Die Vernehmung 1960, Seite 167

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 167 (Vern. DDR 1960, S. 167); Detaillierung der Aussagen Pawlows bot die Möglichkeit, seine Aussagen zu prüfen, und im Ergebnis dessen wurde festgestellt, daß der Vernommene an dem Verbrechen nicht beteiligt war. Bei der Überprüfung eines Alibis muß man berücksichtigen, daß regelmäßig wiederkehrende Ereignisse, die zu einer bestimmten Zeit stattzufinden pflegen, manchmal zeitlichen Abweichungen unterliegen können, wie z. B. die Ankunft eines Zuges, der Beginn einer Kinovorstellung, die Zustellung der Post. Darum genügt gewöhnlich nicht die offizielle Auskunft darüber, wann das Ereignis oder die Handlung regulär stattfindet, sondern man muß sodann klären, ob nicht in dem betreffenden Fall irgendwelche Abweichungen vorgekommen sind. So erklärte beispielsweise der Beschuldigte Saring, daß er nicht am Tatort des Verbrechens gewesen sein konnte, das in der Zeit zwischen 18 und 19 Uhr stattfand, da er bis 20 Uhr auf der Arbeitsstelle war. Saring arbeitete als Verkäufer und konnte sich auf Grund der Art seiner Arbeit nicht zu beliebiger Zeit entfernen. Durch Überprüfung wurde jedoch festgestellt, daß das Geschäft an dem Sonntag, an dem das Verbrechen stattfand, zwei Stunden früher als gewöhnlich geschlossen wurde, so daß Saring am Tage der Verbrechensbegehung nicht um 20 Uhr, sondern schon um 18 Uhr von der Arbeit fortgegangen war. Hegt der Untersuchungsführer den begründeten Verdacht, daß die Berufung des Beschuldigten auf sein Alibi erlogen ist, so empfiehlt es sich, eine Reihe von Wiederholungsvernehmungen zur Detaillierung der Umstände, die mit dem Alibi Zusammenhängen, durchzuführen. Vergleicht dann der Untersuchungsführer alle Aussagen des Beschuldigten miteinander, so wird er in ihnen Widersprüche und Ungenauigkeiten entdecken können, die den Beschuldigten der Abgabe falscher Aussagen überführen. Bei wiederholten Vernehmungen ist es nützlich, die Reihenfolge der zu stellenden Fragen abzuändern und nach dem einen oder anderen Zeitabschnitt gesondert, außerhalb des Zusammenhanges, zu fragen. Bei einem solchen taktischen Vorgehen muß man aber vorsichtig sein, weil man damit manchmal einen Beschuldigten, der die Wahrheit sagt, hereinlegen kann. Bei der Untersuchung der Sache, in der die Bürgerin Smetskaja der Ermordung der Bürgerin Myrsowa beschuldigt wurde, tauchte die Vermutung auf, daß der Ehemann der Smetskaja Kaschewarow geholfen hatte, die Myrsowa auf den Bahndamm zu tragen. Kaschewarow erklärte jedoch, daß er am 21. November (dem Tage der Verbrechensbegehung) spät nachts auf Arbeit war und nicht nach Hause gegangen sei. Dasselbe sagte auch die Smetskaja aus. Durch die Vernehmung von Zeugen wurde festgestellt, daß die Smetskaja gegen 17 Uhr zu ihrem 167;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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