Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 115

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 115 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 115); weisführung alle entlastenden Einwände des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu überprüfen. 5.4. Der Prozeß der Beweisführung Der Prozeß der Beweisführung umfaßt die gesamte mittels des Strafverfahrensrechts geleitete praktische Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege zur Gewinnung wahrer Erkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände. Mit der Gewinnung wahrer Erkenntnisse auf das engste verbunden sind der Nachweis des objektiven Wahrheitswertes dieser Erkenntnisse und die Dokumen-tierung. Die Beweisführung ist damit an keine bestimmte Phase des Verfahrens gebunden. Sie bestimmt den Inhalt des Ermittlungsverfahrens ebenso, wie den Inhalt der Beweisaufnahme in der gerichtlichen Hauptverhandlung erster und zweiter Instanz. Innerhalb der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens besitzt die Beweisführung allerdings eine unterschiedliche Gewichtung. So nimmt die Beweisführung im Ermittlungsverfahren zweifellos den zeitlich größten Umfang ein. Demgegenüber ist der Prozeß der Beweisführung in der Hauptverhandlung gerade auf Grund der im Ermittlungsverfahren gewonnenen und bewiesenen Erkenntnisse zeitlich wesentlich stärker konzentriert und gestrafft. Den größten Wert für das Urteil besitzt jedoch das Ergebnis der Beweisführung in der Hauptverhandlung, da dem Urteil nur die bewiesenen Erkenntnisse zugrunde gelegt werden dürfen, die das Gericht selbst in der Hauptverhandlung gewonnen und bewiesen hat. Der Prozeß der Beweisführung richtet sich in allen Phasen des Verfahrens darauf, die für die Bestimmung der konkreten strafrechtlichen Verantwortlichkeit erforderlichen Erkenntnisse über die Straftat und ihre Unxstände zu gewinnen und die dazu erforderlichen Beweismittel aüfzufinden und zu sichern, den Wahrheitswert dieser Erkenntnisse mit Gewißheit zu bestimmen und den Erkenntnisprozeß wie den Beweis so zu dokumentieren, daß er für jeden, der über die erforderliche Sachkenntnis verfügt, nachvollziehbar ist. Gegenüber anderen Erkenntnis- und Beweisprozessen besitzt er die Besonderheit, daß er sich nur auf dem gesetzlich vorgegebenen Wege vollziehen und sich nur auf die Gewinnung, Sicherung und Verwertung der gesetzlich zulässigen, in § 24 bestimmten Beweismittel stützen darf. Im Prozeß der Beweisführung folgt die erkennende Tätigkeit der Organe der sozialistischen Strafrechtspflege20 dem gleichen Weg, wie ihn Lenin für jede erkennende Tätigkeit beschrieben hat, die sich auf der Grundlage des dialektischen Materialismus vollzieht. Von der lebendigen Anschauung steigt der Erkenntnisprozeß zur gedanklichen Abstraktion auf und geht von dort zur Praxis.21 Dabei richtet sich der Prozeß der Beweisführung zunächst immer nur auf konkrete Ausschnitte der Handlung, über die unter den strafrechtlich relevanten Aspekten wahre Erkenntnisse gewonnen werden müssen. Er richtet sich gleichzeitig darauf. Beweise zu diesen konkreten Erkenntnissen zu erbringen. Der Prozeß der Beweisführung im Strafverfahren verläuft wie jeder andere menschliche Denkprozeß vom Einfachen zum Komplizierten, von kausalen Zusammenhängen zur Wechselwirkung und von dort zu den wesentlichen Zusammenhängen der konkreten Straftat im universellen gesellschaftlichen Zusammenhang.22 In diesem durch die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Erkenntnisprozesses vorgegebenen Rahmen lassen sich im wesentlichen drei voneinander abgrenzbare Teilprozesse unterscheiden. Sie verlaufen in der Beweisführung jedoch nicht nacheinander oder nebeneinander, sondern sie bedingen sich wechselseitig, durchdringen einander und wirken aufeinander ein. Es sind: die Beweiserarbeitung, die Beweisprüfung und die Beweiswürdigung. 20 Vgl. A. Lutzke/W. Ebeling, „Zu einigen Fragen des Erkenntnisprozesses in der kriminalistischen Tätigkeit im Ermittlungsverfahren", Forum der Kriminalistik, 1973, S. 16 ff. 21 Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 38, Berlin 1970, S. 160. 22 Vgl. a. a. O., S. 213. 115;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 115 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 115) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 115 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 115)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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