Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 178

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 178 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 178); 3 Strafvollzugsgesetz von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, der Gewährung einer leistungsabhängig gestalteten Arbeitsvergütung und der Anwendung von Anerkennungen zur Formung und Festigung einer bewußten Arbeitseinstellung und zur Bewährung beitragen. Durch Arbeit in der Gemeinschaft, Einbeziehung der Strafgefangenen in den Produktionswettbewerb, die Neuererbewegung und Produktionsberatungen ist der Arbeitseinsatz so zu gestalten, daß seine Möglichkeiten zur Erziehung voll wirksam werden. §22 (1) Beim Arbeitseinsatz der Strafgefangenen sind Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. (2) Der Arbeitseinsatz der Strafgefangenen erfolgt in volkseigenen Betrieben (nachfolgend Arbeitseinsatzbetriebe genannt) und in gleichgestellten Einrichtungen. Die erforderlichen Regelungen für die Gestaltung der sich daraus zwischen den Strafvollzugseinrichtungen bzw. Jugendhäusem und den Arbeitseinsatzbetrieben ergebenden Beziehungen sind in Rechtsvorschriften zu treffen. Der Arbeitseinsatz begründet für die Strafgefangenen kein Arbeitsrechtsverhältnis. (3) Der Arbeitseinsatz Strafgefangener hat unter Beachtung ihres Gesundheitszustandes zu erfolgen. Ihre berufliche Qualifikation, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihre Unterhaltsverpflichtungen sowie ihre Interessen zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. (4) Beim Arbeitseinsatz sind der Gesund-heits- und Arbeitsschutz entsprechend der in Rechtsvorschriften geregelten Verantwortung zu gewährleisten. (5) Die Arbeitszeit der Strafgefangenen richtet sich nach den entsprechenden arbeitsrechtlichen Vorschriften. Anmerkung: Vgl. §§14 16 der 1. DB zum StVG (Reg.-Nr. 3.1,). §23 Berufliche Qualifizierung Mit den im Arbeitseinsatz befindlichen Strafgefangenen sind in Abhängigkeit von den Erfordernissen des Arbeitsprozesses und ihren persönlichen Voraussetzungen sowie im Interesse der Unterstützung ihrer Wiedereingliederung Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung durchzuführen. Anmerkung: Vgl. § 17 der 1. DB zum StVG (Reg.-Nr. 3.1.). §24 Vergütungen und Prämien (1) Die Arbeitsleistungen Strafgefangener sind entsprechend dem Leistungsprinzip durch die Strafvollzugseinrichtungen bzw. Jugendhäuser zu vergüten. Bei nicht verschuldetem Arbeitsausfall sowie ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit oder Quarantäne erhalten die Strafgefangenen Vergütung in entsprechender Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften. (2) Für benutzte Neuerervorschläge sowie Materialeinsparungen erhalten Strafgefangene die dafür zu zahlende Vergütung bzw. Prämie. (3) Vergütungen und Prämien stehen den Strafgefangenen zur Verfügung für 1. die Bildung einer Rücklage zur Unterstützung der Wiedereingliederung, 2. die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen, 3. den Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs, den Bezug von Tageszeitungen. Büchern und anderen Publikationen sowie für Zuwendungen an ihre Angehörigen. Anmerkung: Vgl. §§18 20 der 1. DB zum StVG (Reg.-Nr. 3.1.). §25 Verantwortung der Arbeitseinsatzbetriebe (1) Die Leiter der Arbeitseinsatzbetriebe haben in Übereinstimmung mit den Leitern der Strafvollzugseinrichtungen und Jugendhäuser beim Arbeitseinsatz der Strafgefangenen zu gewährleisten: 1. die ständige Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen des Strafvollzuges, 2. die Erfüllung der Erfordernisse der Erziehung Strafgefangener durch Arbeit, 3. die rationelle Organisation des Arbeitsprozesses, 4. Voraussetzungen für eine berufliche Qualifikation der Strafgefangenen entsprechend den Erfordernissen, 5. die Einbeziehung der Strafgefangenen in den Produktionswettbewerb, in die Neuererbewegung und in die regelmäßig durchzuführenden Produktkmsberatun- 178;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 178 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 178) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 178 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 178)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, denen keine Verbindung zu kriminellen Menschenhändlerbanden und anderen feindlichen- Organisationen nachgewiesen wurde dieser Beschuldigten erhielten seitens diplomatischer Einrichtungen kapitalistischer Staaten in der und anderen imperialistischer! Staaten sowie zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern, Neonazis und Revanchisten in der und in Westberlin; die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus durch Einsätze von Arbeitsgruppen fortgesetzt und aus dem Aktenbestand des ehemaligen Kriegsarchives der weitere Mikrofilmaufnahmen von politisch-operativ bedeutsamen Dokumenten gefertigt werden.

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