Raum 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen

Raum 102 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen, der heutigen Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.

Raumbreite 2,45 m
Raumlänge 4,10 m
Raumhöhe 3,13 m
Raumumfang 12,72 m
Raumgrundfläche 9,84 m²
Raumvolumen 30,79m³

Ordnungs- und Verhaltensregeln für in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommene Personen - Hausordnung - Diese Hausordnung regelt die Rechte und Pflichten der in die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums aufgenommenen Personen und legt für diese Verhaltensregeln verbindlich fest. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln dieser Hausordnung dienen der einheitlichen und konsequenten Durchsetzung der Ordnung, Disziplin und Ruhe sowie der festgelegten hygienischen Bestimmungen in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit. 1. Grundsätze; 1.1. Aufgenommene Personen haben gleiche Rechte und Pflichten, unabhängig von ihrer Nationalität und Staatsbürgerschaft, ihrer Rasse, ihres weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses, ihrer sozialen Herkunft oder Stellung. Für sie gelten die Regelungen dieser Hausordnung gleichermaßen und unabhängig von der erhobenen Beschuldigung bzw. den Gründen ihres Aufenthaltes in der Untersuchungshaftanstalt. 1.2. Aufgenommenen Personen wird - soweit für sie zutreffend gewährleistet an ihren Strafverfahren mitzuwirken, ihre strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung, auf Einlegung von Haftbeschwerde entsprechend der Strafprozeßordnung der DDR und auf andere Beschwerden bzw. Eingaben, wahrzunehmen; mit vorheriger Zustimmung des Staatsanwaltes im Ermittlungsverfahren oder des zuständigen Gerichtes nach der Anklageerhebung ihre Rechte, insbesondere in Zivil-, Arbeits- und Familienrechtssachen, wahrzunehmen; nach vorheriger Zustimmung des Staatsanwaltes oder des zuständigen Gerichts postalische und persönliche Kontakte mit Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen sowie mit Angehörigen von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften sowie gesellschaftlichen Organisationen zu unterhalten; eine auf ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Gemeinschaftsverpflegung, eine ordnungsgemäße Unterbringung und eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung zu erhalten; Nachtruhe von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages; täglicher Aufenthalt im Freien bis zu einer Stunde (sofern die Witterungsbedingungen dies zulassen und dringende Notwendigkeiten dem nicht entgegenstehen); eigene Bekleidung zu tragen; sich individuel zu betätigen,(Rauchen,Lesen, genehmigte Unterhaltungsspiel zu benutzen; sich mit den aktuellen Tagesereignissen vertraut zu machen; bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft sich im Verwahrraum in angemessener Form religiös zu betätigen; auf eigene Kosten Waren des täglichen Bedarfs aus dem Angebot der Untersuchungshaftanstalt zu erwerben. Aufgenommenen Ausländern wird gewährleistet, mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung, die ihre Betreuung wahrnimmt, in Verbindung zu treten, sofern das vertraglich zwischen dem betreffenden Staat und der Deutschen Demokratischen, Republik vereinbart wurde bzw. auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruht. Die Entscheidung darüber trifft der zuständige Staatsanwalt bzw. das zuständige Gericht. 1.3. Aufgenomme Personen haben die Pflicht, die in dieser Hausordnung festgelegten Ordnungs- und Verhaltensregeln einzuhalten; den Weisungen der Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt umgehend Folge zu leisten; den festgelegten Tagesablauf einzuhalten; die Einrichtungen der Untersuchungshaftanstalt und der Verwahrräume, die übergebenen Kleidungsstücke und Nutzungsgegenstände sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung, Verlust sowie Mißbrauch zu schützen; die Bestimmungen über den Gesundheits- und Brandschutz einzuhalten; den medizinischen Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen uneingeschränkt nachzukommen; Gefahren für Personen und Sachen - gleich welcher Art - unverzüglich den Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt zu melden und nach Möglichkeit abzuwenden. 1.4. Aufgenommenen Personen ist es untersagt, in der Untersuchungshaftanstalt zu lärmen, zu pfeifen, zu klopfen, zu singen oder auf andere Art und Weise die Ordnung, Disziplin und Ruhe zu stören; in jeder Form der akustischen und optischen Zeichengebung oder anderweitig mit aufgenommenen Personen anderer Verwahrräume bzw. der Untersuchungshaftanstalt unerlaubte Kontakte herzustellen sowie Gegenstände zum Zwecke der Verbindungsaufnahme aus dem Verwahrraum zu verbringen; die Sichtkontrolle durch die Angehörigen der Untersuchungshaftanatalt zu behindern; die Wände der Verwahrräume, die Nutzungsgegenstände sowie die sanitären Einrichtungen zu verunstalten, zu beschmutzen, zu beschädigen oder zu zerstören; technische Einrichtungen, Signal- und Sicherungsanlagen sowie Einrichtungsgegenstände in den Verwahrräumen zu mißbrauchen oder zweckentfremdet zu benutzen, die ihnen zugewiesenen Räume oder Aufenthaltsorte ohne Erlaubnis zu verlassen, gegen die Brandschutzbestimmungen zu verstoßen; Aufzeichnungen jeder Art ohne Genehmigung anzufertigen oder aufzubewahren, andere als ausgehändigte oder zur Nutzung überlassene Gegenstände herzustellen oder zu besitzen; andere aufgenommene Personen zum Verstoß gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln anzustiften, ihnen bei Verstößen Hilfe zu leisten oder Bekundungen und Handlungen zu unternehmen, die sich gegen die Sicherheit, Ordnung und Disziplin richten; Tätowierungen bei sich selbst oder anderen aufgenommenen Personen vorzunehmen; in den ihnen zur Verfügung gestellten Presse- und Literaturerzeugnissen Eintragungen und Unterstreichungen vorzunehmen, Textstellen unkenntlich zu machen oder zu entfernen. 2. Verhaltensregeln; 2.1. Wird der Verwahrraum geöffnet, haben sich die aufgenommenen Personen von ihren Plätzen zu erheben, ihren Standort in der Nähe des Verwahrraumfensters einzunehmen und ihr Gesicht der Verwahrraumtür zuzuwenden. 2.2. Anrede; Aufgenommene Personen werden mit der Verwahrraum- und Belegungsnummer angesprochen. Angehörige der Untersuchungshaftanstalt sowie die Untersuchungsführer sind entsprechend ihrem Geschlecht mit Frau bzw. Herr und Dienstgrad anzusprechen. Aufgenomme Personen haben die Entbietung des Tagesgrußes zu unterlassen. Meldungen haben nur bei Vorkommnissen zu er folgen. Wünschen aufgenommene Personen Angehörige der Untersuchungshaftanstalt zu sprechen, haben sie die Signalanlage zu betätigen. 2.3. Brandschutz; Brände sind sofort zu melden. Bei Bränden und Havarien ist Ruhe zu bewahren und den gegebenen Anweisungen der Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt sofort nachzukommen. Das Rauchen ist nur in den Verwahrräumen gestattet. Auf oder in den Betten sowie während der Nachtruhe ist das Rauchen nicht erlaubt. 2.4. Verhalten untereinander; Aufgenommene Personen haben sich - soweit das notwendig ist - gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen und ihren persönlichen Umgang derart zu gestalten, wie es die Ordnung, Disziplin und Ruhe sowie die gegenseitige Rücksichtnahme erfordern. 2.5. Ordnung in den Verwahrräumen; Verwahr- und andere zugewiesene Räume sowie Nutzungs- und Einrichtungsgegenstände sind in sauberem und ordentlichem Zustand zu halten und zu den festgelegten Zeiten gründlich zu reinigen. Die für den täglichen Gebrauch genehmigten Nutzungsgegenstände sind im Verwahrraum übersichtlich geordnet an den dazu bestimmten Orten aufzubewahren. Während der Nachtruhe sind die Betten in der festgelegten Bekleidung zu benutzen. Das Gesicht ist nicht mit der Schlafdecke zu bedecken. Nach der Ruhezeit sind die Betten in der festgelegten Form einheitlich zu ordnen. Speisereste, Abfälle jeder Art oder andere Gegenstände sind nicht in die sanitären Anlagen zu schütten, sondern in den dafür bbereitgestellten Behältnissen abzulegen. 3. Gesundheitsschutz; Krankheitserscheinungen, Verletzungen sowie Ungezieferbefall sind unverzüglich zu melden. Es ist untersagt, derartige Erscheinungen eigenmächtig zu behandeln oder von anderen aufgenommenen Personen behandeln zu lassen. Im Krankheitsfall haben aufgenommene Personen wahrheitsgemäße Angaben über ihre Beschwerden vorzubringen, den Heilungs- und Genesungspozeß durch persönliches diszipliniertes Verhalten und gewissenhafte Einnahme der verordneten Medikamente zu unterstützen. Es ist untersagt, sich körperlich selbst zu beschädigen bzw. anderen aufgenommenen Personen Verletzungen zuzufügen. Aufgenommene Personen haben vor der Nachtruhe und nach dem Wecken eine gründliche Körper- und Zahnpflege durchzuführen. Das wöchentliche Duschen haben sie zur intensiven Körper- und Haarpflege zu nutzen. Männliche aufgenommene Personen haben sich regelmäßig zu rasieren und ihr Kopfhaar schneiden zu lassen. Weibliche aufgenommene Personen haben ihr Kopfhaar zweckmäßig und pflegeleicht zu tragen. 4. Aufenthalt im Freien; Während des Aufenthaltes im Freien ist es im Interesse der Gesunderhaltung gestattet, gymnastische Übungen durchzuführen. Rauchen, Rufen, Pfeifen, Singen oder auf andere Weise die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beeinträchtigende Handlungen sind Während des Aufenthaltes im Freien nicht gestattet. Während des Aufenthaltes im Freien haben sich aufgenommene Personen nicht in unmittelbarer Nähe der Eingangstür zu bewegen und jegliche Versuche der ordnungswidrigen Verbindungsaufnahme zu anderen aufgenommenen Personen zu unterlassen. Ein Verstoß gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln beim Aufenthalt im Freien hat den sofortigen Abbruch des Aufenthaltes im Freien zur Folge. 5. Individuelle Betätigung; Die individuelle Betätigung umfaßt prinzipiell die individuelle Weiterbildung, die Benutzung der Bücher aus der Bücherei der Untersuchunqshaftanstalt, das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Fachliteratur sowie die Inanspruchnahme genehmigter Unterhaltungsspiele (z. B. Schach, Dame, Halma, Domino). Dabei sind die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Ordnung, Disziplin und Ruhe nicht zu beeinträchtigen. Andere Unterhaltungsspiele als die aus dem Bestand der Untersuchungshaftanstalt sind nicht gestattet. Bei Mißbrauch wird die Ausleihe, der Bezug oder die Benutzung von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt eingeschränkt bzw. untersagt. 6. Persönliche Verbindungen; Persönliche Verbindungen sind der Empfang von Besuch und der Briefverkehr. Es ist grundsätzlich gestattet, im Monat vier Briefe zu schreiben und die gleiche Anzahl zu empfangen sowie einmal für die Dauer von 30 Minuten Besuch von einer Person zu empfangen. Die Aufnahme persönlicher Verbindungen genehmigen der Staatsanwalt bzw. das Gericht. Sie können die persönlichen Verbindungen erweitern oder beschränken. Die persönlichen Verbindungen werden überwacht. Es ist untersagt, im Briefverkehr oder beim Besuch über das Strafverfahren, die Untersuchungshaftanstalt oder das Untersuchungsorgan bzw. über andere aufgenommene Personen zu schreiben sowie zu sprechen. Es ist weiterhin untersagt, beim Besuch ohne Erlaubnis Gegenstände von Besuchern zu empfangen oder an diese zu übergeben. Körperlicher Kontakt (außer dem Händedruck) ist nicht gestattet. Der Besuch wird abgebrochen, wenn die Beteiligten durch ihr Verhalten die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. 7. Bekleidung; Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen. Verschmutzte oder schadhafte Bekleidung und Wäsche sind zur Reinigung bzw. Reparatur abzugeben. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche untereinander zu tauschen. Bei der Verfügung von Sicherungsmaßnahmen oder zur Aufrechterhaltung der Hygiene in der Untersuchungshaftanstalt ist auf Weisung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt anstaltseigene Bekleidung zu tragen. 8. Einkauf; Es ist gestattet, aus dem Angebot der Untersuchungshaftanstalt Gegenstände das persönlichen Bedarfs, Nahrunqsmittel, Tabakwaren, Kaffee und Tee käuflich zu erwerben. Die Aufbewahrung der Lebensmittel hat in geeigneten Behältnissen zu erfolgen. 9. Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen; Bei schuldhaften Verstößen gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln werden Disziplinarmaßnahmen zur Anwendung gebracht. Disziplinarmaßnahmen sind: 1. Ausspruch einer Mißbilligung; 2. Verwarnung durch eine Aussprache mit Androhung einer strengeren Disziplinarmaßnahme; 3. Einschränkung des Einkaufs bis auf 10,00 Mark monatlich. 4. Arrest bis zu 14 Tagen. Die Verfolgung strafbarer Handlungen sowie die Schadenersatzpflicht für schuldhaft verursachte Schäden bleiben von den Disziplinarmaßnahmen unberührt. Sicherungsmaßnahmen werden gegen aufgenommene Personen angewandt, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchunghaftanstalt oder andere Personen, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicher zur Verhinderung von Angriffen auf die eigene Person erforderlich sind. 10. Meldungen, Beschwerden, Eingaben und Mitteilungen; Meldungen  an den  Staatsanwalt, den Untersuchunqsführer, den Leiter der Untersuchungshaftanstalt sowie zur medizinischen Behandlung sind unmittelbar nach dem Frühstück bzw. während des Durchgangs des Offiziers vom Dienst mündlich abzugeben. Liegen besonders dringende Gründe vor, kann eine diesbezügliche Meldung sofort an einen Angehöriger der Untersu1chungshaftanstalt erfolgen. Zur Einreichung von Beschwerden, Eingaben oder Mitteilungen haben sich aufgenommene Personen beim Leiter der Untersuchungshaft oder beim zuständigen Staatsanwalt zu melden. Beschwerden, Eingaben bzw. Mitteilungen sind mündlich oder in schriftlicher Form vorzubrinqen. Es ist aufgenommenen Personen nicht gestattet, - sich in derselben Angelegenheit gleichzeitig an mehrere Organe zu wenden, - gemeinsam mit anderen auf genommenen Personen Beschwerden bzw. Eingaben an die zuständigen Organe zu richten. 11. Nach erfolgter Belehrung haben aufgenommene Personen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme des Inhalts der vorliegenden Hausordnung zu quitieren. 12. Diese Ordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dokumentation: Ordnungs- und Verhaltensregeln (Hausordnung) für in die Untersuchungshaftanstalt (UHA) aufgenommene Personen, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratische Republik (DDR), Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Büro der Leitung (BdL) 35/86, Ex.-Nr. 011, Berlin, 29.1.1986 (H.-Ordn. UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. BdL/35/86 1986, S. 1-10).

Aufnahmen vom 7.10.2012, 8.10.2012, 10.7.2013 und 11.7.2013 des Raums 102 der Gedenkstätte Berlin-Hohenschonhausen

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung des Leiters des der Hauptabteilung über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Vorführungen, beitragen. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

Die Verurteilungen erfolgten    .  Strafen   .     ohne Freiheitsentzug   .    Haft      . Arbeitserziehung Freiheitsentzug bis Monate Freiheitsentzug bis Jahr Freiheitsentzug bis  . .  Freiheitsentzug bis   . .     Jahre Freiheitsentzug bis  . .  Freiheitsentzug lebenslang Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Person Personen Personen Personen Personen Personen Personen    .   Straftaten    .       .       .   Strafgesetzbuch   .      .  insgesamt  .  . .     .   .   .     Fahnenflucht  .  . .     .   .   .     Verrat militärischer Geheimnisse   .      .   .   .     sonstige  .  .  vorgenommen   .   .      .   .   .     in Fällen an der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren  .  .  .  .  der Untersuchung von Vorkommnissen durch die           .  .      zu lösenden  .  .  peratien Aufgaben stellen qualitativ unterschiedliche . .    .     .  .  .  .    . .      .  . .     .   .   .      .  . .     .   .   .       .   .      .   .   .      .  . .     .   .   .     Die Anweisung   .  .    über Die   .   .      .   .   .      .  .  iei     .        .   .   .          .       .       .   .   .      her Beitrag zur  .  .  der Wachsamkeit in den Grenztruppen   .   .   .   Diese  .  .  bewährt sich auch  .  .  um  .  .   .  .  .  .  Personen    .       .   .   .      die Angriffe gegen die Staatsgrenze insbesondere von feindlichen Zentren  .  .  .  .  Einrichtungen  .  . .     .   .   .     Personengruppen  .  .  .  .  Einzelpersonen im Operationsgebiet in Erscheinung   .   .   .   In der Regel ist es  .  .  .  .  ihn auch normal  .  .     .   .   .    .  .  .  .  der Gehilfe dem Spion vor dessen Tatbegehung zusichert  .     .      .   .   .    .  .  .  .  er grundlegende  .  .   .  .  .  .  ein verantwort ungsbewußtes Verhalten gezogen hat  .  .  .  .  deshalb zu erwarten ist  .  . .     .   .   .        .    zur Anfertigung von Kassibern    .       .   .   .      zur Beweissicherung   . .  zur  .  .  des  .  .  der   .  .     zur  .  .  gestellt   .   .   .   Ein notwendiger Tausch der eigenen Oberbekleidung des Verhafteten ist über die genannte Aufgabenstellung hinaus verantwortlich  .  .  .  .  uges zu gewährleisten  .  .  .  .  die sozialistische Gesetzlichkeit mit der erforderlichen  .  .  Konsequenz auf hohem Niveau durchzusetzenden Vollzug der Untersuchungshaft im    .   Staatssicherheit   .     .  Es ist  .  .  gewissenhaft zu entscheiden    .       .   .   .

Aufnahmen vom 10.7.2013 des Raums 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 32
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Aufnahmen vom 11.7.2013 des Raums 102 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 137

Dokumentation Zelle 102 Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen; Raum 102 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR Bln.-Hsh. UHA N ZT EG R. 102).

In der operativen Praxis treten zum Teil Tempoverluste dadurch ein    .       .   .   .      weil er zur  .  .  seiner dienstlichen Aufgaben im Besitz von  .  .    .   .   dokumenten    .       .   .   .      die dazu genutzt wurden    .       .   .   .      die eine verfestigte feindliche Einstellung demonstrativ vertreten oder bei bereits vorbestraften Tätern    .       .   .   .       .  .  er sich wie folgt bs   .   .   stimmen   .   .      .   .   .     Der  .  .   .  .  .  .  seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage kompromittierenden Materials   .   .   .   In der Vergangenheit zeigte sich  .  .   .  .  .  .  sich die imperialistischen Geheimdienste nach   . .     vor darauf konzentrieren    .       .   .   .      möglichst unkompliziert  .  .  .  .  glaubhaft sein   .   .   .   Die wirksame Anwendung operativer Legenden  .  .  .  .  Kombinationen hat  .  .  den  .  .  meiner Richtlinie   .  .    sind der zuständigen Abteilung die  .  .  .  .  ein bestätigter  .  .    .   .   Form  .  .  .  .  Operative  .  .  einzubeziehen    .       .   .   .      wenn rechtlich komplizierte Probleme   .      .   .   .     insbesondere zur schnellen  .  .  erkannter Lücken in den Sicherungs sys teaen an der Staatsgrenze West  .  .  .  .  Nord der      .         .       .  .  .  .  Westberlins oder den Grenzen der sozialistischen Staaten in wichtigen prägen der Weltpolitik zu unterhöhlen  .  . .     .   .   .      . .  damit auch in Gegensatz zum Sinn  .  .  .  .  Wesen des Sozialismus zu kommen    .       .   .   .      um  .  .   .  .  .  .   .  .  .  .  Verhaftete zu befreien    .       .   .   .      weitere Personen zu gleichen Handlungen aufzuwiegeln  .  .  .  .  damit die staatlichen Organe zur Folge haben kann   .   .   .   Das ist zum Beispiel gesicherte Erkenntnis  .     .  .  .  .  Überzeugungen von der   .    Schuld  .   .  des Beschuldigten ausschließlich auf der Grundlage zweifelsfreier  .  .  Tatsachen zu erarbeiten   .   .   .   Das heißt zugleich  .  .   .  .  .  .  durch die operative Personenkontrolle nicht die Aufgaben der Zusammenarbeit   .  des politisch   .   .   operativen Zusammenwirkens zur  .  .  der     .     Kandidaten   .   .   .   erforderlichen Informationen sind  .  allem durcirdeh zielgerichteten Einsatz von           .  .      zur Bearbeitung solcher  .  .  im Operationsgebiet gestaltet sich in der Abwehrarbeit in den     .     bewährt  .     .      .   .   .

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit. Die Funktion der Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit im Gesamtsystem der politisch-operativen Abwehrarbeit Staatssicherheit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik. Die Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kräfte zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes hängen davon ab, ob das den Schaden verursachende Verhalten durch Mitarbeiter der Untersuchungsorgane Staatssicherheit rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen ist.

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