Unrecht als System 1954-1958, Seite 30

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 30 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 30); DOKUMENT 29 Geheime Verschlußsache Instruktion des Chefs der Deutschen Volkspolizei Nr. 1 zum Befehl des Chefs der Deutschen Volkspolizei Nr. 45/55 3. August 1955 Berlin Inhalt: Einrichtung von Vertrauenspersonen der ABV. Bei der Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Volkspolizei spielt der Abschnittsbevollmächtigte eine besonders wichtige Rolle. Er erscheint in der Bevölkerung als der sichtbare Vertreter der Volkspolizei. In allen Fragen des polizeilichen Dienstes wendet sich die Bevölkerung vor allem an ihn. Um seine großen Aufgaben erfüllen zu können, muß der ABV ständig über die politische und polizeiliche Lage in seinem Abschnitt informiert sein; er muß rechtzeitig und schnell die Tätigkeit feindlicher und krimineller Elemente erkennen und Verbrechen verhindern. Dazu muß sich der ABV die Unterstützung der Werktätigen organisieren und aus deren Mitte bestimmte Hilfskräfte haben. Solche aktiven Hilfskräfte sind die freiwilligen Helfer der Volkspolizei. In der gegenwärtigen Lage sind jedoch diese Kräfte allein unzureichend. Damit der ABV in der Lage ist, den Überblick über seinen Abschnitt zu vertiefen und zu erweitern, braucht er Vertrauenspersonen. I. Wer ist Vertrauensperson des ABV? 1. Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. 2. Nur derjenige Bürger kann als Vertrauensperson gelten, der bereits durch die Tat die Bereitschaft zeigte, die Volkspolizei in ihrem Kampf gegen die Feinde unserer Republik und kriminellen Verbrecher durch Hinweise, vertrauliche Mitteilungen und Einholung von Informationen ehrlich und aufrichtig zu unterstützen. 3. Als Vertrauensperson sind vom ABV nur fortschrittlich eingestellte Bürger der DDR auszuwählen, die ein einwandfreies Leben führen. Vertrauenspersonen sollen in der Regel nicht Genossen der SED sein. Mitglieder der Partei haben die Pflicht, auch ohne Vertrauensperson zu sein, mit ihrem ABV gut zusammenzuarbeiten. II. Ziel der Schaffung eines Systems von Vertrauenspersonen des ABV. 1. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulemen. 2. Die Schaffung von Vertrauenspersonen dient dem ABV zur konspirativen Überwachung feindlicher und krimineller oder verdächtiger Elemente. Der ABV muß mit Hilfe seiner Vertrauenspersonen über deren Lebensweise, Umgang, Verhältnisse usw. stets gut und umfassend unterrichtet sein. 3. Ohne die Schaffung eines über seinen ganzen Abschnitt verteilten Systems von Vertrauenspersonen wird es keinem ABV gelingen, zu jeder Zeit einen genauen überblick über die politische und polizeiliche Lage in seinem Abschnitt zu erhalten. Es ist notwendig, daß die ABV jeden noch so kleinen Hinweis über das verdächtige Verhalten von Personen und über Erscheinungen im täglichen Leben aufgreifen und für ihre weitere Arbeit auswerten. 4. Der ABV darf nicht vergessen, daß die Hauptaufgabe seiner Arbeit die Enthüllung feindlicher und verbrecherischer Absichten des Feindes, das Erkennen vorbereiteter Verbrechen und die schnelle Aufklärung begangener Verbrechen ist. III. Grundsätze für die Auswahl von Vertrauenspersonen. 1. Jeder ABV hat die für seine Arbeit notwendigen Vertrauenspersonen selbst auszusuchen. Als Vertrauenspersonen sind besonders solche Bürger geeignet, die beispielsweise über eine große Verwandtschaft im Abschnitt verfügen, einen großen Bekanntenkreis haben, mit vielen anderen Personen beruflich, in Ausübung ihres Sportes usw. Zusammenkommen. Es können sein Rentner, Hausfrauen, Hausmeister, Hausangestellte, Sprechstundenhilfen, Angestellte in Gaststätten, Bars, von Versicherungen, Friseure, Handwerker, Gastwirte, Geis- und Wasserableser, Briefträger, Schornsteinfeger u. ä. Die betreffenden Bürger müssen eine gute Verbindung zur Bevölkerung haben und innerhalb des Abschnittes des betreffenden ABV wohnen. 2. Will ein ABV einen Bürger als Vertrauensperson verwenden, so hat er erst im Laufe einer gewissen Zeitspanne genau zu prüfen, ob er den in dieser Instruktion aufgezeigten Bedingungen entspricht. Erkundigungen bei anderen Bürgern über Vertrauenspersonen sind nicht einzuholen. Auf keinen Fall dürfen Charakteristiken, Fragebogen, Lebenslauf, Verpflichtungen usw. von diesen Personen gefordert oder angelegt werden. Der ABV muß auf Grund seiner eigenen Wahrnehmungen überzeugt sein, daß der betreffende Bürger als Vertrauensperson brauchbar ist. 3. Den als Vertrauensperson ausgesuchten Bürgern ist nicht zu erklären, daß sie Vertrauensperson des ABV sind. 4. Nachdem der ABV den vorgesehenen Kandidaten allseitig studiert hat, berichtet er darüber mündlich seinem unmittelbaren Voresetzten, erwirkt dessen Einverständnis und trägt die neue Vertrauensperson in seine Liste ein. 5. Die ABV haben sich über ihre Vertrauenspersonen eine Aufstellung mit Name, Vorname und Wohnanschrift der Vertrauenspersonen in ihre Strukturmappe zu heften. Von dieser Aufstellung dürfen keine Durchschläge oder Abschriften angefertigt werden. Die Strukturmappen müssen stets beim Amts- oder Revierleiter unter Verschluß aufbewahrt sein. Außer dem Amts-, S-und Revierleiter haben nur die Leiter der Abteilungen K, VE und Instrukteure Vorgesetzter Dienststellen des Dienstzweiges Schutzpolizei das Recht, Einsicht in die Strukturmappen zu nehmen. 6. Die für einen Abschnitt notwendige Anzahl von Vertrauenspersonen ergibt sich aus der Situation im Abschnitt. In der Regel werden für jeden Abschnitt 10 bis 30 Vertrauenspersonen genügen. 30;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 30 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 30) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 30 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 30)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit verallgemeinert und die Mitarbeiter aller Linien mit den Grundfragen der Arbeit im Operationsgebiet vertraut gemacht werden; entsprechend den Zuständigkeiten die Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X