Unrecht als System 1954-1958, Seite 51

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 51 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 51); ?DOKUMENT 69 DOKUMENT 70 Bln.-Zehlendorf, den 5. Maerz 1958 Es erscheint Herr N. N. und erklaert: Am 15. 2. 58 wurde den Angehoerigen der Abt. Post der Bezirksdirektion fuer Post- und Fernmeldewesen in Ostberlin durch den Abt.-Leiter Post, Herrn Paul Schodlok, SED, gelegentlich der Durchfuehrung der staatspolitischen Schulung mitgeteilt, dass der Minister fuer Post-und Fernmeldewesen am 12. oder 13. 2. 1958 muendlich an saemtliche Aemter der Deutschen Post die Anweisung erteilt haette, dass ab sofort fuer alle Beschaeftigten der Deutschen Post Reisen nach Westdeutschland oder in andere NATO-Laender von den Amtsleitungen grundsaetzlich nicht mehr genehmigt werden duerften. Ausnahmen kaemen nur in Betracht bei Todesfaellen oder schweren Erkrankungen naher Angehoeriger. In diesen Faellen darf jedoch die Reiseerlaubnis auch nicht ueber 6 Tage hinaus erteilt werden. Urspruenglich war vom Ministerium des Innern der sogenannten DDR fuer die Deutsche Post die muendliche Anweisung gegeben worden, dass das Verbot fuer Westreisen nur fuer diejenigen gelten sollte, die unter die ?Verordnung ueber die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungen? Disziplinarverordnung vom 10. 3. 1955 (GBl. der DDR Nr. 24, S. 217) fallen, d. h. fuer die leitenden Angestellten der Deutschen Post. Die Erweiterung des Personenkreises fuer die Deutsche Post wurde mit Arbeitskraeftemangel begruendet. Man will einer weiteren Abwanderung von Arbeitskraeften einen Riegel vorschieben. Die Anweisung des Ministers fuer Post- und Fernmeldewesen besagt weiter, dass Reisen in nicht zur NATO gehoerende Laender, wie z. B. Oesterreich, Schweiz usw. sowie in die sogenannten Volksdemokratien weiterhin gestattet waeren. Nachdem diese Anordnung bekanntgemacht worden war, zeigte sich bei den Anwesenden eine lebhafte Unruhe. Es wurden Gegenstimmen laut. An eine planmaessige Fortfuehrung der staatspolitischen Schulung und der sich anschliessenden Dienstbesprechung war an diesem Tage nicht mehr zu denken. Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Unterschrift * Fahrten aus der Sowjetzone nach Berlin sind nicht genehmigungspflichtig. Die Angestellten des soxvjetzonalen ?Staatsapparates? mussten sich jedoch verpflichten, bei Reisen nach Berlin d i e Westsektoren der Stadt nicht zu betreten oder zu durchfahren. Neben den Beschraenkungen des Reiseverkehrs nach dem Westen ist auch die Ausgabe von Aufenthaltsgenehmigungen fuer Besuchsreisen von Bewohnern der Bundesrepublik in die SBZ erschwert worden. Solche Aufenthaltsgenehmigungen muessen jetzt nach einem Vordruck beantragt werden. Darin ist u. a. anzugeben, wann der Bewohner der SBZ bereits Westbesuch gehabt hat und seit wann der erwartete Besuch in der Bundesrepublik wohnt. Fuer Personen, die aus der SBZ gefluechtet sind, duerfen Aufenthaltsgenehmigungen nicht mehr ausgestellt werden. Berlin, den 15. 4. 1958 Es erscheint der Angestellte N. N., zur Zeit wohnhaft in Berlin SW 11, Lager Askanischer Platz 3, und erklaert: Ich war bis zum Tage meiner Flucht in der Verwaltung einer Stadt im Bezirk Dresden taetig. In der zweiten Haelfte des Monats Dezember 1957 wurden allen Angestellten des Rates der Stadt Erklaerungen zur Unterschrift vorgelegt, in denen sie bestaetigen mussten, dass sie ueber das Verbot, Westberlin zu betreten oder zu durchfahren, belehrt worden seien. Der Inhalt dieser Erklaerungen lautete sinngemaess wie folgt: ?Ich bin darueber belehrt worden, dass fuer alle Angestellten des Staatsapparates ein Betreten oder ein Durchfahren der Westsektoren Berlins nicht gestattet ist.? Eine gesetzliche Grundlage hierfuer wurde nicht angegeben. Bei der Vorlage zur Unterschrift wurde den Kollegen gesagt, dass Zuwiderhandlungen disziplinarisch bestraft wuerden. Auf Befragen wurde geantwortet, dass ein entsprechendes Berlin-Verbot vom Innenministerium ergangen sei. Ich weise darauf hin, dass eine aehnliche Erklaerung bereits vor Jahren unterschrieben werden musste. Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Unterschrift DOKUMENT 71 Aus: ?Koennen Republikfluechtige zurueckkehren?" Warum bekommen Menschen, die unsere Republik illegal verlassen haben, keine besuchsweise Einreisegenehmigung? Diese Frage wird augenblicklich haeufig von unseren Buergern gestellt. Dabei vertreten sie die Meinung, ein illegaler Verzug nach Westdeutschland oder deutlicher gesagt, eine Republikflucht sei nichts anderes als ein Verzug zum Beispiel von Schwerin nach Dresden oder Karl-Marx-Stadt. Diese Buerger sehen nicht die Realitaet des Bestehens zweier deutscher Staaten, von denen der eine, die Bundesrepublik, von einer Handvoll Millionaere beherrscht wird, waehrend in der DDR die Arbeiter und Bauern die Macht ausueben. Diese Buerger haben auch vergessen, dass die Spaltung durch die Monopolherren, Faschisten und Militaristen herbeigefuehrt wurde und systematisch vertieft wird. Jeder Buerger der Deutschen Demokratischen Republik muss erkennen, dass derjenige, der unsere Republik illegal verlaesst dazu gehoert auch das Verbleiben in Westdeutschland mit einer Reisebescheinigung dem Bonner Staat direkt oder indirekt hilft, die Spaltung zu vertiefen. Sicherungsmassnahmen im Interesse unserer Buerger Wir begruessen es, wenn recht viele Buerger der Bundesrepublik die dort beheimatet sind zu Besuch in unsere Republik kommen. Jede Gelegenheit, mit ihnen ueber uns gemeinsam interessierende Fragen zu sprechen, werden wir gerne nutzen. Bei Menschen, die unseren Staat illegal verlassen und in vielen Faellen diffamiert haben, machen sich aber besondere Massnahmen notwendig. Weswegen? Nachdem alle Vorschlaege unserer Regierung zur Annaeherung beider Teile Deutschlands von der Bundesregierung abgelehnt wurden, verstaerkten die Bonner 7* 51;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 51 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 51) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 51 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 51)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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