Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 38

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 38 (VOBl. Bln. 1945, S. 38); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 3, 25. Juli 1945 38 Gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung Mit der Wiederbelebung des Berliner Kulturlebens, der Eröffnung von Theatern, Variete-' und Kabarettbühnen sowie der Durchführung von Konzertveranstaltungen hat eine erhebliche Nachfrage nach Schauspielern, Artisten und Musikern eingesetzt. Diese Situation wird zur Zeit von Agenten und gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlern benutzt, um zum Teil in unkontrollierbarer Weise Vermittlungsgeschäfte auszuüben, die nicht im öffentlichen Interesse erfolgen. Das Hauptamt für Arbeitseinsatz ordnet daher an: Zur Ausübung' der gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung bzw. Fortsetzung der bisher ausgeübten Arbeitsvermittlung ist die Erlaubnis des Hauptamtes für Arbeitseinsatz einzuholen. Alle Personen, denen auf Grund der bisher geltenden Vorschriften die Erlaubnis erteilt wurde, das Gewerbe eines Arbeitsvermittlers für Artisten auszuüben oder als gewerbsmäßige Konzert- bzw. Bühnenvermittler tätig zu sein, sind verpflichtet, sich beim Hauptamt für Arbeitseinsatz, Berlin C 2, Georgenkirchplatz 8 10, zu melden. Die Meldung hat in der Zeit vom 18. Juni 1945 bis 30. Juni 1945 zu erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung wird nach den bisher geltenden Vorschriften bestraft. Berlin, den 11 Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Arbeitseinsatz Jendretzky Verlegung des Hauptamtes für Arbeitseinsatz Das Hauptamt für Arbeitseinsatz, bisher Parochial-straße 1 3, ist in das Dienstgebäude des ehemaligen Gauarbeitsamtes, Berlin C 2, Georgenkirchplatz 8 10, verlegt worden. Die Abwicklung der Dienstgeschäfte erfolgt nur noch in den neuen Diensträumen. Berlin, den 19. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Arbeitseinsatz Jendretzky l Verordnung über die Wiedereinführung des Arbeitsbuches § 1 Alle Personen, die in Berlin in Arbeit stehen, müssen im Besitze eines Arbeitsbuches oder einer Arbeitsbuch-Ersatzkarte sein. Personen, die nicht im Besitze eines Arbeitsbuches oder einer Arbeitsbuch-Ersatzkarte sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben sich bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Arbeitsamt bis zum 15. Juli 1945 eine Arbeitsbuch-Ersatzkärte zu beschaffen. Arbeitsbücher und Arbeitsbuch-Ersatzkarten werden nur von den Arbeitsämtern ausgestellt. Anderen Stellen ist die Ausstellung von Arbeitsbüchern oder ähnlichen Ausweisen untersagt. Zur Kontrolle der Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Mai 1945 bestanden und noch fortbestehen, ist mit dem Stichtag vom 15. Juli 1945 das Arbeitsverhältnis erneut in der nächsten freien Zeile einzutragen. Eine Austragung des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses in den Spalten 5 und 6 des Arbeitsbuches bzw. der Arbeitsbuch-Ersatzkarte ist nicht erforderlich. § 2 Das Arbeitsvertragsverhältnis gilt als bestehend im Sinne dieser Verordnung nur dann, wenn der Arbeitnehmer seine bisherige oder eine gleichwertige Tätigkeit ausübt oder nur vorübergehend mit Aufräumungsarbeiten zum Zwecke der Wiederaufnahme seiner bisherigen Tätigkeit beschäftigt wird. § 3 In Spalte 4 des Arbeitsbuches bzw. der Arbeitsbuch-Ersatzkarte ist die Art der Beschäftigung genau und die tägliche Mindestarbeitszeit des Arbeitnehmers einzutragen. Tägliche Mindestarbeitszeit ist der 6. Teil der Mindest-Wochenarbeitszeit. § 4 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses sind am Tage der Arbeitsaufnahme bzw. am Tage der Beendigung der Arbeit vom Arbeitgeber in das Arbeitsbuch bzw. in die Arbeitsbuch-Ersatzkarte einzutragen. Nach Eintragung des Beschäftigungsbeginns, spätestens am 3. Wochentage nach der Arbeitsaufnahme, ist der Sichtvermerk des Arbeitsamtes einzuholen. Der Sichtvermerk kann auch durch dritte Personen eingeholt werden. Ohne Sichtvermerk hat die Eintragung des Arbeitgebers keine Gültigkeit. § 5 Bei Lösung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer zur Vorlage des Arbeitbuches bzw. der Arbeitsbuch-Ersatzkarte binnen 48 Stunden verpflichtet. Ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, das Arbeitsverhältnis im Arbeitsbuch bzw. in der Arbeitsbuch-Ersatzkarte auszutragen, so hat er binnen 48 Stunden dem Arbeitsamt des Wohnsitzes des Arbeitnehmers die Lösung des Arbeitsverhältnisses und die Nichteintragung der Lösung anzuzeigen. § 6 Zuständig zur Erteilung des Sichtvermerks und für die Meldung des Arbeitnehmers nach § 5 ist das Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Inhaber des Arbeitsbuches bzw. der Arbeitsbuch-Ersatzkarte wohnt. Für Personen, die in Berlin beschäftigt sind, aber außerhalb der Stadtgemeinde wohnen, erteilt das Arbeitsamt den Sichtvermerk, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. § 7 Das Arbeitsbuch bzw. die Arbeitsbuch-Ersatzkarte gilt als Ausweis über das Arbeitsverhältnis, auch gegenüber dem Ernährungsamt. Jeder Arbeitnehmer, der in Arbeit steht, hat diesen Ausweis im eigenen Interesse stets bei sich zu tragen. Alle anderen Bescheinigungen, die zum Nachweis bestehender Arbeitsverhältnisse erteilt wurden, sind ab 15. Juli 1945 ungültig. § 8 Die Überprüfung der Eintragungen erfolgt durch den Betriebsaußen- und -Prüfdienst der Bezirksarbeitsämter. Den Betriebsprüfern sind auf Verlangen Personalunter-;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 38 (VOBl. Bln. 1945, S. 38) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 38 (VOBl. Bln. 1945, S. 38)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der bezüglich den Umständen eines Transportes der Verhafteten Rahmen einer sogenannten Gesprächs- notiz, an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten, dar. In dieser wurde angeblich auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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