Unrecht als System 1954-1958, Seite 103

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 103 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 103); Aus der Aussage eines Zeugen, der gemeinsam mit dem ehemaligen Minister für Handel und Versorgung, Dr. Karl Hamann, verurteilt worden war, ergeben sich aufschlußreiche Einzelheiten über diesen auf Betreiben des ZK der SED durchgeführten Strafprozeß. Da die SED nicht zugeben konnte, daß ihre Wirtschaftspolitik einmal mehr erfolglos geblieben war, wurden der der LDP angehörende Minister und einige höhere Verwaltungsangestellte aus dem Ministerium als Sündenböcke hingestellt und verurteilt. In diesem Verfahren konnte es von Anfang an keine echte Verteidigungsmöglichkeit geben. In welch erschreckendem Maße aber rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurden, geht aus nachstehender Aussage hervor. DOKUMENT 147 durchgeführt. Meine Anklageschrift hatte ich etwa eine Woche vor dem Termin erhalten. Sie umfaßte ca. 40 Seiten. Durch einen Trick des Staatssicherheitsdienstes wurde ich veranlaßt, auf einen Offizialverteidiger zu verzichten. Man erklärte mir wahrheitswidrig, daß alle übrigen Angeklagten auf einen Verteidiger verzichtet hätten und fragte, ob ausgerechnet ich darauf bestehen würde. In der Hauptverhandlung waren ständig anwesend der Justizminister, Frau Dr. Hilde Benjamin, und der Generalstaatsanwalt Melsheimer. Wir wurden am 24. Mai 1954 antragsgemäß zu folgenden Freiheitsstrafen verurteilt: Hamann Baender Dr. Last Schaumburg lebenslänglich Zuchthaus 12 Jahre Zuchthaus 8 Jahre Zuchthaus 8 Jahre Zuchthaus Berlin, den 10. April 1956 Es erscheint Herr N. N. aus Berlin-K., zur Zeit West-Berlin, und erklärt: Ich war bis zu meiner Verhaftung am 11. Februar 1953 Hauptreferent im Ministerium für Handel und Versorgung, Abt. Planung der Versorgung mit Nahrungsgütern. Meine Verhaftung stand im Zusammenhang mit der bereits Ende 1952 erfolgten Inhaftierung des Ministers Dr. Karl Hamann und des Staatssekretärs Paul Baender. Außerdem waren aus dem Ministerium verhaftet worden der stellv. Hauptabteilungsleiter Harald Schaumburg und der Abteilungsleiter Dr. Gerhard Last. Uns wurde zum Vorwurf gemacht, die Versorgung der Bevölkerung der Sowjetzone mit Nahrungsmitteln sabotiert zu haben. Hamann machte man außerdem den Vorwurf der Spionage. Wir waren alle beim Staatssicherheitsdienst in Hohenschönhausen untergebracht. Dort wurden auch die Vernehmungen durchgeführt. Ich bin etwa i/4 Jahr lang fast täglich nur mit kurzen Unterbrechungen vernommen worden. In der ersten Zeit erfolgten die Vernehmungen in der Nacht. Ich durfte in dieser Zeit tagsüber nicht schlafen, so daß ich in den ersten Wochen kaum zum Schlafen kam. Auf diese Weise hatte ich ungefähr nach 5 Wochen Haft 32 Pfund abgenommen, wie ich bei einer ärztlichen Untersuchung feststellen konnte. Mit Drohungen und Beschimpfungen suchte man mich ständig zu einem falschen Geständnis zu bewegen, insbesondere sollte ich den Minister Hamann belasten. Man erklärte mir z. B. wahrheitswidrig, daß auch meine Frau in Haft sei, die kurz vorher operiert worden war. Durch ein Geständnis könnte ich die sofortige Freilassung meiner Frau erreichen. Meine Frau hat von meiner im Ministerium erfolgten Inhaftierung erst nach über einem Jahr erfahren. Alle ihre vorangegangenen Bemühungen, u. a. beim Staatspräsidenten Pieck, bei dem Volkskammerpräsidenten Dieckmann, beim Justizministerium, Obersten Gericht usw. etwas über mein Schicksal zu erfahren, waren völlig ergebnislos geblieben. Bei einer Rückfrage bei meiner Dienststelle wurde ihr erklärt, daß ich vielleicht nach dem Westen geflüchtet sei. Meine Frau erhielt lediglich ein Kündigungsschreiben des Ministeriums für Handel und Versorgung. Meine fristlose Kündigung wurde in diesem Schreiben damit begründet, daß ich seit dem 12. Februar 1953 aus nicht bekannten Gründen der Arbeit ferngeblieben sei. Die Hauptverhandlung gegen uns wurde vom 21. Mai bis 24. Mai vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Ziegler Ich selbst erhielt 4 Jahre Zuchthaus. Außerdem wurde noch der ehemalige Oberreferent Walter Werner zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren verurteilt. Im Anschluß an die Urteils Verkündigung wurde uns erklärt, daß das Urteil rechtskräftig sei und daß es kein Rechtsmittel hiergegen gebe. Am Tage nach der Urteilsverkündung wurden wir von Hohenschönhausen zur Strafvollzugsanstalt Brandenburg gebracht. In Brandenburg befanden sich zur Zeit meiner Entlassung am 12. Februar 1956 meine Mitangeklagten mit Ausnahme von Werner, der eine Woche vor mir entlassen worden war. Etwa am 20. Juni 1954 wurden wir einzeln mit Ausnahme von Werner zum Kommandoleiter des Hauses I geholt. Dort wurde uns das schriftliche Urteil desselben Strafsenats vom 17. Juni 1954 vorgelegt. In diesem Urteil waren die Strafen, die am 24. Mai 1954 ausgesprochen worden waren, erheblich herabgesetzt worden. Nach diesem Urteil war Hamann zu 10 Jahren, Baender zu 6 Jahren, Schaumburg und Dr. Last zu je 4 Jahren und ich selbst zu 3 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Wie es zu diesem zweiten Urteil gekommen ist, weiß ich nicht. Ich kann mich auch nicht besinnen, ob in dem Urteil etwas über eine Kassation des ersten Urteils gestanden hat. Eine erneute Hauptverhandlung in unserer Gegenwart hat nicht stattgefunden. Das Urteil war ausdrücklich als Abwesenheitsurteil gekennzeichnet. Die Herabsetzung der Strafen war auf ein Gutachten des Abteilungsleiters Mitterer von der Staatlichen Plankommission, Abt. Planung der Versorgung mit Nahrungsgütern gestützt. In diesem Gutachten war zum Ausdruck gebracht worden, daß im Jahre 1952 auf Grund der nicht in Planhöhe mengen- und zeitgemäß aufkommenden Lebensmittel eine Versorgung der Bevölkerung gefährdet war und wir daher zu den von uns ergriffenen Maßnahmen gezwungen waren. Nachträglich fiel mir auf, daß mir bereits vor der Verkündung des ersten Urteils Baender, der Mitglied des Politbüros der SED war, erklärt hatte, er würde zu einer Zuchthausstrafe von 6 Jahren bestraft werden. Ich habe meine Strafe voll verbüßt. Alle Bemühungen meiner Frau, meine vorzeitige Haftentlassung zu erwirken, waren ergebnislos Laut diktiert, genehmigt, unterschrieben: gez. Unterschrift * Den Verurteilten werden Urteilsabschriften auch dann verweigert, wenn diese zur Einlegung von Rechtsmitteln oder anderen Anträgen unbedingt benötigt werden. 103;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 103 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 103) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 103 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 103)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der zuständigen operativen Diensteinheit eine Neuregelung des Vertriebes von Kleinmechanismen und des Verkaufs von Baumaterialien sowie der Rechnungs legung im Berliner Bauwesen veranlaßt. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

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