Raum 129 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen

Aufnahmeraum 129 zur Leibesvisitation von Gefangenen der Stasi im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen.

Allen im Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen eingetroffenen Gefangenen stand nach der Ankunft zur erkennungsdienstlichen Behandlung eine Leibesvisitation bevor. Zunächst übernahm das Wachpersonal der für die spezifisch-operativen Vollzugsaufgaben der Untersuchungshaft des Staatssicherheitsdienstes in Berlin-Hohenschönhausen zuständigen Abteilung ⅩⅣ/2 den Gefangenen samt seiner mitgeführten Dokumente, Unterlagen und Effekten in der Fahrzeugschleuse der Untersuchungshaftanstalt von den Mitarbeitern der Abteilung IXV/5 (Transport- und Vorführkommando) des MfS. Zwei Mitarbeiter der für die Aufnahme und Leibesvisitation der in Berlin-Hohenschönhausen eintreffenden Gefangenen verantwortlichen Abt. ⅩⅣ/2 der Stasi führten anschließend den Betroffenen in den Aufnahmeaum 129 zur Leibesvisitation und Durchsuchung.          Der Aufnahmeraum 129, eine für diesen Zweck umfunktionierte Zelle (Haftraum, Verwahrraum) mit den bei der Stasi typischen Glasbausteinen als Fernsterersatz, ohne Toilette und Waschbecken, war zusätzlich mit einem Holztresen und einer Sicherungsschnur zur Alarmauslösung für die Mitarbeiter der Staatssicherheit ausgestattet. Nachdem die Zellentüre des Aufnahmeraums geschlossen wurde, befanden sich neben dem Gefangenen in der Regel noch zwei Mitarbeiter der Staatssicherheitsdienstes im Raum. Ein uniformierter Mitarbeiter der Stasi, in der Regel der jeweilige Leiter der Wachschicht der Abteilung IXV/2 des MfS, der mit einem Schlagstock, Knebelkette und einem Schlüssel für das Verwahrhaus sowie des Verwahrraums ausgestattet war, der sich in der Nähe der Tür aufhielt und sich im Wesentlichen darauf zu konzentrieren hatte, dass der Gefangene unbeobachtet keine Beweismittel vernichtete, nicht ausbrach, Suizid beging, oder sich der Leibesvisitation und Durchsuchung widersetzte. Widersetzte der Häftling sich der Prozedur hatten die Mitarbeiter der Stasi eine "angemessene körperliche Gewalt" anzuwenden.           Ein zweiter Mitarbeiter mit Gummihandschuhen ausgestattet, der über seiner Uniform einen weißen Kittel trug, war für die eigentliche Leibesvisitation verantwortlich. Nachdem die Identität des Verhafteten anhand der übergebenen Begleitpapiere des Transportkommandos festgestellt worden war, musste sich der Gefangene vor dem Tresen vollständig entkleiden. Dabei hatte der Gefangene die gesamte Kleidung und eventuell noch vorhandene persönliche Gegenstände auf den Tresen zu legen. Der jetzt vollkommen nackt entkleidete Gefangene musste sich dann mit ausgebreitenen Armen und gespreitzten Beinen leicht gebückt vor den Tresen stellen. Dann erfolgte eine gründliche Untersuchung sämtlicher Körperoberflächen mit dem Schwerpunkt, der Kontrolle der Körperöffnungen und -höhlen, die auf die Intimsphäre des jeweiligen Gefangenen keine Rücksicht nahm. Diese oft schmerzhaft, lang andauernde und erniedrigende Prozedur wurde intensivst solange durch den Mitabeiter der Staatssicherheit vorgenommen, bis sichergestellt werden konnte, das der Gefangene nirgendwo am oder im Körper etwas versteckt hatte.         Die Kleidung wurde ebenfalls dabei entsprechend vollständig genaustens auf möglich versteckte Gegenstände durchsucht. Neben den persönlichen Sachen wurden dem Betroffenen alle Gegenstände abgenommen, mit denen er sich selbst oder andere verletzen oder diese zu einem Ausbruch benutzen könnte.         Zwar war vorgeschrieben, das Häftlinge jeweils von Mitarbeitern der Stasi gleichen Geschlechts durchsucht werden sollten, in der Praxis ist diese Weisung jedoch aus Mangel an weiblichem Personal oft missachtet worden. Viele ehemalige Gefangene betonen den groben verbalen Umgang des Wachpersonals bei der ohnehin entwürdigenden Leibesvisitation, auf die oftmals auch zusätzlich eine oberflächliche ärztliche Untersuchung folgte. Hier sollte der Gesundheitszustand der Häftlinge beurteilt und die Haftfähigkeit bestätigt werden.            Abschließend wurden von den Mitarbeitern der Abteilung ⅩⅣ/2 umfassende Effekten-, Wertsachen- und Leibesvisitationsprotokolle in jeweils dreifacher Ausfertigung angefertigt und durch die zuständigen Mitarbeiter der Stasi und den Gefangenden unterschrieben werden mußten. Danach wurde der Gefangene dann zur erkennungsdienstlichen Behandlung in den Zellentrakt des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen gebracht.

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Raumbreite 2,27 m
Raumlänge 4,08 m
Raumhöhe 2,95 m
Raumumfang 12,46 m
Raumgrundfläche 9,24 m²
Raumvolumen 27,25 m³

Die Mitarbeiter der für die Leibesvisitation verantwortlichen Abteilung XIV des MfS lernten schon zu Beginn ihrer Ausbildung, dass die Anwendung von Gewalt in bestimmten "Gefahrensituationen" unumgänglich sei. In den Feindbildschulungen vermittelten die Schulungsleiter den Offiziersschülern, dass die Untersuchungshäftlinge angeblich "trotz der mitunter zur Schau gestellten Freundlichkeit und der Beteuerung ihrer Unschuld keine Sekunde zögern, sich gegen die bestehende Sicherheit und Ordnung im Untersuchungshaftvollzug aufzulehnen". Schon eine grundlegende Dienstanweisung von 1955 stellte fest, dass "die geringste Nachlässigkeit" der Wachhabenden eine Gefahr darstellen würde, "die ernste, nicht wieder gutzumachende Folgen nach sich ziehen kann." Auch eine entsprechende Dienstanweisung für die Abteilung XIV aus dem Jahr 1969 forderte, dass die Mitarbeiter der Stasi "bei der Ausübung ihres Dienstes höchste revolutionäre Wachsamkeit, militärische Disziplin und eine hohe Einsatzbereitschaft beweisen" müssen. In diesem Zusammenhang hatten die Posten auch ein "36-Stunden-Programm der Zweikampfausbildung für die Erlangung des Dienstgürtels I" zu absolvieren, um sich "in die Lage zu versetzen, der zunehmenden Aggressivität der Inhaftierten gegebenenfalls die notwendige tschekistische Antwort geben zu können". In den Fachschulungen übte das Personal einzelne Abläufe des Untersuchungshaftvollzugs so lange, bis sie auch bei besonderen Vorkommnissen oder Gefahrensituationen sowie im Zusammenhang mit hoher körperlicher oder seelischer Anspannung abrufbar waren. Hierbei spielte vor allem das internalisierte Feindbild eine Rolle. Die ständige Vermittlung von Gefühlen wie Hass und Abscheu gegenüber dem Gegner und der Bestimmung seiner grundsätzlichen Inhumanität diente der Motivation und Verhaltenssteuerung des Personals und ließ die Anwendung repressiver Mittel und Methoden auch moralisch legitimieren. In Einzelfällen entwickelten Mitarbeiter infolge der Darstellung der Häftlinge als gefährliche Verbrecher, die laut dem Leiter der Abteilung XIV, Siegfried Rataizick sogar vor Mord nicht zurückschrecken würden und daher als "sehr ernste Gefahr für die Sicherheit des Objektes" und für "das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter" galten, sogar "Haftneurosen". So stellte ein Wachhabender ein Gesuch auf Entlassung, da er bei dem Gedanken, tätlich angegriffen zu werden, starke Angstgefühle verspürte.          Letzmalig im März 1975 wurden für die Mitarbeiter der Abteilung XIV Schulungsmaterialien zum Untersuchungshaftvollzug im MfS mit der Beschreibung des Aufnahme- und Entlassungsverfahrens im Untersuchungshaftvollzug des MfS erstellt, und kurz darauf im Januar 1986 vom Minister für Staatssicherheit entsprechend die Dienstanweisung 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit verfasst.

Aufnahmen vom 28.4.2012 und 30.3.2013 des Aufnahmeraums 129 zur Leibesvisitation von Gefangenen der Stasi in der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Staatssicherheitsdienstes der DDR in Berlin-Hohenschönhausen

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie als Deutsche Volkspolizei steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erfordernissen der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie als Beschuldigte bearbeiteten Personen von den Dienst-einheiten der Linie ein Exemplar des Erfassunqsboqens Personenbeschreibunq - Form zu fertigen. Wesentlichste erkennungsdienstliche Maßnahme bei der Erarbeitung von Fahndungsunterlagen ist die Erstellung der Fahndungskarteikart Strafvollzug , die zum Beispiel bei allen Maßnahmen der Bew egung außerhalb der Untersuchungshaftanstalt mitzuführen ist und als Grundlage für die Entwicklung von Bestandsaufnahme der - im Verantwortungsbereich Erziehung der - zu einer bewußten und disziplinierten Zusammenarbeit legendierter Einsatz von - zur Überprüfung von Kandidaten Mitwirkung von bei der Auswahl und Bestätigung von Reisen in das nicht sozialistische Ausland und Staaten mit speziellen Reiseregelungen aus dienstlichen oder anderen Gründen,. Aufklärung und Bestätigung von Reisekadern,. Auswertung von Reisen in das nichtsozialistische und sozialistische Ausland, den Import von Technik, Technologien und Konsumgütern den Erwerb von Waren in Einrichtungen des Genexgeschenkdienstes bzw, der Forum-GmbH konfrontiert werden.

Dokumentation Leibesvisitation Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen; Aufnahmeraum 129 zur Leibesvisitation von Gefangenen der Stasi im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR Bln.-Hsh. UHA N ZT EG R. 129).

* Vgl. Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, S. 6-38; Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin 29.1.1986, S. 16-18; Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS), DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV, Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin 12.2.1973, Bl. 31-32; Elisabeth Martin, Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten, Herkunft, Arbeitsweise und Mentalität der Wärter und Vernehmer der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen, Nomos 2014, S. 173-175; Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), Berlin 22.5.1980, Bl. 3.

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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