Unrecht als System 1954-1958, Seite 108

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 108 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 108); ?Presse, weil diese die Unterstuetzung der NATO durch Dibelius verurteilt hatte. Er sprach sich fuer die Aenderung des Statuts der FDJ aus und versuchte, die Teilnehmer gegen unseren Staat zu beeinflussen, um, wie er selbst sagte, die ?antimarxistische Front zu staerken?. Mit den Provokateuren vom 17. Juni 1953 erklaerte er sich solidarisch und wuenschte einen neuen faschistischen Putschversuch. Waehrend der Konterrevolution in Ungarn sprach er sich gegen das Eingreifen der sowjetischen Armee aus und bekundete seine Solidaritaet mit den Konterrevolutionaeren in Ungarn. Die Studenten trafen sich auch ausserhalb von Leipzig zu sog. Freizeiten; dort fanden Vortraege statt, in denen ebenfalls eine Hetze gegen unseren Staat betrieben wurde. Etwa 150 Studenten wurden nach Westdeutschland zu den Patengemeinden gesandt, wo sie an solchen Freizeiten teilgenommen haben. Um den Kontakt zwischen den Mitgliedern der Studentengemeinden noch zu erweitern, sind etwa 70 Studenten aus Westdeutschland nach Leipzig eingeladen worden. Diese Einladungen wurden ebenfalls als Familienbesuche getarnt. Die auf dem geschilderten Wege immer mehr negativ beeinflusste Studentengemeinde hat sich jedoch nicht nur mit dem Studium und der Auswertung der Hetzliteratur beschaeftigt, sondern ist auch zu feindlichen Handlungen gegen unseren Staat uebergegangen. Waehrend der Volkswahl 1954 diskutierte der Angeklagte mit den Mitgliedern des Vertrauenskreises, wobei er die Volkswahl verleumdete und sie als verfassungswidrig bezeichnete. Bei anderen Aussprachen mit den Studenten hetzte der Angeklagte gegen das sozialistische Hecht und behauptete, dass es in unserem Staat keine Rechtssicherheit gaebe. Er behauptete ferner, dass die an der Universitaet eingefuehrten Zwischenpruefungen Eingriffe in die akademischen Freiheiten darstellten. Anlaesslich der Diskussion ueber den Entwurf des neuen Statuts der FDJ verfassten die Mitglieder der Studentengemeinde auf Vorschlag des Angeklagten ein Schreiben an den Zentralrat der FDJ, in dem sie den Entwurf ablehnten. Abschriften dieses Schreibens sandte der Angeklagte an verschiedene Pfarrer in der DDR mit der Aufforderung, gleiche Eingaben an den Zentralrat der FDJ zu verfassen, weil nach Meinung des Angeklagten durch eine massierte Forderung die Wirkung groesser sein wuerde. Durch entsprechende Diskussionen hat der Angeklagte ferner einige Mitglieder der Studentengemeinde aufgefordert, aus der FDJ auszutreten. Auf Anweisung der Landeskirche verlas er im August 1955 einen Aufruf des reaktionaeren Bischofs Dibelius, in welchem die Angehoerigen der Studentengemeinde ebenfalls aufgefordert wurden, aus der FDJ auszutreten. Der Angeklagte betrieb seine Hetze nicht nur unter den Studenten in Leipzig, sondern er hielt auch Vortraege in Meissen, in denen er ebenfalls gegen unsere Gesellschaftsordnung auftrat. Am 4. November 1956, zur Zeit der Konterrevolution in Ungarn, hielt der Angeklagte eine Predigt in der Universitaetskirche. In dieser Predigt forderte er erneut die Studenten auf, aus der FDJ auszutreten. Im Vertrauenskreis erklaerte der Angeklagte, dass der Zeitpunkt jetzt guenstig waere, Forderungen zur Veraenderung an den Hochschulen und Universitaeten zu stellen, da auf Grund der Ereignisse in Ungarn eine gespannte Situation eingetreten sei, in der unsere Regierung, um Unruhen zu vermeiden, nachgeben und den aufgestellten Forderungen entsprechen wuerde. Er sprach sich dafuer aus, das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium und auch den Russisch-Unterricht als obligatorische Lehrfaecher abzuschaffen und einen Lehrstuhl an der Theologischen Fakultaet in Leipzig mit einem Professor aus Westdeutschland zu besetzen. Einer der von den Angeklagten aufgehetzten Studenten begab sich zur medizinischen Fakultaet und hetzte die Studenten dieser Fakultaet zu Aktionen gegen unseren Staat auf. Die Machenschaften des Angeklagten wurden den Staatsorganen zum Teil bekannt. Er wurde durch den Vorsitzenden des Rates des Bezirks auf seine staatsfeindliche Taetigkeit aufmerksam gemacht und ihm wurde eindeutig erklaert, dass in Zukunft solche konterrevolutionaeren Umtriebe nicht hingenommen wuerden. Der Angeklagte versprach auch, seine Taetigkeit einzustellen. Trotzdem organisierte er im Fruehjahr 1957 in dem Arbeiterbezirk Boehlen eine sog. ?Besuchswoche?, wo er in mehreren Vortraegen eine ueble Hetze gegen unseren Staat betrieb. Die Anregung zu solchen Besuchswochen erhielt er auf einer Tagung in Heidelberg in Westdeutschland. Auf Grund dieser Anregung hatte der Angeklagte schon im Herbst 1955 in Doelzig eine derartige Besuchswoche durchgefuehrt. In seinen Vortraegen, in denen er sich hauptsaechlich an die Arbeiterschaft wandte, verleumdete er die Einrichtungen und Errungenschaften in unserem Staat. Im Vertrauenskreis wurden die organisatorischen Massnahmen getroffen und 25 Studenten ausgewaehlt, die den Angeklagten in Boehlen unterstuetzen sollten. Der Angeklagte brachte in diesen Vortraegen in Boehlen zum Ausdruck, dass es in unserem Staat Terrormethoden gaebe. Er wandte sich gegen den technischen Fortschritt und gegen die Mitarbeit der Frau in der Produktion, er wandte sich gegen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten in der Produktion und hetzte die Arbeiter gegen die Funktionaere auf, weil diese sich angeblich nicht um die Sorgen der Arbeiter bemuehten.Durch diese Darlegungen hat er die Anwesenden praktisch aufgefordert zu streiken. Mit einem Gleichnis wandte er sich gegen die bei uns nach 1945 durchgefuehrte Bodenreform und hetzte gegen die fortschrittlichen Menschen, indem er sinngemaess erklaerte, dass alle die, die fuer die Jugendweihe eintreten, einen Muehlstein um den Hals bekommen muessten, um sie dann im Meer zu ersaeufen. Er behauptete, dass Freiheit eine Mangelware geworden sei, und erklaerte, dass man, wenn man richtig informiert sein wolle, nicht nur der demokratischen Presse folgen, sondern auch ?die andere Seite? hoeren muesse. Er provozierte die anwesenden Arbeiter, indem er in einem Gebet unsere Regierung verleumdete und erklaerte, dass er die Kriegsverbrecher nicht verurteilen koenne, ?da es die Pflicht der Kirche sei, sich um jeden Menschen zu bemuehen?. Aus den Gruenden; Der Angeklagte hat nach dem festgestellten Sachverhalt von 1954 an auf Grund seiner feindlichen Einstellung gegenueber unserem Staat seine Funktion als Pfarrer und kirchlicher Betreuer der christlichen Studenten benutzt, um die Studenten und andere Buerger zu feindlichen Handlungen gegen unseren Staat aufzuhetzen. Er hat andere Buerger zu feindlichen Handlungen gegen unseren Staat verleitet. Dieses geschah waehrend der Wahl 1954 und besonders waehrend der konterrevolutionaeren Ereignisse in Ungarn im Herbst 1956. Angeleitet wurde der Angeklagte durch die evangelischen Akademien in Westdeutschland, besonders die Akademie in Friedewald, und durch reaktionaere Kirchenfuehrer, die die Kriegsvorbereitungen der NATO-Maechte unterstuetzen. Die westdeutschen evangelischen Akademien verfolgen das Ziel, zwischen die Bevoelkerung der Deutschen Demokratischen Republik und ihre Regierung einen Keil zu treiben. Die Einheit und Geschlossenheit der Bevoelkerung der DDR soll untergraben werden, um dadurch den Angriffskrieg gegen unseren Staat vorzubereiten. Allen Agentenorganisationen der imperialistischen Maechte ist dies bisher nicht gelungen. Ihre Bestrebungen scheiterten an der geschlossenen Haltung der Werktaetigen, der Regierung und der Partei der Arbeiterklasse. Die NATO-Maechte versuchten deshalb, legale Organisationen auszunutzen. 108;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 108 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 108) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 108 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 108)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Nutzung des Gesetzes zur Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen zwei zu beachtende Gesichtspunkte: Zum einen sind die Mitarbeiter Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des stellen. Diese neuen qualitativen Maßstäbe resultieren aus objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bei Her weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaf tssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen.

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