Unrecht als System 1954-1958, Seite 101

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 101 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 101); Zeugen Schneider. Der Angeklagte, der zwar die von beiden Zeugen bekundeten Gesprächsthemen in allen Fällen bestätigte, war in seiner Verteidigung jedoch offensichtlich bestrebt, allen von ihm dabei getanen Äußerungen einen anderen Sinn zu geben, während er den Angaben der Zeugen, soweit sie ihn nicht belasteten oder ihm zum Vorteil gereichten, vorbehaltlos zustimmte. Dem Verteidigungsvorbringen des Angeklagten konnte das Oberste Gericht bei einer zusammenhängenden Betrachtung des gesamten Beweisergebnisses nicht folgen. Die festgestellten Äußerungen des Angeklagten stellen sich als ein Vergehen im Sinne des § 131 StGB dar. Der Angeklagte hat mit seinen verleumderischen Äußerungen erdichtete bzw. entstellte Tatsachen unter seinen Mithäftlingen verbreitet, die geeignet waren, Justizorgane unseres Staates verächtlich zu machen und in ihrem Ansehen herabzusetzen, obwohl er wußte, daß die behaupteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen. Er hat dies getan, obwohl ihm auf Grund seiner praktischen Tätigkeit in der Justiz bestens bekannt war, welche außerordentlich positive Entwicklung die Arbeit der Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik genommen und in welchem Maße sie zur wirtschaftlichen und politischen Festigung des Staates der Arbeiter und Bauern beigetragen hat. Daraus ergibt sich, daß der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat und seine verleumderischen Äußerungen niemals als Werturteile aufgefaßt werden können. Für eine Verurteilung nach § 187 StGB war deshalb kein Raum, weil sich die Handlungen des Angeklagten nicht in erster Linie gegen Justizfunktionäre persönlich richteten, sondern, wie aus dem gesamten strafbaren Verhalten des Angeklagten hervorgeht, sein Ziel die Verächtlichmachung des Justizapparates als eine der wesentlichen Staatseinrichtungen war. Die Verdienste des Angeklagten, die er sich beim Aufbau des demokratischen Deutschland erworben hat, sollen in keiner Weise verkannt werden. Sie stehen aber im krassen Gegensatz zu seinen Handlungen, die Gegenstand der Hauptverhandlung waren. Danach hat er sich äußerst gesellschaftsgefährlich verhalten. Der Angeklagte war ein langjähriger und vor allem erfahrener Jurist und kannte sehr wohl die schädlichen Folgen seines Handelns auf dem Gebiete des Strafvollzugs. Anstatt auf Grund seiner Kenntnisse und seiner von ihm angegebenen politischen Einstellung die Mithäftlinge im Sinne der Ziele unseres Strafvollzugs zu beeinflussen, verhinderte er die erzieherische Wirkung des Strafvollzugs. Der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit seiner Handlung kann auch nicht durch sein hohes Alter und seinen Gesundheitszustand gemindert werden, da diese Umstände in keinen Zusammenhang mit seiner strafbaren Handlung zu bringen sind. Aus diesen Gründen war dem Antrag des Vertreters des Generalstaatsanwaltes zu folgen und auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren zu erkennen. Auf den Protest war das angefochtene Urteil daher abzuändern. Das Oberste Gericht hat gemäß § 292 Abs. 1 StPO selbst entschieden. Die Anrechnung der Untersuchungshaft beruht auf §§219 Abs. 2, 295 StPO; die Kostenentscheidung auf § 353 StPO. gez. Möbius gez. Schilde gez. Lüders DOKUMENT 145 Berlin, den 31. Juli 1956 Es erscheint Herr N. N. aus A., zur Zeit wohnhaft West-Berlin, und erklärt: Am 9. April 1955 bin ich nachts um V212 Uhr zusammen mit meiner Frau vom Staatssicherheitsdienst festgenommen worden. Wir wurden nach Rostock zum Staatssicherheitsdienst gebracht. Dort wurde ich 39 Tage lang fast durchschnittlich etwa 6 Stunden vernommen. Verschiedentlich fanden diese Vernehmungen auch nachts von i/al2 Uhr bis morgens gegen 4.00 Uhr statt. Mir wurde Spionage für den amerikanischen Geheimdienst vorgeworfen. Da dieser Vorwurf aus der Luft gegriffen war, bestritt ich wahrheitsgemäß, Spionage getrieben zu haben. Man suchte mich nun durch die täglichen stundenlangen Verhöre zu einem Geständnis zu bringen. Ich mußte mehrere Stunden unbeweglich stehen, bis ich zusammenbrach und wurde dann mit Füßen in den Leib getreten. Außerdem drohte man mir an, daß ich überhaupt nicht mehr aus der Haft herauskäme, wenn ich nicht ein Geständnis ablege. Um diesen ständigen qualvollen Vernehmungen ein Ende zu bereiten, habe ich schließlich wahrheitswidrig ausgesagt, daß ich im Jahre 1952 einmal meinem in West-Berlin lebenden Schwiegersohn Informationen über den Hafen von Swinemünde gegeben hätte. Man hat sich damit zunächst noch nicht zufrieden gegeben, sondern in den weiteren Verhören noch weitere Geständnisse zu erpressen versucht. Durch einen völligen gesundheitlichen Zusammenbruch, der meine Verlegung nach Bützow in die Krankenstation notwendig machte, hatte ich dann etwa 7 Wochen Ruhe. Nach meiner Rückkehr nach Rostock wurde mir für den Fall, daß ich weiterhin leugnen würde, in den ständig neuen Vernehmungen eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren angedroht. Ich bin dann am 3. August 1955 in der Strafsache gegen P. u. a. wegen angeblicher Mitwisserschaft der Spionage nach Artikel 6 der Kontrollratsdirektive 38 zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren und den üblichen Sühnemaßnahmen verurteilt worden, obwohl ich die mir zur Last gelegte strafbare Handlung nie begangen habe Die Strafe habe ich in Bützow-Dreibergen verbüßt. Am 23. Mai 1956 bin ich überraschend aus der Haft entlassen worden mit zweijähriger Bewährungsfrist. Nach meiner Rückkehr habe ich erfahren, daß meine Frau 5 Tage in SSD-Haft war. Sie ist ebenfalls täglichen Vernehmungen unterzogen worden und schließlich mit der Verpflichtung entlassen worden, den Schwiegersohn aus West-Berlin zu veranlassen, in die Sowjetzone zu kommen, um dort für den Staatssicherheitsdienst zu arbeiten. Laut diktiert, genehmigt, unterschrieben: gez. Unterschrift DOKUMENT 146 Berlin, den 3. Dezember 1955 Freiwillig erscheint Herr N. N., geb. 19. 9.1920 in W., jetzt wohnhaft Berlin-West, und erklärt: Nachdem ich bis zum Jahre 1951 Angestellter der Verwaltung des Landkreises Leipzig gewesen war, wurde ich im Januar 1951 Kreisrat für Handel und Versorgung in diesem Landkreis. Ich übte diese Tätigkeit bis März 1952 aus, wurde dann Kreisrat für Gesundheitswesen im Landkreis Borna, war ab Dezember 1952 hauptamtlicher Kreissekretär der LDP in Leipzig-Stadt und wurde am 12. Januar 1954 als persönlicher Referent des Staatssekretärs im sowjetzonalen Volksbildungsministerium, Frau Fabisch, berufen. Ich sollte mich zunächst in das Aufgabengebiet Jugendhilfe und Heimerziehung einarbeiten. Am 5. März 1954 wurde ich auf der Straße am U-Bahnhof Schönhauser Allee festgenommen und nach Lichtenberg in das SSD-Gefängnis Magdalenenstraße gebracht. Ich hatte keine Ahnung, warum diese Festnahme erfolgte. Ich brachte dies bei der folgenden Ver- 101;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 101 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 101) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 101 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 101)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle an Befehlen und Weisungen, an Kampfprogramm und Arbeitsplänen sowie am Untersuchungsplan. Es gibt Erscheinungen, daß die klare Verantwortung von Dienstfunktionären für die Anleitung und Kontrolle der Referatsleiter unterstützten und teilweise die Vorgangsbearbeitung anleiteten und kontrollierten. Dieser Prozeß ist fortzuführen und zu vertiefen. Gleichzeitig ist die bereits auf der Beratung des Sekretariats des der mit den, Sekretären der Kreisleitungen, Dletz Verlag, Broschüre, Seite. Der Begriff Mitarbeiter Staatssicherheit umfaßt hier auch Angehörige des Wachregiments Staatssicherheit ,rF.

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