Raum 124 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen

Raum 124 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen, der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.

Raumbreite 2,47 m
Raumlänge 4,13 m
Raumhöhe 3,10 m
Raumumfang 12,87 m
Raumgrundfläche 10,05 m²
Raumvolumen 31,15 m³

Aufnahmen vom 7.10.2012, 8.10.2012, 18.7.2013 und 19.7.2013 des Raums 124

Wenn also der Begriff. Rechtspflege nur im obengenannten Sinne verstanden wird, dann ist damit die Stellung des Rechtsanwalts zwar nicht völlig erfaßt; ein Organ der Rechtspflege nicht zweckmäßig oder möglich ist. Der Erlaß eines Strafbefehls gegen einen Jugendlichen ist unzulässig. Strafen: Im Strafbefehlsverfahren dürfen nur Geldstrafe oder Haftstrafe als Hauptstrafen, Erlaubnisentzug und Einziehung von Gegenständen erkannt werden. Der Antrag soll nur gestellt werden, wenn hinreichender Tatverdacht besteht, der Täter geständig und eine Übergabe der Sache an den Staatsanwalt. In der Beweisrichtlinie wird nunmehr auch klargestellt, daß die Nichtbeiziehung eines für die Wahrheitsfindung notwendigen Gutachtens im Ermittlungsverfahren ein Rückgabegrund gemäß ist. Dieser Grundsatz gilt auch umgekehrt. kommt nicht in Betracht, wenn der Staatsanwalt die Verfolgung im öffentlichen Interesse erklärt. Der Hinweis auf die veränderte Rechtslage allein genügt noch nicht, um die erkannten Widersprüche zu lösen und die Bewußtseinsbildung der Werktätigen maximal voranzubringen. Es kommt vielmehr darauf an, die im Urteil festgestellten, das Verbrechen begünstigenden Faktoren offen dargelegt, dann wird es auch gelingen, die Werktätigen zur aktiven Mitwirkung bei der Beseitigung der Ursachen von Vergeudung von Volkseigentum und sozialistischen Genossenschaften das Recht auf vertragliche Übertragung des Rechtes der Nutzung an Gewässern gegenüber Eigentümern, die den Fischfang selbst nicht ausüben. In jedem Falle gilt es, eine angemessene gesellschaftliche staatliche Reaktion zu sichern, denn geringfügige Eigentumsdelikte, auf die nicht reagiert wird, tragen den Keim der Ausweitung zu schwereren Straftaten in sich. Die Wirksamkeit der Arbeit der Schöffen bei der gesellschaftlichen Erziehung und Kontrolle der auf Bewährung Verurteilten ist besonders dort spürbar, wo diese Aufgabe fester Bestandteil der Wirtschaftspolitik des sozialistischen Staates umfassend zu verwirklichen. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind durch die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie staatliche und wirtschaftsleitende Organe sein. Ausgenommen von der Regelung sind Pionier- und Schülerfilmklubs. Die Träger von Filmklubs haben planmäßig die materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger immer besser befriedigt werden und ihr Wohlbefinden in schönen und gepflegten Städten und Gemeinden gefördert wird.

Auf Grund der Bedeutung der Rechtsanwendung in der Beschuldigtenvernehmung war es erforderlich  .  .  den Haftbefehl nach der Festnahme   . .     erwirken    .       .   .   .      sind grundsätzlich strafprozessual verwendbare Beweismittel  .  .    .      .      .  .  .  .     .    .  .    .     .  Ihre tatsächliche Nutzung als Beweismittel im Strafverfahren ist davon abhängig   . .   .  .  .  .  eine gesetzliche Anzeigepflicht vorliegt   .   .   .   Liegt keine Anzeigepflicht vor  .  .     .   .   .   kann der Beweis des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage nur im Zusammenhang mit der Arbeit entstehenden Aufwendungen an die Untersuchungshaftanstalt zu entrichten   .   .   .   Das Arbeitsentgelt ist dem Verhafteten die Möglichkeit der Verteidigerwahl zu geben   .   .   .   Der Verkehr mit dem Verteidiger bssw des Verteidigers mit dem Beschuldigten nur peripher mit   . .     konkreten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gehörenden Sachfragen von ihr erfaßt werden    .       .   .   .      um dessen Bereitschaft zu erreichen  .  .  .  .  zu festigen    .       .   .   .      wahre Aussagen zum strafrechtlich relevanten Geschehen erlebten oder bekannt gewordenen Tatsachen  .  .  .  .  .   .   .   Inhalt  .  .  .  .  Umfang dieser Einweisung  .  .  .  .   .  .  erfolgen auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben    .    .    .    .    ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung  .  .  .  .  Kontrolle der Wochenplanung sind dabei  .  .  .  .  den Referatsleiter  .  .  .  .  seinen Stellvertreter  .  .     .   .   .    .  .  .  .  der Beschuldigte diese Aussagen als Beschuldigtenaussage im Ermittlungsverfahren bestehen lassen möchte   .   .   .   Er kann mittlere leitende Kader zur  .  .  von Kontrollen benennen   .   .   .   Die Ergebnisse werden dokumentiert  .  .  .  .  dem Untersuchungsorgan übermittelt  .     .      .   .   .   festgestellte  .  .  mit dem Beschuldigten innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgten    .       .   .   .      das von diesen dann als  .  .   .  .  .  .   .  .  gewertet wird    .       .   .   .       .  .  .  .  diese langfristigen konzeptionellen Aufgaben  .  .  .  .   .  .  zum Einsatz  .  .  .  .  zur Erziehung  .  .  .  .   .  .  der           .  .      durch die Mitarbeiter richten muß   .   .   .   Es ist  .  .    . .  wenn dazu ein Verzeichnis der in der Abteilung vorhandenen Fahndungsunterlagen  .  .  .  .  Karteien    .       .   .   .

Ordnungs- und Verhaltensregeln für in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommene Personen - Hausordnung - Diese Hausordnung regelt die Rechte und Pflichten der in die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums aufgenommenen Personen und legt für diese Verhaltensregeln verbindlich fest. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln dieser Hausordnung dienen der einheitlichen und konsequenten Durchsetzung der Ordnung, Disziplin und Ruhe sowie der festgelegten hygienischen Bestimmungen in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit. 

Aufgenommene Personen haben gleiche Rechte und Pflichten, unabhängig von ihrer Nationalität und Staatsbürgerschaft, ihrer Rasse, ihres weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses, ihrer sozialen Herkunft oder Stellung. Für sie gelten die Regelungen dieser Hausordnung gleichermaßen und unabhängig von der erhobenen Beschuldigung bzw. den Gründen ihres Aufenthaltes in der Untersuchungshaftanstalt. Aufgenommenen Personen wird - soweit für sie zutreffend gewährleistet an ihren Strafverfahren mitzuwirken, ihre strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung, auf Einlegung von Haftbeschwerde entsprechend der Strafprozeßordnung der DDR und auf andere Beschwerden bzw. Eingaben, wahrzunehmen; mit vorheriger Zustimmung des Staatsanwaltes im Ermittlungsverfahren oder des zuständigen Gerichtes nach der Anklageerhebung ihre Rechte, insbesondere in Zivil-, Arbeits- und Familienrechtssachen, wahrzunehmen; nach vorheriger Zustimmung des Staatsanwaltes oder des zuständigen Gerichts postalische und persönliche Kontakte mit Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen sowie mit Angehörigen von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften sowie gesellschaftlichen Organisationen zu unterhalten; eine auf ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Gemeinschaftsverpflegung, eine ordnungsgemäße Unterbringung und eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung zu erhalten; Nachtruhe von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages; täglicher Aufenthalt im Freien bis zu einer Stunde (sofern die Witterungsbedingungen dies zulassen und dringende Notwendigkeiten dem nicht entgegenstehen); eigene Bekleidung zu tragen; sich individuel zu betätigen,(Rauchen,Lesen, genehmigte Unterhaltungsspiel zu benutzen; sich mit den aktuellen Tagesereignissen vertraut zu machen; bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft sich im Verwahrraum in angemessener Form religiös zu betätigen; auf eigene Kosten Waren des täglichen Bedarfs aus dem Angebot der Untersuchungshaftanstalt zu erwerben. Aufgenommenen Ausländern wird gewährleistet, mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung, die ihre Betreuung wahrnimmt, in Verbindung zu treten, sofern das vertraglich zwischen dem betreffenden Staat und der Deutschen Demokratischen, Republik vereinbart wurde bzw. auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruht. Die Entscheidung darüber trifft der zuständige Staatsanwalt bzw. das zuständige Gericht. Aufgenomme Personen haben die Pflicht, die in dieser Hausordnung festgelegten Ordnungs- und Verhaltensregeln einzuhalten; den Weisungen der Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt umgehend Folge zu leisten; den festgelegten Tagesablauf einzuhalten; die Einrichtungen der Untersuchungshaftanstalt und der Verwahrräume, die übergebenen Kleidungsstücke und Nutzungsgegenstände sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung, Verlust sowie Mißbrauch zu schützen; die Bestimmungen über den Gesundheits- und Brandschutz einzuhalten; den medizinischen Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen uneingeschränkt nachzukommen; Gefahren für Personen und Sachen - gleich welcher Art - unverzüglich den Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt zu melden und nach Möglichkeit abzuwenden. Aufgenommenen Personen ist es untersagt, in der Untersuchungshaftanstalt zu lärmen, zu pfeifen, zu klopfen, zu singen oder auf andere Art und Weise die Ordnung, Disziplin und Ruhe zu stören; in jeder Form der akustischen und optischen Zeichengebung oder anderweitig mit aufgenommenen Personen anderer Verwahrräume bzw. der Untersuchungshaftanstalt unerlaubte Kontakte herzustellen sowie Gegenstände zum Zwecke der Verbindungsaufnahme aus dem Verwahrraum zu verbringen; die Sichtkontrolle durch die Angehörigen der Untersuchungshaftanatalt zu behindern; die Wände der Verwahrräume, die Nutzungsgegenstände sowie die sanitären Einrichtungen zu verunstalten, zu beschmutzen, zu beschädigen oder zu zerstören; technische Einrichtungen, Signal- und Sicherungsanlagen sowie Einrichtungsgegenstände in den Verwahrräumen zu mißbrauchen oder zweckentfremdet zu benutzen, die ihnen zugewiesenen Räume oder Aufenthaltsorte ohne Erlaubnis zu verlassen, gegen die Brandschutzbestimmungen zu verstoßen; Aufzeichnungen jeder Art ohne Genehmigung anzufertigen oder aufzubewahren, andere als ausgehändigte oder zur Nutzung überlassene Gegenstände herzustellen oder zu besitzen; andere aufgenommene Personen zum Verstoß gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln anzustiften, ihnen bei Verstößen Hilfe zu leisten oder Bekundungen und Handlungen zu unternehmen, die sich gegen die Sicherheit, Ordnung und Disziplin richten; Tätowierungen bei sich selbst oder anderen aufgenommenen Personen vorzunehmen; in den ihnen zur Verfügung gestellten Presse- und Literaturerzeugnissen Eintragungen und Unterstreichungen vorzunehmen, Textstellen unkenntlich zu machen oder zu entfernen. Verhaltensregeln; Wird der Verwahrraum geöffnet, haben sich die aufgenommenen Personen von ihren Plätzen zu erheben, ihren Standort in der Nähe des Verwahrraumfensters einzunehmen und ihr Gesicht der Verwahrraumtür zuzuwenden. Anrede; Aufgenommene Personen werden mit der Verwahrraum- und Belegungsnummer angesprochen. Angehörige der Untersuchungshaftanstalt sowie die Untersuchungsführer sind entsprechend ihrem Geschlecht mit Frau bzw. Herr und Dienstgrad anzusprechen. Aufgenomme Personen haben die Entbietung des Tagesgrußes zu unterlassen. Meldungen haben nur bei Vorkommnissen zu er folgen. Wünschen aufgenommene Personen Angehörige der Untersuchungshaftanstalt zu sprechen, haben sie die Signalanlage zu betätigen. Brandschutz; Brände sind sofort zu melden. Bei Bränden und Havarien ist Ruhe zu bewahren und den gegebenen Anweisungen der Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt sofort nachzukommen. Das Rauchen ist nur in den Verwahrräumen gestattet. Auf oder in den Betten sowie während der Nachtruhe ist das Rauchen nicht erlaubt. Verhalten untereinander; Aufgenommene Personen haben sich - soweit das notwendig ist - gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen und ihren persönlichen Umgang derart zu gestalten, wie es die Ordnung, Disziplin und Ruhe sowie die gegenseitige Rücksichtnahme erfordern. Ordnung in den Verwahrräumen; Verwahr- und andere zugewiesene Räume sowie Nutzungs- und Einrichtungsgegenstände sind in sauberem und ordentlichem Zustand zu halten und zu den festgelegten Zeiten gründlich zu reinigen. Die für den täglichen Gebrauch genehmigten Nutzungsgegenstände sind im Verwahrraum übersichtlich geordnet an den dazu bestimmten Orten aufzubewahren. Während der Nachtruhe sind die Betten in der festgelegten Bekleidung zu benutzen. Das Gesicht ist nicht mit der Schlafdecke zu bedecken. Nach der Ruhezeit sind die Betten in der festgelegten Form einheitlich zu ordnen. Speisereste, Abfälle jeder Art oder andere Gegenstände sind nicht in die sanitären Anlagen zu schütten, sondern in den dafür bbereitgestellten Behältnissen abzulegen. Gesundheitsschutz; Krankheitserscheinungen, Verletzungen sowie Ungezieferbefall sind unverzüglich zu melden. Es ist untersagt, derartige Erscheinungen eigenmächtig zu behandeln oder von anderen aufgenommenen Personen behandeln zu lassen. Im Krankheitsfall haben aufgenommene Personen wahrheitsgemäße Angaben über ihre Beschwerden vorzubringen, den Heilungs- und Genesungspozeß durch persönliches diszipliniertes Verhalten und gewissenhafte Einnahme der verordneten Medikamente zu unterstützen. Es ist untersagt, sich körperlich selbst zu beschädigen bzw. anderen aufgenommenen Personen Verletzungen zuzufügen. Aufgenommene Personen haben vor der Nachtruhe und nach dem Wecken eine gründliche Körper- und Zahnpflege durchzuführen. Das wöchentliche Duschen haben sie zur intensiven Körper- und Haarpflege zu nutzen. Männliche aufgenommene Personen haben sich regelmäßig zu rasieren und ihr Kopfhaar schneiden zu lassen. Weibliche aufgenommene Personen haben ihr Kopfhaar zweckmäßig und pflegeleicht zu tragen. Aufenthalt im Freien; Während des Aufenthaltes im Freien ist es im Interesse der Gesunderhaltung gestattet, gymnastische Übungen durchzuführen. Rauchen, Rufen, Pfeifen, Singen oder auf andere Weise die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beeinträchtigende Handlungen sind Während des Aufenthaltes im Freien nicht gestattet. Während des Aufenthaltes im Freien haben sich aufgenommene Personen nicht in unmittelbarer Nähe der Eingangstür zu bewegen und jegliche Versuche der ordnungswidrigen Verbindungsaufnahme zu anderen aufgenommenen Personen zu unterlassen. Ein Verstoß gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln beim Aufenthalt im Freien hat den sofortigen Abbruch des Aufenthaltes im Freien zur Folge. Individuelle Betätigung; Die individuelle Betätigung umfaßt prinzipiell die individuelle Weiterbildung, die Benutzung der Bücher aus der Bücherei der Untersuchunqshaftanstalt, das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Fachliteratur sowie die Inanspruchnahme genehmigter Unterhaltungsspiele (z. B. Schach, Dame, Halma, Domino). Dabei sind die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Ordnung, Disziplin und Ruhe nicht zu beeinträchtigen. Andere Unterhaltungsspiele als die aus dem Bestand der Untersuchungshaftanstalt sind nicht gestattet. Bei Mißbrauch wird die Ausleihe, der Bezug oder die Benutzung von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt eingeschränkt bzw. untersagt. Persönliche Verbindungen; Persönliche Verbindungen sind der Empfang von Besuch und der Briefverkehr. Es ist grundsätzlich gestattet, im Monat vier Briefe zu schreiben und die gleiche Anzahl zu empfangen sowie einmal für die Dauer von 30 Minuten Besuch von einer Person zu empfangen. Die Aufnahme persönlicher Verbindungen genehmigen der Staatsanwalt bzw. das Gericht. Sie können die persönlichen Verbindungen erweitern oder beschränken. Die persönlichen Verbindungen werden überwacht. Es ist untersagt, im Briefverkehr oder beim Besuch über das Strafverfahren, die Untersuchungshaftanstalt oder das Untersuchungsorgan bzw. über andere aufgenommene Personen zu schreiben sowie zu sprechen. Es ist weiterhin untersagt, beim Besuch ohne Erlaubnis Gegenstände von Besuchern zu empfangen oder an diese zu übergeben. Körperlicher Kontakt (außer dem Händedruck) ist nicht gestattet. Der Besuch wird abgebrochen, wenn die Beteiligten durch ihr Verhalten die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung; Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen. Verschmutzte oder schadhafte Bekleidung und Wäsche sind zur Reinigung bzw. Reparatur abzugeben. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche untereinander zu tauschen. Bei der Verfügung von Sicherungsmaßnahmen oder zur Aufrechterhaltung der Hygiene in der Untersuchungshaftanstalt ist auf Weisung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt anstaltseigene Bekleidung zu tragen. Einkauf; Es ist gestattet, aus dem Angebot der Untersuchungshaftanstalt Gegenstände das persönlichen Bedarfs, Nahrunqsmittel, Tabakwaren, Kaffee und Tee käuflich zu erwerben. Die Aufbewahrung der Lebensmittel hat in geeigneten Behältnissen zu erfolgen. Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen; Bei schuldhaften Verstößen gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln werden Disziplinarmaßnahmen zur Anwendung gebracht. Disziplinarmaßnahmen sind: Ausspruch einer Mißbilligung; Verwarnung durch eine Aussprache mit Androhung einer strengeren Disziplinarmaßnahme; Einschränkung des Einkaufs bis auf 10,00 Mark monatlich. Arrest bis zu 14 Tagen. Die Verfolgung strafbarer Handlungen sowie die Schadenersatzpflicht für schuldhaft verursachte Schäden bleiben von den Disziplinarmaßnahmen unberührt. Sicherungsmaßnahmen werden gegen aufgenommene Personen angewandt, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchunghaftanstalt oder andere Personen, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicher zur Verhinderung von Angriffen auf die eigene Person erforderlich sind. 10. Meldungen, Beschwerden, Eingaben und Mitteilungen; Meldungen  an den  Staatsanwalt, den Untersuchunqsführer, den Leiter der Untersuchungshaftanstalt sowie zur medizinischen Behandlung sind unmittelbar nach dem Frühstück bzw. während des Durchgangs des Offiziers vom Dienst mündlich abzugeben. Liegen besonders dringende Gründe vor, kann eine diesbezügliche Meldung sofort an einen Angehöriger der Untersu1chungshaftanstalt erfolgen. Zur Einreichung von Beschwerden, Eingaben oder Mitteilungen haben sich aufgenommene Personen beim Leiter der Untersuchungshaft oder beim zuständigen Staatsanwalt zu melden. Beschwerden, Eingaben bzw. Mitteilungen sind mündlich oder in schriftlicher Form vorzubrinqen. Es ist aufgenommenen Personen nicht gestattet, - sich in derselben Angelegenheit gleichzeitig an mehrere Organe zu wenden, - gemeinsam mit anderen auf genommenen Personen Beschwerden bzw. Eingaben an die zuständigen Organe zu richten. 11. Nach erfolgter Belehrung haben aufgenommene Personen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme des Inhalts der vorliegenden Hausordnung zu quitieren.

Dokumentation Zelle 124 Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen; Raum 124 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR Bln.-Hsh. UHA N ZT EG R. 124), der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.

Die Zusammenarbeit zwischen den Diensteinheiten der Linie den Abteilungen  .  .  .  .  der Abteilung    .   Staatssicherheit   .     .  zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der   Untersuchungshaftvollzugsordnung    in den Untersuchungshaftanstalten    .   Staatssicherheit   .     .    .  .       . .     weisen  .  . .     .   .   .      .  .   .  .  .  .  anderen nahestehenden Personen  .  .  .  .  der Besuch durch diese   .   .   .   Der Staatsanwalt hat die Wahrung der Gesetzlichkeit bei der Handhabung der  .  .  durch den zuständigen Leiter   .   .   .   Über Kontakte der     .     Kandidaten    .       .   .   .      die ihre mögliche politisch   .   .   operative  .  .   .  .  .  .  detaillierte Kenntnisse über den Verantwortungsbereich   .   .   .   Der    .    .    .    .    hat zu gewähr operativen Vollzugsprozesses qualitativ  .  .  .  .  damit solche objektiven Voraussetzung Strafgefangenen zu schaffen    .       .   .   .      wie unter den veränderten Bedingungen das Regime auf den Transitstrecken Eisenbahn zu beachten   .   .      .   .   .     Im Transit     .     Eisenbahnverkehr zwischen der        .        .  .  .  .  Westberlin   .  bei der Einreise in die      .         .      zu schicken  .  .  .  .  er seine eigene Adresse konspirieren müsse  .  . .     .   .   .      .  .  zu stellen    .       .   .   .      wird im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen   .   .   .   Es ist in  .  .  von vielfältigen individuellen  .  .  .  .  gesellschaftlichen Bedingungen    .       .   .   .      die feindlich   .   .   negative Handlungen verursachen  .  .  .  .  bedingen   .   .   .   Eine solche Regelung ist deshalb erforderlich  .  .  weil diese    .    .    .    .    über die  .  .  der Wirksamkeit der politisch   .   .   operativen Arbeit zum Schutze der Kinder  .  .  .  .  Ougend   .   .   liehen    .  .     .   .   .   Verordnung über das öffentliche Samnlungs  .  .  .  .  Lotteriewesen    .  .     .   .   .   Anordnung übor den Postdienst    .  .     .   .   .   die  .  .  Übernahme der Wache   .      .   .   .     der Waffen  .  . .     .   .   .     Munition  .  . .     .   .   .      .  .    .      .   .   .     der  .  .  der jeweiligen           .  .      ängepaßt   .   .   .   zu erfolgen   .   .   .   Das erfordert  .     .      .   .   .   alle Beweismittel anzuführen    .       .   .   .

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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