Unrecht als System 1954-1958, Seite 33

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 33 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 33); ?DOKUMENT 31 Werbung und Einsatz der Spitzel B., den 21. Maerz 1958 Protokoll Es erscheint die Zimmervermieterin N. N., derzeitig wohnhaft in B., und erklaert: Ich lebte im Ostsektor Berlins und bestritt dort meinen Lebensunterhalt durch Zimmervermietung. Am 15. 2. 1958 wurde einer meiner Bekannten unter der Beschuldigung, ein Wirtschaftsvergehen begangen zu haben, verhaftet. Ohne dass ich mit der Sache irgendwie in Verbindung zu bringen waere, fand daraufhin am 21. 2.1958 eine Durchsuchung meiner Wohnung statt, die jedoch keinen Erfolg im Sinne der Kriminalpolizei zeitigte. Dennoch nahm mein mich anschliessend vorlaeufig fest und verbrachte mich zur VP-Inspektion Berlin-Mitte, Magazinstrasse, Abteilung K. Dort wurde ich von einer Angestellten in Zivil hinsichtlich meiner Verbindungen zu dem Verhafteten vernommen. Nach Abschluss dieser Vernehmung brachte man mich in ein anderes Zimmer desselben Gebaeudes. Dort stand ich einem Angestellten in Zivil, zweifellos einem Kriminalbeamten, der in frueherer Zeit Kontrollen in meiner Zimmervermietung vorgenommen hatte, gegenueber. Ich wurde zunaechst beschuldigt, mich an dem Wirtschaftsvergehen meines Bekannten beteiligt zu haben. Alsdann erklaerte mir der Beamte in recht freundlichem Tone, dass ich wieder auf freien Fuss gesetzt wuerde, wenn ?Einigkeit? mit mir erzielt werde. Diese ?Einigung? stellte sich im weiteren Verlauf des Gespraeches als Verpflichtung zu Spitzeldiensten heraus. Er deutete an, dass mir Logiergaeste zugewiesen wuerden, die ich zu ueberwachen haette. Konkrete Auftragserteilung werde am 27. 2. 1958 erfolgen. Ich hatte mich an diesem Tage am Bahnhof Friedrichstrasse vor der Mitropa-Gaststaette einzufinden. Es fand eine Unterredung in der Gaststaette ?Franziskaner? statt. Der Kriminalbeamte erklaerte mir, dass ich gewisse Personen als Logiergaeste zugewiesen erhalten bekomme. Diese solle ich entgegen den geltenden Bestimmungen nicht zur polizeiuechen Anmeldung bringen. Auf meinen Einwand, mich damit strafbar zu machen, wurde mir bedeutet, dass ich ?unter dem Schutz? der Polizei stuende. Sofern solch ein Gast eintreffe, solle ich unter der Ruf-Nummer 42 53 61, Apparat 2713, Mitteilung machen. In Abwesenheit des Gastes haette ich dessen Gepaeck und Kleidungsstuecke zu durchsuchen, um festzustellen, welche Art von Papieren und Dokumenten vorhanden seien. Die technische Durchfuehrung des ganzen wollte mir der Kriminalangestellte am 27.2.1958 bei einem neuerlichen Treffen im einzelnen erlaeutern. Ich habe es vorgezogen, mich vor Eintreffen des erwaehnten Termins nach Westberlin zu begeben und hier um Notaufnahme zu bitten. Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. V. g. u. gez. Unterschrift Es ist nicht zu bezweifeln, dass der Einsatz von Kriminellen zur Intensivierung der Ueberwachungstaetigkeit beitraegt. Der Verbrecher als ohnehin charakterlich labiler Mensch wird es dankbar begruessen, anstelle einer verwirkten Strafe auf freiem Fuss eine Taetigkeit auszuueben, fuer die er ausserdem noch Honorar erhaelt. Der Staatssicherheitsdienst andererseits kann sich durch die Abgabe eines wesentlichen Teils der Ueberwachung der Bevoelkerung zielstrebiger der Agententaetigkeit in der westlichen Welt widmen. Er hat bei der Spitzelund Agentenwerbung die ?bewaehrten? Methoden beibehalten. Die geworbenen Agenten werden mit den verschiedensten Erkundungsauftraegen versehen, wie den folgenden Dokumenten zu entnehmen ist. DOKUMENT 32 B., den 20. Maerz 1958 Protokoll Es erscheint der Elektroschweisser N. N., derzeitig wohnhaft in B., und erklaert: Ich bin am 1. Juli 1953 durch den I. Strafsenat des Bezirksgerichts Frankfurt/Oder wegen Verbrechens gegen Artikel 6, KD 38, Art. XU A LU (Boykotthetze, Verbreitung tendenzioeser Geruechte) zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Strafe wurde durch Gnadenerweis am 24. 5.1957 in ihrem Rest erlassen. Ende August 1957 erhielt ich vom zustaendigen Polizeirevier in Rostock zur Ueberpruefung meiner Personalien eine schriftliche Vorladung. Auf dieser polizeilichen Stelle wurde ich jedoch nicht von der VP, sondern von einem Beauftragten des SSD in Empfang genommen. Unter Hinweis auf den erfolgten Straferlass erklaerte er mir, dass ich mich in Form einer Mitarbeit zu bewaehren haette. Da ich mich im Ablehnungsfaelle gefaehrdet glaubte, ging ich auf das Ansinnen des SSD-Beauftragten ein und vollzog unterschriftlich unter dem Decknamen ?Erich" eine Spitzelverpflichtung. Der erste Auftrag des SSD-Mannes lautete, unter den Kollegen meines Beschaeftigungsbetriebes herumzuhorchen und auf gegnerische Aeusserungen zu achten, ueber die ich dann zu berichten haette. In der Folge fanden dann fast regelmaessig zweiwoechentlich Zusammenkuenfte mit besagtem SSD-Betreuer statt. Bei den Unterredungen konnte ich weder, noch wollte ich dem SSD dienliche Angaben machen. Mitte Oktober 1957 wurde ich dann in eine sogenannte konspirative Wohnung des SSD Anschrift: Rostock, Lenin-Allee 21 oder 46 beordert. Das zu dieser Wohnung gehoerende Tuerschild trug den Namen Treckei. In der Wohnung, in der niemand sonst zugegen war, er-oeffnete mir der SSD-Beauftragte, dass ich Verbindung zu meinem in Hamburg lebenden und bei der Schutzpolizei taetigen Zwillingsbruder aufnehmen solle. Die Reiseerlaubnis werde mir durch den SSD beschafft werden. Ich moege mir ueberlegen, ob ich den Auftrag annehme und zu einem vereinbarten Zeitpunkt meine Entscheidung bekanntgeben. Nach Absprache mit meiner Frau fasste ich den Entschluss, der Form nach eine Zusage zu geben, um dann endgueltig in der Bundesrepublik zu verbleiben. 5 33;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 33 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 33) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 33 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 33)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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