Unrecht als System 1954-1958, Seite 125

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 125 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 125); ?gesetzes, zu 4 Monaten Gefaengnis verurteilt. Die dem Staatshaushalt entstandenen Auslagen des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen. Aus den Gruenden: Der 61jaehrige Angeklagte K. entstammt einer Landwirtsfamilie Im Jahre 1946 uebernahm dann der Angeklagte eine Neubauernstelle in der Groesse von etwa 9 ha in H. Diese bewirtschaftet er noch heute. Der Einheitswert seiner Wirtschaft betraegt etwa 19 000, DM. Seinen Ablieferungspflichten gegenueber dem Staat ist der Angeklagte bisher immer gerade nachgekommen. Am 5. Maerz 1958 befand sich der Angeklagte in A., um bei verschiedenen Dienststellen persoenliche Angelegenheiten zu regeln. In den Nachmittagsstunden kehrte er in die HO-Imbissstube in A., B.-Strasse, ein. Waehrend seines Aufenthaltes dort kam der Angeklagte mit verschiedenen ihm unbekannten Buergern, die sich ebenfalls dort als Gaeste befanden, ins Gespraech. Wie seitens der Zeugen R. und B. ausgesagt wurde, hat der Angeklagte in einer lauten und herausfordernden Weise Reden gefuehrt, die dazu angetan waren, das Ansehen unseres Staates und dessen Wirtschaftsverhaeltnisse zu verleumden. So nahm der Angeklagte z. B. Anstoss an die Preise, die er fuer die von ihm bestellte Bockwurst und das Bier zu zahlen hatte. Er aeusserte sich dann weiter, dass er als Bauer die Milch mit einem hohen Fettgehalt abliefern muesse und dass jedoch die Bevoelkerung Milch mit einem niedrigeren Fettgehalt erhalte, dass also der Staat die Milch pansche. Sowohl der Zeuge B. wie auch die Zeugin R. haben versucht, den Angeklagten zu ueberzeugen, dass seine gefuehrte Diskussion nicht richtig ist. Der Zeuge B. hat sich mit dem Angeklagten noch weiter unterhalten und versucht, den Angeklagten von den Vorzuegen der LPG zu ueberzeugen. Diesem stand der Angeklagte ablehnend gegenueber und aeusserte sich dann, dass es endlich mal anders kommen muesse und dass man von der Zwangswirtschaft abkom-men muss. Er befuerwortete hierbei die sogenannte freie Marktwirtschaft in Westdeutschland. Der Angeklagte erzaehlte dann weiter, dass die westdeutschen Bauern ganz anderes leisten wuerden und dass bei uns die LPG keine Erfolge erzielen, sondern immer weiter zurueckblieben. Der Zeuge B. versuchte immer wieder, den Angeklagten von der Unrichtigkeit seiner Diskussion zu ueberzeugen, jedoch liess sich der Angeklagte nicht belehren und aeusserte sich schliesslich gegenueber dem Zeugen B. noch: ?Sie sind wohl auch einer von der Sorte.? Da das Verhalten des Angeklagten bei allen Anwesenden Empoerung und Veraergerung hervorrief, wurde er von der Zeugin R. als zustaendige Leiterin der Imbissstube aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Im wesentlichen war der Angeklagte gestaendig. Er bestritt lediglich, sich geaeussert zu haben, dass der Staat die Milch pansche. Von den beiden Zeugen B. und R. wird jedoch bestaetigt, dass sie gehoert haben, dass der Angeklagte sich in diesem Sinne geaeussert hat, wie im obigen Tatbestand dargelegt. Das Gericht hatte an den Aussagen der Zeugen keine Zweifel. Der Angeklagte hat sich durch sein Verhalten der Staatsverleumdung gern, des ? 20 Abs. 1 des Strafrechtsergaenzungsgesetzes schuldig gemacht, indem er Massnahmen staatlicher Einrichtungen oeffentlich verleumdete und entstellte. Jedem Buerger ist bekannt, dass in der Deutschen Demokratischen Republik eine Planwirtschaft besteht, nach der beispielsweise eine Pflichtablieferung fuer landwirtschaftliche Produkte vorgesehen ist. Jeder landwirtschaftliche Betrieb muss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sein Abgabesoll erfuellen, damit die Ernaehrung der Bevoelkerung gesichert ist. Gerade dem Angeklagten als langjaehrigem Landwirt muesste bekannt sein, dass die Grundlage zur Herstellung von Butter die Milch ist. Je mehr sich die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhoehen wird, umsomehr wird sich die Versorgung der Bevoelkerung mit Erzeugnissen einer noch hoeheren Qualitaet verbessern. Zur Zeit ist eben unser Staat der Arbeiter und Bauern darauf angewiesen, aus dem vorhandenen Milchbestand die Butterversorgung mit zu garantieren. Es wird auch an dem Angeklagten als Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte mit liegen, dafuer zu sorgen, dass er seinen Sollverpflichtungen nicht nur gerade so nachkommt, sondern sich bemueht, ueber sein Soll hinaus zur hoeheren Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zu kommen. Voellig unverstaendlich ist die Forderung des Angeklagten, zurueck zur sogenannten ?freien Marktwirtschaft? zu kommen. Was die sogenannte ?freie Marktwirtschaft? fuer die Bauern bedeutet, hat der Angeklagte in den Jahren der Krise am besten wohl gemerkt. In unserem Staat der Arbeiter und Bauern garantiert der Staat jedem Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte die Abnahme seiner Erzeugnisse, waehrend z. B. in Westdeutschland dies nicht der Fall ist und jeder Bauer Zusehen muss, wie er seine Erzeugnisse verkauft. Der Absatzpreis der einzelnen Produkte richtet sich hier nach Angebot und Nachfrage und es ist nicht unbekannt, dass durch die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte in Westdeutschland, die teilweise zu geringeren Preisen eingekauft und daher auch verkauft werden koennen, der Bauer seine Erzeugnisse sehr oft mit Verlust oder ueberhaupt nicht absetzen kann. Einen solchen Existenzkampf gibt es in unserem Staat auf Grund der bestehenden Planwirtschaft eben nicht. Im uebrigen denken unsere Werktaetigen gar nicht daran, die alten kapitalistischen Zustaende wieder herzustellen und ihre Errungenschaften wieder preiszugeben. Es ist verwunderlich, dass gerade der Angeklagte, der in unserem Staat eine neue Heimat und eine neue Existenz gefunden hat, derartige Auffassungen vertritt, und sich zum Sprachrohr der Feinde unseres Staates macht. Bisher hat der Angeklagte sich um die gesellschaftlichen Verhaeltnisse in unserem Staat nicht gekuemmert. Er ist z. B. seiner Wahlpflicht als Buerger der Deutschen Demokratischen Republik nicht nachgekommen, weil er der Meinung war, dass diese Wahlen nicht demokratisch sind. Er hat es auch abgelehnt, seine Unterschrift zur Aechtung der Atombombe zu geben. Andererseits hat sich der Angeklagte durch Hetzschriften aus Westdeutschland auf seine Weise informiert und versucht, durch seine Aeusserungen diese Hetzpropaganda zu verbreiten. Wenngleich der Angeklagte bereits in vorgeschrittenen Jahren ist, und sich bisher von dem Althergebrachten nicht trennen konnte, so muss ihm doch in aller Ernsthaftigkeit gesagt werden, dass wir es nicht dulden, dass irgendein Buerger durch verleumderische Aeusserungen das Ansehen unserer Deutschen Demokratischen Republik herabsetzt, so wie es der Angeklagte am 5. Maerz 1958 in der Oeffentlichkeit getan hat. Diese Aeusserungen des Angeklagten haben nichts mehr mit Kritik zu tun, wie es der Angeklagte hinstellen wollte. Eine ehrliche, begruendete und offene Kritik wird sogar in unserem Staat begruesst und gefoerdert, da sie dazu beitraegt, evtl. Misszustaende zu beseitigen. Eine solche Kritik muss aber dort angebracht werden, wo Fehler vorhanden sind oder gemacht werden. Damit der Angeklagte fuer die Zukunft die Lehren zieht und zur Einsicht kommt, dass es auch fuer ihn als Buerger unseres Staates unwuerdig ist, sich als Handlanger der feindlichen propagandistischen Ideologien zu machen, hielt das Gericht mit Uebereinstimmung mit dem Staatsanwalt eine Gefaengnisstrafe von vier Monaten fuer gerecht und angemessen. 125;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 125 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 125) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 125 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 125)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsorganen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den-anderen Siche rhei rqanen ,y jfpy.

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