Unrecht als System 1954-1958, Seite 31

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 31 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 31); IV. Grundsätze für die Arbeit mit den Vertrauenspersonen. 1. Hat ein ABV einen Bürger als Vertrauensperson ausgewählt, so spricht er ihn im Rahmen seiner Haushaltsbegehungen oder sonstiger Kontrollen an. Dabei dürfen weder dritte Personen zugegen sein, noch darf Argwohn geschöpft werden, daß der ABV mit diesem Bürger eine besondere Verbindung hat. Zusammenkünfte mit einer Vertrauensperson sind möglichst mit anderen Angelegenheiten zu verbinden. Unter keinen Umständen sind Vertrauenspersonen an bestimmte Orte zu bestellen, geheime Treffs u. ä. auszunmchen. 2. Den Vertrauenspersonen stellt der ABV mündlich, im Rahmen anderer Gespräche die notwendigen Fragen. Erhält eine Vertrauensperson einen Auftrag, so muß sie überzeugt sein, daß sic der Volkspolizei und damit der Deutschen Demokratischen Republik einen großen Dienst erweist. 3. Mit den Vertrauenspersonen haben nur die ABV zusammenzuarbeiten. Es ist nicht gestattet, daß andere VP-Angehörige Bürger in ihrer Eigenschaft als Vertrauensperson ansprechen oder aufsuchen. Auch zeitweilige Vertreter der ABV dürfen keine Verbindung mit den Vertrauenspersonen aufnehmen. Die ABV dürfen Vertrauenspersonen nicht untereinander bekanntgeben oder austauschen. 4. Bürger dürfen in ihrer Eigenschaft als Vertrauenspersonen nicht von VP-Dienststellen oder von dem ABV in ihre Dienstzimmer bestellt werden. Sie sind von dem ABV in der Regel im Rahmen von Haushaltsbegehungen oder während ihrer Kontrolltätigkeit aufzusuchen. Dabei ist darauf zu achten, daß dies unauffällig geschieht, daß beispielsweise zu gleicher Zeit mehrere Häuser bzw. Wohnungen aufgesucht werden oder ähnliches. 5. Die von den Vertrauenspersonen erhaltenen Hinweise, Mitteilungen oder Informationen dienen dem ABV persönlich für seine weitere Arbeit. Von den Vertrauenspersonen sind keine schriftlichen, sondern nur mündliche Mitteilungen zu fordern, tiber Informationen, Nachrichten usw. von den Vertrauenspersonen haben sich die ABV keine Notizen zu machen, aus denen der Ursprung der Information hervorgeht. Machen sich Hinweise bzw. Mitteilungen an die Vorgesetzte Dienststelle erforderlich, so gibt sie der ABV in seinem eigenen Namen, je nach Wichtigkeit mündlich oder schriftlich. Die Worte „Vertrauensperson“ oder deren Namen dürfen in schriftlichen Berichten nicht erscheinen. 6. Zur Gewährleistung der ständigen Information über die Situation im Abschnitt haben die ABV ihre Vertrauenspersonen öfters, mindestens ein bis zweimal im Monat aufzusuchen bzw. anzusprechen. 7. Vertrauenspersonen dürfen nicht vor Gericht als Zeugen auftreten, wenn eine Sache behandelt wird, zu der sie vertrauliche Mitteilungen gegeben haben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn es die Vertrauensperson selbst wünscht, bzw. wenn es im Interesse unseres Staates unbedingt notwendig ist und die Vertrauensperson einverstanden ist. In jedem Fall ist hierzu die Genehmigung des Amtsleiters erforderlichen derartigen Fällen erscheint jedoch dieser Bürger nicht als Vertrauensperson, sondern als Zeuge. V. Maßnahmen zur Schaffung von Vertrauenspersonen der ABV. 1. Der Schaffung von Vertrauenspersonen der ABV muß eine gründliche Vorbereitung vorausgehen. Die Leiter der VPKÄ haben deshalb mit den Leitern der Abteilungen S, K und P gemeinsam die ABV des VPKA-Bereiches auszuwählen, die sie mit der Schaffung von Vertrauenspersonen beauftragen wollen. Beim ABV eines VP-Reviers ist der Revierleiter hinzuzuziehen. Es sind zunächst nur die besten, zuverlässigsten ABV auszusuchen, die in ihrem Dienstabschnitt wohnen und bei denen gewährleistet ist, daß sie noch eine längere Zeit als ABV tätig sind. Es muß jedoch systematisch und flüssig darauf hingearbeitet werden, daß in absehbarer Zeit sämtliche ABV des Kreises bzw. die größte Anzahl der ABV mit Vertrauenspersonen arbeiten. ABV, denen aus bestimmten Gründen die Erlaubnis zur Schaffung eines Systems von Vertrauenspersonen nicht erteilt werden kann, sind abzulösen und durch geeignete andere zu ersetzen. 2. Die ausgewählten ABV sind bei Beginn des Auf-baus dieses Systems gruppenweise vom Leiter des VPKA in ihre Aufgaben zur Schaffung von Vertrauenspersonen einzuweisen. Sowohl bei der Einweisung als auch später dürfen sich die ABV keinerlei Notizen über die Einrichtung von Vertrauenspersonen oder über die Arbeit mit ihnen machen. Machen sich in Zukunft weitere Belehrungen der ABV zur Schaffung von Vertrauenspersonen bzw. über die Arbeit mit ihnen notwendig, so sind diese nur im Kreise der ausgewählten ABV zu geben. 3. Zwischen den mit Vertrauenspersonen arbeitenden ABV sind Erfahrungsaustausche über ihre Arbeit mit den Vertrauenspersonen zu organisieren. Dabei ist es angebracht, nur bestimmte Gruppen von ABV dazu zusammenzuziehen. Bei den Erfahrungsaustauschen ist es untersagt, Namen von Vertrauenspersonen zu nennen. Aussprachen über spezielle Fragen sind mit den betreffenden ABV allein zu führen. 4. Das Recht, mit den ABV über Fragen der Schaffung von Vertrauenspersonen oder über ihre Arbeit mit ihnen zu sprechen, haben nur die direkten Dienstvorgesetzten und die Instrukteure des Dienstzweiges Schutzpolizei. Diese dürfen auch mit einem ABV Vertrauenspersonen aufsuchen, um sie kennenzulernen. Es ist jedoch streng darauf zu achten, daß dieser Besuch nicht zu einer Kontrolle der Vertrauenspersonen wird. 5. übergibt ein ABV seinen Abschnitt einem anderen ABV für ständig, so hat der Amtsleiter zu entscheiden, ob der abgelöste ABV dem neuen ABV im Rahmen der Einweisung auch die Vertrauenspersonen übergibt. Ist eine solche Übergabe angeordnet, so hat der abgelöste ABV dem neuen ABV die Aufstellung über die Vertrauenspersonen in der Strukturmappe genau zu erläutern und zu charakterisieren. Bei den Vertrauenspersonen selbst hat in diesen Fällen der alte ABV den neuen im Rahmen der Durchführung von Hausbegehungen, Kontrollen usw. nur als seinen Nachfolger als ABV vorzustellen. 31;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 31 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 31) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 31 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 31)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in den Dienst Objekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den zu gewährleisten den SGAK. und auf die Schwerpunkte der ünsatz aller offiziellen und in jinen hohen Stand der Sicherheit. Zur Notwendigkeit der Qualifizierung arbeit in den der Linie der politisch-operativen Abwehr-. Die Qualifizierung der politisch-operativen Abwehrarbeit der Linie ist eine objektive Notwendigkeit, die unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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