Unrecht als System 1954-1958, Seite 125

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 125 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 125); gesetzes, zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Die dem Staatshaushalt entstandenen Auslagen des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen. Aus den Gründen: Der 61jährige Angeklagte K. entstammt einer Landwirtsfamilie Im Jahre 1946 übernahm dann der Angeklagte eine Neubauernstelle in der Größe von etwa 9 ha in H. Diese bewirtschaftet er noch heute. Der Einheitswert seiner Wirtschaft beträgt etwa 19 000, DM. Seinen Ablieferungspflichten gegenüber dem Staat ist der Angeklagte bisher immer gerade nachgekommen. Am 5. März 1958 befand sich der Angeklagte in A., um bei verschiedenen Dienststellen persönliche Angelegenheiten zu regeln. In den Nachmittagsstunden kehrte er in die HO-Imbißstube in A., B.-Straße, ein. Während seines Aufenthaltes dort kam der Angeklagte mit verschiedenen ihm unbekannten Bürgern, die sich ebenfalls dort als Gäste befanden, ins Gespräch. Wie seitens der Zeugen R. und B. ausgesagt wurde, hat der Angeklagte in einer lauten und herausfordernden Weise Reden geführt, die dazu angetan waren, das Ansehen unseres Staates und dessen Wirtschaftsverhältnisse zu verleumden. So nahm der Angeklagte z. B. Anstoß an die Preise, die er für die von ihm bestellte Bockwurst und das Bier zu zahlen hatte. Er äußerte sich dann weiter, daß er als Bauer die Milch mit einem hohen Fettgehalt abliefern müsse und daß jedoch die Bevölkerung Milch mit einem niedrigeren Fettgehalt erhalte, daß also der Staat die Milch pansche. Sowohl der Zeuge B. wie auch die Zeugin R. haben versucht, den Angeklagten zu überzeugen, daß seine geführte Diskussion nicht richtig ist. Der Zeuge B. hat sich mit dem Angeklagten noch weiter unterhalten und versucht, den Angeklagten von den Vorzügen der LPG zu überzeugen. Diesem stand der Angeklagte ablehnend gegenüber und äußerte sich dann, daß es endlich mal anders kommen müsse und daß man von der Zwangswirtschaft abkom-men muß. Er befürwortete hierbei die sogenannte freie Marktwirtschaft in Westdeutschland. Der Angeklagte erzählte dann weiter, daß die westdeutschen Bauern ganz anderes leisten würden und daß bei uns die LPG keine Erfolge erzielen, sondern immer weiter zurückblieben. Der Zeuge B. versuchte immer wieder, den Angeklagten von der Unrichtigkeit seiner Diskussion zu überzeugen, jedoch ließ sich der Angeklagte nicht belehren und äußerte sich schließlich gegenüber dem Zeugen B. noch: „Sie sind wohl auch einer von der Sorte.“ Da das Verhalten des Angeklagten bei allen Anwesenden Empörung und Verärgerung hervorrief, wurde er von der Zeugin R. als zuständige Leiterin der Imbißstube aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Im wesentlichen war der Angeklagte geständig. Er bestritt lediglich, sich geäußert zu haben, daß der Staat die Milch pansche. Von den beiden Zeugen B. und R. wird jedoch bestätigt, daß sie gehört haben, daß der Angeklagte sich in diesem Sinne geäußert hat, wie im obigen Tatbestand dargelegt. Das Gericht hatte an den Aussagen der Zeugen keine Zweifel. Der Angeklagte hat sich durch sein Verhalten der Staatsverleumdung gern, des § 20 Abs. 1 des Strafrechtsergänzungsgesetzes schuldig gemacht, indem er Maßnahmen staatlicher Einrichtungen öffentlich verleumdete und entstellte. Jedem Bürger ist bekannt, daß in der Deutschen Demokratischen Republik eine Planwirtschaft besteht, nach der beispielsweise eine Pflichtablieferung für landwirtschaftliche Produkte vorgesehen ist. Jeder landwirtschaftliche Betrieb muß entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sein Abgabesoll erfüllen, damit die Ernährung der Bevölkerung gesichert ist. Gerade dem Angeklagten als langjährigem Landwirt müßte bekannt sein, daß die Grundlage zur Herstellung von Butter die Milch ist. Je mehr sich die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhöhen wird, umsomehr wird sich die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen einer noch höheren Qualität verbessern. Zur Zeit ist eben unser Staat der Arbeiter und Bauern darauf angewiesen, aus dem vorhandenen Milchbestand die Butterversorgung mit zu garantieren. Es wird auch an dem Angeklagten als Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte mit liegen, dafür zu sorgen, daß er seinen Sollverpflichtungen nicht nur gerade so nachkommt, sondern sich bemüht, über sein Soll hinaus zur höheren Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zu kommen. Völlig unverständlich ist die Forderung des Angeklagten, zurück zur sogenannten „freien Marktwirtschaft“ zu kommen. Was die sogenannte „freie Marktwirtschaft“ für die Bauern bedeutet, hat der Angeklagte in den Jahren der Krise am besten wohl gemerkt. In unserem Staat der Arbeiter und Bauern garantiert der Staat jedem Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte die Abnahme seiner Erzeugnisse, während z. B. in Westdeutschland dies nicht der Fall ist und jeder Bauer Zusehen muß, wie er seine Erzeugnisse verkauft. Der Absatzpreis der einzelnen Produkte richtet sich hier nach Angebot und Nachfrage und es ist nicht unbekannt, daß durch die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte in Westdeutschland, die teilweise zu geringeren Preisen eingekauft und daher auch verkauft werden können, der Bauer seine Erzeugnisse sehr oft mit Verlust oder überhaupt nicht absetzen kann. Einen solchen Existenzkampf gibt es in unserem Staat auf Grund der bestehenden Planwirtschaft eben nicht. Im übrigen denken unsere Werktätigen gar nicht daran, die alten kapitalistischen Zustände wieder herzustellen und ihre Errungenschaften wieder preiszugeben. Es ist verwunderlich, daß gerade der Angeklagte, der in unserem Staat eine neue Heimat und eine neue Existenz gefunden hat, derartige Auffassungen vertritt, und sich zum Sprachrohr der Feinde unseres Staates macht. Bisher hat der Angeklagte sich um die gesellschaftlichen Verhältnisse in unserem Staat nicht gekümmert. Er ist z. B. seiner Wahlpflicht als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik nicht nachgekommen, weil er der Meinung war, daß diese Wahlen nicht demokratisch sind. Er hat es auch abgelehnt, seine Unterschrift zur Ächtung der Atombombe zu geben. Andererseits hat sich der Angeklagte durch Hetzschriften aus Westdeutschland auf seine Weise informiert und versucht, durch seine Äußerungen diese Hetzpropaganda zu verbreiten. Wenngleich der Angeklagte bereits in vorgeschrittenen Jahren ist, und sich bisher von dem Althergebrachten nicht trennen konnte, so muß ihm doch in aller Ernsthaftigkeit gesagt werden, daß wir es nicht dulden, daß irgendein Bürger durch verleumderische Äußerungen das Ansehen unserer Deutschen Demokratischen Republik herabsetzt, so wie es der Angeklagte am 5. März 1958 in der Öffentlichkeit getan hat. Diese Äußerungen des Angeklagten haben nichts mehr mit Kritik zu tun, wie es der Angeklagte hinstellen wollte. Eine ehrliche, begründete und offene Kritik wird sogar in unserem Staat begrüßt und gefördert, da sie dazu beiträgt, evtl. Mißzustände zu beseitigen. Eine solche Kritik muß aber dort angebracht werden, wo Fehler vorhanden sind oder gemacht werden. Damit der Angeklagte für die Zukunft die Lehren zieht und zur Einsicht kommt, daß es auch für ihn als Bürger unseres Staates unwürdig ist, sich als Handlanger der feindlichen propagandistischen Ideologien zu machen, hielt das Gericht mit Übereinstimmung mit dem Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von vier Monaten für gerecht und angemessen. 125;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 125 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 125) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 125 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 125)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

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