Unrecht als System 1954-1958, Seite 130

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 130 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 130); ?Aus den Gruenden: DOKUMENT 181 (voller Wortlaut s. Dokument 180) Waehrend seiner Taetigkeit als Abteilungsleiter beim Rat der Stadt Leipzig lernte der Angeklagte einen Kollegen, den Abteilungsleiter C., kennen. Nachdem dieser sich in der ersten Zeit als ein fortschrittlicher Mensch getarnt hatte, wurde dem Angeklagten jedoch im Laufe seiner Taetigkeit immer klarer, dass C. ein Feind unserer demokratischen Ordnung war. Bereits im Jahre 1949 entdeckte der Angeklagte, wie C. waehrend der Dienststunden in seinem Arbeitszimmer West-Berliner Hetzzeitungen las. Als M. ihn fragte, wie er dazu kaeme, antwortete C., man muesse diese Zeitungen eben auch lesen, um die ?Wahrheit? zu erfahren. Dabei uebergab C. dem M. diese Hetzzeitungen. M. las diese Zeitungen und vernichtete sie zu Hause durch Verbrennen. Dem Angeklagten war also klar, dass das Verbreiten dieser Hetzschriften eine strafbare Handlung gegen unsere demokratische Ordnung war. Trotzdem nahm er einige Zeit spaeter erneut eine Hetzschrift. Dieses Mal handelte es sich um ein Hetzblatt, das eine feindliche Organisation in West-Berlin unter dem gefaelschten Titel ?Der freie Bauer? herausgegeben hatte. Dieses zeigte dem Angeklagten deutlich, dass C. Verbindung mit Agenten der West-Berliner Agentenzentrale hatte. Auch als spaeter C. laufend gegen unsere demokratische Ordnung hetzte, unternahm M. nichts, um diesen Agenten unschaedlich zu machen. Im Juni 1951 trat C. seinen Jahresurlaub an. Kurz bevor kam er zu dem Angeklagten und erzaehlte diesem, dass er nicht zurueckkehre, sondern republikfluechtig werden wolle. Trotzdem der Angeklagte wusste, dass C. mit einer West-Berliner Agentenorganisation in Verbindung stand und sich durch seine Republikflucht unseren Ermittlungsorganen entziehen wollte, unterliess er auch dieses Mal eine Anzeige bei unseren Sicherheitsbehoerden. Erst als der Jahresurlaub des C. beendet war und dieser nicht in den Betrieb zurueckkam, erstattete er Anzeige. Damit wollte er den Verdacht, dass er von der Agententaetigkeit des C. gewusst habe, von sich ablenken. Gleichzeitig glaubte er, dass C. sich bereits in Sicherheit gebracht habe. Dass C. inzwischen von unseren Ermittlungsorganen festgenommen wurde, ist nicht Verdienst des Angeklagten. Die Unterlassung der Anzeigepflicht durch den Angeklagten ist ein Vergehen im Sinne des ? 139 Abs. 1 StGB. Er hatte glaubhaft Kenntnis von dem Verbrechen des C. Der Angeklagte M. besuchte nach 1948 die Verwaltungsschule und war spaeter Fernstudent der Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft ?Walter Ulbricht?. Ihm war also die Tragweite der verbrecherischen Handlungen des C. durchaus bewusst. Als Mitarbeiter unseres Staatsorgans waere es seine besondere Pflicht gewesen, dem verbrecherischen Treiben des C. Einhalt zu gebieten. Dadurch, dass er das unterliess, ermoeglichte er es dem C., unsere Gesellschaft zu gefaehrden. Das Gericht verurteilte ihn daher zu ein Jahr und sechs Monaten Gefaengnis. Die seit dem 5. Maerz 1954 verbuesste U-Haft wird gern. ? 219 Abs. 2 StPO auf die erkannte Strafe angerechnet. Die Kosten des Verfahrens traegt gern. ? 353 StPO der Angeklagte. gez. Wohlgethan gez. Lehmann gez. Gomell Berlin, den 3. Dezember 1955 Freiwillig erscheint Herr M., geb. am 19. September 1920 in W., jetzt wohnhaft in West-Berlin, und erklaert: Von der Tatsache, dass mein Stellvertreter C. vor oder waehrend seiner Republikflucht verhaftet worden war, erfuhr ich erst in der Hauptverhandlung am 20. September 1954. Gleichzeitig erfuhr ich aber auch, dass C. nur ganz kurze Zeit in Haft war und dann freigelassen wurde. Er befindet sich heute in der Bundesrepublik. Er war also offensichtlich in den Augen des SSD kein Verbrecher gegen die DDR. Dennoch wurde ich wegen Nichtanzeige eines von C. begangenen ?Staatsverbrechens? verurteilt. Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben: gez. Unterschrift * Ein Strafverfahren von besonders grosser Bedeutung fand durch Urteile des Obersten Gerichts vom 9. Maerz und 26. Juli 1957 seinen Abschluss: das Verfahren gegen die sogenannte ?Verschwoerergruppe Wolfgang Harich?. Das Urteil stuetzt sich auf Artikel 6 der Verfassung. Nach dem Inkrafttreten des Strafrechtsergaenzungsgesetzes am 1. Februar 1958 ist der schaerfste Straftatbestand auf dem politischen Gebiet der des Staatsverrats (?13 StEG). In einer ersten Kommentierung dieses Gesetzes bezeichnet Professor Renneberg den Fall der ?Verschwoerergruppe Harich" als ein Beispiel fuer das Verbrechen des Staatsverrats. Wenn das Strafrechtsergaenzungsgesetz also schon im Jahre 1957 gegolten haette, waeren Harich und seine Mitangeklagten nach ? 13 StEG verurteilt worden. Das bedeutet, dass ein Abweichen von der offiziellen S E D -Parteilinie den schwersten politischen Straftatbestand erfuellt. Seit dem Inkrafttreten des StEG sind Urteile wegen Staatsverrats noch nicht bekannt geworden. DOKUMENT 182 Strafrechtsergaenzungsgesetz vom 11. Dezember 1957 (GBl. S. 643) ? 13 Staatsverrat Wer es unternimmt, 1. die verfassungsmaessige Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik durch gewaltsamen Umsturz oder planmaessige Untergrabung zu beseitigen, 2. mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmaessige Taetigkeit des Praesidenten der Republik, der Volkskammer oder der Laenderkammer oder des Ministerrates oder ihrer Praesidien oder eines ihrer Mitglieder unmoeglich zu machen oder zu behindern, 3. das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik einem anderen Staat einzuverleiben oder einen Teil desselben von ihr loszuloesen, wird wegen Staatsverrats mit Zuchthaus nicht unter fuenf Jahren und Vermoegenseinziehung bestraft. 130;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 130 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 130) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 130 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 130)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum unerkannt gebliebenen Dienstvergehen wirkte vor allem die Inkonsequenz seitens des Leiters der Abteilung bei der Durchsetzung der Befehle und Weisungen, insbesondere in der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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