Staat und Recht 1968, Seite 643

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 643 (StuR DDR 1968, S. 643); In der Polemik mit Dühring sagte Engels: „Man kann nicht gut von Moral und Recht handeln, ohne auf die Frage vom sogenannten freien Willen zu kommen.“15 Willensverhältnis ist das Rechtsverhältnis in erster Linie deshalb, weil Voraussetzung des Rechtsverhältnisses die Fähigkeit der Subjekte ist, eine für sie günstige Verhaltens variante zu wählen und gemäß der beabsichtigten Entscheidung über sich und ihre Sachen zu verfügen. Im „Kapital“ wird eingehend die Auffassung begründet, die in der „Deutschen Ideologie“ und im „Manifest der Kommunistischen Partei“ in gedrängter Form dargelegt wurde: Der Wille des Individuums wird durch die materiellen Interessen bestimmt; diese wiederum bestimmen sich letztlich nach dem Platz, den das Individuum im System der gesellschaftlichen Produktion einnimmt. Der Wille des einen Partners des Rechtsverhältnisses ist frei vom Zwang seitens des anderen Partners; er läßt sich von den eigenen Bedürfnissen und Bestrebungen leiten. Diese sind jedoch nicht das Produkt der Vorstellungen des Subjekts, sondern sind ihm durch die Funktionsund Entwicklungsgesetze der gesellschaftlich-ökonomischen Formation oktroyiert, in der er existiert. Um die wichtigsten Seiten des Rechtsverhältnisses herausarbeiten zu können, mußten sie in einer relativen Isolierung voneinander untersucht werden. Es wäre jedoch vergeblich, wollte man versuchen, mit Hilfe einer solchen Methode ein vollständiges Bild vom Recht als Verhältnis in seiner ganzen Kompliziertheit zu vermitteln. Es muß die Einheit aller charakteristischen Einzelheiten des Rechts berücksichtigt und ihre dialektische Wechselwirkung untersucht werden. Das Rechtsverhältnis erfüllt eine sehr wichtige Aufgabe: Es vermittelt eine 15 a. a. O., Bd. 20, S. 115, russ.; deutsch: 643 Bd. 20, Berlin 1962, S. 105 Vielzahl verschiedener (in erster Linie materieller) gesellschaftlicher Verhältnisse, deren Realisierung ihren Ausdruck über das Recht finden muß. Die Fähigkeit des Rechts als Verhältnis, die Hülle anderer gesellschaftlicher Beziehungen zu sein, erwächst aus seiner Abstraktheit, aufgrund derer es seine „Neutralität“ gegenüber dem Inhalt des vermittelten Verhältnisses bewahrt und dieses Verhältnis selbst nicht verändert. Marx versteht unter dem Recht als Verhältnis eine Form der Produktionsverhältnisse, jedoch eine solche Form, die mit ihnen keineswegs verschmolzen ist oder in ihnen aufgeht. Das Recht * stellt ganz und gar nicht ihre innere Gestaltung oder die unabdingbare Art und Weise ihrer Existenz dar. Im Recht kommt einfach ein anderes, von ihm unterschiedenes Phänomen das ökonomische Verhältnis zum Ausdruck. Das Rechtsverhältnis wird nicht von den Produktionsverhältnissen absorbiert, sondern erhebt sich über diese und bildet ein Element des juristischen Überbaus. Das Rechtsverhältnis, das in einem bestimmten Zeitabschnitt nach und nach aus ökonomischen Verhältnissen hervorgeht, hängt in seiner Bewegung von den gesellschaftlichen Verhältnissen ab, die es hervorgebracht und bedingt haben. Das Recht ist nicht in der Lage, sich diese Verhältnisse unterzuordnen, ihre Richtung und ihr Entwicklungstempo zu bestimmen. Es ist anzunehmen, daß Marx gerade das bestätigt, wenn er in der „Kritik des Gothaer Programms“ die idealistischen Thesen der Lassalleaner kritisiert, wonach die Produktionsverhältnisse durch die Kategorien des Rechts geregelt werden. Marx sagt jedoch nirgends, daß die Entwicklung des Rechts mechanisch die Etappen wiederholt, die die Produktionsverhältnisse durchlaufen haben. Die Entwicklung des Rechts im Rahmen der allgemeinen Abhängigkeit von der ökonomischen Ordnung weist vielmehr ihre eignen, 8*;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 643 (StuR DDR 1968, S. 643) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 643 (StuR DDR 1968, S. 643)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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