Unrecht als System 1954-1958, Seite 100

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 100 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 100); ?ein. ueber dieses Rechtsmittel musste an sich wieder der la-Strafsenat des Obersten Gerichts entscheiden. Weil ich von der eigentlichen Vorsitzenden dieses Senats, Frau Eisermann, bereits einmal in der anderen Sache freigesprochen worden war, uebernahm der Oberrichter Moebius den Vorsitz. Verhandelt wurde am 10. und 11. Januar 1956. Weil ich moeglicherweise bei einer Aufrechterhaltung des Vorwurfs eines Vergehens gegen ? 187 StGB den Wahrheitsbeweis fuer die mir zur Last gelegten Behauptungen haette antreten koennen, stuetzte man die Anklage jetzt ploetzlich auf ? 131 StGB Staatsverleumdung. Meine in der Haft angeblich geaeusserten kritischen Bemerkungen ueber einige Richter des Bezirksgerichts Potsdam und ueber das gegen mich durchgefuehrte Kesseltreiben fuehrten nunmehr zu einer Verurteilung von 2 Jahren Gefaengnis. Ich blieb noch bis zum 29. Januar 1956 in der Haftanstalt des SSD Potsdam. Ich befand mich also vom 1. September 1954 bis 29. Januar 1956 ununterbrochen in SSD-Haft. Am 29. Januar 1956 wurde ich in die Strafanstalt Brandenburg verlegt, wo ich dann aerztliche Betreuung erhielt. Am 2. August 1956 wurde ich vor voller Verbuessung der gegen mich erkannten Strafen aus der Haft entlassen und durfte nach Hause zurueckkehren. v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 144 Urteil des Obersten Gerichts vom 11. Januar 1956 la Ust 282/55 Auf den Protest wird das Urteil des Bezirksgerichts Potsdam vom 5. Dezember 1955 abgeaendert. Der Angeklagte wird wegen Staatsverleumdung Vergehen gegen ? 131 StGB zu zwei Jahren Gefaengnis verurteilt. Die Untersuchungshaft wird dem Angeklagten in vollem Umfang angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des gesamten Strafverfahrens zu tragen. Aus den Gruenden: Das Bezirksgericht hat den Angeklagten freigesprochen. Es hat es nicht fuer erwiesen angesehen, dass sich der Angeklagte im Sinne der Anklage schuldig gemacht hat. Die Aussagen des Zeugen Paeslack seien nicht glaubhaft. Paeslack habe selbst als Untersuchungs-, spaeter als Strafgefangener eingesessen, habe in seiner Strafsache falsche, sich widersprechende Aussagen gemacht und sei von dem Psychiater Dr. Anton als schwatzhaft und sprachlich enthemmt beurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat der Staatsanwalt des Bezirks Potsdam Protest eingelegt. Zur Begruendung wird ausgefuehrt, das Bezirksgericht habe zu Unrecht die Bekundungen des Zeugen Paeslack als unglaubhaft beurteilt. Es habe dabei die Aussage des Zeugen Schneider und auch die des Angeklagten voellig unberuecksichtigt gelassen. Wenn auch der Zeuge Schneider die Aussage des Paeslack nicht woertlich bestaetigt habe, so habe er doch sinngemaess das Gleiche bekundet. Paeslack habe vor der Inhaftierung keinen Richter oder Staatsanwalt gekannt. Er muesste also von einem Mithaeftling informiert worden sein. Schliesslich habe der Angeklagte selbst ausgesagt, dass er von einem ?Sonderrichter? gesprochen habe. Dass der Angeklagte darin eine Auszeichnung des Oberrichters Wohlgethan er- blickt und in diesem Sinne auch mit Paeslack diskutiert habe, sei unglaubhaft. Dazu komme noch, dass Oberrichter Wohlgethan nie in Waldheim gewesen sei. Der Protest hatte Erfolg. Das Oberste Gericht hat in der nach ? 289 Abs. 4 StPO durchgefuehrten Beweisaufnahme festgestellt, dass der Freispruch des Angeklagten nicht gerechtfertigt ist. Die zur Person des Angeklagten getroffenen Feststellungen des Bezirksgerichts sind zutreffend und beduerfen daher keiner weiteren Eroerterung. Zur Sache selbst ist festgestellt worden, dass der Angeklagte waehrend der Untersuchungshaft in einer Strafsache vom 23. Dezember 1954 bis 21. Februar 1955 gegenueber Mithaeftlingen demokratische Justizorgane, insbesondere das Bezirksgericht und die Staatsanwaltschaft in Potsdam und ihre Mitarbeiter in verschiedener Art und Weise veraechtlich gemacht hat. So hat er sich in Verbindung mit einer ausfuehrlichen Schilderung der Struktur und der personellen Besetzung des Bezirksgerichts Potsdam und der Staatsanwaltschaft geaeussert, dass die heutigen Richter auf Grund ihrer kurzen nichtakademischen Ausbildung Fehler in der Rechtsprechung machen, die prozessualen Vorschriften nicht beachten und vor allem zu hohe Strafen aussprechen. In diesem Zusammenhang erzaehlte er, ein Richter eines Potsdamer Gerichts sei wegen Unfaehigkeit entlassen worden und habe ein ?Versorgungspoest-chen? als Staatsanwalt bei der KVP erhalten. Er setzte nicht nur die fachlichen, sondern auch die moralischen Qualitaeten der Justizfunktionaere in Misskredit, indem er Umstaende, die ihm aus einem Scheidungsverfahren einer Richterin bekannt geworden waren, in breitester Form seinen Mithaeftlingen offenbarte. Hinsichtlich der Staatsanwaltschaft des Bezirks Potsdam erzaehlte er den Mithaeftlingen, dass es dort drunter und drueber gehe und keine Uebersicht bestehe, wo sich die Haeftlinge befaenden. Man haette sich deshalb auch hilfesuchend an ihn gewendet. Das Ministerium fuer Staatssicherheit haette einen Staatsanwalt besonders dafuer eingesetzt, um die Missstaende zu beseitigen. Im Zusammenhang mit seiner Inhaftierung erklaerte der Angeklagte, das Strafverfahren gegen ihn sei nur deshalb eingeleitet worden, weil er nicht dem Anwaltskollegium habe beitreten wollen. Auf diese Art und Weise habe man ihm seine Anwaltspraxis nehmen wollen. Diese Feststellungen beruhen auf den in der Hauptverhandlung vor dem Obersten Gericht gemachten Bekundungen der Zeugen Schneider und Paeslack in Verbindung mit der Aussage des Angeklagten. Die klaren, unwiderspruechlichen und nicht aus dem Zusammenhang herausgerissenen Aussagen des Zeugen Schneider sind in keiner Weise anzuzweifeln und sind auch vom Angeklagten nicht ernsthaft bestritten worden. Der Zeuge Paeslack hat im wesentlichen die gleichen Aussagen gemacht wie in der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht. Wenn auch der Verteidigung und dem Bezirksgericht darin zuzustimmen ist, dass dieser Zeuge in seiner Strafsache falsche und sich widersprechende Angaben gemacht hat und vom Sachverstaendigen als sprachlich enthemmt beurteilt worden ist, so koennen jedoch seine Bekundungen vor dem Obersten Gericht in dieser Strafsache nicht seine Unglaubwuerdigkeit begruenden. Widersprueche, die den Aeusserungen des Angeklagten einen anderen Charakter haetten geben koennen als den, wie er aus dem Sachverhalt hervorgeht, haben sich nicht ergeben. Es ist auch nicht festgestellt worden, dass der Zeuge den Angeklagten wahrheitswidrig belastet haette. Er hat im Gegenteil neben den den Angeklagten belastenden Umstaenden auch solche geschildert, die fuer den Angeklagten sprechen, wie z. B. die vom Angeklagten zum Ausdruck gebrachte Verachtung gegenueber Saboteuren und Spionen. Vor allem aber stehen die Aussagen des Zeugen Paeslack in voller Uebereinstimmung mit den Bekundungen des 100;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 100 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 100) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 100 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 100)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität. Zu einigen wesentliehen Aufgaben und Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben.

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