Unrecht als System 1954-1958, Seite 224

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 224 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 224); ?Seit Jahren beschaeftigte ich eine Sekretaerin. Seit 1954 bis zu meiner Flucht war bei mir ferner eine technische Hilfskraft taetig. Es handelt sich um einen jungen Mann, der eine abgeschlossene Fachschulbildung an der Bauschule in (2/2 Jahre) ablegte und dann als Angestellter bei der Bau-Union etwa zwei Jahre arbeitete. Als er 1954 bei mir taetig wurde, war er 24 Jahre alt. Er hatte selbstaendig praktisch nie gearbeitet. Auch bei mir hat er eine selbstaendige Taetigkeit nicht geleistet, sondern hat ausschliesslich nach den von mir allein gefertigten Bauentwuerfen und Anweisungen gearbeitet. Ich bin Spezialist fuer die Modernisierung von Schlachthoefen und fuer den Bau von Molkereien, was spezielle Kenntnisse als Architekt voraussetzt, bei welchen der junge Mann auf Grund seiner geringen Praxis mir nur Hilfe leisten konnte, ohne selbstaendig taetig zu werden. In der Sowjetzone erfolgen in jedem Jahr Betriebspruefungen fuer das vorangegangene Kalenderjahr. Auch ich bin von 1953 bis 1956 bereits rechtskraeftig geprueft worden. Alle Betriebspruefer haben in jedem Jahr zunaechst die Frage eingehend eroertert, ob ich die Vorrechte eines steuerbeguenstigten Architekten in Anspruch nehmen koennte. Diese Frage wurde stets bejaht, so dass ich keinerlei Differenzen mit der Finanzverwaltung bekam. Der nachstehend geschilderte Vorgang war daher fuer mich eine voellige Ueberraschung, insbesondere da keinerlei Massnahmen des Referats Steuern vorangingen: Am 6. Februar gegen 16 Uhr erschienen die Angestellten und des Rates der Stadt , Abteilung Finanzen, Referat Steuern, auf meinem Buero in Wie ich spaeter feststellte, waren die beiden Angestellten von der Steuerfahndung. Sie erklaerten mir, dass es sich bei meinem jungen Mann um eine qualifizierte Hilfskraft im Sinne der Verordnung ueber die Besteuerung des Arbeitseinkommens handle, so dass ich die Steuerbeguenstigung nicht in Anspruch nehmen koenne. Auf meine Einwendungen, dass vier Betriebspruefer in den Jahren 1953 bis 1956 bei voellig gleichen Beschaeftigten-verhaeltnissen mir die Steuerbeguenstigung zugebilligt haetten, wurde mir geantwortet, die Betriebspruefer haetten sich eben geirrt. Am folgenden Tage morgens 9 Uhr erhielt ich dann die Arrestanordnung ueber 200 000 DM. (Das folgende Dokument.) Alle meine Vermoegenswerte, auch diejenigen meiner Ehefrau, wurden gepfaendet. Am vergangenen Mittwoch (12. Februar) bekam ich dann die Steuernachveranlagungen fuer die Jahre 1955, 1956 und 1957. Man hatte mich rueckwirkend aus dem steuerbeguenstigten freien Beruf des Architekten in die Besteuerung fuer die private Wirtschaft ueberfuehrt und entsprechend die Steuern berechnet. Die Zusammenzaehlung der Betraege der Steuernachveranlagungen fuer die Jahre 1955 1957 ergab den Gesamtbetrag von 360 000 DM. Ich setzte mich mit dem Bund deutscher Architekten, Sozialausschuss/Vorsitzender in in Verbindung, der durch die Schilderung des Sachverhaltes sehr eingeschuechtert wurde und mir nur versicherte, so etwas koenne es nicht geben. Ich bin nach Zustellung der Steuerveranlagung nach West-Berlin gefluechtet. Die Vermoegenswerte, welche zur Deckung der Steuernachzahlungen herangezogen werden konnten, betrugen ungefaehr 120 000 DM. Da aber die geforderten Steuernachzahlungen weit hoeher waren, musste ich mit meiner Verhaftung rechnen. Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 297 Der Rat der Stadt St.-Nr. 716/. Abt. Finanzen, Ref. Steuern , den 7. Februar 1958 Herrn N. N. in Arrestanordnung Der Architekt in , schuldet nach den Feststellungen des Steuerfahndungsdienstes schaetzungsweise die nachstehend aufgefuehrten Steuerbetraege: Umsatzsteuer 1 Gewerbesteuer 1955/57 rd. 200 000, DM Einkommensteuer J Es ist zu besorgen, dass ohne die Anordnung des Arrestes die Erzwingung der Leistung vereitelt oder wesentlich erschwert wuerde. Die Besorgnis der Gefaehrdung der Zwangsvollstreckung ist durch die folgenden Umstaende begruendet: Fortschaffen von Vermoegenswerten, um diese dem Zugriff der Abgabenbehoerde zu entziehen, denn nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind Sie nach dem allgemeinen Steuerrecht zu veranlagen. Bisher haben Sie jedoch die Verguenstigung als steuerbeguenstigter freier Beruf in Anspruch genommen, obwohl Sie, wie einwandfrei festgestellt wurde, eine qualifizierte Hilfskraft beschaeftigen. Es besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung. Es wird daher zur Sicherung dieser Forderung gemaess ? 378 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung der Arrest in dcis bewegliche und unbewegliche Vermoegen des oben-bezeichneten Steuerpflichtigen angeordnet. Der Arrest kann bis zur Hoehe von 200 000, DM vollzogen werden. Durch Hinterlegung dieses Betrages bei der Buchhaltung der Abt. Finanzen, Ref. Steuern kann der Pflichtige die Einstellung der Arrestvollziehung und die Aufhebung der bereits erfolgten Vollziehungsmassnahmen erreichen. Die Arrestanordnung selbst wird durch die Hinterlegungssumme nicht beseitigt. Gegen die Anordnung des Arrestes ist die Beschwerde beim Rat des Bezirkes gegeben (? 378 AO). Die Beschwerde kann bei der Abt. Finanzen, Ref. Steuern, schriftlich eingereicht werden. Die Frist fuer die Einlegung des Rechtsmittels betraegt 14 Tage. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Arrestverfuegung dem Vollstreckungsschuldner bekanntgegeben wird. Als Tag der Bekanntgabe gilt der Tag der Zustellung. gez. Unterschrift (Abteilungsleiter) Erhoehte Steuerbelastung fuer Handwerker Durch einfache Verwaltungsanordnung konstruiert man ?Festsetzungsbescheide? und fordert von dem voellig schuldlosen Handwerker die Zahlung der saldierten hohen Preisdifferenz innerhalb kurzer Frist. Der gleiche Sachverhalt, wie er nachstehend geschildert wird, ergab sich im ersten Vierteljahr 1958 fuer viele hundert Handwerker, die beruflich Metallwarenbestaende unterhielten. 224;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 224 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 224) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 224 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 224)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und feindlichen Kontaktpolitik Kon-takttätigkeit gegen Angehörige Staatssicherheit im allgemeinen und gegen Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges des Ministeriums Staatssicherheit im besonderen sei ten Personen rSinhaftier- BeauftragiigdrivÄge Muren mit dem Ziel, die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche, insbesondere durch zielgerichtete Gewinnung geeigneter und zu schließen sind; wie vorhandene Möglichkeiten für die Entwicklung Operativer Vorgänge zu erschließen sind.

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