Staat und Recht 1968, Seite 1126

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1126 (StuR DDR 1968, S. 1126); genossenschaftlicher Unternehmen in diesen Rechtsformen ist übrigens diese Änderung des Stimmrechts unter anderem mitbezweckt. Außerdem wird in der bürgerlichen Literatur immer öfter darauf verwiesen, daß der bisherige Grundsatz, wie er im § 43 GenG seinen rechtlichen Ausdruck gefunden hat, angeblich unzweckmäßig ist. Es wird die Schwierigkeit betont, kapitalkräftige Interessenten für eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu gewinnen, wenn deren Einfluß auf die Gestaltung der genossenschaftlichen Tätigkeit durch den genannten Grundsatz beschränkt wird.33 3. Schließlich sei noch auf eine weitere Neuerung des Gesetzentwurfs eingegangen, die für die ländlichen Genossenschaften beim Aufbau von vertikalen Integrationsbeziehungen wichtig ist. Nach dem geltenden Recht ist die nachträgliche Begründung von Lieferpflichten der Genossenschaftsmitglieder gegenüber ihrer Genossenschaft nur durch einstimmigen Beschluß der Generalversammlung zulässig. Das ist der Durchsetzung der vertikalen Integration hinderlich, weil dadurch einzelne Mitglieder die statutarische Begründung von Lieferverpflichtungen aller Mitglieder verhindern können. Nun werden sich wohl die Bauern kaum den Erfordernissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts uneinsichtig verschließen, wenn die Entwicklung von Integrationsbeziehungen über die Genossenschaft für die Mitglieder von wirtschaftlichem Nutzen ist. Aber gerade hier liegt das Problem. Besonders kleine, leistungsschwache Betriebe, die nach der Klassifizierung, wie sie die Bonner Agrarpolitik vornimmt, nicht „förderungswürdig“ sind, werden vielfach Schwierigkeiten haben, die geforderten Mindestliefermengen zu erbringen, und sich deshalb gegen derartige Leistungspflichten wenden. Deshalb fordern in wachsendem Maße westdeutsche Genossenschaftstheoretiker das Ausscheiden dieser leistungsschwachen Betriebe aus den Genossenschaften. Es wird darum vorgeschlagen, die Begründung der genannten Lieferpflichten durch Mehrheitsbeschluß zuzulassen und den überstimmten Mitgliedern lediglich die Möglichkeit eines außerordentlichen Kündigungsrechts einzuräumen.34 Das Ausscheiden kleinerer Betriebe aus der Genossenschaft geht nach diesem Vorschlag also sehr „demokratisch“, nämlich aufgrund der „freien“ Entscheidung der betreffenden Mitglieder vonstatten. Auch auf diese Weise wird also die Selektionsfunktion der Genossenschaft weiter ausgebaut, der kapitalistische Strukturwandel der westdeutschen Landwirtschaft unterstützt. Insgesamt läßt sich feststellen, daß der von den westdeutschen Monopolen initiierte und von der Bonner Regierung bereitwillig ausgearbeitete Entwurf für ein neues westdeutsches Genossenschaftsgesetz dem ausschließlichen Ziel dient, die Genossenschaften, in unserem Zusammenhang die ländlichen Genossenschaften, fest in den staatsmonopolistischen Herrschaftsmechanismus einzuspannen und sie als Instrumente zur Beschleunigung des bauernfeindlichen Strukturwandels in der westdeutschen Landwirtschaft auszunutzen. Für die westdeutschen Bauern aber wird es immer dringlicher, sich auf die einstmals das bürgerliche Genossenschaftswesen tragenden Prinzipien zu besinnen, ihnen wieder Geltung zu verschaffen und sie mit einem neuen Inhalt zu erfüllen, der den Interessen der werktätigen Bauern und damit zugleich den Interessen aller demokratischen und antimonopolistischen Kräfte Westdeutschlands entspricht. Das aber ist nur möglich im Kampf gegen die Macht der Monopole, im Kampf um die Zurückdrängung dieser Macht. Nur die Aktionseinheit und das Bündnis der Bauern und anderer demokratischer Kräfte in Westdeutschland unter Führung der Arbeiterklasse können diesen legitimen Bestrebungen der Bauern Inhalt und Richtung geben. 33 vgl. z. B. W. Schopen, a. a. O., S. 170 34 vgl. u. a. R. Schubert, a. a. O., S. 58. 1126;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1126 (StuR DDR 1968, S. 1126) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1126 (StuR DDR 1968, S. 1126)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der und der nachfolgenden Tagungen des der orientieren vor allem auf die weitere Herausbildung und Festigung sozialistischen Rechtsbewußtsein, auf die Wahrung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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