Unrecht als System 1954-1958, Seite 179

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 179 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 179); West-Berlin aus zu seiner Tochter in Westdeutschland und einen Teil von der empfangenen Rente in West-Berlin verwendete er dazu, um in West-Berlin Einkäufe zu tätigen; ca. 4000, DM bis 4400, DM hat der Angeklagte seit 1953 illegal in das Gebiet der DDR eingeschleust. Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen in der DDR über die Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs im Dezember 1950 ist bis jetzt eine Forderung in Höhe von 8775, DM entstanden. Diese Gelder hat der Angeklagte, wie bereits erwähnt, erst durch Mittelsmänner erhalten und später persönlich abgeholt. Der Angeklagte war verpflichtet, diese Geldforderung anzumelden, was er jedoch nicht getan hat. Deshalb hat sich der Angeklagte strafbar gemacht, indem er Geldforderungen gegen eine juristische Person, die ihren Sitz in West-Berlin hat, bei der DNB nicht anmeldete. Der Angeklagte hat durch sein illegales Einführen von DM der DNB sich auch eines Vergehens gegen die Anordnung über die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln vom 23.3.1949, und zwar nach § 1 strafbar gemacht. Auch in diesem Falle war gemäß § 12 dieser AO das Strafmaß aus § 9 der WStVO zu entnehmen. Wenn der Angeklagte angibt, daß er nicht gewußt haben will, daß eine derartige Handlung verboten ist, so schließt dieses seine Schuld nicht aus. Der Angeklagte hatte die Pflicht als Bürger unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Darüberhinaus hat der Angeklagte viele Jahre hindurch auf diesem Gebiete als Buchhalter gearbeitet. Der Angeklagte wollte die ordnungsgemäße Verrechnung über die DNB umgehen und deshalb führte er das Geld illegal ein und handelte damit vorsätzlich. Es handelt sich in diesem Falle um zwei selbständige Handlungen und es war gemäß § 74 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Staatsanwaltschaft beantragte hinsichtlich der illegalen Einfuhr von DM der DNB aus West-Berlin in das Gebiet der DDR eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 5 Monaten. Die beantragte Strafe war nicht zu beanstanden und die Strafkammer schloß sich diesem Anträge an. Der Angeklagte hat immerhin über 4000, DM illegal eingeführt und hat fortgesetzt gehandelt, indem er mindestens sechsmal auf Schwerbeschädigtenausweis nach West-Berlin fuhr. Für die Nichtanmeldung der Forderung bei der DNB beantragte der Staatsanwalt 6 Monate Gefängnis. Hier mußte dem Verteidiger beigepflichtet werden, daß diese Handlung nicht so schwerwiegend ist, daß er mit 6 Monate Gefängnis bestraft werden müßte. Wenn der Angeklagte diese Forderung nicht anmeldet, dann ist es sein eigenes Verschulden, denn er kann nicht damit rechnen, daß er sein Geld bzw. seine Forderung geltend machen kann, wenn dieses nicht in der Weise gemacht wird, wie es der Angeklagte tat, indem er das Geld illegal einschleuste. Deshalb liegt das Schwergewicht auf der illegalen Einfuhr, aber nicht auf der Nichtanmeldung. Die Strafe von 6 Monaten war entsprechend zu hoch, denn gerade durch die Bekanntmachung vom 14. 2. 1955 erfolgte durch das Ministerium der Finanzen eine gewisse Erleichterung, wo schon verschiedene Forderungen nicht mehr angemeldet werden brauchen. Eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten erachtete die Strafkammer in diesem Falle als ausreichend. Auf Grund dessen, daß die Strafkammer vom Antrag des Staatsanwaltes bei der Handlung durch die Nichtanmeldung der Forderung abwich, mußte sich dieses auch auf die Gesamtstrafe auswirken. Aus der Einsatzstrafe in Höhe von 1 Jahr 5 Monaten Gefängnis und aus der dreimonatigen Gefängnisstrafe wurde schließlich die Gesamtstrafe von 1 Jahr 6 Monaten gebildet. gez. Grumpelt gez. Pöhland gez. Schubert * Am Sonntag, dem 13. 10. 1957 ordnete die Zonenregierung überraschend an, daß die bisher gültigen Banknoten in neue Banknoten umgetauscht werden müssen. Begründet wurde diese Maßnahme damit, daß „Monopolisten und Militaristen in Westdeutschland gewisse Mengen von Banknoten in ihren Besitz gebracht haben mit dem Ziel, zu spekulieren, Störungen in unserer Volkswirtschaft zu organisieren und Agenten- und Spionage-Organisationen zu finanzieren“. In Wirklichkeit diente diese planmäßig und geheim vorbereitete Aktion dazu, die umlaufenden Zahlungsmittel und damit die Kaufkraft zu verringern. DOKUMENT 239 Verordnung über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen Notenbank vom 13. 10. 1957 (GBl. S. 603) § 1 Ausgabe neuer Banknoten (1) Die Deutsche Notenbank wird auf Grund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 1951 über die Deutsche Notenbank (GBl. S. 991) ermächtigt und beauftragt, neue Banknoten, Ausgabedatum 1955, im Nennwert von DM 5 DM 10, DM 20, DM 50, DM 100, auszugeben. (2) Diese Banknoten sind ab 13. Oktober 1957 20.00 Uhr für die vorstehenden Nennwerte alleingültiges gesetzliches Zahlungsmittel. § 2 Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten (1) Die umlaufenden Banknoten, Ausgabedatum 1948, im Nennwert von DM 2, DM 5, DM 10 DM 20, DM 50, DM 100, DM 1000, (alte Banknoten) verlieren am 13. Oktober 1957 um 20.00 Uhr ihre Gültigkeit. Sie sind von diesem Zeitpunkt ab nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt weder in Zahlung gegeben noch als Zahlung entgegengenommen werden. § 8 Der Umtausch (1) Jeder Umtauschberechtigte erhält am 13. Oktober 1957 in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr gegen Einzahlung von alten Banknoten einen Betrag bis zu DM 300, im Verhältnis 1 : 1 in neue Banknoten umgetauscht. 23* 179;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 179 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 179) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 179 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 179)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und operativen Mitarbeiter. Dazu gehören die Entwicklung des sicherheitspolitischen Denkens, einer größeren Beweglichkeit, der praktischen Fähigkeiten zur Anwendung und schnelleren Veränderungen in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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