Staat und Recht 1968, Seite 1012

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1012 (StuR DDR 1968, S. 1012); ten reine „Überbau“ organe des Apparates, sind, die die Funktionen der Betriebe „dublieren“. An ihre Stelle sollen treten: das System „Ministerium Vereinigung Betrieb“, die Beseitigung der Hauptverwaltungen der Ministerien, die Bildung von Organen auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung Betriebsvereinigungen mit einem Leitungsapparat bei diesen Organen.6 Die Vereinigungen werden zu einem Bestandteil des Produktionskomplexes; sie treten im Namen der zu diesem Komplex gehörenden Betriebe und in deren Interesse auf. Man muß jedoch daran erinnern, daß solche leitenden Zwischenglieder wie Vereinigungen, Trusts, Kombinate, Firmen usw. nicht von den Betrieben, sondern von dem zuständigen Zweigministerium oder der zuständigen Behörde gebildet werden, die auch deren Funktionen, Rechte und Pflichten begründen. Diese Organe wirken vor allem als vollziehend-verfügende Verwaltungsorgane, bringen den einheitlichen staatlichen Willen zum Ausdruck, treten im Namen des Staates und zum Schutze seiner Interessen auf. Der Umstand, daß die Vereinigungen, Trusts, Firmen usw. gleichzeitig als Subjekte der Wirtschaftsführung in Erscheinung treten und als selbständige juristische Person am äußeren Wirtschaftsverkehr teilnehmen, bedeutet keineswegs, daß sie etwa ihre Eigenschaft als Zwischenglied des allgemeinen Systems der Zweigleitungsorgane verlieren. Das Bestehen von zwei und mehr Leitungsorganen ist von der objektiven Notwendigkeit diktiert und bildet die organisatorische Form der Arbeitsteilung in der „Vertikalen“.7 6 vgl. z. В. A. Jeremin, „Die Betriebe und das System der Betriebsleitung“, Wo-prossy ekonomiki, 1967, Nr. 9. 7 Zudem können die Betriebe nicht selbst die optimalen Varianten der Spezialisierung und Kombination der Produktion finden, rationelle ökonomi- Darnit keine überflüssigen Organe gebildet werden und die Leitungsorgane keine Parallelarbeit zur Arbeit der Betriebe leisten, muß analysiert werden, ob ein objektives Bedürfnis an der Ausübung von Leitungsfunktionen auf dieser oder jener Leitungsebene an ihrer Ausübung in konkreten Wirtschaftszweigen besteht. Ferner ist es erforderlich, die Aufgaben und Funktionen, die Übereinstimmung der Rechte und Pflichten des Organs mit seinem Platz im allgemeinen Leitungssystem genau zu bestimmen und die Verantwortlichkeiten für die gefaßten Beschlüsse klar abzugrenzen.8 Bei der Bildung von Vereinigungen, Trusts usw. muß darum das Für und Wider sorgfältig abgewogen werden. Die Vorzüge der Bildung eines neuen sehe Beziehungen zwischen den Unterzweigen herstellen, mit finanziellen und materiellen Ressourcen und mit Arbeitskräften manövrieren, um auf einzelnen entscheidenden Abschnitten eine wirksame Konzentration von Kräften und Mitteln zu erreichen, usw. Die Notwendigkeit, ein Netz von Zwischengliedern des Leitungsapparates (Vereinigungen, Trusts, Kombinate u. a.) auszubauen, ergibt sich im Zusammenhang damit, daß die Ministerien nicht imstande sind, operativ und tagtäglich eine große Anzahl kleiner Betriebe zu leiten (im Jahre 1966 hatten 59,9% aller Betriebe in unserem Lande eine Belegschaft bis zu 200 Personen). 8 Um ihre Existenz zu rechtfertigen, ziehen einzelne Vereinigungen und Trusts z. B. die Lösung von Fragen an sich, die zur Kompetenz der ihnen unterstellten Betriebe und Organisationen gehören; dabei vermögen sie sie z. T. überhaupt nicht zu lösen. Andererseits empfehlen sie den Betrieben, sich unmittelbar an die Hauptverwaltung des Ministeriums zu wenden. Zuweilen spielen die Vereinigungen und Trusts die Rolle eines eigenartigen Schildes, der den übergeordneten Instanzen dazu dient, sich der Verantwortung für die Leitung der Betriebe zu entziehen (vgl. W. Wukowitsch / A. Drusenko, „Fiasko des Trusts“, Iswestija vom 7. 2. 1967; W. Sljusarenko, „Sowjetische Firma“, Iswestija vom 6.8.1967). 1012;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1012 (StuR DDR 1968, S. 1012) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1012 (StuR DDR 1968, S. 1012)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der vielfältigen Führungen der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt, erfordert die Befähigung der Mitarbeiter zur Zweikampfführung und zum Einsatz von Mitteln und Methoden der Terrorabwehr.

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