Unrecht als System 1954-1958, Seite 253

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 253 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 253); ?d) die Arbeitsschutzbestimmungen und SicherheitsVorschriften einzuhalten, e) staendig an seiner weiteren Qualifizierung zu arbeiten, f) seine Anwesenheit durch Stempeln der Kontrollkarte, durch Elintragen in die Anwesenheitsliste oder auf Grund eines anderen im Betrieb eingefuehrten Kon-trollsystems nachzuweisen, g) sich bei Verspaetung sofort beim Vorgesetzten zu melden. (2) Die Beschaeftigten, insbesondere die Mitarbeiter der Verwaltung, haben ueber alle dienstlichen und betrieblichen Angelegenheiten die Schweigepflicht zu wahren. (3) Im Zwei- und Dreischichtsystem hat die Abloesung puenktlich und ordnungsgemaess zu erfolgen. Die Uebergabe und Uebernahme ist im Schichtbuch schriftlich niederzulegen. Niemand darf bei Elnde der Schicht seinen Arbeitsplatz verlassen, bevor nicht der Abloesende zur Stelle ist. Bleibt der Abloesende aus, ist der zustaendigen Aufsichtsperson Meldung zu erstatten. Der Beschaeftigte darf seinen Arbeitsplatz dann nur mit Genehmigung der Aufsichtsperson verlassen. Dies gilt im Untertage-Berg-bau nur fuer die Beschaeftigten, fuer die eine Abloesung am Arbeitsort ausdruecklich festgelegt ist. ETir die uebrigen Beschaeftigten regeln sich Arbeitsbeginn und Arbeitsende nach den betrieblichen Bestimmungen. VH. Erzieherische Massnahmen. ?8 (1) Gegen Beschaeftigte, die schuldhaft (vorsaetzlich oder nachlaessig) gegen die ihnen auferlegten und von ihnen uebernommenen Pflichten verstossen, sind geeignete Erziehungsmassnahmen zu treffen. Dabei sind die Gesamtheit der Umstaende, insbesondere das Ausmass des Verschuldens, die Art der Begehung, die gesellschaftliche Bedeutung der Pflichtverletzung, die Hoehe des verursachten Schadens und die bisherigen Leistungen des Betreffenden zu beruecksichtigen. (2) Unentsehuldigtes Fehlen oder Fehlen ohne nachweisbar triftige Gruende gelten als grobe Verletzung der Arbeitsdisziplin. ?19 (1) Die Anwendung erzieherischer Massnahmen schliesst die Pflicht, fuer schuldhaft verursachte Schaeden Ersatz zu leisten, nicht aus. (2) Eine gerichtliche Bestrafung schliesst erzieherische Massnahmen im Betrieb nicht aus. ?20 Als erzieherische Massnahmen kommen in Betracht: a) der Verweis, b) die Verwarnung, c) die strenge Verwarnung, d) die fristlose Entlassung nach den hierfuer geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. ? 21 (1) Einen strengen Verweis oder eine Verwarnung hat der zustaendige Abteilungsleiter zu erteilen, hoehere Strafen ? 20 Buchstabe c und d der Werkleiter zu verhaengen. * Besonders strenge Bestimmungen gelten fuer die Eisenbahner. DOKUMENT 361 Verordnung ueber die Pflichten und Rechte der Eisenbahner in der Deutschen Demokratischen Republik Eisenbahner-Verordnung vom 18. 10. 1956 (GBl. S. 1211) I. Pflichten und Rechte der Eisenbahner ? 1 (1) Die Durchfuehrung des Eisenbahntransportes erfordert eine strenge Disziplin. Jeder Eisenbahner hat deshalb die ihm uebertragenen Aufgaben gewissenhaft und unter Einsatz seines ganzen Koennens zu erfuellen. Er ist fuer die Durchfuehrung der ihm uebertragenen Aufgaben persoenlich verantwortlich. (2) Die Wahrung der Disziplin erfordert insbesondere: a) die gewissenhafte Einhaltung und Durchfuehrung der gesetzlichen Bestimmungen, der Anordnungen, Befehle und Weisungen des Ministers fuer Verkehrswesen wie auch der Verpflichtungen, die sich aus den Betriebskollektivvertraegen und anderen betrieblichen Vereinbarungen ergeben; b) die verantwortungsbewusste Einhaltung und Durchfuehrung der Dienstvorschriften, der Befehle und Weisungen der Vorgesetzten sowie die puenktliche Erfuellung der sonstigen dienstlichen Pflichten; c) den Schutz und die Pflege des sozialistischen Eigentums; d) staendige Wachsamkeit und Abwehr von Stoerversuchen und Anschlaegen gegen die Deutsche Reichsbahn; e) die Wahrung der Verschwiegenheit ueber dienstliche Angelegenheiten waehrend und auch nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses bei der Deutschen Reichsbahn; f) die staendige Mitarbeit bei der Erhoehung der Leistungsfaehigkeit der Deutschen Reichsbahn, vor allem durch die Beschleunigung des Umlaufes der Transportmittel; g) die Einhaltung der festgesetzten Dienststunden und die Teilnahme am Dienstunterricht; h) das vorschriftsmaessige Tragen der Uniform und die Grusspflicht der Eisenbahner untereinander; i) ein hoefliches, hilfsbereites und aufmerksames Verhalten; k) die Beachtung der Bestimmungen ueber das Betreten von Bahnanlagen und Dienstraeumen. ? 2 Jeder Vorgesetzte hat die Aufgabe, seine Dienstpflichten beispielhaft und vorbildlich zu erfuellen. Hierzu gehoeren insbesondere: a) die richtige Anwendung der Befehlsgewalt und des Weisungsrechtes; b) die Kontrolle der vollstaendigen und termingerechten Durchfuehrung der Befehle und Weisungen; c) die gewissenhafte Behandlung von Vorschlaegen und Beschwerden der Eisenbahner. ? 3 (1) Befehle und Weisungen erteilt der unmittelbar Vorgesetzte. (2) Muendlich erteilte Befehle, die die Durchfuehrung des operativen Betriebsdienstes betreffen, sind bei der Entgegennahme zu wiederholen. 253;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 253 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 253) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 253 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 253)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung vor jeglichen Angriffen äußerer und innerer Feinde zu schützen. Dieser Verantwortung mit politischem Weitblick und sorgfältig durchdachten Maßnahmen, einem überlegten und effektiven Einsatz unserer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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