Unrecht als System 1950-1952, Seite 187

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 187 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 187); Beseitigung der Pressefreiheit durch Zensur "Uber die Frage: ,Herrscht in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Ostsektor Berlins Pressefreiheit?’ kann ich als ehemaliger Redakteur sowjetisch lizenzierter Zeitungen . nur erstaunt sein", erklärt Egon Ploegert in einer Zeugenaussage vom 20. März 1952. Ploegert, der bei der „Berliner Zeitung", „Nationalzeitung", „NZ am Montag", „Berliner Rundfunk", „Tägliche Rundschau" und bei der sowjetisch lizenzierten Nachrichtenagentur „ADN" als Redakteur tätig war, fügt auf Grund seiner Erfahrungen hinzu: „Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, daß es in den von der Sowjetunion besetzten Gebieten eine Pressefreiheit nicht gibt." In der sogenannten DDR gäbe es deshalb keine Pressefreiheit, „weil eine kleine herrschende Minderheit ihren diktatorischen Kurs nur dann steuern kann, wenn sie sich der publizistischen Organe zur Beeinflussung der Massen zentral und vorzensierend bedient". Ploegert führt über seine Tätigkeit bei den einzelnen Presseorganen Beispiele an: Die „Berliner Zeitung" „darf nur schreiben, was dem Politbüro der SED (ZK) genehm ist. Nach Gründung der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik (DDR) übernahm diese Aufgabe das ,Amt für Informationen’ am Emst-Thälmann-Platz". Aber Ploegert berichtet nicht nur von der strengen Zensur der SED-gebundenen Chefredaktion, auch sämtliche Redakteure müssen der SED angehören. Gefälschte Leserbriefe „Einen wichtigen Teil zur Massenbeeinflussung nehmen die sogenannten ,Leserbriefe’ ein. Sie werden durch Herausnahme einzelner Sätze oder Kürzungen entstellt. Die Mitarbeiter der Redaktion müssen auch selbst ,positive’ Leserbriefe verfassen, die unter dem Namen ihrer Verwandten oder Freunde erscheinen", erklärt Ploegert. Ebenso werden Befragungen des „Mannes der Straße" gefälscht. Ploegert, der selbst eine Meinungsbefragung durchführte, erklärt, die negativen Äußerungen der Befragten zur sowjetzonalen Politik „wurden sämtlich aus meinem Manuskript herausgestrichen, so daß der Artikel ein völlig entstelltes Bild von der öffentlichen Meinung’ entwarf". Ploegert, der wegen Nichtmitgliedschaft bei der SED aus der „BZ" ausscheiden mußte, übernahm anschließend die Lokalredaktion der „National-Zeitung", die er nach den Anordnungen der NDPD (National-demokratische Partei Deutschlands) zu leiten hatte, wie ihm der politische Geschäftsführer der Partei, Homann, erklärte. Diese Richtlinien, die auf den wöchentlichen Redaktionskonferenzen gegeben wurden, glichen „Befehlserteilungen". Auch bei der „NZ" waren Fälschungen oder Unterdrückungen der Lesermeinung und der von den Redakteuren geschriebenen Artikel an der Tagesordnung. Bei der „Täglichen Rundschau" unterstehen sämtliche Ressorts sowjetischen Kontrolloffizieren, berichtet Ploegert über seine Tätigkeit bei der „TR". Als Ploegert über die Industrieausstellung in Westberlin einen Artikel geschrieben hatte, „konstruierte der verantwortliche Lokalredakteur der ,TR’, Philipp, Dialoge mit Vertretern der westdeutschen Ausstellerfirmen, die überhaupt nicht stattgefunden haben". Ebenfalls wurden Reportagen über Meinungsbefragungen durch Streichungen selbst bei direkter Rede „ins Gegenteil verdreht". „Ähnliche Erfahrungen . habe ich auch beim ,Berliner Rundfunk’ und beim ,Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst’ (ADN) gemacht". Meldungen westlicher Presseagenturen wurden „durch Kürzungen, Herausnahme einzelner Worte, Sätze oder Satzteile so gefälscht, daß der Sinn jener Nachrichten in jedem Falle prokommunistisch wirkte". Ploegert schildert auch die Weisungsbefugnisse von Behörden an die Presse, indem er fortfährt: „Darüber hinaus mischten sich fast sämtliche Behörden in die Tätigkeit der Presse ein". Die verschiedenen Ministerien bestellten die Verfasser mißliebiger Artikel zu sich, um ihnen Vorwürfe zu machen. „Jede Meldung des ,Amtes für Informationen’ mußte vordringlich und unverzüglich gebracht werden. Falls ein Organ sich nicht willig zeigte, entzog man ihm jegliche Papierzuteilung." Ploegert führt als Beispiel die Potsdamer „Tagespost", die „Deutsche Illustrierte", die „Deutsche Woche" und die „NZ am Montag" an. Verhaftungen von Redakteuren „Mit unfreien Redakteuren ist keine freie Presse möglich", schreibt Ploegert und fügt hinzu, „sämtliche Redakteure werden durch Spitzel des SSD überwacht." Er selbst wurde von seiner Sekretärin bespitzelt, in seiner Gegenwart wurden Kollegen verhaftet, er selbst wurde zu Spitzeldiensten aufgefordert. Unter diesen Umständen nimmt es nicht wunder, daß z. B. die Redaktion der „NZ" „allein im Zeitraum von 14 Monaten 17 Redakteure" wechselte, wie Ploegert erklärt. „Wer sich den Anordnungen der Parteien widersetzte, wurde entfernt oder verhaftet", schreibt Ploegert und weist auf die verhafteten „prominenten, kommunistischen Journalisten", wie den Chefredakteur des Deutschlandsenders, Leo Bauer, und den Chefredakteur der „Friedenspost" und ehemaligen Chefredakteur des SED-Organs „Neues Deutschland", Lex Ende, hin, der in einem Konzentrationslager gestorben sein soll. Ploegert, der befürchtete, verhaftet zu werden, floh nach Westberlin. Hier betont er, nun nicht mehr in seiner freien Berichterstattung beschränkt, nochmals ausdrücklich, „daß von einer Pressefreiheit, wie man sie in einer demokratischen Welt versteht, in den sowjetisch besetzten Gebieten keine Rede sein kann". Der Landtagsabgeordnete der CDU im Landtag Sachsen-Anhalt Wilhelm Rost bestätigt in einer Erklärung vom 8. März 1952 die Erfahrungen Ploegerts. Rost hatte am 26. 10. 1949 im CDU-Organ „Neue Zeit" einen Artikel veröffentlicht. „Auf Grund dieser Veröffentlichung wurde der Vorsitzende der Ost-CDU, Otto Nuschke, zur sowjetischen Militärverwaltung nach Karlshorst bestellt. Dort wurde ihm von einem Mitglied der SMAD erklärt: ,Herr Nuschke, wie können Sie in Ihren Zeitungen so wenig positiv schreiben lassen.’ Auf Grund dieses Schrittes der SMAD veranlaßte Nuschke, daß die CDU-Presse von da an meine Artikel -. abgelehnt hat." Auch dem Mitglied des Verwaltungsrates der „Norddeutschen Zeitung" in Schwerin von Ende 1949 bis Februar 1951, Hans-Joachim Flöter, war „bekannt, daß sämtliche Artikel, die in der Zeitung erscheinen sollten, vor dem Drude der Pressestelle der sowjetischen Kommandantur zur Genehmigung vorgelegt werden mußten. Insoweit bestand eine völlige Jeder hat das Recht auf Meinungs- und Äußerungsfreiheit, insbesondere das Recht, wegen seiner Überzeugung nicht beunruhigt zu werden und Nachrichten und Gedanken durch jedes Ausdrucksmittel und unabhängig von Grenzen einzuholen, zu empfangen und zu verbreiten. UN-Erklänmg der Menschenrechte Artikel 19 187;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 187 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 187) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 187 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 187)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten und dessen Reaktionen abhängig ist, besteht dafür keine absolute Gewähr. Für die Zeugenaussage eines unter den riarqestellten Voraussetzungen ergeben sich Konsequenzen aus dem Grundsatz der allseitioen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens den Ausschlag darüber geben kennen, auf welchen konkreten Straftatbestand der Straftatverdacht zu bezielien ist. Hinsichtlich geeigneter, in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung anwendbarer Methoden der Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen, insbesondere die Aufdeckung seiner Motive für festgestellte Verhaltensweisen-, grundsätzlich einen Schwerpunkt der weiteren Vervollkommnung der operativen Grundprozesse bilden muß.

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