Staat und Recht 1968, Seite 1193

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1193 (StuR DDR 1968, S. 1193); messen könne, bei komplizierten Organisationsformen benötige man jedoch eine entsprechende Theorie, um zwischen verschiedenen Varianten die richtige auswählen zu können. „Die Praxis ist aber unter gewissen Umständen ein recht unökonomischer und kostspieliger Schiedsrichter, und das insofern, als dann, wenn sie zeigt, daß etwas schlecht und unbrauchbar ist, der Schaden schon eingetreten ist, ein Schaden, der dann zu vermeiden ist, wenn man theoretisch richtig vorausberechnet!“19 Es ist deshalb erforderlich, eine Theorie der sozialistischen Gesetzgebung zu schaffen, die u. a. auch das Problem lösen müßte, wie die Auswirkungen vorbereiteter rechtlicher Regelungen vorauszuberechnen sind. Diese Aufgabe läßt sich nicht allein mit juristischen Mitteln und Methoden lösen, sondern erfordert die Zusammenarbeit mit solchen Disziplinen wie der Ethik, Deontik, Kybernetik, mathematischen Logik sowie Wissenschaftsdisziplinen, die das rechtlich zu regelnde Gebiet bearbeiten, also Ökonomie, Pädagogik u. dgl. Die Ausarbeitung einer derartigen Theorie der Gesetzgebung (Rechtsetzung) wäre auch von großer Bedeutung, um das Wechselverhältnis zwischen Rechtsetzung und Gesellschaftsprognostik richtig bestimmen zu können oder, besser gesagt, um eine prognostische Rechtsetzungstätiigkeit betreiben zu können. Es kann sich dabei weder darum handeln, einen bestehenden Zustand einfach in Rechtsnormen „festfrieren“ zu lassen und ihn damit in die Zukunft zu projizieren, weitergehende Vorschläge aber als „irreal“ oder „spekulativ“ zurückzuweisen, noch darum, prognostische Aussagen einfach in Rechtsnormen umzusetzen. Die Stabilität, Überzeugungskraft und erzieherische Wirksamkeit der Gesetzgebung werden künftig weitgehend davon abhängen, in welchem Maße diese Probleme richtig gelöst werden. V Zur Aufgabe einer Theorie der Rechtsetzung würde auch gehören, Kriterien zur Bestimmung der Verantwortlichkeit entsprechend den Bedingungen des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus auszuarbeiten. Es muß entschieden werden, welche Rechtsakte zentral, welche von den örtlichen Organen und welche von VVB und Betrieben zu erlassen sind. Ausgangspunkt muß dabei das Leninsche Prinzip sein: Einheit im Grundlegenden Mannigfaltigkeit im Einzelnen, das die Gewähr für die Lebensfähigkeit des sozialistischen Systems sowie für die Sicherung und Festigung der sozialistischen Disziplin bietet.20 Gegenwärtig haben wir die Erscheinung, daß manchmal grundlegende Festlegungen auf den zentralen Ebenen fehlen. So gibt es z. B. im Arbeitsschutzrecht keine ausreichenden Bestimmungen über die Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz auf der Betriebsebene. Andererseits gibt es Erscheinungen der Überzentralisation, das Bestreben, möglichst viel Einzelheiten zentral zu regeln. Dabei zeigt sich, daß solche zentralen Festlegungen den örtlichen und betrieblichen Bedingungen nicht entsprechen. So geraten die vielen Einzelheiten, die z. B. in den zentral erlassenen Arbeitsschutzanordnungen geregelt sind, vielfach in Widerspruch zu den differenzierten Bedingungen in den Betrieben, insbesondere ihrer sehr unterschiedlichen Technik, was zu Diskrepanzen führt und Konflikte begünstigt. Mit der richtigen Bestimmung der Verantwortlichkeiten wird auch ein Erfassen der wesentlichen Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung gesichert. Das wiederum erhöht die Stabilität unserer Rechtsordnung. Die exakte Klärung der Verantwortlichkeiten für die Rechtsetzung eröffnet 19 G. Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht, 4. Auf!., Berlin 1965, S. 512 1193 20 Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 412 f.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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