Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 337

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 337 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 337); 1 Ziffer 4, § 164 Ziffer 4, § 181 Absatz 1 Ziffer 4, § 184 Ziffer 2, § 200 Absatz 3, § 201 Absatz 2, § 213 Absatz 2 Ziffer 4, § 216 Absatz 1 Ziffer 4, § 249 Absatz 3, § 238 Absatz 1 i. V. m. §§ 47, 48 StGB, in § 9 Absatz 2 Ziffer 5 Edelmetallgesetz usw. In diesen Bestimmungen wird die „Rückfälligkeit“ an ganz unterschiedliche „Vortaten“ und strafrechtliche Reaktionsweisen geknüpft. Solche Vortaten und Reaktionsweisen können nach der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung sein: - Begehung einer gleichen Straftat, die bereits ein- oder zweimal mit oder ohne Freiheitsentzug bestraft worden ist; - zweimalige Vorbestraftheit wegen vorsätzlicher Vergehen und Begehung einer neuen vorsätzlichen Straftat; - Vorbestraftheit wegen anderer vorsätzlicher Straftaten mit Freiheitsentzug; - Vorbestraftheit wegen eines Verbrechens und Begehung eines erneuten Verbrechens oder eines Vergehens nach § 249 Absatz 3 StGB; - Begehung einer Vortat, über die binnen eines Zeitraums von einem Jahr vor der erneuten Tatbegehung bereits ein gesellschaftliches Gericht entschieden hat; - wegen Eigentumsverfehlungen in zurückliegender Zeit bereits bekannt geworden. Vergleicht man diese rückfallbegründenden Kriterien, so fällt ins Auge, daß sie sehr unterschiedlich gewichtet sind und daß das sie einigende Band eigentlich nur darin besteht, daß formell eine im Strafgesetzbuch vorgesehene Ahndung einer Vortat vorgenommen worden ist. Damit hat der Begriff der Rückfälligkeit im Strafrecht der DDR eine auf das Formelle abstellende Ausdehnung erfahren, die allmählich zur Steigerung der Daten geführt hat, die aus-weisen, daß Verurteilte als Rückfalltäter behandelt worden sind. So stieg der Anteil der Minderjährigen, die als Rückfalltäter behandelt worden sind, gemessen an der Gesamtzahl festgestellter minderjähriger Täter von 6,2 Prozent im Jahre 1970 auf 9,9 Prozent im Jahre 1986, obwohl im gleichen Zeitraum die Zahl der festgestellten minderjährigen Täter auf 67,3 Prozent im Verhältnis zu 1970 zurückgegangen war. Dabei bewegt sich die absolute Zahl der in einem der Kreise der DDR durchschnittlich anfallenden Rückfalltäter mit zirka 4 Tätern pro Jahr im Bereich der ausgesprochen „kleinen Zahl“. Bedenkt man dabei, daß es sich hierbei zumeist um fehlent- wickelte, verhaltensgestörte oder sonst zurückgebliebene Minderjährige handelt, die dringend einer sozialpädagogischen bzw. psychotherapeutischen Behandlung bedürften, so wird fragwürdig, ob eine Ahndung der erneuten Straffälligkeit mit strafverschärfenden Maßnahmen angebracht ist oder ob nicht besser andere Wege zu beschreiten wären, die nach dem Strafrecht der DDR zulässig sind.15 Bei erwachsenen Straftätern (18jährigen und älteren) veränderte sich im Zeitraum zwischen 1970 und 1986 der Anteil derer, die als Rückfällige behandelt wurden, gleichfalls, obwohl -von zwischenzeitlichen Schwankungen abgesehen - die Zahl der 1970 und 1986 festgestellten erwachsenen Straftäter sich in etwa gleich geblieben ist. Der Anteil der Rückfälligen stieg von 20,3 Prozent im Jahre 1970 auf 35,4 Prozent im Jahre 1986, wobei der größte Anteil der Rückfälligkeit im Bereich der Eigentumskriminalität zu verzeichnen war (1986 = 43 Prozent). Ausgesprochen gering war sie bei Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung (1986 = rund 5 Prozent). Angesichts der oben dargestellten Situation, wonach auch leichte Delikte formell rückfallbegründend sein können, weisen die gestiegenen Rückfallziffern nicht unbedingt auf eine bedrohliche Entwicklung hin; dennoch bleibt die Rückfälligkeit erwachsener Täter ein ernstes Problem, dem nicht allein mit strengen Strafen wirksam zu begegnen ist. Sozial gesehen ist die Rückfälligkeit ein Phänomen, das in seiner Existenz auch unter sozialistischen Bedingungen relativ beständig sein dürfte und wohl stets einen bestimniten Prozentsatz der Gesamtkriminalität ausmachen wird, solange es Kriminalität gibt. Sie ist für die sozialistische Gesellschaft eine Belastung. Sie beeinträchtigt insbesondere das Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit der Bürger und schmälert ihr Vertrauen in den zuverlässigen Schutz ihrer Rechte und Interessen vor kriminellen Anschlägen. Die allgemeinsten Ursachen der Rückfälligkeit dürften grundsätzlich die gleichen sein wie die der allgemeinen Kriminalität überhaupt; jedoch treten im Einzelfall in der Lebenslage, Lebensweise und im Lebensweg stets besondere Momente hinzu, die als krimi- 15 Alle Zahlen sind einer Studie des Bereichs Strafrecht der Humboldt-Universität zur Jugendkriminalität entnommen. 22 Strafrecht DDR, Lehrbuch 337;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 337 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 337) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 337 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 337)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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