Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 266

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 266 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 266); Bei Reparaturarbeiten auf dem Dach einer Maschinenhalle legten die dort tätigen Arbeiter keine Sicherheitsgurte an, obwohl das in den Arbeitsschutzbestimmungen vorgeschrieben ist und sie diese Bestimmungen auch gut kannten. Sie waren der Auffassung, daß es sich bei diesen Vorschriften um kleinliche Gängelei handele, daß sie durch die Sicherheitsgurte in der Arbeit behindert würden und dadurch nicht „auf ihre Norm kämen“. Einer der Arbeiter glitt aus, stürzte vom Dach und verstarb an den erlittenen Verletzungen. Der Brigadier (Arbeitsschutzverantwortlicher) hatte entsprechende Weisungen und Kontrollen unterlassen, obwohl er von der ständigen Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen der dort tätigen Arbeiter Kenntnis hatte. Das nachfolgènde Handeln (Ablegen der Sicherheitsgurte) stellt zwar ein selbständiges Handeln dar. Das schließt jedoch die Kausalität der Pflichtverletzung des Brigadiers nicht aus. Seine Verantwortung bestand gerade darin, dieses Verhalten zu verhindern. Seine Pflichtverletzung ermöglichte es, daß die Arbeiten ohne Sicherheitsgurte durchgeführt wurden und ein Arbeiter tödlich verunglückte.74 Von einem Abbruch des Kausalverlaufes kann nur dann gesprochen werden, wenn die Folgen objektiv unabhängig von dem vorangehenden Verhalten und in diesem Sinne „allein“ durch das nachfolgende Handeln hervorgerufen wurden. Ein Abbruch des Kausalverlaufes liegt demzufolge in den folgenden Fällen nicht vor: Der ursprünglich in Gang gesetzte Kaüsalverlauf konnte dadurch weiterwirken, daß die zur Vermeidung bzw. Abwendung der Folgen verpflichteten oder fähigen Personen nicht die erforderlichen und möglichen Maßnahmen zur Abwendung der Folgen ergriffen haben (wenn z.B. der Arzt bei der Behandlung eines Unfallverletzten seine ärztlichen Pflichten nicht erfüllt oder wenn der Verletzte selbst die ihm zugefügten Wunden nachlässig behandelt), daß ihnen bei ihrer Tätigkeit ein nicht zu vertretender Fehler unterlief (ärztliche Fehldiagnose, schuldlose Verletzung von Berufsregeln) oder daß das Eingreifen mit einem unvermeidlichen Risiko verbunden war. Dabei schließt ein mißlungener Versuch der Abwendung der Folgen durch andere die Kausalität des vorangegangenen Verhaltens selbst dann noch nicht aus, wenn dabei noch andere, im Risikobereich liegende Teilursachen gesetzt werden, wie z.B. im folgenden Fall75: Der Angeklagte hatte durch sein pflichtwidriges Verhalten einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Um den Verletzten am Leben zu erhalten, mußte die Milz operativ entfernt werden. Dabei wurde was im Rahmen des Operationsrisikos liegt der Dickdarm verletzt und dreifach vernäht. Da aber noch eine Öffnung des Dickdarmes vorhanden war, aus der Bakterien in die Bauchhöhle gelangten, kam es zu einer Bauchfellentzündung, an deren Folgen der Patient verstarb. Die Kausalität der Pflichtverletzung des Angeklagten für den Eintritt des Todes wird durch das nachfolgende ärztliche Handeln nicht ausgeschlossen. Es treten zu der zuvor gesetzten Ursache weitere Bedingungen hinzu, die dazu führen, daß sich der ursprünglich in Gang gesetzte Kausalverlauf kompliziert und durch das Zusammenwirken aller Bedingungen als Teilursachen ein schwerer Verlauf eintritt. 74 Vgl. „OG-Urteil vom 7.3.1974“, Neue Justiz, 9/1974, S.275. 75 Vgl. „OG-Urteil vom 24.2.1967“, a. a. O. 266;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 266 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 266) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 266 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 266)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinhei,ten der Linie und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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