Hauptabteilung Ⅸ/6 des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Lichtenberg

Die Hauptabteilung (HA) Ⅸ/6 (Militärstraftaten) der Linie Ⅸ (Untersuchungsorgan) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des MfS in Berlin-Lichtenberg nahe dem zentralen Dienstkomplex des Ministeriums für Staatssicherheit wurde von Oberst Fritz Walther geleitet. Neben der teilweisen Übernahme früherer Aufgaben der HA Ⅸ/4 ("Menschenhandel", Grenzverletzungen) und der HA Ⅸ/5 (Fahnenflucht und Armeestraftaten) oblage der Hauptabteilung Ⅸ/6 die Strafverfolgung zu schwersten Fällen der allgemeinen Kriminalität zuständig. Nicht genehmigte Kontakte von Geheimnisträgern der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen der DDR zu westlichen Kontaktpersonen wurden durch die Hauptabtelung Ⅸ/6 ebenso untersucht und die Ursachen von Wehrdienstverweigerungen erforscht und Bausoldaten politisch unter Kontrolle gehalten. Die Strafverfolgung gegen Angehörige der sowjetischen Streitkräfte war gleichfalls Aufgabe der Hauptabteilung Ⅸ/6. Das Traditionskabinett der Hauptabteilung Ⅸ des MfS wurde in der HA Ⅸ/6 erarbeitet und archiviert.* Von den Mitarbeitern der HA Ⅸ/6 wurden Zelleninformatoren (ZI) geworben und geführt. Der Leiter der Hauptabteilung Ⅸ/6 Oberst Fritz Walther hatte 2 Stellvertreter, einen Offizier für Sonderaufgaben (OfS) und ein Sekretariat. Der Stellvertreter Oberstleutnant Gerhard Pieper war für Vorgangsbearbeitungen verantwortlich. Oberstleutnat Gerhard Pieper war in der Zuständigkeit das Referat 1 und 2 unterstellt. Der Stellvertreter Oberstleutnant Günther Bernd war für die Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherungsorganen bei Straftaten durch Angehörige der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) und Leitung der Untersuchung schwerer Vorkommnisse an der Staatsgrenze sowie in der NVA/Grenztruppen verantwortlich. Oberstleutnant Günther Bernd war in der Zuständigkeit das Referat 3 unterstellt. Der Offizier für Sonderaufgaben Major Helmut Mitwald war für die Untersuchung von Luftraumverletzungen, Tötungsverbrechen und andere schwere Straftaten gegen Angehörige der Grenztruppen sowie für die Einschätzung und Realisierung kompletter Opperativer Vorgänge (OV) und Operativer Personenkontrollen (OPK) verantwortlich tätig. Dem Hauptabteilungsleiter der HA Ⅸ/6 Oberst Fritz Walther waren 23 hauptamtliche Mitarbeiter untergeordnet.

Video 11 der Aufnahmen vom 18.7.2013 des Raums 124 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen.

Die Hauptabteilung Ⅸ/6 in Berlin-Lichtenberg gliederte sich am 30.11.1986 in 3 Referate. Das Referat 1 der Hauptabteilung Ⅸ/3 in Berlin-Lichtenberg bestand aus dem Referatsleiter Hauptmann Bernd Friedrich, einem stellvertretenden Referatsleiter und einem Offizier für Sonderaufgaben für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Nationalen Volksarmee und den Grenztruppen (GT) der DDR mit Geheimdienstkontakten und gegen Militärspezialisten. 3 Untersuchungsführer waren mit der Bearbeitung von Landesverratsdelikten und Ermittlungsverfahren gegen zurückgekehrte Fahnenflüchtige der NVA beschäftigt. Das Referat 1 der Hauptabteilung Ⅸ/3 in Berlin-Lichtenberg bestand aus dem Referatsleiter Major Wolfgang Krause, einem stellvertretenden Referatsleiter und 4 Untersuchungsführern für die Bearbeitung von Politischer Untergrundtätigkeit (PUT) und Politisch ideologischer Diversion (PID), Waffen- und Sprengstoffdelikten sowie Straftaten gegen Geheimnisschutz und schwere andere Militärstraftaten verantwortlich tätig. Das Referat 1 und 2 waren in der Zuständigkeite dem Stellvertreter Oberstleutnat Gerhard Pieper unterstellt. Das dem Stellvertreter Oberstleutnant Günther Bernd unterstellte Referat 3 bestand aus dem Referatsleiter Major Rudolf Neumann, einem stellvertretenden Referatsleiter und einem Offizier für Sonderaufgaben für die Untersuchungen von Straftaten von beziehungsweise gegen Angehörige der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. 2 Untersuchungsführer waren mit Vorkommnisuntersuchungen in der NVA, Rcchtshilfeersuchen und der Bearbeitung von Straftaten gegen Angehörige GSSD sowie Instrukteursaufgaben beschäftigt. Das Referat 3 war in der Zuständigkeit dem Stellvertreter Oberstleutnant Günther Bernd unterstellt.

Vgl. Roland Wiedmann, Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989, MfS-Handbuch, BStU (Hrsg.), Berlin 2010, S. 137; Rita Sélitrenny, Doppelte Überwachung, Geheimdienstliche Ermittlungsmethoden in den DDR-Untersuchungshaftanstalten, Ch-Links Verlag, Berlin 2003, S. 231-233; Die Dokumentation (Dauerausstellung) der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen zu Mitarbeitern der Hauptabteilung IX, Berlin 2014; Julia Spor, In Haft bei der Staatssicherheit, Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951-1989, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015; Katrin Passens, MfS-Untersuchungshaft, Funktionen und Entwicklung von 1971 bis 1989, Lukas Verlag, Berlin 2012; Elisabeth Martin, Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten, Herkunft, Arbeitsweise und Mentalität der Wärter und Vernehmer der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen, Nomos Verlag, Baden-Baden 2014; Roger Engelmann, Frank Jostel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2016.

Dokumentation Stasi-Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan); Hauptabteilung Ⅸ/6 (Militärstraftaten) der Linie Ⅸ (Untersuchungsorgan) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des MfS in Berlin-Lichtenberg nahe dem zentralen Dienstkomplex des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS DDR DE HA Ⅸ/6).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Pereonenzusammenschlüsse und deren Tätigwerden gegen die Rechtsordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den Widersprüchen zwischen den imperialistischen Staaten und Monopolen sowie den verschiedensten reaktionären Institutionen, Gruppierungen und Einzelpersonen ergeben. Sie beinhalten vor allem Auseinandersetzungen um die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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