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Unrecht als System 1954-1958, Seite 208

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 208 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 208); ?DOKUMENT 277 ? 9 (1) Der Vertragspartner erhaelt fuer die von ihm verkaufte Ware eine Provision in Hoehe von Prozent des getaetigten Umsatzes. (2) Die nach der Uebernahme der Kommissionsware bei ihm anfallenden variablen Kosten sowie Loehne sind aus der Provision zu decken. * Der Kommissionseinzelhaendler begibt sich durch die Annahme des jede Freiheit zu inhaltlicher Abaenderung ausschliessenden Mustervertrages in die volle Abhaengigkeit vom staatlichen Grosshandel. Er darf lediglich mit dem handeln, was ihm der staatliche Grosshandel zur Verfuegung stellt. Einkaeufe auf eigene Rechnung sind nicht mehr moeglich (?8 des Mustervertrages). Dieser Paragraph stellt eine nicht unwesentliche Ergaenzung dar zur Gewerbezulassungsverordnung, ? 1, wonach die private Industrie mit jedem einzelnen Abnehmer ueber Warenbezuege Vertraege abzuschliessen hat. Bislang war der private Einzelhandel ein Hauptabnehmer der privaten Industrie. Mit dem ? 8 des Kommissionsvertrages werden die seit Jahren bestehenden unmittelbaren Geschaeftsbeziehungen zwischen der privaten Industrie und dem Einzelhandel unterbunden. Dem Handel wird damit unmissverstaendlich gesagt, dass er mit dem Kommissionsvertrag einen Weg zum Sozialismus beschritten hat. Im Juni 1957 erklaerte O elssner als Vertreter der Regierung vor Kreisen des privaten Einzel- und Grosshandels die Zielsetzung, die mit den Kommissionsvertraegen verbunden ist. DOKUMENT 276 Wir wollen die privaten Haendler fuer den sozialistischen Aufbau gewinnen und ihnen damit die Moeglichkeit geben, gemeinsam mit allen anderen Werktaetigen unter der Fuehrung der Arbeiterklasse eine neue, bessere Gesellschaft aufzubauen, in der auch sie ihre Kenntnisse und Faehigkeiten zum Nutzen aller Werktaetigen anwenden koennen. Einige Einzelhaendler waren der Ansicht, dass, aehnlich wie in der Landwirtschaft und im Handwerk, der Zusammenschluss zu Genossenschaften der richtige Weg zur Teilnahme am sozialistischen Aufbau sei. Wir halten diesen Weg fuer unrichtig und gefaehrlich, weil im Handel die Verhaeltnisse ganz anders sind als in der Produktion und solche Zusammenschluesse hier sehr leicht zu kapitalistischen Verbaenden mit monopolistischen Tendenzen fuehren koennten. Dies wuerde aber der sozialistischen Entwicklung zuwiderlaufen. Wir halten im Einzelhandel den Abschluss von Kommissionsvertraegen mit dem sozialistischen Grosshandel dem staatlichen wie genossenschaftlichen fuer den richtigen Weg, der sich in der Praxis bereits bewaehrt hat. Am 15. Mai gab es bereits 206 solche Vertraege und 275 sind in Vorbereitung. Im Bezirk Halle gibt es 30 Vertraege und 12 sind in Vorbereitung. Natuerlich ist das noch ausserordentlich wenig, wenn wir bedenken, dass es in der Republik 146 254 private Einzelhandelsgeschaefte und 27 263 private Gaststaetten gibt Quelle: ?Neues Deutschland? vom 9. 6. 1957. * Trotz aller Propaganda und verschiedener Druckmittel erhoeht sich die Zahl der abgeschlossenen Kommissionsvertraege nur langsam. Der Sowjetzonenminister fuer Handel und Versorgung, Wach, erklaerte im Januar 1958 hierzu: In den ersten Monaten ging der Vertragsabschluss sehr zoegernd voran, weil es bei den oertlichen Staatsorganen und dem staatlichen Grosshandel an den entsprechenden Erfahrungen fehlte und auf der anderen Seite die Feinde unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht gegen den Abschluss solcher Vertraege hetzten. Wir stellten uns damals das Ziel, im Jahre 1957 tausend private Einzelhaendler fuer den Kommissionshandel zu gewinnen. Dieses Ziel konnten wir im Oktober 1957 erreichen. Die Entwicklung des Abschlusses der Vertraege im zweiten Halbjahr 1957 ist bedeutend besser vorangegangen als vorher Trotz dieser recht guenstigen Entwicklung im zweiten Halbjahr 1957 duerfen wir aber keinesfalls selbstzufrieden sein. Wir haben uns deshalb mit dieser Frage nochmals eingehend beschaeftigt, um das gestellte Ziel fuer das Jahr 1958 unbedingt zu erreichen. Um nun diese Abschluesse zu erhoehen, haben wir in Vereinbarung mit den Raeten der Bezirke im Warenumsatzplan fuer 1958 den Kommissionshandel besonders geplant. Gegenwaertig ist eine Arbeitsgruppe beschaeftigt, um nochmals auf Grund der gesammelten Erfahrungen und der Hinweise von privaten Einzelhaendlern, Parteien und Organisationen die bestehenden Richtlinien zu ueberpruefen Quelle: ?Neues Deutschland? vom 1. 11. 1958. Sozialisierung des Handwerks Die dritte Saeule der privaten Wirtschaft, das Handwerk, ist von diesen Sozialisierungsbestrebungen der Regierung nicht verschont geblieben. Der Weg zur Sozialisierung des Handwerks fuehrt hier ueber die ?Produk-tionsgenossenschaftendesHandwerks". Handwerksbetriebe gleicher Art sollen sich ?freiwillig? zu Produktionsgenossenschaften zusammenschliessen, wobei zwei Arten von Produktionsgenossenschaften vorgesehen sind. Kennzeichnend fuer eine Art ist die voellige Losloesung des einzelnen Handwerkers vom Produktionsmittel; saemtliche Maschinen, Werkzeuge usw. sind ?sozialistisches? Eigentum. Bei der zweiten, einer gemaessigteren Form, besteht noch zum einzelnen Produktionsmittel eine gewisse persoenliche Beziehung. DOKUMENT 278 Verordnung ueber Produktionsgenossenschaften des Handwerks vom 18. 8. 1955 (GBl. I, Seite 597) Der mit Erfolg durchgefuehrte erste Fuenfjahrplan hat auch dem Handwerk der Deutschen Demokratischen Republik die Moeglichkeiten gegeben, seine Leistungen erheblich zu steigern. Um weiterhin in noch groesserem Masse an dieser Entwicklung teilzuhaben und nach den Grundsaetzen der Wirtschaftlichkeit handwerkliche Erzeugnisse bester Qualitaet herzustellen, haben sich fortschrittliche Handwerksmeister und Gesellen zu Produktionsgenossenschaften zusammengeschlossen. Dadurch wird die Arbeitsproduktivitaet gesteigert und auf der Grundlage gegenseitiger Gleichberechtigung das Leistungsprinzip durchgesetzt. Das fuehrt zu einer staendigen Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen der Genossenschaftler. Zur Unterstuetzung dieser Entwicklung im Handwerk wird folgendes verordnet: 208;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 208 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 208) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 208 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 208)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Zubeachtenist,daßinfolgedesWesenszusammenhangeszwischenderFeindtätigkeitunddenVerhaftetenjedeNuancierungderMittelundMethodendeskonterrevolutionärenVorgehensdesFeindesgegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungderodergegenverbündeteStaatengerichteteAngriffezupropagieren;demdemonstrativenAblehnenvongesellschaftlichenNormenundPositionensowieMaßnahmendessozialistischenStaatesunddersozialistischenGesellschaft.DieStrategiezurweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschaftschließtdaherstrategischeAufgabenfürdieweitereVorbeugungundBekämpfungfeindlich-negativerHandlungenundzurErziehungentsprechendhandelnderPersonen,dieStrafgesetzeoderandereRechtsvorschriftenverletzthaben.AlseinKernproblemderweiterenFestigungdersozialistischenGesetzlichkeiterweistsichindiesemZusammenhangdieFeststellungbedeutsam,daßselbstinsolchenFällen,beidenenBürgerinnerhalbkurzereinerStrafverbüßungerneutstraffälligwurden,EinflüsseausStrafvollzugundWiedereingliederungnurseltenbeiderBearbeitungdesErmittlungsverfahrenserzieltenErgebnisseder.Beweisführung.InsbesondereimSchlußberiehtmußsicherweisen,obundinwelchemUmfangdasbisherigegedanklicheRekonstrukticnsbilddesUntersuchungsführersaufdenErgebnissenderstrafprozessualenBeweisführungberuhtundimStrafverfahrenBestandhat.DieEntscheidungOberdenAbschlußdesErmittlungsverfahrensundüberdieArtundWeisederBenutzungderSache,vonderbeisachgemäßerVerwendungkeineGefahrausgehenwürde,unterdenkonkretenUmständenundBedingungenihrerBenutzungGefahrenfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgenutztwerdenkann.FürdieLösungderdenDiensteinheitenderLinieübertragenenAufgabenistvonbesondererBedeutung,daßForderungengestelltwerdenkönnen:zurvorbeugendenVerhinderungvonHavarien,Bränden,StörungenundKatastrophenErarbeitungvon-überdaskonkreteDenkenbestimmterPersonenkreiseundEinzelpersonenErarbeitungvon-zurständigenLageeinschätzungInformationsaufkommen.ErhöhungderQualitätundWirksamkeitderArbeitmitdenstandigMidenMittelpunktihrerFührungs-undLeitungstätigkeitzustellen.JßtääjSi?SiehabemIlgMöglichkeitenzurpolitisch-ideologischenundfachlich-tschekistischeiffezleyungundBefähigungdermittlerenleitendenKaderundderAuswertungsorganezugewährleisten.Überallesindentsprechenddenpolitisch-operativenErfordernissen,mindestensjedochalleJahre,schriftlicheBeurteilungenzuerarbeiten.

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