Unrecht als System 1954-1958, Seite 167

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 167 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 167); Die Angeklagte U. F. wird wegen Vergehens gegen § 4 der Anordnung über die Versandverpflichtung von Waren und die Einführung eines Warenbegleitscheines vom 2. Dezember 1948 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 WStVO zu 1 einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die weitere Untersuchungshaft wird angerechnet. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens haben die Angeklagten zu tragen. Aus den Gründen: Die Angeklagten Fr und U. F. sind als Mitangeklagte in der Strafsache gegen D. und neun andere vom Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt am 19. Januar 1955 verurteilt worden und zwar der Angeklagte Fr. wegen Verbrechens gegen § 2 Abs. 2 Ziff. 5, 6 und 7 HSchG zu sieben Jahren und sechs Monaten Zuchthaus und zur Vermögenseinziehung und die Angeklagte U. F. wegen Beihilfe zu einem Vergehen gegen § 2 Abs. 1 KSchG zu einem Jahr Gefängnis. Dem Urteil liegen folgende tatsächliche Feststellungen zugrunde: Der Angeklagte Fr. nahm kurz nach der Gründung seiner Zierfischzüchterei und seines Zierfischhandels im Jahre 1948 mit der Firma J. in Hamburg Geschäftsbeziehungen auf. Er fuhr fünf- bis sechsmal nach Hamburg und nahm dabei insgesamt etwa 2000 Zierfische mit. Dafür erhielt er etwa 4000, DM der Deutschen Notenbank. Für einen Teil dieses Geldes kaufte er in Hamburg Zierfische, die er zur Erweiterung seiner Zucht verwendete. Im Jahre 1950/51 verkaufte er an die Firma R. in West-Berlin etwa 4000 Zierfische für etwa 4000, bis 5000, DM der Deutschen Notenbank und an die Firma P. in Münster Zierfische für etwa 2300, DM der Deutschen Notenbank. Um die gleiche Zeit lieferte er auch an die Firma J. in München etwa 4000 Zierfische für etwa 4000, bis 5000, - DM der Deutschen Notenbank. Im Jahre 1953 besuchte Fr. den in dieser Strafsache wegen illegalen gewerbsmäßigen Warentransportes Verurteilten D. auf dessen Aufforderung in West-Berlin. D. hatte Anfang 1953 die Deutsche Demokratische Republik illegal verlassen, da er glaubte, die von ihm gesetzwidrig durchgeführten Transporte von Zierfischen würden den zuständigen Dienststellen der Deutschen Demokratischen Republik bekannt werden und er sich deshalb strafrechtlich verantworten müssen. Vorher hatten sich D. und Fr. mit dem DIA in Verbindung gesetzt, um über diesen einen legalen Handel mit Zierfischen zu erreichen. Dies war aber nur hinsichtlich Fische minderer Qualität möglich, nicht aber bei den sogenannten Problemfischen, da hierfür die Preise in der Deutschen Demokratischen Republik höher als in Westdeutschland lagen. Der wiederholte Vorschlag des D., durch Subventionen diese Preisdifferenzen auszugleichen, lehnte der DIA ab. D. führte deshalb die Zierfischlieferungen weiterhin ungenehmigt durch, um sich schließlich, wie bereits erwähnt, im Jahre 1953 illegal nach West-Berlin zu begeben. Er blieb aber weiterhin mit verschiedenen in der Deutschen Demokratischen Republik wohnenden Zierfischhändlern und -Züchtern in Verbindung, die ihm insgesamt etwa 48 000 Zierfische für etwa insgesamt 70 000, DM der Deutschen Notenbank lieferten. So kam auch der Angeklagte Fr. dem ihm von D. anläßlich seines Besuches in West-Berlin unterbreiteten Vorschlag nach und verkaufte diesem etwa 13 000 Zierfische, die illegal nach West-Berlin verbracht wurden. Er erhielt dafür etwa 25 000, DM. Einen Teil dieser Fische transportierte der Angeklagte selbst ohne Genehmigung nach West-Berlin; den ande- ren Teil lieferte er über den ebenfalls in dieser Strafsache rechtskräftig Verurteilten A. A. war Inhaber einer Zierfischhandlung im demokratischen Sektor von Groß-Berlin und stand in Geschäftsbeziehungen mit Fr. Die Lieferungen des Fr. an A. erfolgten mit Warenbegleitscheinen. Den Lieferungen wurden jedoch in mehreren Fällen außer den sich aus den Warenbegleitscheinen ergebenden Arten und Mengen insgesamt etwa 4000 Zierfische beigefügt, die A. gegen ein entsprechendes Entgelt gesetzwidrig an D. nach West-Berlin transportierte. Der Angeklagte Fr. hat insgesamt für etwa 43 000, DM der Deutschen Notenbank illegale Zierfischtransporte durchgeführt und diesen Betrag ebenfalls gesetzwidrig in die Deutsche Demokratische Republik eingeführt. Das Bezirksgericht hat die illegalen gewerbsmäßigen Transporte des Angeklagten, die zum Teil ohne oder unter mißbräuchlicher Benutzung von Warenbegleitscheinen erfolgten und bis in das Jahr 1948 zurückreichen, als ein fortgesetztes Verbrechen gegen § 2 Abs. 2 Ziff. 5, 6 und 7 HSchG beurteilt. Die Angeklagte U. F. hat auf Geheiß ihres Ehemannes, dem in dieser Sache rechtskräftig Verurteilten H. F., im März 1954 zwei Gläser mit Zierfischen illegal nach West-Berlin transportiert. Im Juni desselben Jahres fuhr sie auf Anweisung ihres Ehemannes mit ihrem Kind und dem Kinderwagen in einer Taxe nach Potsdam. In Potsdam erwartete sie ihr Ehemann, der in seinem Pkw Zierfische untergebracht hatte. Davon wurden zwölf Gläser mit Zierfischen unter der Matratze im Kinderwagen versteckt und auf diese Weise mit der S-Bahn nach West-Berlin transportiert. Von den übrigen gesetzwidrigen Zierfischtransporten ihres Ehemannes hatte sie keine Kenntnis. Das Bezirksgericht führt dazu aus, die Angeklagte habe zwar zwei illegale Transporte von Zierfischen nach West-Berlin durchgeführt. Sie habe jedoch lediglich auf Anweisung ihres Ehemannes gehandelt und deshalb Beihilfe zu einem Vergehen gegen § 2 Abs. 1 HSchG begangen. Gegen dieses Urteil haben die Angeklagten Fr. und U. F. Berufung eingelegt Mit den Berufungen wird im wesentlichen vorgetragen, daß das Verhalten der Angeklagten abstrakt betrachtet zwar einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels darstelle, im vorliegenden Fall erfordere jedoch der Umfang der strafbaren Handlungen der Angeklagten nicht die Anwendung des Handelsschutzgesetzes. Nach der Richtlinie Nr. 4 des Obersten Gerichts vom 31. Oktober 1953 beurteile sich der Angriff auf den innerdeutschen Handel nach den objektiven und subjektiven Umständen der Tat. Insbesondere sei auch der eingetretene oder mögliche Schaden zu berücksichtigen. Darüber hinaus müßten aber auch die die Person des Täters charakterisierenden Umstände Berücksichtigung finden. Bei Fr. müsse auch der Umstand, daß er wegen Aufnahme des legalen Handels mit Zierfischen bei dem DIA wiederholt vorstellig geworden sei, beachtet werden. Des weiteren habe Fr. sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden, da ihm im Herbst 1952 fast die gesamte Fischzucht eingegangen sei. Um sein Geschäft nicht liquidieren zu müssen, habe er sich auf den Handel mit D. eingelassen. Mit den Berufungen wird weiter ausgeführt, wenn diese Umstände nicht schon zu einer Änderung der rechtlichen Beurteilung des Verhaltens der Angeklagten führten, so müßten diese aber zumindest bei der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten bewertet werden. Insbesondere dürfe auch das jugendliche Alter des Angeklagten Fr. nicht außer Betracht bleiben. 167;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 167 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 167) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 167 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 167)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit stehen solche Schwerpunkte wie, eine aufgaben- und sachbezogene Einflußnahme auf den operativen Sioherungs- und Hcmtiolldien.st. Konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Geheimhaltung und Konspiration.

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