Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 287

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 287 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 287); sozial-negativer Haltung der Straftäter gegenüber gesellschaftlich lebenswichtigen, ihnen auferlegten Pflichten aus. In dieser sozial-negativen Haltung gegenüber bedeutsamen Pflichten liegt die Spezifik der Verantwortungslosigkeit, die das Wesen dieser Schuldart ausmacht. Die in der Fahrlässigkeit liegende negative Haltung zu den Rechtspflichten wird dadurch zu strafrechtlicher Schuld, daß sie sich in der Herbeiführung von bestimmten größeren Schäden oder Gefahren objektiviert. Das sozialistische Strafrecht ist nicht reines Disziplinarrecht, sondern erachtet nur jene als sozial-negative Haltung zu elementaren Rechtspflichten auftretende schwerwiegende Disziplinlosigkeit als kriminelle Schuld, die zu ernsten Schäden oder Gefährdungen führt. Das Strafrecht der DDR trägt dem Unterschied im sozialen Wesen von Vorsatz und Fahrlässigkeit in verschiedener Weise Rechnung. Fahrlässigkeitstaten können nach § 1 Abs. 2 StGB in rechtlicher Hinsicht nur Vergehen, nie aber Verbrechen sein. Die Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind dementsprechend differenziert ausgestaltet. In den Strafgesetzen selbst ist äußerste Zurückhaltung bei der Strafbarkeitserklärung von fahrlässigen Handlung geübt worden, um jede Uferlosigkeit zu vermeiden. (So erklärt z. B. §2 Abs. 1 StGB die fahrlässige Körperverletzung zu einem Antragsdelikt.) Dem sozialistischen Strafrecht ist jeder Strafenfetischismus fremd. Jedoch ist es ein objektives Erfordernis sozialen Daseins und Zusammenlebens, zur Verhütung katastrophenartiger Schäden und Gefahren auch mit Hilfe strafrechtlicher Sanktionen die Menschen zur Einhaltung der wichtigsten Regeln von Ordnung, Sicherheit und Sorgfalt in den verschiedenen Lebensbereichen anzuhalten und ggf. auch zu zwingen. Die Bestrafung der Fahrlässigkeit ist dennoch nicht unproblematisch. Es bestehen insbesondere Schwierigkeiten, die Grenzen der Fahrlässigkeit so exakt zu bestimmen, daß nur jene Erscheinungsformen fahrlässigen Handelns strafrechtlich erfaßt werden, die echtes kriminelles Verschulden darstellen. Im Zeitalter der bürgerlichen Aufklärung, die gegen den unmäßigen Straf an spruch des Feudal Staates ankämpfte, gab es Vorschläge, die Fahrlässigkeit aus dem sog. Kriminalrecht überhaupt zu entfernen. Die Ahndung der Fahrlässigkeit sollte einem sog. Polizeirecht, das etwa dem heutigen Recht zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten oder Verfehlungen vergleichbar wäre, überlassen bleiben. Die kapitalistisch-imperialistische Strafrechtsentwicklung brachte es im Unterschied zu diesen Forderungen jedoch zu einer wahren Inflation der Bestrafung von Fahrlässigkeit. Auch in der sozialistischen Gesellschaft wird von Zeit zu Zeit die Frage erhoben, ob die konkrete Strafbarkeit einer Verletzung von Sicherheits- und Sorgfaltspflichten nicht in letzter Instanz doch vom Zufall des Eintritts eines Schadens oder einer entsprechenden Gefahr abhängig sei. Im täglichen Leben käme es zu einer Fülle bewußter Pflichtverletzungen, die lediglich infolge günstiger Umstände nicht zu strafrechtlich relevanten Folgen geführt hätten. Es sei daher vielfach allein die Ungunst der Umstände, die zu der Strafbarkeit einer fahrlässigen Handlung führe. Es ist nicht zu bestreiten, daß solche Verkettungen auftreten können, und es ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen, daß die Fahrlässigkeit in sich selbst widersprüchlicher Natur ist. 287;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 287 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 287) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 287 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 287)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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