1969 ging er in Rente.          Zeloskos Nachfolger, Rudolf Würfel, war zwischen 1957 und 1967 im Amt. Nach seinem Schulabschluss machte Würfel eine Ausbildung zum Fleischer. Er trat 1934 in die tschechische KP ein und wurde 1945 im Zuge der Benes-Dekrete aus Tschechien vertrieben. 1946 trat Würfel der SED bei. Noch vor Gründung des MfS war er in der Dienststelle in Weningerode als Wachmann tätig. Ab 1950 arbeite er für das MfS, Abteilung XIV in Berlin. Er hatte eine leitende Rolle im sogenannten U-Boot in Berlin-Hohenschönhausen inne, ehe er ab 1957 in Schwerin als Abteilungsleiter tätig war. Würfel galt als unangenehmer Chef. Zwei Planstellen in der Schweriner Abteilung XIV blieben unter ihm unbesetzt und es wurden ab 1965 Stimmen laut, Würfel solle von seinem Amt abgelöst und zum stellvertretenden Leiter der Abteilung degradiert werden. Die Forderungen wurden allerdings vom MfS in den Wind geschlagen. Beleites geht davon aus, dass das MfS Skrupel hatte, den extra aus Berlin gekommenen Würfel zu degradieren, obwohl dieser dem MfS doch in der Notsituation, einen neuen Leiter für die Abteilung zu finden, geholfen hatte. 1967 wurde ihm der Status eines Verfolgten des Nationalsozialismus zuerkannt, was bedeutete, dass er bereits mit 60 in Rente gehen konnte. Zudem wurde er zum Major befördert.          1967 wurde Würfel von Walter Wiechert in seinem Amt ersetzt. Walter Wiechert war bisher als Würfels Stellverteter eingesetzt. Er machte eine Ausbildung zum Fleischer, ehe er zur Wehrmacht einberufen wurde. Nach dem Krieg geriet er in sowjetische Kriegsgefangenschaft. 1952 trat er in den Dienst der Volkspolizei und wechselte 1953 zum MfS. 1967 wurde er zum stellvertretenden Leiter der Abteilung XIV ernannt. Die Ernennung zum Abteilungsleiter bleib aber aus. Grund hierfür war, dass Wiechert der ersten MfS Generation angehörte, die nun langsam abgelöst werden sollte.        Noch im selben Jahr beerbte ihn Karl Paschiller. Von 1967 bis 1982 war Karl Paschiller der führende Kopf der Abteilung XIV in Schwerin. Er absolvierte eine kaufmännische Lehre, ehe er 1942 in die Wehrmacht eingezogen wurde. Er wurde schwer verwundet und lag bis zum Ende des Krieges in Lüneburg im Lazarett. Dass er in Lüneburg im Lazarett war, wurde später als kaderpolitischer Makel angesehen. 1955 kam er zum MfS und war fortan in der Abteilung III "Absicherung der Volkswirtschaft" tätig. Paschiller absolvierte mehrere Lehrgänge an der Kreisparteischule und empfahl sich dadurch auch künftig für höhere Posten im MfS. Vor seinem Antritt als Abteilungsleiter XIV absolvierte er zudem einen Qualifizierungslehrgang für leitende Kader. Er wurde während seiner Amtszeit mehrmals vom MfS ausgezeichnet, ehe er 1982 aus gesundheitlichen Gründen seinen Posten aufgeben musste. Während seiner Amtszeit kam es zu einem schweren Finanzunterschlagungsskandal. Zudem trat das bisher eher unterschwellig bekannte Thema Alkohol bei Wachmannschaften nun offen zu Tage. Der Wirtschaftsleiter Oberstleutnat Schmidt unterschlug mehrere tausend Mark von Häftlingen. Dies fiel erst im Jahr 1976 auf, nachdem die Sekretärin des Wirtschaftsleiters feststellte, dass entgegen der Angaben, kein Lohn an die Häftlinge ausgezahlt wurde. Oberstleutnant Schmidt nahm sich daraufhin das Leben. Insgesamt unterschulg er 8.100 Mark.         Paschillers Nachfolger war Heinz Schröder. Er blieb bis 1989 Leiter der Abteilung XIV. Er absolvierte ein Studium an der Juristischen Hochschule (JHS) der Stasi in Potsdam als Jurist. Ursprünglich erlernte er Kraftfahrzeugschlosser. 1952 trat er in die SED ein. Im selben Jahr wurde er zudem "operativer Mitarbeiter" in der Kreisdienststelle Lübiz, deren Leitung er später übernahm. Schröder, der von der Stasi wegen seiner Ehefrau, einer gläubigen Katholikin, stark unter Druck gesetzt wurde, war gezwungen, wiedrum seine Ehefrau unter Druck zu setzen, sollte er weiter politische Karriere im MfS machen wollen. Sie sollte ihren Glauben aufgeben und sich zu ihrem Mann bekennen. 1957 wurde er in die Abteilung VII nach Schwerin versetzt. 1961 wurde er Leiter des Referats VII/3. 1964 begann er sein Studium an der JHS in Potsdam. Insgesamt durchlief Schröder zahlreiche Stationen der Kaderschmide des Staatssicherheitsdienstes. Mit Amtsantritt in der UHA versuchte er, den Arbeitsplan der Wachmannschaften zu optimieren. Zugleich sorgte er für eine "Erarbeitung neuer Ordnungen und Weisungen zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit des Dienstobjektes". Ab 1989 wurde die Tätigkeit Schröders in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Schwerin eingestellt.             Zwischen 1972 und 1989 arbeiteten mindestens zwischen 32 (1973) und 52 (1987) hauptamtliche Mitarbeiter. Dennoch zeichnete sich die Untersuchungshaftanstalt Schwerin in all den Jahren durchgehend durch Personalmangel aus. Insbesondere fehlten der Abteilung XIV weibliche Mitarbeiter. 1968 waren insgesamt sechs Frauen in Schwerin beschäftigt, in den Jahren zuvor waren es zwischen drei und fünf.        Bis 1967 gab es in der UHA Schwerin ein Dreischichtsystem, dass allerdings dann um eine vierte ergänzt wurde. Somit verkürzte sich die Dienstzeit der Wachmannschaften von 12 Stunden auf lediglich acht. Insgesamt waren immer fünf Personen in einer Wacheinheit eingeteilt. Es gab den Wachschichtleiter, zwei Stationsposten, einen Schließer und einen Freihofposten. 1968 wurde, aus Mangel an Arbeitskräften wieder das Dreischichtsystem eingeführt, ehe es Paschiller 1970 schaffte, wieder ein Vierschichtsystem durchzusetzen. Wie in allen Untersuchungshaftanstalten der Stasi war aber ein grundlegendes Problem die Eintönigkeit der Arbeit in der UHA, was viele Diensthabende veranlasste, sich zeitnah nach neuen Arbeitsalternativen umzusehen.         Insgesamt kann abschließend gesagt werden, dass die UHA Schwerin durch einen dauerhaften Personalmangel gekennzeichnet war, selbst in den jeweiligen Referaten konnten die Planstellen häufig nicht erfüllt werden. Häufig mussten männliche Wachhabende weibliche Gefangene nach ihrer Inhaftierung körperlich inspizieren, was allerdings weniger als Schikane der Häftlinge zu verstehen ist, als als Mangel an weiblichen Mitarbeiterinnen.

Die Abteilung IX (Untersuchungsorgan) hatte ebenfalls wie die Abteilung XIV der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Schwerin des MfS ihren Dienstsitz im Gebäudekomplex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Schwerin.           Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Schwerin war innerhalb der Linie IX des Staatssicherheitsdienstes für die strafrechtlichen Ermittlungen und Untersuchungen in Schwerin zuständig. Die Abteilung führte Untersuchungen bei den politisch motivierten Straftaten durch und leitete bei Bedarf entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Die Abteilung IX der Stasi in Schwerin unterstand zwar formal seit 1968 gemäß § 89 der Strafprozessordnung der DDR der Aufsicht der Staatsanwaltschaft, handelte tatsächlich aber weitgehend selbstständig. Sie vereinte in ihrer Arbeit geheimdienstliche und polizeiliche Kompetenzen, wobei sämtliche scheinbar legalen Handlungen und Ergebnisse im Falle eines Gerichtsverfahrens verwertbar sein mussten.       Zu den Aufgaben der Abteilung zählten Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie die Beweismittelaufnahme und -auswertung. Eingeleitete Ermittlungsverfahren waren gemäß der Strafprozessordnung der DDR unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen. So konnten Ermittlungsverfahren durch Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung oder durch Einstellen des Verfahrens durch die Abteilung IX abgeschlossen werden. Des weiteren oblag der Abteilung die Aufnahme von Ermittlungen bei Straftaten unter Beteiligung von inoffiziellen und hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi.          Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung des MfS in Schwerin untersuchte sämtliche versuchte und gelungene Republikfluchten von DDR-Bürgern. Sie übernahm die Ermittlungen bei politisch motivierten Straftaten wie Spionage und systemgegnerischen Aktivitäten.           Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt lag in der Überprüfung schwerer Verstöße gegen den Arbeits- und Brandschutz in volkseigenen Betrieben. Hier konzentrierte sich die Abteilung IX der Stasi in Schwerin vor allem auf die Verhinderung und Aufdeckung wirtschaftlicher Schäden aus politischen Gründen. Weiterhin übernahm sie die Aufklärung von Brandstiftungen sowie des unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes. Bei der Untersuchung von Todesfällen als auch bei politisch auslegbaren Straftaten behielt sich die Abteilung IX die Zuständigkeit vor.         Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Kurt Pawlowski unterstand die Abteilung IX der BVfS Schwerin zwar befehlsmäßig dem Leiter der Bezirksverwaltung Schwerin, Generalmajor Werner Korth, angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung IX der Stasi in Schwerin innerhalb der Linie IX (Untersuchungsorgan) von der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) vom zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung IX des MfS in Berlin aus.                   Die "einfacher strukturierten" Ermittlungsverfahren wurden in der Regel von der Abtei­lung IX der BV in Schwerin geführt. Die Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen bearbeitete die Verfahren von überregionaler Be­deutung, wie etwa gegen prominente Dissidenten oder bei organisierten oppositionellen Ak­tivitäten und Spionagefällen. Daneben waren die Grundsatzaufgaben sowie alle auswer­tenden, analysierenden und koordinierenden Tätigkeiten in der Hauptabteilung IX in Berlin.         Dem Leiter der Abteilung Ⅸ der Stasi in Schwerin Oberstleutnant Kurt Pawlowski, standen in Ausübung seiner Tätigkeit ein Stellvertreter (Vorgangsbearbeitung), ein Stellvertreter (Vorkommnisbearbeitung), ein Offizier für Sonderaufgaben, ein Offizier im besonderen Einsatz (OibE), eine Sekretärin sowie weitere 28 hauptamtliche Mitarbeiter zur Verfügung.          Die Abteilung IX der BVfS Schwerin des MfS verfügte 1989 unter der Leitung von Oberstleutnant Kurt Pawlowski über insgesamt 34 hauptamtliche Mitarbeiter und war damit eine kleinere Abteilung innerhalb der Linie IX auf der Ebene der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit des MfS.         Die Ateilung IX der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Schwerin gliederte sich in 5 Referate und einer Spezialkommission (Referat 6), wobei jedes Referat wiederum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter hatte. Die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung IX arbeiteten in den einzelnen Referaten als Untersuchungsführer (Vernehmer).             Dem Leiter der Abteilung IX der Bezirksverwaltung in Schwerin Oberstleutnant Kurt Pawlowski waren neben seinen zwei Stellvertetern zur Vorgangsbearbeitung und Vorkommnisbearbeitung, der Offizier für Sonderaufgaben, der Offizier im besonderen Einsatz und die Sekretärin sowie das Referat 5 (Auswertung und Information) im Anleitungsbereich direkt unterstellt. Das Referat 5 mit dem Bereich Auswertung und Information der Abteilung IX der BV in Schwerin war für die Zusammenarbeit mit Auswerungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen zuständig.         Dem Stellvertreter des Leiters für die Vorgangsbearbeitung Major Störk unterstanden das        Referat 1 für Ermittlungsverfahren wegen Spionage und Militärstrafsachen,          das Referat 2 für Ermittlungsverfahren wegen Republikflucht und "politischer Untergrund" (PUT),        sowie das Referat 3 für Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsverbrechen, Zollvergehen und Spionage.            Dem Stellvertreter des Leiters für die Vorkommnisuntersuchung Major Eder unterstand das          Referat 4 für Ermittlungsverfahren und Fahndung nach § 213 (vollendete Delikte der DDR-Flucht) und der Bearbeitung besonderer Vorkommnisse. Das Referat 4 war ebenfalls für die Zusammenarbeit mit dem Zoll und dem Dezernat K II der Deutschen Volkspolizei in Schwerin verantwortlich.             Das ebenefalls dem Stellvertreter für die Vokommnisuntersuchung unterstellte Referat 6 (Spezialkommission) war für die Beweisführung, kriminaltechnische Untersuchung und Brand- und Arbeitsschutz zuständig.

Die verantwortichen Leiter der für diese Untersuchungshaftanstalt zuständigen Bezirksverwaltung der Stasi in Schwerin waren von 1952 bis 1954 Heinrich Folk, von 1954 bis 1955 Oberst Wilhelm Müller, von 1955 bis 1968 Oberst Rudolf Vödisch und von 1968 bis 1989 Werner Korth im Rang eines Generalmajors.        Für die Bezirksverwaltung des Staatssicherheitsdienstes in Schwerin waren 1988 unter der Leitung von Generalmajor Werner Korth am Dienstsitz der BV in Schwerin, einschließlich der 10 Keisdienststellen (KD) insgesamt 2.249 hauptamtliche Mitarbeiter (MA) der Stasi tätig.      Insgesamt 6.512 inoffizielle Mitarbeiter (4.069 IMS, 189 IMB, 301 IME, 86 FIM, 775 IMK/ KW/ KO, 199 IMK/ DA/ DT/ S und 893 GMS) übten dabei im Auftrag der BV des MfS (Stand 31.12.1988) in Schwerin eine konspirative Tätigkeit aus.          Dabei waren 1988 alleine in den 10 Kreisdienststellen der Staatssicherheit im Bezirk Schwerin 410 hauptamtliche und 3.794 inoffizielle Mitarbeiter (2.398 IMS, 76 IMB, 169 IME, 53 FIM, 393 IMK/ KW/ KO, 57 IMK/ DA/ DT/ S und 648 GMS) dem Staatssicherheitsdienst verpflichtet beschäftigt.

* Vgl. Johannes Beleites, Schwerin, Demmlerplatz, Die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Schwerin, Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Hrsg.), Berlin, 2001; Die Angaben zur Abteilung XIV der BV des MfS in Schwerin, Johannes Beleites, Abteilung XIV: Haftvollzug (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2009, S. 56 und 59; Die Angaben zu dem Mitarbeitern der Abteilung IX in Magdeburg, Roger Engelmann, Frank Joestel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung, Anatomie der Staatssicherheit, MfS-Handbuch, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2016, S. 26, 27; Anne Drescher, Georg Herbstritt, Jörn Mothes, Recht muss doch Recht bleiben, Das Justizgebäude am Schweriner Demmlerplatz in sechs Epochen deutscher Geschichte, Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Hrsg.), 2001; Die Angaben zu den Leitern der Bezirksverwaltung Schwerin des MfS, Jens Giesecke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2012, S. 22, 43, 56, 77; Katrin Passens, MfS-Untersuchungshaft, Funktionen und Entwicklung von 1971-1989, Berlin, 2012; Anne Drescher,  Georg Herbstritt, Jörn Mothes, Gedenken, Erinnern, Lernen, Der Demmlerplatz in Schwerin 1914-1997, Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Hrsg.), 1997; Anne Drescher, Haft am Demmlerplatz, Gespräche mit Betroffenen, Sowjetische Militärtribunale Schwerin, 1945-1953, Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Hrsg.), 2004; Hans-Eberhard Zahn, Haftbedingungen und Geständnisproduktion in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Psychologische Aspekte und biographische Veranschaulichung, Berlin, 1999; Doris Denis, Posttraumatische Störungen nach politischer Inhaftierung in der DDR, in: Müller, Stephan (Hrsg.), Die Vergangenheit lässt uns nicht los, Haftbedingungen politischer Gefangener in der SBZ/DDR und deren gesundheitliche Folgen, Hamburg, 1997; Die Angaben zur Struktur, Mitarbeiteranzahl und dem Führungspersonal der BV des MfS in Schwerin, den Kreisdienststellen und dem Führungspersonal der KD des MfS in Schwerin in: Elise Catrain (Hg.), Stasi in Mecklenburg- Vorpommern, Die DDR-Geheimpolizei in den Bezirken Neubrandenburg, Rostock und Schwerin, Struktur der Bezirksverwaltung Schwerin, Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, S. 148-153; Zur Gesamtanzahl der 2.249 hauptamtlichen Mitarbeiter der BV Schwerin (Stand 31.12.1988), Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU (Hrsg.), Berlin 1996, Statistischer Anhang S. 101 und Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit, Personalstruktur und Lebenswelt 1950-1989/90, Ch. Links Verlag, Berlin 2000, S. 557; Die Angaben zu den insgesamt 6.512 inoffiziellen Mitarbeiter der BV des MfS in Schwerin (mit Kreisdiensstellen) bestehend aus 4.069 IMS, 189 IMB, 301 IME, 86 FIM, 775 IMK/ KW/ KO, 199 IMK/ DA/ DT/ S und 893 GMS mit Stichtag 31.12.1988, Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 835-842; Zu der Gesamtanzahl der 410 hauptamtlichen Mitarbeiter in den KD des MfS in Schwerin im Jahr 1989 in: Das MfS-Lexikon, Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, Berlin 2012, Dokumentenanhang S. 399; Die Angaben zu den inoffiziellen Mitarbeitern in den 10 KD des MfS im Bezirk Schwerin zur Anzahl 3.794 inoffizieller Mitarbeiter sind bestehend aus 2.398 IMS, 76 IMB, 169 IME, 53 FIM, 393 IMK/ KW/ KO, 57 IMK/ DA/ DT/ S und 648 GMS mit Stichtag 31.12.1988, Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 835-842.

Dokumentation Stasi-Gefängnis Schwerin; Untersuchungshaftanstalt (UHA) Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Schwerin (DDR, MfS, BVfS Swn. UHA).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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